Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Mich würde es schon stören wenn plötzlich meine komplette Rep.-Historie im Board auftaucht weil irgend ein Dussel meine Fahrgestellnummer gepostet hat.

Bei meinem :D durfte ich immer meine Historie von MEINEM Fahrzeug einsehen.

Ich war auch schon mal mit dem Besitzer eines Wagens , für das ich mich interessiert habe, bei einem :D der uns die Historie gezeigt hat.
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Hallo Helmut,

net rumärgern, schön locker bleiben. Mags'tn Keks?

Auch wenn es nirgendwo direkt steht kann es durchaus zu einem Rechtsstreit kommen. Und ein Boardbetreiber ist da unter Umständen auch wenn er Recht haben mag, schneller im Unrecht. Weil es hier erstmal um Unterlassung geht und relativ hohe Kosten durch Anwälte und Gerichte enstehen können. Und dann ist möglichherweise das Board dicht.
Zitat:" („Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand")


Also muss man auch vorher schon versuchen einiges einzudämmen, bevor es zu spät ist. Vorsorge ist besser als dann ärger zu bekommen.

Gruß
M.

PS: Prinzipiell kann ich Dich sonst schon gut verstehen.

Edit meint: ich hab meine Historie auch schon mehrfach gesehen.
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

1. Die Daten Deines Autos sind KEINE persönlichen Daten. Was persönliche bzw. personenbezogene Daten sind ist juristisch genau definiert.
2. Du hast kein Recht darauf von VW zu erfahren was mit Deinem Auto war bevor Du es gekauft hast. Du kannst versuchen den Vorbesitzer darauf festzunageln aber nicht VW. - Im Gegenteil: Das sind Informationen die auch Auskunft über den Vorbesitzer geben. Damit sind auch seine Rechte wieder berührt.

Gruß, Marcus

wie persönlich die Daten meines Autos sind, ist schon daran erkennbar, dass es gerichtlich bereits untersagt wurde ohne Verdachtsgründe unsere Autos auf der Autobahn einfach zu scannen; auch Google ist dazu übergegangen, bei seinen Straßenfahrten die Autokennzeichen unkenntlich zu machen.

Gruß Helmut
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Hallo Helmut,

net rumärgern, schön locker bleiben. Mags'tn Keks?

Auch wenn es nirgendwo direkt steht kann es durchaus zu einem Rechtsstreit kommen. Und ein Boardbetreiber ist da unter Umständen auch wenn er Recht haben mag, schneller im Unrecht. Weil es hier erstmal um Unterlassung geht und relativ hohe Kosten durch Anwälte und Gerichte enstehen können. Und dann ist möglichherweise das Board dicht.
Zitat:" („Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand")


Also muss man auch vorher schon versuchen einiges einzudämmen, bevor es zu spät ist. Vorsorge ist besser als dann ärger zu bekommen.

Gruß
M.

PS: Prinzipiell kann ich Dich sonst schon gut verstehen.

Edit meint: ich hab meine Historie auch schon mehrfach gesehen.

Es geht mir doch gar nicht darum, dass der Bordbetreiber hier Veröffentlichungen zulassen soll die er - der Bordbetreiber - für rechtlich bedenklich hält. Sei ihm zugestanden.

Meine Frage ist ganz simpel: Ist die - von Marcus wiedergegebene - Haltung von VOLKSWAGEN rechtlich abgesichert oder nicht, bzw. wo finde ich die Quelle dafür?

Gruß Helmut
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

nun es geht mir ja nicht darum, dass der Betreiber dieses Forums eine Risiko eingehen soll.
Darum geht es mir doch auch gar nicht - schön bei der Sache bleiben; daher nochmals:
Wie Rechtssicher ist die Auffassung von VW? Wo finde ich die Rechtsquelle dafür? Steht dies in den AGB von VW / der Werkstatt ???

AGBs sind bekanntlich eine Quelle von fehlerhaften Rechtsauffassungen und werden ständig von den Gerichten einkassiert.

