Kleine Auflastung

parabulli

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Ort
Büdingen
Mein Auto
T6 Kastenwagen
Erstzulassung
08/2019 (Händler), 08/2020 meiner, aber mit 0 km übernommen
Motor
Otto 110 KW
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Umbauten / Tuning
Camperumbau m. Reimo-Hubdach, Drehsitz Beifahrer, 7 Sitzplätze, Zusatzbatterie unter Beifahrersitz, Schnierle SL3 Sitzbank, Kunststofffenster Seitz dometic 900x450, Gasinstallation m. Truma, zul.GG 3.150kg, GRA nachgerüstet
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7H
Hi,

bin aktuell an der Umschreibung zum WoMo dran.
Bei der Abnahme war soweit alles OK, aber der Emissionsschlüssel meines TSI (36Y0) EZ 2019 kann laut Prüfer nicht in Wohnmobil bis 2,8t umgesetzt werden, nur in WoMo > 2,8t. :confused:
Ich habe aktuell LKW mit genau 2.800kg eingetragen.
Hat jemand von VW eine Bescheinigung über eine Auflastung größer als 2,8t, auch wenn es nur 5kg sind?
Würde mir völlig reichen, ich komme als Camper aktuell auf eine zGG von 2.260kg, da reichen die 2,8t eigentlich aus.
Reifen, Felgen usw. haben genug Reserve, die Achslasten langen für 3.150kg.
SK-Handels würde mir für 400 Euro ein Gutachten schicken bis 3.150kg, aber ich brauche das hohe Gewicht nicht, 5kg extra würden mir reichen.
Ticket bei VW läuft, es gibt aber laut tel. Auskunft 4-6 Wochen Antwortzeit!
 
Ich verstehe nicht, warum Dein Prüfer diesem Wunsch nicht ohne Unterlagen nachkommen will. Ich würde Dir ja anbieten, das beim TÜV Nord eintragen zu lassen, aber das sind 250km einfache Strecke..und das für diesen Witz. Fahr mal zu einer anderen Station.
 
Hi,
das Problem ist, dass man für die Auflastung ein Gutachten braucht, einfach nur anhand der Achslast ein anderes Gewicht eintragen geht nicht. Es muss ja bescheinigt werden, dass die Bremse mit den 5kg mehr zurecht kommt. :D
Natürlich sind 5 oder gar 1kg in der Praxis nichts, aber da gibt es keinen Verhandlungsspielraum.

Da der Gesetzgeber ja sonst einen Spielraum festlegen müsste (Ab wieviel Kg braucht man ein Gutachten?) geht es ohne eben gar nicht.
Der Prüfer hätte es sonst gemacht.
Eigentlich müsste VW in so einem Fall ganz einfach und unbürokratisch nach einem Telefonanruf so etwas erstellen. (Klar, lieber Kunde, geht sofort per Mail 'raus)
Aber die haben an so etwas kein Interesse und legen die Hürde lieber hoch, könnte ja sein, dass man nächstes Mal doch einen überteuerten Cali für 70k kauft...
 
Die Prüfstellen in NDS verfügen über solche Unterlagen (at least online), und ich würde mich schwer wundern, wenn das in Hessen nicht der Fall wäre. Auflastungen bei Transportern (in kleinem Rahmen) sind nicht exotisches, sondern täglich Brot der Prüfstellen (in einer Stadt). Da muß der Kunde für 5kg nichts mitbringen oder gar bei VWN anfordern.
 
Hi, das Problem sind die Varianten der Fahrzeuge.
Da heute jedes Fahrzeug je nach Ausstattung ein individuelles Gewicht hat, geht das nicht mehr.
Da musst Du nur hier im Forum nach den Gewichten googeln oder z.B. nach der verstärkten Stoßdämpferhalterung.

VW verkauft die Auflastung mit, wenn Du sie bestellst. Was sie dabei alles tatsächlich anpassen, wissen sie wahrschienlich selbst hinterher nicht mehr. Bei fertig konfigurierten Bussen muss man wohl den langen Weg gehen. Mal sehen, was dabei herauskommt.
 
