Womo- oder LKW-Zulassung

Hinnerkh

Aktiv-Mitglied
Ort
Kiel
Mein Auto
T6 Kastenwagen
Erstzulassung
07/2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
6-Gang
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Umbau Wohnmobil
Hallo Leute,

da ich ja momentan meinen T6 umbaue, stellt sich natürlich auch die Frage nach der der Zulassung.
Aktuell ist mein Bus als LKW zugelassen.
Durch dem Umbau mit großem, festverbauten Bett (140 x 200) (zwecks Stauraum unter dem Bett), musste die Trennwand weichen. Sost hätte ich gar keinen Platz mehr im Bus.
Und den Stauraum benötige ich für Kite-stuff

Generell würde ich den Bus weiter als LKW laufen lassen, da die Steuern um einiges günstiger und die Versicherung nur minimal teurer ist, im Vergleich zuw Womo-Zulassung.

Kann es duch die weitere Zulassung als LKW zu Problemen mit der Betriebserlaubnis kommen?
Ist die Entfernung der Trennwand ein Problem?
Wie habt ihr das Ganze ghandhabt, und wie sind eure Busse zugelassen?

P.s: Eine Zulassung zum Wohnmobil sollte nur eine Formsache sein, daher interessiert mich eure Meinung umso mehr.

Danke für eure Hilfe.
Gruß
Hinnerk
 
Hallo, ich habe schon reichlich Erfahrungen mit verschiedenen Zulassungen machen dürfen.

Mein Landrover Defender 130 war laut Papiere seit Erstzulassung ein Lkw. In Hessen wurde er als Lkw besteuert und versichert. In Bayern wurde er als Pkw besteuert und als Lkw versichert. Bei der Versicherung konnte man nichts machen. Die DEVK versichert nur so wie es in den Papieren steht. Es gibt aber Versicherungen welche nach der tatsächlichen Nutzung versichern. Gegen die Besteuerung als Pkw habe ich Wiederspruch eingelegt. Ich musste beim Finanzamt vor fahren. Dort wurde der Fahreraum und der Laderaum (Pritsche) vermessen. Der Fahrerraum wird von der Rückwand bis zu den Pedalen und in der Breite gemessen. Dar Laderaum einfach Länge mal Breite. Bei einem Lkw muss ddie Ladefläche größer als die Fläche für den Personentransport sein. Das ist beim Defender 130 tatsächlich so) Mein Wiederspruch wurde trotzdem abgewießen und auch gleich ein Gerichtsurteil beigelegt aus welchem hervor geht, dass das Finanzamt nicht an das gebunden ist, was in den Papieren steht, sondern auch nach Erscheinungsbild besteuern kann. Der 130er sah für den Finazbeamten aus wie eine Pickup. In Deutschland sind die meisten Pickups Pkw. Also wurde mein Lkw als Pkw besteuert.

Mein kurzer Mercedes Sprinter war auch ein Lkw und hatte nach meinem Umbau sogar Fenster. Vor dem Haus wurden bei den öffentlichen Parkplätzen Zusatzschilder angebracht, nur für Pkw. Plötzlich bekam ich mit meinem Lkw Strafzettel. Ich war beim TÜV und fragte, ob eine Umschreibung zum Pkw möglich wäre. Der TÜV lehnte ab, da Lkw mehr Abgase ausstoßen dürfen als Pkw. Dass es meinen Sprinter baugleich als Pkw und als Lkw gibt, interessierte ihn nicht, da eben mein Lkw theoretisch schlechtere Abgaswerte haben könnte als ein baugleicher Pkw. Für eine Umschreibung als Pkw wäre ein Abgasgutachten notwendig gewesen. Das kostet einigen tausend €.

Ich fragte den Polizisten, welcher immer in der Gegend seine Runden dreht, wie denn die Politesse erkannt hat, dass mein Fahrzeug ein Lkw ist. Das macht sie über ihr Terminal. Damit kann sie die Halter anzeigen lassen und sieht auch die sonstigen Daten zum Fahrzeug.

