Tacho manipuliert?

Sag ich ja die ganze Zeit. Bei uns war das wie gesagt schon vor der DSGVo untersagt. Nur jetzt kann es je nach Betriebsgröße mal so richtig teuer werden, da die Strafen vom Umsatz der Fa abhängen.
Gruss
Die Frage ist doch, WARUM es untersagt war bzw. ist. Wenn es vorher nur darum ging, dass VW die gesammelten Fahrzeugdaten für sich behalten möchte, und es ggf. mit dem BDSG nichts zu tun hatte, dann kann die DSGVO es heute auch nicht teurer machen.
 
Es sind und bleiben die Daten von demjenigen der für die Reparatur / die HU / das Gutachten bezahlt hat - das war schon früher so.
Es kann doch auch niemand einfach bei meiner Hausversicherung anrufen und fragen was denn da so in den letzten Jahren an Schäden angefallen ist, nur weil er das Haus kaufen möchte.
Wenn du da anderer Meinung bist ist das ja durchaus i.O., aber unsere Rechtsabteilung hat das so schon vor 15 Jahren (also lange vor der DSGVO) angewiesen, wie gesagt das Stichwort war damals glaube ich Parteiverrat.
Mit der DSGVO ist es deutlich teurer geworden weil die Strafe vom Firmenumsatz abhängt.
Stell doch mal ne kleine Anfrage an das Parlament, wenn die dann anders entscheiden als es bislang gehandhabt wird i.O.
Gruss
 
Es sind und bleiben die Daten von demjenigen der für die Reparatur / die HU / das Gutachten bezahlt hat - das war schon früher so.
Es kann doch auch niemand einfach bei meiner Hausversicherung anrufen und fragen was denn da so in den letzten Jahren an Schäden angefallen ist, nur weil er das Haus kaufen möchte.
Wenn du da anderer Meinung bist ist das ja durchaus i.O., aber unsere Rechtsabteilung hat das so schon vor 15 Jahren (also lange vor der DSGVO) angewiesen, wie gesagt das Stichwort war damals glaube ich Parteiverrat.
Mit der DSGVO ist es deutlich teurer geworden weil die Strafe vom Firmenumsatz abhängt.
Stell doch mal ne kleine Anfrage an das Parlament, wenn die dann anders entscheiden als es bislang gehandhabt wird i.O.
Gruss
Wie es bislang gehandhabt wird, ist vor allem eine Entscheidung von VW, wie VW dazu selbst mal geschrieben hat. Ich wüsste nicht was das Parlament damit zu tun haben könnte.
Wenn du dich mit der Fahrzeughistorie auskennst kannst du doch sicher auch die Frage beantworten, ob in der Historie der Name des Besitzers und weitere persönliche Daten genannt werden.
 
wie gesagt das Stichwort war damals glaube ich Parteiverrat
Gerade mal gegoogelt: Parteiverrat können per Definition ausschließlich Juristen oder Rechtsbeistände begehen, sonst keiner. Da dürftest du also etwas in einem anderen Zusammenhang gehört haben.
 
Ich bin ja kein Jurist, es kann auch sein das gesagt worden ist " so etwas wie Parteiverrat".
Ist aber auch egal, du hast Recht und ich meine Ruhe.
Unsere Rechtsabeteilung hatte bestimmt vor 15 Jahren schon keine Ahnung und hat die Anweisung aus purer Langeweile und Geltungssucht rausgegeben und VW behält die Historie bestimmt aus reiner Lust daran Leute zu ärgern.
Ich bin raus und genieße meinen Resturlaub.
Gruss
 
Den jetzigen Besitzer einfach mal fragen, ob er einer Überprüfung zusammen beim :) zustimmt ?
Evtl kann der aktuelle Besitzer ja an Infos rankommen ? Ist ja sein Fahrzeug.
 
Eben. Schützenswert sind Daten des Fahrzeugs also erst dann, wenn auch ein Bezug zur Person herzustellen ist.

Warum ist das so schwer zu vesrstehen?

Da die Auskunft einen Zeitraum betrifft, in dem eindeutig jemand der Besitzer war, ist das logischerweise ein Bezug zu einer Person.
Und ein Sachbearbeiter, der feststellt, dass die Km-Stände nciht passen muss den "Betrug" nicht aussprechen.
Wenn er einem Dritten die Tatsache der Differenz bekannt gibt, ist dieser Schluss möglich, daher darf er es nicht.

Insofern verbietet VW jegliche Aussage der MA gegenüber Dritten, was ich als Verantwortlicher vermutlich genau so machen würde.
 
