Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

VWHelmut

Aktiv-Mitglied
Ort
RLP
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
5/08 - Erwerb 16.12.
Motor
TDI® 96 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
no
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Atlantis
Radio / Navi
Delta
Umbauten / Tuning
keine
FIN
WV2ZZZ7H8H14960X
Um welche Daten geht es, durch die VW Ärger machen könnte:mad::confused:


Unter dem Titel "freundlicher Mensch gesucht" schrieb T5Ulm heute 20:20 Uhr:

„ein hallo in die runde,
werde ab samstag T5 Gebrauchtwagenfahrer ..... freu.
da ich hier ja schon eine zeit mitlesen darf, gibt es evtl. einen freundlichen menschen der mir etwas über meine fahrgestellnr. sagen kann.

wv2zzz7hz4h002090
es wurde angeblich mal das getriebe getauscht, dann der motor, und noch n paar kleinigkeiten die exorbitat viel taschengeld gekostet haben.

gruss aus ulm
mike
Darauf antwortete „Kölche Jung“
„Hallo Mike,
willkommen im Board.
Auch wenn es Dir jetzt unfreundlich erscheinen mag - es ist ausdrücklich nicht gestattet diese Daten weiterzugeben !

Wir möchten hier keinen Ärger mit VW haben - ich bitte Dich da um Verständnis.“
*****************************************
Dann wird dieser Thread geschlossen. :confused::confused:
Mich würde nun dennoch interessieren um welche Daten es hier geht – FZ-Nr. steht doch immer im Profil – und was es damit auf sich hat, dass diese - mir noch unbekannten Daten - hier nicht zur Veröffentlichung „gestattet“ sind?
Welchen Einfluss hat denn VW auf dieses Forum, dass hier Zensur stattfindet?
Wäre für eine Aufklärung dankbar.
Gruß Helmut
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Es geht nicht um die Fahrgestellnummer - da muss jeder selbst überlegen ob er die im Internet publizieren will (Diebstahl ...).

Es geht um die Fahrzeughistorie (beim Händler). Die "gehört" urheberrechtlich VW und darf daher nicht veröffentlicht werden.
Das hat auch nichts mit Zensur zu tun sondern mit Urheberrechten.

Gruß, Marcus
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Hallo Marcus,
danke schon mal für Deine Antwort.
Ist diese Auffassung von VW juristisch abgesichert - gibt es dazu bereits rechtskräftige Entscheidungen?

Ich bin da ganz anderer Rechtsauffassung.
Das Fahrzeug ist mein Eigentum und alles was mit diesem Fahrzeug zusammenhängt.
Auch die Daten sind meine Daten. Diese Daten sind letzlich von mir verursacht - z.B. durch Reparaturaufträge usw. Selbst wenn ich ein gebrauchtes Fahrzeug kaufe, kaufe ich die Daten des Fahrzeuges mit-
Und mit diesen Daten kann ich machen was ich will - auch veröffentlichen.

Wie begründet denn VW seine Urheberrechtsphilosophie?

Es wäre doch wirklich wichtig diese Angelegeheit mal rechtlich einwandfrei zu klären.

Gruß Helmut
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Na ja, juristisch ist das recht eindeutig.

Wenn Du hingehst und die Rechnungen von Reparaturen postets ist das kein Problem.

Auch wenn Du selbst ein Dokument schreibst in dem Du die Reparaturen aufführst ist das kein Problem.

Die Reparaturakte bei VW dagegen beinhaltet auch interne Informationen von VW (Reparaturabläufe etc.). Außerdem sammelt VW die Informationen in ihrem System.

Gruß, Marcus
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Moin
ich wollte meine Historie auch schon mal ausgedruckt haben
wurde aber vom VW-Meister abgelehnt das wäre nur für VW intern
und dürfte nicht raus gegeben werden:(
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Na ja, juristisch ist das recht eindeutig.

Die Reparaturakte bei VW dagegen beinhaltet auch interne Informationen von VW (Reparaturabläufe etc.). Außerdem sammelt VW die Informationen in ihrem System.

Gruß, Marcus

Nur weil VW behauptet auf die Fahrzeughistorie Urheberrechte beanspruchen zu können ist dies für mich juristisch gesehen nicht maßgeblich. Gibt es Rechtsquellen, woher Du Deine Wiedergabe der VW-Aufassung herholst.
Wäre für einen Hinweis dankbar.
Beim googln habe ich noch nichts gefunden.

Bevor ich meinen gekauft habe, wurde meine Anfrage nach der Historie zunächst auch abschlägig beschieden. Da ich dann den bereits unterschriftsreifen Kaufvertrag in Frage stellte wurde man plötzlich etwas zugänglicher. Geht doch!

Gruß Helmut
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Richtig.

Die Historie ist nur für interne Zwecke gedacht. Wenn du ganz nett zu deinem Freundlichen bist darfst du vllt. mal einen Blick darauf werfen oder der Meister liest sie dir vor.