Ein Umschreibung vom Lkw zum "sontigem Fahrzeug Wohnmobil" hätte der TÜV gemacht, doch das ist eben auch kein Pkw und ich hätte wieder nicht vor dem Haus parken dürfen. Letztendlich habe ich den Sprinter verkauft und mir einen T5 Pkw zugelegt.

Wenn dein Bus als Lkw zugelassen ist und du in deiner gegend überall Lkw parken darfst, würde ich ihn als Lkw Lassen. Alles was hinten drin ist, ist Ladung. Wenn du z.B. für einen Umzug mal die Möbel raus machst, begehst du schon mal keinen Steuerhinterziehung, weil ohne Möbel ein Wohnmobil keine Wohnmobil mehr ist. Ein Lkw muss keine Trennwand haben. Wenn du hinten keine für den Personentransport zugelassenen Sitze eintagen lässt, bleibt der Laderaum als Laderaum erhalten. Wenn da Sitze sind, muss nur ein Aufkleber in der Nähe sein, wo drauf steht, dass diese Sitze während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen. Ich würde bei deiner Versicherung auf alle Fälle nachfragen, ob sie den Lkw nach tatsächlicher Nutzung versichern können. Wenn du keine Firma angemeldet hast und erklärst, dass dein Lkw zum Wohnmobil ausgebaut ist, kann sein dass du die günstigere Wohnmobilversicherung bekommst.
 
Mein T5 läuft als LKW. Ich will ihn, sobald der Ausbau es zulässt, zum Womo umschreiben lassen. Die Steuer ist dann zwar geringfügig teurer, aber die Versicherung sinkt in meinem Fall um fast 500€.
Für alles was dann nicht mehr auf der Ladefläche transportiert werden kann habe ich einen Anhänger. Mir sind so keine gewaltigen Nachteile für ein Womo bekannt, aber das dürfte hier ja in anderen Themen schon zu genüge durchgekaut worden sein
 
Meinen habe ich vom LKW zum WoMo umschreiben lassen da bei mir eine Sitz- Schlafbank mit eingetragenen Sitzen im Laderaum hinzu gekommen ist die ich sowieso nicht entfernen werde. Natürlich muss man jetzt auf Zusatzschilder unter den Parkplätzen achten. Steuer ist knapp teurer und die Versicherung dafür einiges billiger - vor allem muss man auch die mitversicherten fest eingebauten Einbauten beachten. Ich weiß jetzt allerdings nicht wie das mit den Einbauten bei einer LKW Versicherung gehandhabt wird.
 
Hey,

danke für eure Antworten.
Also die Differenz zwischen der LKW-und der Womo-Zulassung beträgt bei mir jährlich 150€.
Die Kosten beim TÜV betragen ca. 190€. Hinzu kommen noch die Kosten für die Zulassungstelle.
Allerdings nervt der ganze Ummeldungsprozess doch etwas :-)

Mein Bus ist ein Zweisitzer. Der Einbau ist schon fest verschraubt..aber in zwei Stunden rausnehmbar.

Vorteil der LKW-Zulassung wäre für mich dass ich auf Strandparkplätzen, auf denen Womos verboten sind, stehen dürfte.

Muss ich noch irgendwas in Richtung erlöschen der Betriebserlaubnis oder Steuerhinterziehung beachten? Oder alles Panikmache?

Habe viel gelesen und irgendwie gibt es keine eindeutige Aussagen.
Wie sind denn eure Busse angemeldet?

Danke für eure Antworten
Gruß
Hinnerk
 
Nein du musst nichts weiter beachten. Wenn der Bus Lkw war und er nicht umgeschrieben wurde, bleibt er Lkw. Dass die Möbel verschraubt sind. dient der Ladungssicherung. Die Möbel sind Ladung.

Mein Bus ist Pkw und bleibt auch mit verschraubten Möbeln Pkw. Alle drei Möbel auszubauen dauert bei mir 20 Minuten.
 