Hi,
ich habe eine Rückmeldung von VW.
Der Händler will ca. 50€ Unkostenbeitrag haben, wenn etwas von VW kommt.
Allerdings wirde eine BEschi4enigung vom Werk auch noch mal mit ca. 300e zu Buche schlagen, die Prüfung würde allerdings ertwas dauern. :confused:
Habe jetzt die Bescheinigung von SK Handels bestellt. Unkompliziert,3.125kg, zeigt wie einfach so etwas gehen kann.
Allerdings auch 400 Öcken.
Unglaublich, wie sich die Hersteller selbst ins Abseits befördern.
Werde mal sehen, vielleicht laste ich nur bis 2.999kg auf, spart 10€ Versicherung und gibt vielleicht Reserven bei Reifen, Felgen usw..
 
vielleicht laste ich nur bis 2.999kg auf
Mit meinem T4 (auf 2810kg aufgelastet) hatte ich die Erfahrung gemacht, dass die Finanzämter unter 3,0t gerne weiter als PKW betseuern... trotz WoMo-Eintrag.
Das wurde erst auf dem Rechtsweg nach 3 Jahren geklärt.
 
@gervais,
Schön, das Du es besser weisst. Wir leben aber in einem föderalen Land, in dem die Länder viele Sachen selbst regeln, und der TÜH hat seine Eigenarten. Die Umschlüsselung muss hier in Hessen erfolgen, und wenn ich mich von Problemen freikaufen kkann, dann tue ich das.
Im Übrigen scheinst Du mit Deinem Beharren darauf, das es doch anders geht, ein typischer Vertreter der Gattung TÜV-Prüfer zu sein, was auch Deine Aussage zum Thema Kartuschenkocher zeigt. Festeingebaute Kartuschenkocher werden sogar in Hessen anerkannt!
z.B. hier: KEC Camper
Ich werde mich hüten, aufgrund der Aussage eines Prüfers, der in Hessen nicht zuständig ist, einen Rechtsstreit anzuzetteln.
Trotzdem vielen Dank für Dein Bemühen.
 
.....Festeingebaute Kartuschenkocher werden sogar in Hessen anerkannt!
...in Berlin/Brandenburg auch.

edit
Es werden wohl sogar "Landstrom"-Geräte akzeptiert, also Induktion z.B. , wenn ein Verllängerungskabel mitgeführt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sind natürlich 3.150 kg. ?(

Warum schlüsselt er nicht einfach in M1 SA um?
Weil der T6 EZ 2019 ist, und bis 2.800kg wohl die schärfere PKW-Norm Abgasnorm gilt.
Gilt vielleicht auch nur für Benziner, was weiss ich.

Ich habe das in der Tabelle des Prüfers aber selbst gesehen.
 
Weil der T6 EZ 2019 ist, und bis 2.800kg wohl die schärfere PKW-Norm Abgasnorm gilt.
In was will er denn umschlüsseln? Ich vermute, er will in die alte nationale Klasse 0500 (Sonstiges Kfz Womo) umschlüsseln.
Dein T6 hat eine EG-Zulassung (Klasse N1 III). Er könnte einfach in die EG Klasse M1 SA (Womo mit bis zu 8 Sitzplätzen nach EG) umschlüsseln. Dabei bleibt, soweit mir bekannt, die Schadstoffklasse erhalten, also weiterhin 36Y0 für N1 III und N2.
Anders als bei den nationalen Womo-Klassen gibt es dort gar keine Unterscheidung in < oder > 2800 kg zGG.
 
Hi,
ich verstehe das so: Er kann offensichtilich NICHT in direkt die EG-Klasse umschlüsseln, evtl. kann das nur der Hersteller?
Die Umschlüsselung erfolgt im Zuge einer Prüfung nach §21 in Verbindung mit §19a, es kann also auch sein, dass dann die EG-Umschlüsselung nicht greift.
Vor allem muss in Hessen die Umschlüsselung aber durch eine "Bündelungsbehörde" vorgenommen werden, der Prüfer dokumentiert das Ganze nur und schickt das an die Behörde. Und da sitzt wohl ein Erbsenzähler (der Name ist hessenweit bekannt), der vermutlich überhaupt keine Autos möchte und wohl auch zu Hause permanent Ärger hat.
Hier zum Nachlesen: Ärger

Die Ausbauer lassen mittlerweile Fahrzeuge nach Möglichkeit zunächst auf sich zu, damit sie mit dieser Person nichts zu tun haben.
Es zählt der Landkreis, in dem das Fahrzeug läuft, ich kann also auch nicht in Bayern zum TÜV fahren (25km) und umschlüsseln lassen, da auch da wieder für ein in Hessen angemeldetes Fahrzeug die Bündelungsbehörde zwischen TÜV und der Zulassungstelle des Kreises steht, die ja die endgültige Ausfertigung der Papiere erstellen muss.
 
