Kleine Auflastung

Du solltest dennoch deinen Prüfer fragen, warum er nicht in M1 SA umschlüsseln will, oder einen anderen suchen. Das ist der normale Vorgang bei modernen Basisfahrzeugen mit EG-Zulassung. Und nochmal: Die Abgasschlüsselnummer wird dabei regelmäßig einfach übernommen. Du hast ja noch Euro 6b, also nicht nach WLTP zertifiziert. Somit gibt es keine Probleme mit der Bezugsmasse.

In Hessen ist das alles anders. Das wird von einer zentralen Behörde gemacht. Man kann natürlich sonst wo zum TÜV - die finale Prüfung und Umschlüsselung erfolgt dennoch in Hessen.
 
In Hessen ist das alles anders. Das wird von einer zentralen Behörde gemacht. Man kann natürlich sonst wo zum TÜV - die finale Prüfung und Umschlüsselung erfolgt dennoch in Hessen.
Das mag ja sein. Aber auch diese Behörde in Fulda muss sich doch an die Regeln und Verordnungen halten.
Nochmal: Wenn VW einen Crafter zum Grand California umbaut, wird aus einem Basisfahrzeug mit N1 ZUlassung (so es denn ein GC mit 3,5t zGG ist) ein M1 SA. Dabei behält dieses Womo aber die Abgasschlüsselnummer des Basisfahrzeugs (also von einem N1 Fahrzeug). Und andere Tüvs, z.B. der TÜV Süd, verfahrt genauso bei nachträglichen (Selbst-)Umbauten von Ducato&Co genauso.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles regelwidrig ist. Wenn also ein TÜV nun eine solche N1 zu M1 SA Umschlüsselung vornimmt, dürfte "Fulda" doch nichts auszusetzen haben.
 
Aber auch diese Behörde in Fulda muss sich doch an die Regeln und Verordnungen halten.

Die Regeln sind natürlich gleich. - Die Frage ist die Auslegung & Umsetzung. Da ist die hessische Behörde extrem kleinlich.
Das gilt auch für technische Änderungen: Da werden viele GA nicht akzeptiert, Vergleichsgutachten bringen nichts usw.

Der TÜV Prüfer hat da nicht die Entscheidungsgewalt über die Eintragung mehr.
 
Da bleibt wohl nur eins, Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen, dann dort das Auto umschlüsseln lassen und danach alles wieder an den Heimatort zurück verlegen. Bedarf Hilfe durch Freunde/Verwandte und kostet Geld und Zeit.
Oder Auto umschreiben, auf Freunde/Verwandte in einem anderen Bundesland, dann Auto umschlüsseln und wieder auf den eigenen Namen umschreiben. Kostet weniger Zeit und Geld aber das Auto ist dann schon dritte Hand.
Im Endeffekt eine Rechenaufgabe, ob es sich lohnt.
 
Hallo Knox,
Ganz offensichtlich wird für ein Fahrzeug bei einer Umschlüsselung nicht einfach nur der Buchstabe für die Fahrzeugart getauscht.

Habe da noch einnen Thread in einem WoMO-Forum gefunden:
hier
Wie bei allen Foren viele Meinungen und Halbwissen "müsste" "kann doch nicht".
Die Tatsachen sind aber anders, ich gehe davon aus, dass der Prüfer schon an der richtigen Stelle nachgesehen hat.
Zitate aus Forum:
Das Euro 6d-temp-N1-Nutzfahrzeug ist als N1-Nutzfahrzeug zertifiziert, aber nicht als M1-Fahrzeug für die Personenbeförderung, wenn dieses zum Wohnmobil umgeschlüsselt werden soll.
Man schafft quasi als Selbstausbauer ein neues Fahrzeug, das es auch neu zu zertifizieren gilt.
... die Fahrzeugklasse ändert sich, und für diese neue Fahrzeugklasse gibt es vom Fahrzeughersteller nichts Vergleichbares.
 
Zitate aus Forum:
Dann schau mal in diesem Thread den Beitrag 29 von Rico an (den ich persönlich kenne; Womo habe ich gesehen und kenne bei diesem Tüv jemanden, also recht glaubwütrdig). Zitat:
"Ok, nach langem hin und her hat der Tüv Süd Konstanz sein ok zur Umschreibung gegeben da er die Umschreibung zum Wohnmobil überlesen hatte
:lol:


Er bestätigt wenn die Voraussetzungen für ein Womo geschaffen sind, wird aus N1 eine M1. Der Abgasschlüssel 36CI bleibt weiterhin bestehen."

Gruß
Mark
 
Hi,

die Diskussion wer was wo abgenommen hat, hat doch keinen Sinn.
Ganz offensichtlich fehlt eine einfache Anweisung, wie da zu verfahren ist. Schon EU-Normen anzubringen ist aufgrund deren Komplexheit keine einfache Nummer.

