AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!
ich habe die ganze sache jetzt so verstanden:
1.du hast gefragt ob mit der karre alles in ordnung ist ->händler sagt ja
2. du kaufst die karre und stellst bei der abholung mängel fest -> händler ist einverstanden das auf seine kosten zu richten
3. du läßt die karre bei dir zu Hause Prüfen und es werden noch mehr Mängel endekt als die Sache die du bereit bei Abholung reklamiert hast
4. Händer sagt das Fahrzeug sei aufbereitet worden
5. gutachter sagt, dass nicht nur Lackschäden vorhanden sind sonder: "sowie Karosserie- u. Instandsetzungsarbeiten nicht mängelfrei“ durchgeführt."
6. du läßt den Schaden bei einem VW Händler beheben. Händler hat 4365 EUR an Reperaturkosten abgerechnet.
7. Gutachter stellt fest, dass auch dieser Schaden nicht fachgerecht behoben wurde
8. Gutachter nennt eine Summe die als Wertminderung angemessen wäre. VW nennt eine geringere Summe
Was ich mich jetzt Frage:
Du hast ein unfallfreies 1A Auto kaufen wollen und offenbar festgestellt, dass nicht nur schlecht nachlackiert wurde sondern auch Karosserie und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt wurden - und diese nichtmal mängelfrei.
In meinen Augen wären schön die Karosserie und Instandsetzungsarbeiten ein Rückgabegrund gewesen. Das sie nun zusätzlich nichtmal mängelfrei ausgeführt wurden setzt dem ganze noch die Krone auf.
Hätten sie es Perfekt beseitigt wäre es vermutlich für dich auch schwer nachzuweisen gewesen bzw eben gar nicht erst aufgefallen.
Warum hast du dich auf eine Reperatur überhaupt eingelassen?
Für mich sieht das ganze so aus:
Das Fahrzeug hatte einen Unfall - sonst wären keine Karosserie und instandsetzungsarbeiten nötig gewesen.
Der Händler hat dich offenbar arglistig getäuscht.
Dadurch dass er zugegeben hat im Zuge der Aufbereitung Lackierarbeiten gemacht zu haben dürfte es auch nicht schwer sein einen Richter davon zu überzeugen, dass der Händler von Vorschäden gewußt hat.
Das es nicht nur Lackschäden waren beweist das Gutachten.
In meinen Augen hast du gute Chance auf eine Rückgabe des Fahrzeugs.
Lass dich nicht mit irgendwelchen Wertminderungen oder Nachbesserungen abspeisen.
->du siehst ja was bei Nachbesserung rauskommt. die können es nicht bzw pfuschen rum und rechnen es dann selbst intern teuer ab(sollte es wirklich nur lack gewesen sein ist die interne abrechnung nicht nur teuer sonder vermutlich überteuert. war wahrscheinlich sogar eine nettosumme die du genannt bekommen hast).
selbst wenn es vielleicht erstmal gut aussieht, was bei dir offenbar nichtmal der falls ist, kommt ein Schaden in diesem Ausmaß irgendwann wieder hoch. Vielleicht nicht heute, vielleicht nicht morgen aber dann spätestens bei wiederverkauf in Form einer
->Wertminderung. Nehmen wir an du verkaufst die Karre irgendwann im Bereich 15000 eur - kannst du dann wohl mit einem Abschlag von 1000 EUR Rechnen, wenn du ihn nennen must( und dazu bist du verpflichtet). Sind dagegen schon wieder schäden zu sehen wird der Abschlag sogar höher sein, weil der neue besitzer dann eben auch erstmal was dran tun muss. Erschwerend wirkst sich aus, dass du noch nichtmal mehr
wenn 4300 (oder falls es netto war dann über 5000 eur) schon alleine zur nachbesserung fällig waren, hast du eine weiteren Anhaltspunkt dafür, dass offenbar hier vorher auch nicht nur eine Aufbereitung gemacht wurde.