Selbst meiner , bei dem ich für mehrere Tausend Euro Ersatzteile im Jahr kaufe und wo ich alle Meister sehr gut kenne hat mir die Historie nich ausgedruckt . Ich durfte sie mir am Monitor anschauen , kurze Notizen machen und dann was Schluss.

Versuch doch mal bei einer Bank deine eigene Bewertung zu bekommen ..... da läufst du stumpf vor die Tür . Jeder weiß es gibt eine , und sie wird auch genutzt aber selbst du wirst sie im Leben noch nicht mal sehen.
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Hallo Marcus,
danke schon mal für Deine Antwort.
Ist diese Auffassung von VW juristisch abgesichert - gibt es dazu bereits rechtskräftige Entscheidungen?

Ich bin da ganz anderer Rechtsauffassung.
Das Fahrzeug ist mein Eigentum und alles was mit diesem Fahrzeug zusammenhängt.
Auch die Daten sind meine Daten. Diese Daten sind letzlich von mir verursacht - z.B. durch Reparaturaufträge usw. Selbst wenn ich ein gebrauchtes Fahrzeug kaufe, kaufe ich die Daten des Fahrzeuges mit-
Und mit diesen Daten kann ich machen was ich will - auch veröffentlichen.

Wie begründet denn VW seine Urheberrechtsphilosophie?

Es wäre doch wirklich wichtig diese Angelegeheit mal rechtlich einwandfrei zu klären.

Gruß Helmut

hallo

noch eine andere Überlegung. Da bei VW die Fahrgestellnummer ja für jeden am Auto ersichtlich ist, könnte somit ja auch jede.r und eben nicht nur Du als Eigentümer, diese Daten abfragen bzw. noch einfacher hier eine Anfrage im Forum stellen.

Zur restlichen Debatte möchte ich nur sagen: ich wäre schon froh wenn ich wüsste welche Firma, bei der ich Kunde bin, von mir welche Daten, in welcher Form speichert, aufbereitet und an wen weiterleitet. Da spreche ich garnicht davon, diese Daten einsehen, geschweige denn darauf zugreifen zu können.

szia peter
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Richtig.


Versuch doch mal bei einer Bank deine eigene Bewertung zu bekommen ..... da läufst du stumpf vor die Tür . Jeder weiß es gibt eine , und sie wird auch genutzt aber selbst du wirst sie im Leben noch nicht mal sehen.

Ich meine lt. allgemeiner Datenschutzgesetze hat jeder das Recht Auskunft über seine gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen!

Die Daten meines Autos rechne ich zu meinen persönlichen Daten - dies ist derzeit meine Rechtsauffassung.

Gruß Helmut
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Urheberrechtlich sieht es nunmal so aus, daß jedem seine Dokumente erstmal gehören.

Selbst wenn es hier vielleicht eine gewisse Unsicherheit gäbe (was ich nicht so sehe) - warum in aller Welt sollten die Betreiber dieses Forums eine Abmahnung oder gar eine juristische Auseinandersetzung riskieren die, wie man weiss, ganz schnell mit Kosten im 4 stelligen Bereich verbunden ist ???

Jedem der das anders sieht steht es ja frei eine eigene Tauschbörse für VW Fahrzeuglebenslaufakten aufzumachen.

Gruß, Marcus
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

hallo

noch eine andere Überlegung. Da bei VW die Fahrgestellnummer ja für jeden am Auto ersichtlich ist, könnte somit ja auch jede.r und eben nicht nur Du als Eigentümer, diese Daten abfragen bzw. noch einfacher hier eine Anfrage im Forum stellen.

szia peter

natürlich sollte nur der Eingentümer / Halter die Möglichkeit erhalten auf die Daten zuzugreifen. FZ-Nr. + Fahrzeugschein + Personalausweis sollte reichen.

Die Histroie könnte z.B. auch für einen Gebrauchtwagenkäufer um, z.B. bei einem Rechtsstreit mit dem Verkäufer, diese Fahrzeugdaten als Beweismittel (z.B. über verschwiegene Unfallschäden) verwenden zu können.

Gruß Helmut
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Hallo Helmut,

ich verstehe Deine Aufregung nicht ganz.
Daß die sogenannte Repararurhistorie nur für den Händlerinternen Gebrauch bestimmt ist, ist doch ein alter Hut.
Wenn Du das mit Volkswagen juristisch ausfechten willst, kannst Du das ja gerne machen.

VW hat hier in diesem Forum keinen Einfluss aber natürlich wird mitgelesen - soviel steht fest.
Wir möchten doch alle, daß dieses Board weiterhin besteht.
Und wenn wir jetzt hier anfangen munter Rep - Historien zu posten, können wir uns auf mächtigen Ärger einstellen.
Um das zu vermeiden, habe ich das Thema geschlossen und bewußt nicht gelöscht, damit andere neue User es vielleicht auch lesen können.

Wollte ich zensieren, hätte ich das Thema gelöscht.


Gruß, Heiko.
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Ich meine lt. allgemeiner Datenschutzgesetze hat jeder das Recht Auskunft über seine gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen!