Was nützt es mir, wenn in Konstanz oder China eine Umschlüsselung gelingt, aber in Hessen geklagt werden muss?
Kann ja sein, dass ich nacher Recht bekomme, aber das mache ich erst, wenn es keine andere Lösung gibt.
Werde noch berichten, ob es mit der Auflastung geklappt hat.
 
aber in Hessen geklagt werden muss?
Ist halt die Frage. Als ich mal eine Meinungsverschiedenheit mit einem TÜV Prüfer hatte (darüber ob ein Womo einen wohnlichen Eindruck und eine Spüle haben muss), hatte ich nicht geklagt. Ich hatte mit dem technischen Leiter des Tüv Süd (also dessen Vorgesetzten) telefoniert. Der stellte dann per Mail an alle Prüfer klar, was ein Womo haben muss (Bett, Tisch, Stauraum und Kochgelegenheit). Danach gabs dann keine Probleme mehr.
Der technische Leiter des Tüv Hessen sollte die Vorschriften und Verordnungen zur Womo-Ummeldung kennen und benennen können.
Bei diesem Thema sehe ich keinen großen Interpretationsspielraum. Somit muss sich auch die Behörde daran halten.
 
Ja, mit so einer Lösung hast Du den TÜV geschafft, mal unabhängig, dass nicht jeder Vorgesetzte so reagiert.
Ich kenne viele, die sich erst mal, sogar wider besseres Wissen, der MEinung ihres Prüfers anschließen.
Ich schaffe den TÜV (hoffentlich) mit dem gutachten, wobei es ja nciht shclecht ist, die mögliche Zuladung von 450 auf 800kg zu erhöhen.
Der Erbsenzähler in Fulda setzt das ggf. alles noch mal auf Null.

Irgendwann hast Du es dann geschaffts und musst wegen der von der Verwaltung verursachten Magengeschwüre 3 Wochen pausieren.
 
ich lese schon eine Weile mit und ertrage das Halbwissen langsam nicht mehr…
Um mal ein paar Sachen klar zu stellen:
- Euro 6 N1 entspricht nicht der Euro 6 M1
- M1 hat strengere Geräusch und Abgasvorschriften
- N1- Fahrzeuge sind günstiger, da weniger gedämmt wird und schlechtere Abgaskomponenten (billiger) verbaut werden
- Umschlüsselung zum Wohnmobil geht entweder national als Sonstiges KFZ - WoMo oder nach EU-Recht M1-SA
- Bei 2,8t ist bei N1 eine Grenze erreicht, darüber gelten andere Abgasvorschriften, welche es teilweise leichter macht auf So-KFZ WoMo umzuschlüsseln.
- So-KFZ im gesamten sind auf bestimmte Leergewichtsbereiche begrenzt, da diese evtl. Noch mit gleichzusetzen sind mit der Nutzfahrzeug Geräusch und Abgasnorm

Du hast dir ein günstiges N1-Fahrzeug gekauft und kotzt jetzt ab da ein California (M1) WoMo sein darf und deiner nicht und willst aber auch nicht auflasten da es paar kröten kostet aber die blöden sind immer andere. Es gibt beim TÜV Tabellen in welchen ganz eindeutig steht was geht und was nicht. Diese sind verbindlich und bevor man einen Umbau plant, ein Fahrzeug kauft und Anfängt umzubauen fragt man erst mal nach! Es gibt gute Gründe warum nicht jeder TÜV-Prüfer das macht, da es bei einer Umschreibung sehr viel zu beachten gibt. Ein Hersteller bestätigt maximal die im CoC angegebenen Daten, da er ganz genau weiß, was er bei einem N1-Fahrzeug verkauft hat und was nicht. Warum sollte ein Hersteller jemandem mehr bestätigen als das für was er Geld verlangt hat. Wenn VW dir auch nur 1gramm mehr bestätigt haftet er dafür und weiß aber ganz genau was seine Komponenten + Sicherheitszuschlag abkönnen.
Ich kann verstehen dass es jetzt eine blöde Lage für dich ist, leider ist das kein Grund auf allem rumzuhacken! Die Vorschriften sind streng, manchmal unnötig aber sie sind halt da…
Laste auf mit Gutachten, frag nach welcher Leergewichtsbereich dann gilt und lass es dann umtragen.
 
Bei 2,8t ist bei N1 eine Grenze erreicht, darüber gelten andere Abgasvorschriften,
Welche denn? Ich kenne nur die Unterteilung nach der Bezugsmasse. Und der TS hat ja mitgeteilt, dass er ein 36Y0, also N1 III hat.
Aber eigentlich ist das auch egal. M1 SA, die auf einem N1 basieren,müssen eben nicht die Abgasvorschriften von M1 PKW erfüllen.
 