Eben. Schützenswert sind Daten des Fahrzeugs also erst dann, wenn auch ein Bezug zur Person herzustellen ist.

Warum ist das so schwer zu vesrstehen?

Da die Auskunft einen Zeitraum betrifft, in dem eindeutig jemand der Besitzer war, ist das logischerweise ein Bezug zu einer Person.

Das ist eben nicht zu verstehen, und zwar weil der Bezug zwischen Daten und Besitzer ja nur dann eindeutig hergestellt oder leicht herzustellen ist, wenn der Besitzer zum Zeitpunkt der Datenerhebung in der Historie überhaupt persönlich benannt ist.
Bis dato hat hier noch niemand bestätigt, ob es so ist, vielleicht kann das jemand noch sagen.

Natürlich war immer IRGENDJEMAND als Person Besitzer zu einem Zeitpunkt, schutzwürdig sind aber eben nur konkrete Daten zu konketen Personen und auch nicht zwingend alle Daten. Solage die Person also nicht konkret durch die Aufzeichnungen identifizierbar ist, kann im ersten Ansatz auch gar kein Datenschutzanspruch entstehen. Natürlich kann die an den Daten interessierte Person ggf. mit geringerem oder größerem Aufwand vielleicht diesen Bezug selber herstellen, aber das ist natürlich generell bei Datenschutzangelegenheiten fast immer möglich, sofern eben nur genug Aufwand investiert wird. Die Frage ist dann, wo die Grenze zu ziehen ist, an der eine Offenlegung des Zusammenhangs im Sinne der Gesetzgebung als sofort gegeben bzw. als inakzeptabel leicht ermittelbar angesehen werden muss.

Ausschließen will ich das zwar weiterhin nicht, aber bisher konnte ich auch nicht eine einzige juristisch fundierte Stellungnahme finden, die diesen Schluss auch nur ansatzweise nahe legen würde. Sehr wohl konnte ich dagegen die Original-Stellungnahme von VW finden, die den Bezug zwischen der Herausgabe-weigerung und dem Dateneigentum von VW herstellt. Und nicht zum Fahrzeugbesitzer, ganz im Gegenteil.

Irgendwelche Daten irgendeines Fahrzeugs, von irgendeinem nicht genannten Vorbesitzer sind ohne die konkrete Personenzuordnung anonyme oder ggf. auch nachträglich anonymisierte Daten. Solche Daten sind in der Regel nicht Schutzpflichtig, weshalb ja Konzerne wie Google, Facebook und Co. von der Sammlung solcher Daten auch ganz gut leben können. ;)

Und ob die Daten, die ein Autohersteller für eigene Zwecke erhebt, aufgrund ihrer Eigenschaften überhaupt als persönliche Daten mit schutzwürdigem Charakter anzusehen sind, ist ja im Übrigen auch noch nicht gesagt und es ist auch gar nicht so offensichtlich klar. Nach den Grundsätzen des Datenschutzes dürfen ja persönliche Daten nur dann erhoben und gespeichert werden, wenn es eine angemesseme Notwendigkeit dafür gibt. Ich unterstelle, dass VW nur rechtsmäßige Speicherungen betreibt und dann ist die Tatsache, dass VW gerne für seine Produktentwicklung wissen möchte, welche Fehler an den Fahrzeugen wie oft auftreten, keine hinreichende Begründung für die Notwendigkeit, schutzwürdige persönliche Daten Anderer überhaupt zu speichern. Das legt für mich den Schluss nahe, dass die Daten der Historie (für sich gesehen) nicht schutzwürdig im Sinne der DSGVO sein dürften.
...ein Sachbearbeiter, der feststellt, dass die Km-Stände nciht passen muss den "Betrug" nicht aussprechen.
Wenn er einem Dritten die Tatsache der Differenz bekannt gibt, ist dieser Schluss möglich, daher darf er es nicht.
Sorry, aber das ist doch absurd.
Unstimmige Zahlen sagen doch nicht mehr und nicht weniger aus, als dass eine Erklärung zu suchen ist. Es kann ja immer noch eine ganz plausible und sittengerechte Erklärung geben, z.B. ein neuer Tacho oder auch zwei, etc. Mit der Datennennung wird ganz und gar nichts unterstellt, der Sachbearbeiter der Werkstatt schafft damit lediglich eine Grundlage dafür, dass eine auf Fakten basierende Klärung stattfinden kann. Mehr nicht. Und für die ist dann allein der Interessent verantwortlich und auch dafür, welche Schüsse am Ende daraus gezogen werden. Er kann sich natürlich auch noch einen Gutachter dazu holen, wenn er unsicher ist.

