Tacho manipuliert?

Ist aber so. Vw gibt das nichtmehr raus
 
Im Grunde war das doch schon immer so. Rausgeben durften die Händler die Historie offiziell noch nie. Mein (sehr freundlicher) Händler hat, wenn ich mich für ein Fahrzeug zum Kauf interessiere, immer ein offenes Ohr und geht die Historie mit mir am PC durch. Für meine eigenen Fahrzeuge war das Bekommen der Rep. Historie noch nie ein Problem, gehört doch zum Auto - also meinem Eigentum - mit dazu. Und das jeweils bei verschiedenen Autohäusern, je nachdem wo das Fahrzeug gekauft wurde.

Daran hat doch die DSGVO nichts geändert?! Wessen Daten sollen denn da geschützt werden und warum?

Meine Erfahrung mit der DSGVO zeigt eher, dass allgemein viele mit dem Regelwerk überfordert sind und aufgrund dessen vieles abgelehnt oder "übervorsichtig" betrachtet wird, um damit nur nicht in Konflikt zu kommen. Aber das ist nur meine persönliche Beobachtung.
 
Ich glaube kaum, dass Autos Datenschutz genießen 😇
Die Autos genießen keinen Datenschutz, aber die Daten (dazu gehört auch der Kilometerstand) dürfen nur an den herausgegeben werden der zum damaligen Zeitpunkt Halter war.
Ebenso verhält es sich mit HU Berichten und Gutachten.
Im Streitfall kann das Gericht die Daten natürlich anfordern.
In einigen Ländern kann man den Kilometerstand ja mit der FIN anzeigen lassen, da muß das jede Werkstatt usw. in die Datenbank eintragen.
Gruss
 
In einer Reparatur Historie ist doch aber nicht ersichtlich, wer zum jeweiligen Zeitpunkt der Reparatur / des Ereignisses der aktuelle Halter war bzw. ist!?
 
Deswegen darf die Historie trotzdem nicht rausgegeben werden, wird aufgrund dieser Kilometerangaben ein Prozeß angestrengt kann der Betroffene (ja z.B.genau der bei dem am Kilometerstand gedreht worden ist) Schadenersatz bei VW geltend machen. Wenn ich es richtig im Kopf habe war das Stichwort "Parteiverrat".
Wie gesagt, abgelaufene HU Berichte oder Gutachten dürfen aus demselben Grund nicht herausgegeben werden (auch wenn der Halter geschwärzt wurde).
Gruss
 
Ja OK, vielleicht hatte ich bisher auch nur Glück. Aber ein strittiges Thema ist es allemal. Im Zweifel würde ich mir keinen Gebrauchten kaufen, zu dem ich keine Infos zum technischen und substanziellen Zustand erhalte.
 
Deswegen darf die Historie trotzdem nicht rausgegeben werden, wird aufgrund dieser Kilometerangaben ein Prozeß angestrengt kann der Betroffene (ja z.B.genau der bei dem am Kilometerstand gedreht worden ist) Schadenersatz bei VW geltend machen. Wenn ich es richtig im Kopf habe war das Stichwort "Parteiverrat".
Wie gesagt, abgelaufene HU Berichte oder Gutachten dürfen aus demselben Grund nicht herausgegeben werden (auch wenn der Halter geschwärzt wurde).
Gruss
1. Solange VW (selber) in irgendwelche Daten reinschaut und sich nicht um Sachen kümmert, die auf den Besitzer schließen lassen, ist gar nichts (!) verraten, was die DSGVO schützen würde. Das Gesetz schützt keine Autos, sondern ausschließlich persönliche Daten von Menschen, d.h. die Persönlichkeitssphäre. Wenn der VW-Mitarbeiter auf der Seite der Käufer und nicht auf der Seite der Betrüger steht, ist es ihm wohl freigestellt, nach seinem Einblick ein Stirnrunzeln zu zeigen oder auch nicht. Das sollte mir dann wohl auch reichen.

