WoMo-Zulassung und die neue Pflicht zur Zwangsentlüftung (DIN EN 721)

An alle die ein Aufstelldach einbauen wollen: hier ist die Zwangsbelüftung gewährleistet wenn das Dach zum Schlafen aufgestellt werden muss falls Schlafplätze nur oben vorhanden sind. Also Schlafbank vorher ausbauen. Die Argumentation hat zumindest mein Tüvler akzeptiert. 😁
 
Wenn Du also bei aufgestelltem Dach unten schläfst akzeptiert er es nicht? :confused:

Könnte ja noch einen Aufkleber anbringen: "Beim Schlafen im Bus muss das Dach aufgestellt werden", obwohl das auch schon bescheuert ist.

By the way: Ist es nun erlaubt in einem Auto zu schlafen, wenn man nicht mehr weiterfahren kann oder kommt dann die Poliozeit mit der Lochsäge?

Was ein Schmarrn.
 
Schlafplätze nur oben vorhanden sind
irgendwo logisch. Wenn unten keiner schlafen kann,
ist das ja eine Zwangsentlüftung wenn man das Dach zum schlafen aufstellen muss.
Wie man das dann handhabt steht ja auf einem anderen Blatt.
 
Ich denke das ist auch immer sehr Prüferabhängig. Ich hatte sogar meine Evo3 unten eingebaut aber nicht ausgeklappt. Als es zum Thema Zwangsentlüftung kam, hab ich gesagt, dass im Aufstelldach eine eingebaut ist und wir nur oben Schlafen und somit immer das Dach aufstellen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
An alle die ein Aufstelldach einbauen wollen: hier ist die Zwangsbelüftung gewährleistet wenn das Dach zum Schlafen aufgestellt werden muss falls Schlafplätze nur oben vorhanden sind. Also Schlafbank vorher ausbauen. Die Argumentation hat zumindest mein Tüvler akzeptiert. 😁
🤔 Ich habe meinen letzte Woche zum Wohnmobil umschreiben lassen, vorher alles abnehmen lassen. Auch EVO 3, keine Probleme.
Der Tüver sagte, wenn gekocht wird, geht er davon aus, das das Dach oben ist. Wegen der Stehhöhe. Also alles Auslegungssache.
Vielleicht mal einen anderen TÜV (Prüfer) nehmen.
 
Ist also offensichtlich nicht klar, WARUM die Zwangsbelüftung vorhanden sein muss, Hauptsache, sie ist da.:D
- kochen ?
- Schlafen ???
- Heizen (wäre für mich noch am ehesten ein Grund, je nachdem wo die Luft angesaugt wird)
 
Ist also offensichtlich nicht klar, WARUM die Zwangsbelüftung vorhanden sein muss, Hauptsache, sie ist da.:D
Wenn die Zwangs - bzw. Sicherheitsentlüftung

DIN EN 721 und
MB FZMO 0740 - 2022 - 01 - 19

so unterschiedlich ausgelegt werden, haben diese eindeutig ihren Sinn verfehlt !

Die Wohn- und Reisemobilhersteller werden laufen gelassen, dem DIY Selbstausbauer werden ggf. bei der Einzelabnahme die Steine in den Weg gelegt.

So sehe ich die derzeitige Lage.
 
Ich habe meinen T5.2 vor zwei Wochen beim TÜV Nord zum WoMo umschlüsseln lassen. Da hat das Thema Zwangsentlüftung niemanden auch nur ansatzweise interessiert. Wichtiger war, dass der Kartuschenkocher mit einer Schraube an der Arbeitsplatte befestigt war.
Scheint also wirklich einigermaßen willkürlich gehandhabt zu werden.
 
Wichtiger war, dass der Kartuschenkocher mit einer Schraube an der Arbeitsplatte befestigt war.
Scheint also wirklich einigermaßen willkürlich gehandhabt zu werden.
Bei mir hatte er, nach einem Telefonat, sehen wollen, ob die Kartusche selbstschließend ist beim herausnehmen.
Der Kocher selbst steht auf einer doppelten Holzplatte, bei der ich mittels Topfbohrer die Füße eingelassen habe damit er nicht verrutscht.
Somit kann ich ihn auch draußen auf den Tisch stellen. Das war alles ok.
Im Grunde genommen weiß keiner richtig was geht und was nicht geht. Als privater Ausbauer ist es mitunter schwieriger als für die gewerblichen Ausbauer.
Also den richtigen Prüfer am richtigen Tag erwischen, das Gefühl habe ich mittlerweile.
Also allen, die das vorhaben drücke ich die Daumen.

Gruß Micha
 
- Heizen (wäre für mich noch am ehesten ein Grund, je nachdem wo die Luft angesaugt wird)
Ich denke mal, wenn die Abgase angesaugt werden hilft die sogenannte Zwangsentlüftung auch nicht mehr.
Ich habe auch die Umstellung von Umluft und Frischluft, muss aber jetzt sagen, ich habe trotz CO- Melder nachts auf Umluft gestellt 😕.
Das „übervorsorgliche“ ist wohl dem Alter geschuldet 🤔.
 
