BoSchmi
Top-Mitglied
- Ort
- BaWü
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 12/10
- Motor
- TDI® 75 KW Euro 4 BRS
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Radio / Navi
- RCD 210
- Extras
- LR, Werkshochdach, Standheizung, 2. Batterie 95AH, Victron Phoenix 12/750 Wandler,
- Umbauten / Tuning
- S.W.a.T. --> Sleep Work and Travel Ausbau
- FIN
- WV1ZZZ7HZBH060***
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7JO
Das Problem ist tatsächlich die Rettung aus dem Fahrzeug, weil die Folie ja die Scheibe zusammenhält.
Ich hab mal eine gerissene Schaufensterscheibe mit einer Folie gesichert. Die Scheibe konnte durch den
Glaser am Stück entfernt werden.
Um einen richtigen Schutz zu gewährleisten, sollte die Folie unter die Dichtungen gelegt werden, was in D
verboten ist. Ich muss mal schauen, was bei uns so mit ABG angeboten wird.
So, hab parallel mit mehreren Lieferanten gesprochen. Die Folie darf nur noch bei Einsatzfahrzeugen ver-
wendet werden. Es muss auf jeden Fall eine 70% ige Lichtdurchlässigkeit gewährleistet werden und das ist
bei aktuellen Fahrzeugen nicht mehr der Fall wenn eine Folie aufgebracht wird. Gemäß Aussage eines
Händlers bekommt man im Fall eines Unfalls mit Rettungseinsatz immer eine Teilschuld und da die Folien
nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen sind, erlischt auch die Betriebserlaubnis... Versicherungen
reiben sich da die Hände.
Meine Quelle: CFC und Foliatec. Meine Standardlieferanten haben die Folien schon nicht mehr im Programm.
Gemäß eines Tests hat es mit einem Vorschlaghammer mind. 4 kräftige Schläge gebraucht um eine folierte
Scheibe einzuschlagen.
Für Privatanfragen kann ich CFC empfehlen, die haben (wie Foliatec) mehrere Stylingstationen und die beraten
telefonisch sehr gut.
Mein Fazit: Ich verarbeite diese Folien im Privatbereich nicht mehr, da man sich da auf sehr dünnem Eis bewegt,
wenn z.B. der Kunde behauptet, er wurde nicht richtig beraten.
Ich hab mal eine gerissene Schaufensterscheibe mit einer Folie gesichert. Die Scheibe konnte durch den
Glaser am Stück entfernt werden.
Um einen richtigen Schutz zu gewährleisten, sollte die Folie unter die Dichtungen gelegt werden, was in D
verboten ist. Ich muss mal schauen, was bei uns so mit ABG angeboten wird.
So, hab parallel mit mehreren Lieferanten gesprochen. Die Folie darf nur noch bei Einsatzfahrzeugen ver-
wendet werden. Es muss auf jeden Fall eine 70% ige Lichtdurchlässigkeit gewährleistet werden und das ist
bei aktuellen Fahrzeugen nicht mehr der Fall wenn eine Folie aufgebracht wird. Gemäß Aussage eines
Händlers bekommt man im Fall eines Unfalls mit Rettungseinsatz immer eine Teilschuld und da die Folien
nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen sind, erlischt auch die Betriebserlaubnis... Versicherungen
reiben sich da die Hände.
Meine Quelle: CFC und Foliatec. Meine Standardlieferanten haben die Folien schon nicht mehr im Programm.
Gemäß eines Tests hat es mit einem Vorschlaghammer mind. 4 kräftige Schläge gebraucht um eine folierte
Scheibe einzuschlagen.
Für Privatanfragen kann ich CFC empfehlen, die haben (wie Foliatec) mehrere Stylingstationen und die beraten
telefonisch sehr gut.
Mein Fazit: Ich verarbeite diese Folien im Privatbereich nicht mehr, da man sich da auf sehr dünnem Eis bewegt,
wenn z.B. der Kunde behauptet, er wurde nicht richtig beraten.