Gruß Helmut

Hallo Helmut,

versuch es mal mit der pragmatischen Seite:

1. Geh hin zu VW, sag: Her mit der Historie! Erwartungsgemäß werden sie Dir sagen: Nix da! Und dann kommt Dein Einsatz: Hey, worauf (Quelle, Rechtsentscheid, Urteil OLG whatever) begründet ihr eure Entscheidung hinsichtlich der Verweigerung der Herausgabe der Fahrzeughistorie meines Fahrzeugs (ich habe bewusst nicht "meine Fahrzeughistorie" geschrieben)? Je nach Antowrt sind wir alle ein Stück schlauer...

2. VW gibt dir die Historie nicht, weil sie im Falle eines Defekts an Deinem Fahrzeug eine aufwendige Fehlersuche vermeiden können, indem sie in der Hostorie schon sehen, was alles gewechselt wurde... Also ist es u.a. auch ein wirtschaftliches Interesse, Dir die Historie nicht auszuhändigen...

Grüße
bex
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Also muss man auch vorher schon versuchen einiges einzudämmen, bevor es zu spät ist. Vorsorge ist besser als dann ärger zu bekommen.
Genau das ist meine Intention gewesen.

PS: Prinzipiell kann ich Dich sonst schon gut verstehen.
Ich auch, Helmut. Dein Gedankengang ist ja nicht falsch aber das müsste man dann wirklich mit VW abklären. Hast Du den Nerv dazu ? ;)

Gruß, Heiko.
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Hi,

ausserdem vermute ich mal, wenn wir schon über das Datenschutzgesetz reden.
Wenn ich ein Auto kaufe/verkaufe. Wo bitte ist denn der Datenschutz wenn der Verkäufer/Käufer seine Daten nicht jedem zeigen möchte.
VW müsste sich da jedesmal absichern, und die Vorbesitzer anfragen: "Ob ich als Käufer die Daten sehen darf". Auch das läuft unter Datenschutz.

Also wenn ich mein Auto verkaufe, möchte ich prinzipiell nicht, dass der x-te Käufer dann noch weiß wo ich was machen lassen hab, wie ich hieß usw....

Auch wenn ich es als Käufer gerne sehen wöllte.


Naja alles wird gut. Fragen direkt bei seinem nettem Autohaus, wo man gerne Kunde sein mag, kostet nichts. Und wurde mir bisher immer ein Einblick gegönnt.


Gruß
M.
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Moment mal - weder unterstütze ich diese Auffassung noch will hier VW in irgend einer Weise verteidigen.

Es ging doch eingangs nur darum, warum das hier im Forum nicht erwünscht ist. Daraufhin habe ich geschrieben, daß es hier urheberrechtliche Bedenken geben kann und das es daher für den Betreiber des Forums sinnvoll ist, solchen Problemen von vornherein aus dem Weg zu gehen.

Es geht auch nicht darum, daß man diese Akte nicht einsehen darf sondern darum diese zu veröffentlichen.

Danach kamen hier einige absonderliche Aussagen (z.B. das die Reparaturhistorie persönliche Daten sind; zur Definition der persönlichen Daten: ZENDAS Was sind personenbezogene Daten? (Datenschutz in der Hochschule)) die ich richtig gestellt habe.

Das Scannen von Kennzeichen ist deshalb verboten weil hierüber auch Rückschlüsse auf den Halter und dessen Leben/Verhalten möglich sind.

Die Reparaturhistorie eines Autos gibt dagegen keine Daten des Halters preis (ausser vielleicht, daß er viel Geld für T5 Reparaturen hat :D ). Außerdem sind ja auch nicht die eigenen Reparaturen von Interesse sondern die, die ein Vorbesitzer getätigt hat. Und dieser hat natürlich auch wieder ein Recht auf den Schutz seiner Daten !

Ich habe jetzt auch keine Lust mehr zu dieser Diskussion ;(

Gruß, Marcus
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Ich finde die Praxis der Historien auch sehr bedenklich.

Da werden Daten angelegt, die durchaus Angaben enthalten (km-Stände im Verlauf), die niemanden etwas angehen. Das ist erstmal OK. Das darf jeder Verkäufer für SICH erstellen.