Die Daten meines Autos rechne ich zu meinen persönlichen Daten - dies ist derzeit meine Rechtsauffassung.

Gruß Helmut

1. Die Daten Deines Autos sind KEINE persönlichen Daten. Was persönliche bzw. personenbezogene Daten sind ist juristisch genau definiert.
2. Du hast kein Recht darauf von VW zu erfahren was mit Deinem Auto war bevor Du es gekauft hast. Du kannst versuchen den Vorbesitzer darauf festzunageln aber nicht VW. - Im Gegenteil: Das sind Informationen die auch Auskunft über den Vorbesitzer geben. Damit sind auch seine Rechte wieder berührt.

Gruß, Marcus
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Hi,

ich hab momentan keinen Auftrag zur Hand.
Aber was steht denn da drauf? Darf VW überhaupt die Daten von mir speichern, unterschreibe ich das beim Auftrag quasi mit?
Wenn nicht, bin ich auch (noch) der Meinung das da gegen das DAtenschutzgesetz verstoßen wird.

Gruß
M

Edit: gewisse Überprüfungen (auch steuerrelevanter Daten) müssen einen gewissen Zeitraum vorgehalten werden. Vielleicht ist das der Punkt wo sie doch alles speichern dürfen... Wer weiß ich bin da rechtlich nicht so fit...
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

VW darf genau die Daten speichern, die zur Abwicklung der Reparatur nötig sind. Dazu gehört natürlich auch die Adresse und ggf. (Lastschriftzahlung) auch das Geburtsdatum. Evtl. steht das im Kleingedruckten, muss aber nicht zwingend.

Natürlich muss der Händler Dich auf Wunsch über die gespeicherten Daten informieren und darf sie auch nur für die Abwicklung des Auftrags verwenden (aber nicht z.B. weiterverkaufen). Will er das, dann mußt Du das getrennt unterschreiben.

Gruß, Marcus
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Urheberrechtlich sieht es nunmal so aus, daß jedem seine Dokumente erstmal gehören.

Selbst wenn es hier vielleicht eine gewisse Unsicherheit gäbe (was ich nicht so sehe) - warum in aller Welt sollten die Betreiber dieses Forums eine Abmahnung oder gar eine juristische Auseinandersetzung riskieren die, wie man weiss, ganz schnell mit Kosten im 4 stelligen Bereich verbunden ist ???

Jedem der das anders sieht steht es ja frei eine eigene Tauschbörse für VW Fahrzeuglebenslaufakten aufzumachen.

Gruß, Marcus


nun es geht mir ja nicht darum, dass der Betreiber dieses Forums eine Risiko eingehen soll.
Darum geht es mir doch auch gar nicht - schön bei der Sache bleiben; daher nochmals:
Wie Rechtssicher ist die Auffassung von VW? Wo finde ich die Rechtsquelle dafür? Steht dies in den AGB von VW / der Werkstatt ???

AGBs sind bekanntlich eine Quelle von fehlerhaften Rechtsauffassungen und werden ständig von den Gerichten einkassiert.

Gruß Helmut
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Das steht sicher in keiner AGB.

Das Stichwort dafür ist einfach "Urheberrecht".

Bei vielen Urheberrechtsfragen - vor allem im Bezug auf neue Medien (Internet) - hat man eine Rechtssicherheit erst nach einem Urteil des BGH.
Daher im Zweifel lieber vorsichter sein.

Gruß, Marcus
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Hallo!

An die Anwälte in diesem Board:
Wo seit ihr, wenn man euch braucht?;)
Bitte um Aufklärung!
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

1. Die Daten Deines Autos sind KEINE persönlichen Daten. Was persönliche bzw. personenbezogene Daten sind ist juristisch genau definiert.
2. Du hast kein Recht darauf von VW zu erfahren was mit Deinem Auto war bevor Du es gekauft hast. Du kannst versuchen den Vorbesitzer darauf festzunageln aber nicht VW. - Im Gegenteil: Das sind Informationen die auch Auskunft über den Vorbesitzer geben. Damit sind auch seine Rechte wieder berührt.

Gruß, Marcus


Sorry lieber Marcus,
Deine ständige Wiederholung der VW-Praxis führt uns hier nicht weiter.
Das dies auch juristisch in Ordnung sein soll, kaufe ich Dir so nicht ab.
Nenne die Quelle, §§§, Gerichtsentscheidungen oder was auch immer, die Deine Wiedergabe der VW-Auffasung untermauern.
Weshalb sind meine Rechte weniger wert, als die von VWN? :mad:
Gibt es dafür eine durch Gerichtsentscheidungen abgesicherte Position von VW?

Gruß Helmut
 
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???

Hallo!

An die Anwälte in diesem Board:
Wo seit ihr, wenn man euch braucht?;)
Bitte um Aufklärung!

Ja liebe Anwälte kommt bitte - hier gibt es offensichtlich noch ein juristisch wenig aufgeklärtes Thema... Urheberrecht - Datenschutz - Vertragsrecht ?

Vieleicht auch ein Thema für den nächsten Doktorhut?

Gruß Helmut
 
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