2. Es mag VW-interne Regeln geben, die vielleicht die Herausgabe an Fremde beschränken, die vielfache Erfahrung im Forum zeigt aber, dass die meisten Werkstätten damit kein Problem haben. Warum auch, denn warum sollten die Daten von sämtlichen (mehreren) Vorbesitzern nur VOR dem Kauf schützenswert sein und DANACH nicht mehr? Durch meinem Kauf ändert sich ja nichts am Verhältnis zwischen den Daten und den Vorbesitzern. An der DSGVO dürfte es also eher nicht liegen.

3. Gesetze und Regeln sind gewöhnlich nicht dafür da sein, um Straftaten zu decken. Das Verstellen eines Tachostandes ist eine Straftat(!), was auch hier im Forum der Ein oder Andere nicht verstanden zu haben scheint. Der Tacho-Versteller kann also gern versuchen, gegen die Werkstatt vorzugehen. Welche Beweise hätte er denn überhaupt in der Hand, wenn die Werkstatt nichts ausgedruckt hat? Und was wäre vor dem Gericht sein Argument, warum die Weitergabe von Daten seines Fahrzeuges seine Persönlichkeitssphäre beschädigt haben könnte? Oder will er vielleicht auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn bei einem Betrugsversuch klagen?:D

DSGVO oder VW-Regeln hin oder her - einfach fragen, nötigenfalls auch bei zwei oder drei Werkstätten. Irgendeine wird schon dabei sein, die keine (m.E. unnötige) Angst hat, seriösen Kunden zu helfen. Fragen kostet ja nichts und verboten ist es auch nicht, der Fragende lässt sich nichts zu Schulden kommen.
 
Fakt ist, dass nach meinem Wissen seit einiger Zeit wohl niemand mehr hier im Forum erfolgreich Daten von VW bekommen hat, immer mit Verweis auf die DSGVO. Versucht haben es genügend. Auch die nicht, die das vorher bekommen haben, mich eingeschlossen. Früher gebe ich dir Recht, war das kein Problem. Warum das nun so ist, spielt auch keine Rolle, es geht halt nichtmehr. Ich hab keine Ahnung, ob es vielleicht eine Systemsperre ist und die Werkstätten da selber nichtmehr drauf zugreifen können oder sonstwas. Versuchen kann man`s dann bitte Bescheid geben ob es grundsätzlich noch irgendwie möglich ist.
 
Es geht bei der Historie ja nicht immer um das Aufdecken von Tachomanipulation.
Es kann zb auch sein, dass in der Historie ein erhöhter Ölverbrauch steht, der den Neubesitzer eines Bitdi veranlasst, den Verkäufer vor Gericht zu zerren. Stellt sich dann heraus, dass ein Azubi da zb wegen Unkenntnis einen Ölverbrauch als zu hoch vermerkt hat, der aber ok war, dann sind Anwaltskosten etc. entstanden. Der Neubesitzer könnte dann versuchen, sich das bei VW zurück zu holen, mit der Begründung, er hätte ja nur auf Basis der Fehlinformation geklagt.
Auf sowas hat VW und auch kein anderer Hersteller Bock, daher geben sie nichts raus.
 