Hier ist das aber anders: Der :) gibt die Daten an VWN weiter. Und die geben die Daten wiederum beliebig weiter. Da kann jeder :) munter drauf zugreifen und z. B. feststellen wann Herr X wohl Urlaub macht und wo er etwa hinfährt (wir nehmen mal an, das Fzg geht wegen allem immer zu VW inkl. Reifenwechsel). Der Ski-Urlaub von Hamburg aus hat etwa eine typische Entfernung... Wenn man sowas automatisiert per Makro auswertet ist das sehr interessant aber datenschutzrechtlich sehr fraglich.

Das ganze dann auch noch hier zu veröffentlichen ist noch mehr fraglich. Da stehen auf einmal km-Stände von einem Gebrauchtfahrzeug im Internet, wo der Ehemann den km-Stand nach einer spontanen Reise mit seiner Geliebten "zurück gedreht" hat und dummerweise einen Motorschaden hatte, den er dummerweise bei einem :) reparieren lies und von dem die Noch-Ehefrau noch nichts wusste... :rolleyes: Oder einfach nur der Verlauf der Jahresfahrleistung von der Konkurrenz, wo man z. B. auf Aufträge Rückschlüsse ziehen kann.

Es geht aber bei VW noch weiter. Jeder Umbau muss an VW gemeldet werden. Nehmen wir mal an: Ich baue jetzt einen Rollstuhllift für mein behindertes Kind ein, geht diese Information einen unbekannten Weg. Die Daten sind in der Historie global abrufbar und könnten z. B. in den USA unter den dortigen Daten"schutz"richtlinien ausgewertet werden. Das behinderte Kind senkt dann meine Bonität bei allen Banken und ein potentieller Arbeitgeber weiss auch bescheid... Paranoid? Das Programm ist in wenigen Stunden programmiert... Und die Strukturen (Datenhändler, Bewertungsdienstleister, ...) sind vorhanden!

Meine Empfehlung: Mit der Werkstatt bzw. beim Kauf vereinbaren, dass keine Daten bei VW gespeichert werden dürfen.

Oder das ganze so aufziehen wie in den USA. Da steht alles zum Fahrzeug im Netz. Da sind die Spielregeln klar definiert und bekannt. Welcher VW Kunde weiss denn bitte von der Weitergabe der Daten?! Etwa so viele, wie wissen, dass in den R5 ohne DPF nur 506.01 rein darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

.......Meine Empfehlung: Mit der Werkstatt bzw. beim Kauf vereinbaren, dass keine Daten bei VW gespeichert werden dürfen...........

Bin gespannt auf den Erfolg bei der durchsetzung von Garantieansprüchen.

Bei einigen braucht man doch nur die Board-Gewohnheiten beobachten und schon weiß ich der hat Frühstück, Mittag, Feierabend, ist krank oder hat Urlaub.
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Moment mal - weder unterstütze ich diese Auffassung noch will hier VW in irgend einer Weise verteidigen.
............
Danach kamen hier einige absonderliche Aussagen (z.B. das die Reparaturhistorie persönliche Daten sind; zur Definition der persönlichen Daten: ZENDAS Was sind personenbezogene Daten? (Datenschutz in der Hochschule)) die ich richtig gestellt habe.

Ich habe jetzt auch keine Lust mehr zu dieser Diskussion ;(

Gruß, Marcus

Hallo Marus,
deine erst Wiedergabe war - das Urheberrecht der Historie des Fahrzeugs hat VW inne weshalb diese hier nicht gepostet werden können.
Auf meine Frage, wie dieser Urheberrechtsanspruch durch VW begründet ist, gibt es bisher keine schlüssige Antwort von Dir.

Dann, es gibt schon einen Unterschied zwischen personenbezogenen Daten und persönlichen Daten, zugegeben ist schwer zu verstehen und auch nicht einfach ohne lange Abhandlungen zu erklären.
Alles was mir gehört einschließlich des Zustandes der mir gehörenden Sachen (z.B.Auto) gehört zu meinem persönlichen Bereich. Durch die Beschreibung des Zustandes mir gehörender Sachen erzeuge ich irgendwelche Daten (Bits oder mit Stift auf Papier) und diese Daten gehören dann zunächst auch mir bis ich sie an einen neuen Inhaber übertrage.
In der z.B. Kunstscene nennt man sowas "Expose" (Beschreibung des Kunstgegenstandes einschließlich des nicht sichtbaren Zustandes) bei VW "Historie".