Ich wohne zwar nicht mehr in Hessen, sondern BW, und da habe ich schon diverse Autros auf Womo umschlüsseln lassen. Zuletzt auch direkt in M1 SA.
Dass du nicht nach Bayern gehen kannst, halte ich für ein Gerücht. Meiner Meinung nach kannst in ganz Deutschland dir eine beliebige Prüforganisation suchen, die einen Prüfer hat, der deratige Änderungsabnahmen machen darf. Seit einigen Jahren ist auch das Monopol der Prüforgnisationen in bestimmten Regionen aufgehoben. Allerdings hat noch nicht jede Dekra-Stelle entsprechende Prüfer.
Egal zu welchem Prüfer du gehst: wenn er im Gutachten entscheidet, dass dein Fahrzeug ab sofort ein M1 SA ist, dann bleibt der Zulassungsstelle nichts anderes übrig, als das einzutragen.
Natürlich muss das Gutachten korrekt sein. Ich kann mir aber nnicht vorstellen, dass alle VW Grand California, die auf einem N1 II oder N2 basieren und dann zum M1 SA umgeschlüsselt werden (unter Beibehaltung der Nutzfahrzeug-Schadstoffklasse), illegal unterwegs sind...
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Meinung nach kannst in ganz Deutschland dir eine beliebige Prüforganisation suchen,
Stimmt, meinen T4 hatte ich in HH auflasten und umschlüsseln lassen.
War damals dort preiswerter und einfacher als in Berlin
 
Knox, da liegst Du leider falsch.
Ich kann mir zwar den TÜV aussuchen, das ist richtig. Die Zulassungestelle stellt in Hessen aber die Papiere nur nach der Zusatzprüfung durch die Bündelungsbehörde aus. Kannst Du im Netz nachlesen.
Das bedeutet, dass die tatsächliche Umschlüsselung in Hessen durch die Bündelungsbehörde vorgenommen wird, der TÜV-Prüfer bescheinigt nur, dass die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Und dem besagten Prüfer reicht auch das nicht, er prüft alles am Schreibtisch noch einmal.
Das Ganze nennt sich Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach § 21 StVZO.
Ergebnis der Bündelungsbehörde ist: Antrag genehmigt ode abgelehnt, sonst nichts.
Laut Prüfer kommt häufig erst mal ein "abgeleht" - Alle menschen versuchen ja nur den Staat zu betrügen -, dann beginnt das Herumgezerre.

Habe den Antrag zur Anteilnahme mal einkopiert:
1633941865358.png
Ich habe auch schon mit Anderen gesprochen, die Probleme bei der Umschlüsselung hatten. Das Ergebnis mündet in der Erkenntnis, dass das in Hessen alles andere als einfach ist und oft noch ein langer Weg vor einem liegt.

Da hilft es leider wenig, wenn es in der Vergangenheit oder an anderen Orten besser gelaufen ist.
 

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Du solltest dennoch deinen Prüfer fragen, warum er nicht in M1 SA umschlüsseln will, oder einen anderen suchen. Das ist der normale Vorgang bei modernen Basisfahrzeugen mit EG-Zulassung. Und nochmal: Die Abgasschlüsselnummer wird dabei regelmäßig einfach übernommen. Du hast ja noch Euro 6b, also nicht nach WLTP zertifiziert. Somit gibt es keine Probleme mit der Bezugsmasse.
 
Zum Abschluss:
Antwort von VW ist da, Wie erwartet:

Bitte wenden Sie sich an Ihren VW-Händler..... :cool:

Resultat:
Eine "kleine" Erhöhung des ZulGG um 1 kg ist offensichtlich nicht möglich. ?(
Armes Deutschland!
 
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