Fazit: VW-Geheimniskrämerei ja, DSGVO eher nicht der Grund für die Abgabeweigerung (meine Einschätzung Stand heute)
 
Zuletzt bearbeitet:
Alternativ hilft auch evtl. eine Anfrage beim TÜV. Die haben meines Wissens die km-Stände gespeichert.
Und wenn der begründete Verdacht einer Urkundenfälschung vorliegt, werden auch die hellhörig.

der "Stevie"
 
Auch der TÜV wird in der Regel nichts rausgeben.
 
Auch der TÜV wird in der Regel nichts rausgeben.

.... naja, ich würde nicht an info ät tuev nord schreiben.
Da sollte man schon den Weg zur nächsten TÜV Station einschlagen.
Und die machen ja sogar für meines Wissens 100€ eine GW Check.
Und dabei kann man die ja auf diese Sache hinweisen.

Edith sagt:


Die werben mit "die ganze Wahrheit" ....
 
Vergiss es!
Die dürfen genausowenig Daten 'rausgeben, wie anderen auch.
 
@parabulli Bei welcher Stelle hast du denn nachgefragt?
 
Sagen wir mal so, offiziell dürfen sie es nicht.
Wenn du trotzdem alte Unterlagen bekommen hast, hast du Glück oder Beziehungen gehabt.
 
... es geht doch nicht darum alle UNterlagen zu bekommen.
Es geht doch nur um ein "ja", oder "nein", wenn man im Rahmen des "Vertrauenschecks" danach fragt, ob der Kilometerstand passt.
 
Auch das wird er offiziell nicht sagen, hintenrum ist natürlich vieles möglich.
 
Ich habe nirgends nachgefragt, der Datenschutz gilt auch ohne nachfragen. Ob es jemand dann nicht so genau nimmt, ist seine Sache.

Nochmal:
Informationen (=Daten), die in einem Zusammenhang mit einer konkreten Person stehen, fallen unter das Datenschutzgesetz.
Ein Vorbesitzer ist eine konkrete Person, und die gefahrenen KM in dem Zeitraum, in dem ein Kfz ihm gehört hat, sind Informationen, die im Bezug zu dieser Person stehen. Das galt auch vorm Erlass der DSVGO schon.
Ist das so schwer zu verstehen?
 
... das Verständnis der DSGVO ist ja bekannterweise an manchen Stellen unterschiedlich (ausgeprägt).
Dann müsste ja auch bei Bildern zur Geschwindigkeitsmessung alle Gesichter geschwärzt werden.
Ich würde sogar vorschlagen, den Kilometerstand komplett weg zu lassen. Das zeigt ja wieviel ich unterwegs war ....
Bei Tachomanipulation handelt es sich um einen Straftatbestand.
Aber ich überlasse es jedem selbst die notwendigen (rechtlichen) Schritte zu gehen oder sich über den Tisch ziehen zu lassen.
Ich wollte lediglich "Denkanstöße" geben.
Wie gut, dass ich jetzt weiß, dass ich bei rechtlichen Fragen auch hier im Forum kompetente Ansprechpartner finden kann.

Munter bleiben
Günni ;-)
 
Stimmt auffallend, man hat nur Anspruch auf den aktuellen (noch gültigen) anonymisierten HU Bericht.
Der damalige Halter kann natürlich auch Duplikate seiner abgelaufenen HU's beantragen.
Die alten Berichte kann auch nur die Organisation einsehen die damals die HU gemacht hat. Da der Zugriff auf die alten Unterlagen protokolliert wird... schwierig das ganze.
Gruss
 
Stimmt auffallend, man hat nur Anspruch auf den aktuellen (noch gültigen) anonymisierten HU Bericht.
Der damalige Halter kann natürlich auch Duplikate seiner abgelaufenen HU's beantragen.
Die alten Berichte kann auch nur die Organisation einsehen die damals die HU gemacht hat. Da der Zugriff auf die alten Unterlagen protokolliert wird... schwierig das ganze.
Gruss

... absolut.
Aber ICH habe ja beim TÜV nachgefragt und mich nicht auf Halbwissen verlassen.
Wenn das Fahrzeug durchgängig zur HU beim TÜV (und nicht DEKRA, GTÜ, ...) war, kann man die Daten (in Bezug auf Kilometerstand) beantragen und bekommt eine Auskunft. Bei Lücken wird es schwierig. Die Frage ist ja auch wieviel kriminelle Energie diese Typen haben.

der "Stevie"
 
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