Hallo zusammen,

ich hatte im Januar mit dem hiesigen Gutachter beim TÜV gesprochen, was bei der Zulassung als Womo oder LKW zu beachten ist. Da habe ich die Auskunft bekommen, dass ein LKW zwar keine hohe Trennwand haben müsste, aber zumindest eine niedrige, die ggf ein Durchrutschen der Ladung nach vorne verhindern würde.
Von daher würde ich - gerade weil man so viele unterschiedliche Infos lesen kann - mal beim TÜV vor Ort nachfragen. Das kannst Du ja unverbindlich tun u dann immer noch entscheiden.
Mein Bulli ist auch als PKW zugelassen, das bleibt er auch, da es für mich so am praktischsten ist. :)
 
Hallo,
Meinen Bus habe ich fast neu als LKW gekauft, war als Firmenfahrzeug angemeldet.
Ich habe keine Trennwand, aber Fenster 2.Reihe und Hinten.
Bei der Zulassung musste ich aber beim Finanzamt Vorfahren, die sehen wollten, ob keine Sitzbefestigungen verbaut waren. Danach wurde er als LKW weiter angesehen,
ich fahre ihn als Firmenfahrzeug voll absetzbar.
Es wird mir nicht mehr unterstellt, das ich es mir antue, privat mit einem LKW zu fahren.
Und alle waren glücklich und zufrieden!
Christian
 
Ja das ist halt die Frage aller Fragen: Braucht man eine halbe Trennwand drin oder nicht. Würde diese gerne entfernen und strebe extra deshalb eine Womo-Zulassung an. Ist natürlich ein Mehraufwand in der Umsetzung, aber alles was ich bisher gelesen habe sagt, wenn eine Trennwand ab Werk drin war, muss sie bleiben.
 
Ich hab meinen T5 Transporter recht günstig gekauft und hab mir gedacht, dann kann ich mir meinen Bus wenigstens so bauen, wie ich ihn gern hätte; 6-Sitzer mit Fenster in zweiter Reihe, Schlafmöglichkeit, aber bei Bedarf auch Stauraum. Da vom Trapo zum Pkw nicht geht, muss er Womo, Werkstatt-Fzg oder was auch immer werden. Womo war für mich die einfachste Lösung, da ich diese Option auch schon komplett mit dem Tüv-Mann meines Vertrauens durchgesprochen habe.
Sofern ich mein Bett immer dabei hab (geklappt, oder in Teilen) sollte das ja eigentlich bei einer eventuellen Kontrolle keinerlei Probleme machen, schließlich gibt es ja auch Wohnmobile, wo das Bett nicht dauerhaft ein Bett ist, sondern zeitweise Sitzgruppe, ect.
 
Hallo,

aber alles was ich bisher gelesen habe sagt, wenn eine Trennwand ab Werk drin war, muss sie bleiben.

das würde ich nicht unbedingt unterschreiben, kenne viele Handwerker die in ihren LKW Bussen die Trennwand aus verschiedenen Gründen herausgenommen haben

aber da du eh die Womo Zulassung anstrebst, hat sich die Trennwandgeschichte eh erledigt

Grüße

Rene´

PS: bei mir war die Trennwand Entfernung, das aller erste was ich beim Bus umgesetzt hatte :D
 
Hallo,



das würde ich nicht unbedingt unterschreiben, kenne viele Handwerker die in ihren LKW Bussen die Trennwand aus verschiedenen Gründen herausgenommen haben

aber da du eh die Womo Zulassung anstrebst, hat sich die Trennwandgeschichte eh erledigt

Grüße

Rene´

PS: bei mir war die Trennwand Entfernung, das aller erste was ich beim Bus umgesetzt hatte :D

Also strebe diese eigtl. nur an aus Angst, dass ohne Trennwand die Betriebserlaubnis erlischt bzw. "Steuerhinterziehung" betreibt.
Um das bisschen Ersparnis geht es mir nicht. Eingetragen ist so eine Trennwand ja aber nicht, im Fahrzeugschein steht ja auch nix. Mhhhhhh
 
Hallo,

dass ohne Trennwand die Betriebserlaubnis erlischt

auf gar keinen Fall...