@Multilo
Es ist einfach nicht erlaubt Daten die anderen Personen gehören herauszugeben - Punkt! Das war es schon vor der DSGVO nicht.
Diese Daten können natürlich von befugten Personen eingesehen, bzw. angefordert werden.
D.h. bei einem Verfahren wegen vermuteter Tachomanipulation kann das Gericht die Historie oder auch alte HU Berichte anfordern.
Der Vorbesitzer könnte den Auszug aus der Historie die zu seiner Zeit entstanden ist natürlich anfordern oder auch z.B. Rechnungen die auf seinen Namen ausgestellt wurden.
Der aktuelle Halter kann natürlich den anonymisierten aktuellen HU- Bericht anfordern, da er ihn zum anmelden benötigt - nicht jedoch abgelaufene.
Klar kann der Sercicemitarbeiter die Historie ggf. einsehen und auch die Stirn runzeln, mit allen möglichen Konsequenzen. Herausgeben wird er wohl nichts, da klar nachvollziehbar ist von wem der Ausdruck stammt.
Ob ich das persönlich gut finde ist etwas anderes. Das kann man stundenlang beim Bier diskutieren, aber ändern kann man das wie viele Dinge nicht.
Vielleicht kommt bei uns ja auch bald eine Datenbank in der jeder Hinz und Kunz den Kilometerstand und Schäden erfassen muß.
Gruss
 
Ich glaube kaum, dass Autos Datenschutz genießen

Nein, aber der Vorbesitzer.
Wenn man als Nachbesitzer die Historie des Fahrzeugs beim Händler einsehen will,
berührt das den Datenschutz des Vorbesitzers.

Gruß Ludger

Ups, die Beiträge danach hatte ich noch nicht gesehen, mein PC spinnt manchmal.
 
Zuletzt bearbeitet:
@dödelhans
Wenn bei VW jeder Stift irgendwelche fehlerhaften Schätzungen in die Datenbank eingeben dürfte, wären die Daten sowohl für VW, als auch für Gerichte unbrauchbar. Und beide nutzen sie ja immerhin. Man darf wohl davon ausgehen, dass VW so einen hohen Aufwand nicht betreibt, um anschließend nur Mülldaten zu haben, es geht für VW um nichts geringeres als Forschung und Entwicklung - für einen Hersteller um das Wichtigste überhaupt - und somit ist auch verständlich, dass VW mit den Daten nicht großzügig um sich werfen möchte.

@Multitobi
Diese Art Datenbank gibt es ja in anderen Ländern längst, und da muss mitunter auch JEDE Werkstatt eintragen, auch jede Freie. Es wird höchste Zeit, dass das bei uns endlich auch kommt.

Ich habe eben mal das Netz durchstöbert und neben zahllosen "bloßen Vermutungen" in allen möglichen Foren dabei nicht einen einzigen brauchbaren Hinweis gefunden, dass es etwas mit DSGVO zu tun haben könnte. Ganz im Gegenteil findet man Ausagen von VW selbst, die da besagen, dass die Daten nur für interne Zwecke gedacht seien und deshalb nicht abgegeben würden, außer an Gerichte.

Es sollte sich also Niemand, der etwas zu verheimlichen hat, der Hoffnung hingeben, die Werkstätten müssten eine übermäßige Angst vor den drakonischen Strafen der DSGVO haben - das dürfte nicht der Fall sein.


@Nixcom
Und warum lässt VW dann den aktuellen Besitzer normalerweise rein schauen? Und das dann auch nicht nur begrenzt auf den Besitzer selbst, sondern die Zeiten aller Vorbesitzer?

Den Verweis auf die DSGVO halte ich für ein
vorgeschobenes Argument, möglicherweise weil die Werkstätten es auch gar nicht wirklich wissen. Aber zumindest geben die Kunden dann schnell Ruhe, ein Gesetz klingt ja unumstößlich.

Vielleicht kann ja hier im Forum jemand aus eigenem Wissen sagen, ob die Fahrzeughistorie überhaupt persönliche Daten des jeweiligen Besitzers enthält.
 