Also den richtigen Prüfer am richtigen Tag erwischen, das Gefühl habe ich mittlerweile.

Genau so ist es beim TÜV eigentlich schon immer gewesen.
Ich kann mich an derartigen "Sachverstand" entsinnen, seit ich ein Auto habe. 😃

Und immer, wenn es etwas kniffelig wurde, ist man über die Grenze nach Alzenau, gefahren, da wurde alles atwas großzügiger gehandhabt.
Bin dann später keine Bastelkisten mehr gefahren, da gab es natürlich keine Probleme, aber seit ich einen Bus habe, ist die Kasperletruppe wieder omnipräsent.

Was nicht pauschal heißen soll, dass nicht viele der Ingenieure eine guten Job machen, man trifft diese nur nicht immer an.
 
Ist also offensichtlich nicht klar, WARUM die Zwangsbelüftung vorhanden sein muss, Hauptsache, sie ist da.:D
- kochen ?
- Schlafen ???
- Heizen (wäre für mich noch am ehesten ein Grund, je nachdem wo die Luft angesaugt wird)
Hallo zusammen,

ich habe einen VW T6 Transporter

Nach den neuen Vorschriften vom TÜV muss der bewohnbare Raum mit einer Sicherheitslüftung (DIN EN 721) versehen werden. Weshalb ich diese nachrüsten muss.

Ich habe die auf den Bildern gezeigte Entlüftungsblende gefunden.
für ein Indukionskochfeld

Hat zufällig jemand diese schon in seinen Bulli eingebaut und hierzu Erfahrung?
 

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Ich habe einen VW T6 Transporter
Dann mußt Du mal Dein Profil aktualisieren, dort steht T6.1 California Beach.

In der DIN EN 721 werden die erforderlichen - Freien Querschnitte - angegeben. Die werden bei den auf den Bildern gezeigten, als "Bäckerschlitze" genannte Entlüftungen, nicht erfüllt. Aber vielleicht sieht das der "TÜV"-Prüfer anders, und gibt sich damit zufrieden.
 
Wie weiter oben schon einmal angedeutet: Wenn das Gesetz den Sinn gehabt hätte, Leute vor dem Ersticken zu bewahren, dann hätte man optional auch einen CO-Melder einbauen gekonnt.

Da wurden wohl die privaten Umschreibungen einfach zu viel und die Steuereinnahmen zu gering. Dann noch etwas Lobbyarbeit dazu und schon sind sich alle einig und es kommt so etwas dabei raus.

Woanders wird einfach gemacht, Deutschland hingegen lebt und arbeitet weiter am Geschäftsmodell Bürokratie.

Grüße
Chris
 
Dann mußt Du mal Dein Profil aktualisieren, dort steht T6.1 California Beach.

In der DIN EN 721 werden die erforderlichen - Freien Querschnitte - angegeben. Die werden bei den auf den Bildern gezeigten, als "Bäckerschlitze" genannte Entlüftungen, nicht erfüllt. Aber vielleicht sieht das der "TÜV"-Prüfer anders, und gibt sich damit zufrieden.
Danke für die Info
Den Beach habe ich auch noch
Der Transporter T6 ist das zusätzliche neue Projekt für meine Tochter
(der Apfel fält nicht weit vom Stamm)
 
Wie weiter oben schon einmal angedeutet: Wenn das Gesetz den Sinn gehabt hätte, Leute vor dem Ersticken zu bewahren, dann hätte man optional auch einen CO-Melder einbauen gekonnt.

Da wurden wohl die privaten Umschreibungen einfach zu viel und die Steuereinnahmen zu gering. Dann noch etwas Lobbyarbeit dazu und schon sind sich alle einig und es kommt so etwas dabei raus.

Woanders wird einfach gemacht, Deutschland hingegen lebt und arbeitet weiter am Geschäftsmodell Bürokratie.

Grüße
Chris
Du glaubst doch nicht im ersnt, dass da jemand so übergerifend gedacht hat?

Da hat es irgendeinem Sesselfurzer ins Gehirn geregnet und bei der anschließend Drainage ist die Vorschrift herausgekommen!
 
Beim Gas- & Kältemitteltransport (wie meiner früher) kommen zwei Löcher rein. Eins unten und eins oben damit es eine Durchlüftung gibt.
Schnippel ich da nur ein Loch rein gibt es keine bzw nur schlechte Durchlüftung. Und so wie ich das hier verstehe reicht ein Loch. 🤔
 
Hallo zusammen,

ich habe einen VW T6 Transporter

Nach den neuen Vorschriften vom TÜV muss der bewohnbare Raum mit einer Sicherheitslüftung (DIN EN 721) versehen werden. Weshalb ich diese nachrüsten muss.

Ich habe die auf den Bildern gezeigte Entlüftungsblende gefunden.
für ein Indukionskochfeld

Hat zufällig jemand diese schon in seinen Bulli eingebaut und hierzu Erfahrung?
Ich habe mir diese gekauft, eingebaut und damit die Wohnmobilzulassung gekriegt.
 
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