"Steuerhinterziehung" betreibe


machst du, wenn du dein Bus als Womo umschreibst, dadurch weniger Steuern bezahlst

aber dein ganzen Womo Kram wieder rausschmeißt... DAS wäre Steuerhinterziehung

wie Clerk schon schrieb:

Wenn der Bus Lkw war und er nicht umgeschrieben wurde, bleibt er Lkw. Dass die Möbel verschraubt sind. dient der Ladungssicherung. Die Möbel sind Ladung.

es liegt also an dir wie du dein Bus verwendest... Womo oder LKW

"mein" Womo ist und bleibt ein LKW, weil es in A besondere versicherungstechnische Möglichkeiten gibt, den ein oder anderen Euro zu sparen...
ich fahre mit LKW Zulassung besser...


Grüße

Rene´
 
Eingetragen ist die Trennwand quasi schon. Denn da steht "Lkw geschlossener Kasten". Und ein Kasten ist nur dann geschlossen, wenn auch vorne ein Deckel drauf ist. ;)
 
Hallo,

Eingetragen ist die Trennwand quasi schon. Denn da steht "Lkw geschlossener Kasten". Und ein Kasten ist nur dann geschlossen, wenn auch vorne ein Deckel drauf ist.

die Interpretation kann nicht richtig sein, für eine LKW Zulassung zählt nur das Verhältnis von Nutzfläche und Fahrerraum...
in keiner Richtlinie ist von einer verpflichtender Trennwand die Rede... die Trennwand gilt der Ladungssicherung nicht der Zulassungsart zum LKW...

man konnte bzw kann ein T5 / T6 auch ohne Trennwand bestellen, Heckklappe mit Fenster, Schiebetür mit Fenster trotzdem bleibt es bei der LKW Zulassung, wenn das Verhältnis Nutzfläche 51% zum Fahrerraum 49% gegeben ist


Grüße

Rene´

PS: ist gibt Threads wo es um falsche Steuerbescheide geht, der Zoll hat den bisherigen LKW als PKW besteuert usw.
dort gibt es Links wo alle Richtlinien erklärt werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein langer t5 ist vom Werk aus ein LKW mit 6 sitzen, komplett verglast, keine Trennwände, zwei Schiebetüren.
Nix Steuerhinterziehung usw... ohne Trennwand
 
PS: ist gibt Threads wo es um falsche Steuerbescheide geht, der Zoll hat den bisherigen LKW als PKW besteuert usw.
dort gibt es Links wo alle Richtlinien erklärt werden...

Habe auch schon viel gelesen, aber leider noch keine Richtlinien gefunden in denen zum Thema Trennwand was steht. René, hättest du evtl. einen Link zu so einer Richtlinie?

Evtl. können wir ja gemeinsam das Thema endgültig mal klären. ;)
 
René wohnt übrigens laut Profil in Österreich, evtl. gelten dort zum Teil andere Richtlinien. Es sei denn er schreibt über die deutschen Richtlinien. Salzburg liegt ja direkt an der Grenze.
 
Trennwand ist definitiv schnurz !

Man kann den Transporter mit oder ohne Trennwand bestellen bei gleicher verkehrsrechtlicher Zulassung.

Früher in der VW-Transporter-Evolution gab es z.B. halbe Trennwände bei 9-Sitzern, dann gab es bei versch. Herstellern Trennwand bzw. Trenngitter nur hinter dem Fahrerpaltz, dann gabe es schwenkbare Trenngitter bei versch. Franzosen-Caddys wie Berlingo, Kangoo etc.

Gruß T2-Fahrer
 
Ich komme hier mit der Bezeichnung LKW etwas durcheinander.
Steht bei Euch tatsächlich LKW drin?
Meiner ist und war als "nackiger" Rockton mit 2 Sitzen, ohne Trennwand, mit Gummiboden lt. Schein ein Transporter; Fz.z.Gü.bef. b. 3,5t; Van.
Versteuert und versichert ist er als LKW.
Ich sehe die Trennwand auch nicht als relevant für die Typisierung an. Im praktischen Gebrauch dient sie der zus. Ladungssicherung, Versteifung und dem Komfort (Heizung, Staubfreiheit der Fahrgastzelle). Ich würde sie auf jeden Fall ohne Angst herausschrauben, wenn sie "stört".
 
Zurück
Oben