Und warum lässt VW dann den aktuellen Besitzer normalerweise rein schauen? Und das dann auch nicht nur begrenzt auf den Besitzer selbst, sondern die Zeiten aller Vorbesitzer?
Geh doch bitte am Dienstag mal zu deinem VW Händler und lass dir das zeigen oder ausdrucken, wenn die das normalerweise machen....Das würde mich dann doch interessieren. Denn das hat in letzter Zeit keiner hier hinbekommen, aber viele versucht. Gerade in Verbindung mit der AGR Problematik. Also mich würde das tatsächlich interessieren, denn ich lese nur immer "geht nicht" "machen die nichtmehr" "Abgelehnt" "Datenschutz"... Früher war das in der Tat kein Problem, jetzt gehts halt nichtmehr. Spielt auch keine Rolle warum, sie machen es halt scheinbar nichtmehr. Aber wenn du da Licht ins Dunkle bringen könntest, wäre ich dir sehr verbunden. Ich selber brauche es nicht, aber viele andere hier sind daran gescheitert.
 
Fakt ist, dass nach meinem Wissen seit einiger Zeit wohl niemand mehr hier im Forum erfolgreich Daten von VW bekommen hat, immer mit Verweis auf die DSGVO. Versucht haben es genügend.
Auch die nicht, die das vorher bekommen haben, mich eingeschlossen. Früher gebe ich dir Recht, war das kein Problem.
Es kann natürlich sein, dass die Zentrale ihren Werkstätten von Zeit zu Zeit ins Gewissen redet und dass die dann erst mal nicht mehr so freizügig damit umgehen, wie vorher. Es gab hier im Forum aber auch schon Viele, die es nur bei einer einzigen Werkstatt oder bei zwei versucht haben und dann schon enttäuscht aufgegeben haben... So einfach war es aber auch noch nie.
Ausdrucke sind vielleicht etwas Anderes, aber meine Wahrnehmung ist es hier im Forum jetzt auch nicht, dass VW grundsätzlich keinen mehr mal kurz rein schauen ließe. Und das reicht ja auch.
Versuchen kann man`s dann bitte Bescheid geben ob es grundsätzlich noch irgendwie möglich ist.
Eben!
 
Hallo,
mal 'ne Klarstellung: (Habe beruflich SEHR viel mit Datenschutz zu tun gehabt)
Geschützt werden personenbezogene Daten. Das sind nicht nur Name und Anschrift, sonder besonders Zusätze, wie z.B. welches Auto die Person fährt und wieviel KM. Die Anschrift bekommt man ggf. auch so heraus, um welches Auto es sich handelt ist im vorliegenden Fall auch klar, aber aus den Zusatzdaten lassen sich Profile erstellen.
Insofern ist die Herausgabe der KM-Stände eines Vorbesitzers zu verweigern, man erfährt ja dann, wieviele KM er gefahren ist.
Meiner Auffassung nach ist bereits die Information, ob das Fahrzeug immer beim :) gewartet wurde, eine personenbezogenen Information. (Kann er sich's Leisten oder ist er ein Sparbrötchen oder... )

Auch wenn der Sachbearbeiter feststellt, dass manipuliert wurde, fällt diese Information unter den Datenschutz, da damit unterstellt wird, dass der Vorbesitzer ein Betrüger sein könnte. Denn erst wenn er rechtskräftig verurteilt wurde, darf man ihn so nennen, eine Information dazu würde also ggf. unter §186 StGB "Üble Nachrede" fallen. (Wenn es jemand herausbekommt.)
 
@dödelhans
Wenn bei VW jeder Stift irgendwelche fehlerhaften Schätzungen in die Datenbank eingeben dürfte, wären die Daten sowohl für VW, als auch für Gerichte unbrauchbar. Und beide nutzen sie ja immerhin. Man darf wohl davon ausgehen, dass VW so einen hohen Aufwand nicht betreibt, um anschließend nur Mülldaten zu haben, es geht für VW um nichts geringeres als Forschung und Entwicklung - für einen Hersteller um das Wichtigste überhaupt - und somit ist auch verständlich, dass VW mit den Daten nicht großzügig um sich werfen möchte.

@Multilo klingt vernünftig, ist aber leider nicht so. In meiner Historie steht jede Auftragsannahme durch den KD Fuzzi drin inkl. aller seiner Vermutungen....
 