Gruß Helmut
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Bin gespannt auf den Erfolg bei der durchsetzung von Garantieansprüchen.

Hier müssen wir 3 Fälle unterscheiden:

1. Gewährleistung: Das ist Vertragssache zwischen mir und dem Händler. Steht im Kaufvertrag und in den bei Kauf gültigen AGB nichts zur Datenweitergabe drin, ist es ein Leichtes die Datenweitergabe gerichtlich untersagen zu lassen! Das schafft jeder Anwalt...

2. Garantie: Es gelten die bei Vertragsabschluss zugrundeliegenden Bedingungen. Prüfen, was drin steht. Wenn da was zu drinsteht, dann darf der Freundliche - Solange nicht Datenschutzbestimmungen verletzt werden.

3. Garantieverlängerung: Es gelten wieder die Bedingungen bei Vertragsabschluss! Siehe Punkt 2.

Das geht bei VW solange gut, bis jemand aus finanziellem Interesse da mal richtig geil drauf wird, vor Gericht geht und das dann durchzieht.

Bei einigen braucht man doch nur die Board-Gewohnheiten beobachten und schon weiß ich der hat Frühstück, Mittag, Feierabend, ist krank oder hat Urlaub.

Richtig. Nur - das hier ist freiwillig und den Grad der Anonymität bestimme ich selbst. Wer Adresse, FIN, Telefonnummer usw. postet hat das freiwillig und selbst bestimmt gemacht. Und genau diese Fälle betreffen eben nicht den Datenschutz!
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

deine erst Wiedergabe war - das Urheberrecht der Historie des Fahrzeugs hat VW inne weshalb diese hier nicht gepostet werden können.

Ich glaube mit Urheberrechts ist da nichts zu holen.

"12.05.2009, 12345 km, Radio getauscht"
"20.05.2009, 15986 km, Parkschaden repariert"
"02.01.2010, 17956 km, Intervallservice"

Das ist niemals ein urheberrechtlich geschütztes Werk!! Schutzgegenstand in diesem Sinne sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.

:help:

Als Einstieg mal hier lesen:
Deutsches Urheberrecht ? Wikipedia
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Wenn bei mir ein Kunde an kommt und etwas kaufen will und mir gleich mit Anwalt meine Dokumentation vorschreiben will, dem würde ich nichts verkaufen.
Da ist der Ärger schon vorprogrammiert und da hab ich keine Lust drauf.
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Wenn bei mir ein Kunde an kommt und etwas kaufen will und mir gleich mit Anwalt meine Dokumentation vorschreiben will, dem würde ich nichts verkaufen.
Da ist der Ärger schon vorprogrammiert und da hab ich keine Lust drauf.

Wir haben Vertragsfreiheit. Das ist Dein gutes Recht.

Wenn ich mir hier aber die Ausarbeitung von Rahmenverträgen und Einkaufsbedingungen meiens Arbeitgebers angucke, dann behaupte ich mal: Es geht bei der Vertragsgestaltung vieles, was sich der "kleine Mann" einfach nicht traut. :evil:
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Hallo Helmut,
der Unterschied zwischen personenbezogen und persönlich ist mir schon klar: Personenbezogen ist alles, was einen Rückschluß auf die Person und deren Verhalten erlaubt. Das auf Reparaturen an einem Auto zu beziehen ist schon recht weit hergeholt.

Zum Thema Urheberrecht: Grundsätzlich gehört jedes Dokument, das jemand geschrieben hat dem Autor. Dazu gehört auch eine Dokumentation von Reparaturen und Prüfabläufen.
Zum allgemeinen Urheberrecht findest Du hier etwas: Doktus.de - Dokumente uploaden, konvertieren, verwalten, downloaden

Dies allein sollten den Betreibern des Forums genügen solche Veröffentlichungen zu unterbinden um hier Problemen aus dem Weg zu gehen.

Gruß, Marcus
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Personenbezogen ist alles, was einen Rückschluß auf die Person und deren Verhalten erlaubt. Das auf Reparaturen an einem Auto zu beziehen ist schon recht weit hergeholt.