Du hast dir ein günstiges N1-Fahrzeug gekauft und kotzt jetzt ab....
WoMo sein darf und deiner nicht und willst aber auch nicht auflasten da es paar kröten kostet.


Wen meinst Du, bitte?
 
Du hast dir ein günstiges N1-Fahrzeug gekauft und kotzt jetzt ab....
WoMo sein darf und deiner nicht und willst aber auch nicht auflasten da es paar kröten kostet.


Wen meinst Du, bitte?
Ja das war bisschen durcheinander!
Ich meine damit, das er in der jetzigen Klasse nicht zum WoMo werden kann aber er jetzt halt in den sauren Apfel beißen muss und sich die Auflastung kaufen muss. Da hat ihm sein Prüfer ja den richtigen Tipp gegeben.
 
Komm mal 'runter!
Ich gehe mal davon aus, dass Du mit "er" den Themenstarter meinst, also MICH!

Wenn Du WIRKLICH mitgelesen hättest, dann hättest Du festgestellt, dass ich ganz früh entschieden habe, den einfachsten Weg über die Auflastung zu gehen und das Gutachten schon bestellt habe.

Es geht nur noch darum, wie die Sachlage tatsächlich ist, damit andere Selbstausbauer ggf. davon profitieren können.
Dazu kannst Du gerne Fachliches schreiben, aufgrund der vielen Verwirrungen bitte mit Quellenangabe, sonst können Deine Aussage nicht von dem Halbwissen abgrenzt werden.

Dein Ton und der Rest waren also in JEDER WEISE völlig unangepasst!
 
Die Diskussion mit M1 SA ist einfach erklärt.
wird ein Fahrzeug mit EG Genehmigung in Verkehr gebracht dann gelten EG Schlüssel.
Wird ein Fahrzeug national in Verkehr gebracht gelten immer nationale Schlüssel.
Zwingend seit Frühjahr 2020.

Wenn ein Prüfer das anders handhabt verstößt er gegen die Arbeitsanweisung des Verkehrsblatt.

In Hessen fallen solche Sachen am ehesten auf weil halt nochmal eine extra Stelle die einzelgehmigungen überprüft .

Bei 2,8t hilft (wenn man es richtig macht(weiß das es auch Zulassungsstellen durchrutscht)auflasten um die 21 0500 mit LKW Abgas zu nutzen…glaub bei easycamper laufen die Gutachten auch mit 16 0500 bei 2,8t aber es ist falsch.
Gibt nur wenige LKW Abgasschlüssel die auch für 16 0500 gehen. Beispiel 36x0… sind Benziner….
 
Zuletzt bearbeitet:
So, zur Aufklärung:
Die Prüfung durch die Bündelungsbehörde ist durch, mit Auflastung auf 3.150 kg. :)
Leider kostet es noch mal 43,20 Euro extra. Zugeschickt wurde es mir hochoffiziell als "förmliche Zustellung" mit Angabe der Uhrzeit. Da fällt mir nichts mehr ein.

Der Pfosten wollte noch ein Foto von der Anpassung des Typaufklebers, auf dem die Gewichte stehen.
Da habe ich jetzt einfach einen Streifen mit dem neuen Wert über das Gesamtgewicht geklebt.
Das zu prüfen war zwar Sache des TÜVs und nicht der Bündelungsbehörde, habe es aber hingeschickt, damit ich damit endlich fertig werde.

Nun muss ich noch zur Zulassungsstelle, um die Papiere ändern zu lassen. Mal sehen, mit wieviel Unwissen ich da noch konfrontiert werde.
 
Alles richtig gemacht. Der Herr schmitt ist da sehr genau…. Der will auch immer Bilder von den Callis haben wenn sie auf Womo umgeschrieben werden….🙄
 
Ja, aber die Auflastung selbst geht ihn eigentlich nichts an. Das ist Sache des Prüfingenieurs, der, und nicht Herr Schmitt wird dafür bezahlt.
Gerade ein BEamter sollte tun, was SEINE Aufgabe ist, er lebt schliesslich von unseren Steuergeldern.

Ein Bild ist OK, damit er sehen kann, dass es keine Fake-Umschreibung ist.
Ich dachte bisher, Calis wären immer So-Kfz Womo.....
 
Bündelungsbehörde gibt es so nur in Hessen…. Der macht das was er darf… Sachverständige sind nur Bauern und machen im Endeffekt das was die Zulassungsstelle sagt ( Herr des Verfahrens)… meist lohnt es da auch nicht zu diskutieren…. Außer man wird mit vollkommener Unwissenheit konfrontiert… dann kann man das auch eskalieren lassen… macht zuweilen auch Spaß
 
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