@Multilo klingt vernünftig, ist aber leider nicht so. In meiner Historie steht jede Auftragsannahme durch den KD Fuzzi drin inkl. aller seiner Vermutungen....
Da spricht ja auch nichts dagegen, so lange Vermutungen als Vermutungen bezeichnet werden.
Steht dein Name eigentlich drin?
 
...Geschützt werden personenbezogene Daten. Das sind nicht nur Name und Anschrift, sonder besonders Zusätze, wie z.B. welches Auto die Person fährt und wieviel KM. Die Anschrift bekommt man ggf. auch so heraus, um welches Auto es sich handelt ist im vorliegenden Fall auch klar, aber aus den Zusatzdaten lassen sich Profile erstellen...
Sag ich ja die ganze Zeit. Bei uns war das wie gesagt schon vor der DSGVo untersagt. Nur jetzt kann es je nach Betriebsgröße mal so richtig teuer werden, da die Strafen vom Umsatz der Fa abhängen.
Gruss
 
Hallo,
mal 'ne Klarstellung: (Habe beruflich SEHR viel mit Datenschutz zu tun gehabt)
Geschützt werden personenbezogene Daten.
Eben. Schützenswert sind Daten des Fahrzeugs also erst dann, wenn auch ein Bezug zur Person herzustellen ist.
Wenn du mir einen vertrauenswürdigen Thread im Internet zeigen kannst, wo ein Fachmann, also z.B. ein Anwalt, Rechtsexperte etc., den Bogen zur DSGVO spannt, bin ich gerne bereit, mir das anzusehen und mich ggf. überzeugen zu lassen. Und bis dahin halte ich das alles für völlig unnütze Panikmache. Selbst wenn es so wäre, würde sich allenfalls die Werkstatt die Frage stellen müssen, was sie Preis gibt und dem Anfragenden ist rein gar nichts vorzuwerfen. Warum sollte jemand es also nicht wenigstens versuchen? Eine Auskunftspflicht scheint es allerdings wirklich nicht zu geben - dazu gab es schon mindestens ein Gerichtsurteil. Allerdings wurde darin ausdrücklich NICHT wegen des Datenschutzes gegenüber dem Vorbesitzer so beschieden.
Auch wenn der Sachbearbeiter feststellt, dass manipuliert wurde, fällt diese Information unter den Datenschutz, da damit unterstellt wird, dass der Vorbesitzer ein Betrüger sein könnte. Denn erst wenn er rechtskräftig verurteilt wurde, darf man ihn so nennen, eine Information dazu würde also ggf. unter §186 StGB "Üble Nachrede" fallen. (Wenn es jemand herausbekommt.)
Ein Sachbearbeiter wird in der Regel nicht feststellen, ob manipuliert wurde, sondern allenfalls stellt er einen km-Stand zu einem Zeitpunkt fest. Das sind Fakten. Ich wüsste nicht, wie man darin jetzt die Behauptung eines Betrugs oder einer üblen Nachrede sehen könnte, das ist doch wohl völlig aus der Luft gegriffen und entbehrt jeder Grundlage.
Was der Interessent für sich nachher daraus macht ist wiederum seine Sache. Er muss seine Quelle im Übrigen auch nicht offen legen, sofern er mit dem Vorbesitzer ein klärendes Gespräch führen will.

Ich verstehe aber auch gar nicht, warum hier so eifrig gegen die Historienanfragen argumentiert wird, kann das irgend jemandem Schaden? Hier und da mal ein Nein hören zu müssen wird sicher keine bleibenden Schäden verursachen. Man könnte fast auf die Idee kommen, ...:uuups:
 
Ich glaub die schieben die DSGVO nur vor, damit der Kunde die Schnauze hält.
Rausgeben tun sie es deshalb nicht, weil jeder potentielle Ärger vermieden werden soll.
 
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