Nööö... Lies mal meine Beispiele oben. Das ist alles möglich und wird in Bereichen (zum Teil illegal) macht.

Zum Thema Urheberrecht: Grundsätzlich gehört jedes Dokument, das jemand geschrieben hat dem Autor. Dazu gehört auch eine Dokumentation von Reparaturen und Prüfabläufen.
Zum allgemeinen Urheberrecht findest Du hier etwas: Doktus.de - Dokumente uploaden, konvertieren, verwalten, downloaden

Das stimmt so nicht. Wenn ich ein kurzes Protokoll wie die Reparaturhistorie schreibe, ist das eben nicht urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Lobby-Vereine gerne was anderes behaupten/suggerieren.

Die Historie gibt nur einen (tatsächlichen) Sachverhalt wieder. Damit ist das grundsätzlich nicht schützenswert. Ähnlich wie bei Nachrichten, die nur einen Sachverhalt beschreiben. Oder auch bei Muster-Verträgen.

Nachrichten über tatsächliche Inhalte sind nicht urheberrechtlich geschützt | urheberrecht | news

Mustervertrag urheberrechtlich nicht geschtzt=
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Hallo,
da hast Du wohl recht - rein juristisch sind technische Dokumentationen praktisch nie nach dem Urheberrecht zu schützen da sie nicht den Character eines Werkes haben. Siehe auch hier: tekom - WebPortal - Technische Dokumentation, Copyright - Kläger oder Beklagter

Allerdings spricht, wie wir in unserer gemeinsamen Diskussion herausgefunden haben, einiges dafür, dass hier der Datenschutz anzuwenden ist. Schließlich sind neben meinen eigenen Rechten auch die der ausführenden Werkstätten und evtl. Vorbesitzer betroffen.

Gruß, Marcus
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Ist die Historie nicht auch ein Leistungsnachweis für die Werkstatt seinem Konzern gegenüber?
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Hallo Helmut,
der Unterschied zwischen personenbezogen und persönlich ist mir schon klar: Personenbezogen ist alles, was einen Rückschluß auf die Person und deren Verhalten erlaubt. Das auf Reparaturen an einem Auto zu beziehen ist schon recht weit hergeholt.

Zum Thema Urheberrecht: Grundsätzlich gehört jedes Dokument, das jemand geschrieben hat dem Autor. Dazu gehört auch eine Dokumentation von Reparaturen und Prüfabläufen.
Zum allgemeinen Urheberrecht findest Du hier etwas: Doktus.de - Dokumente uploaden, konvertieren, verwalten, downloaden

Dies allein sollten den Betreibern des Forums genügen solche Veröffentlichungen zu unterbinden um hier Problemen aus dem Weg zu gehen.

Gruß, Marcus
´
Wenn VW der Inhaber des Urheberrechtes ist, habe ich es zu verantworten wenn ich deren (hier angeblich) urheberrechtlich geschützte Daten verbreite und muß mich gfls. dafür auch verantworten - Schdenersatz usw. Die zusätzliche Vorsicht des hiesigen Forenbetreibers -um sich keinen Ärger einzuhandeln - kann ich auch nachvollziehen.

Ich bestreite jedoch deutlich, dass VW Urheberrechte über die von mir z.B. durch einen Reparaturauftrag erzeugten Datenanfall und deren Dokumentation im VW-EDV-System geltend machen kann. Urheber dieser Daten bin ich - durch z.B. meinen Reparaturauftrag. Die Rechnung die ich dafür (in Papierform) erhalte wird auch im VW-EDV-System erzeugt, und die dadurch anfallenden Daten werden in der EDV-Historie des Fahrzeuges eingespeichert, und dadurch soll - nach Deiner Meinung - VW Urheberechtsinhaber werden.

Die papierne Reparaturrechnung kann ich verbreiten wie ich will, wenn ich jedoch die Reparaturdaten in der EDV-Historie von VW einsehen will, stehen diese unter Urheberrechtsschutz - eine wenig überzeugende Begründung.

Gruß Helmut
 
Zurück
Oben