Warum du diesen Umweg der Nachbesserung gegangen bist solltest du dich selbst fragen. (klar kommen solche sachen immer stück für stück zum vorschein aber blauäugig kommts mir trotzdem vor).
Solltest du dich mit Nachbesserung abspeisen lassen müssen:
eine Summe von 500-1000 EUR ist angemessen. dafür sollte aber der Schaden dann wenigstens einwandfrei behoben sein. Viel mehr Wertminderung wirst du nicht rausholen können.
Fährt dir einer in deinen 2 Jahre alten unfallfreien, kratzerfreien, scheckheftgepflegten 60tEUR Bus lassen die Versicherungen auch nicht mehr springen als die Reperaturkosten und eben eine Wertminderung die leider nur marginal ist - und diese Wertminderung mußt du in der Regel auch erst einklagen. Man geht eben davon aus, dass du die Karre eben färhst bist sie eh wenig Geld wert ist und dann eben die 500 oder 1000 eur gerechtfertigt sind.
Ab zum Anwalt so schnell es geht.
Ich bezweifle, dass du nur mit etwas bösen worten deinen Freundlichen zur Rückname bewegen kannst. Ihm entgeht ja nun so oder so Gewinn.
->nimmt er ihn nicht zurück wirst du Klagen und die Aussichten auf Erfolg stehen gut
->nimmt er ihn zurück, wird er den Schaden beim nächsten mal angeben müssen bzw die Karre einfach an einen anderen Händler weiterschieben
Ist der Händler halbwegs schlau lenkt er nach einem Schreiben deines Anwalts sofort ein. Alles was du dann an Kosten hast sind ein paar Gebühren für den Antwalt. Keine Ahnung inwiefern bei einem erstem Brief die Gebühren auch schon recht hoch sind weil der Streitwert hoch ist??....
Läßt er es dagegen drauf ankommen, riskiert er zusätzlich teure Gerichtskosten usw.
Der Anwalt kann dir wohl sicher auch sofort sagen ob du trotz der von dir verlangten Nachbesserungsarbeiten Anspruch auf Rückgabe hast. Offenbar kam der Schaden ja erst Stück für Stück ans Licht.
Im Grunde mußt du jeden Unfallschaden angeben.
Es gibt so eine Art Bagatellgrenze die liegt bei ca 500-700 eur.
das ist die Summe bei der du glaub als Unfallgeschädigter nicht gleich zum Gutachter rennen solltest sondern im Sinn der Schadenminderungspflicht gleich per Kostenvoranschlag oder erfolgter Reperatur beim Versicher abrechnen sollttest (da eben die zusätzlichen Gutachterkosten unangemessen wären für diese Bagatelle und nur die Kosten hochtreiben.
Eventuelle Kosten für einen KVA (die vielleicht anfallen weil du nicht reparierst und somit nicht verrechnet werden) müssen sie natürlich trotzdem zahlen, da du ohne diesem die Schädenhöhe hättest gar nicht beziffern können.
Im Grunde wird das mit dem Bagatellschaden aber bei jedem lackiertem Stoßfänger schon überschritten.....ist noch 'ne Haltenase an einer Lampe abgebrochen liegst auch bei unlackiertem Stoßfänger+ Lampe incl Aus und Einbaukosten drüber.
Bis 1000 EUR schick dir die Versicherung meist auch keinen Gutachter ins Haus so dass du direkt auf Kostenvoranschlag abrechnen kannst (und sich ein Gutachter nur empfielt, wenn du nicht sicher bist ob der KVA auch alles beinhaltet was nötig wäre).
Diese Bagatellschäden (kratzer in der tür mit smart repair beseitigt. unlackierte stoßstange mal getauscht, weil einen Hasen überfahren...) mußt du nicht zwangsweise als Unfallschaden angeben . Sobald es aber etwas teurer war (sobald blech betroffen war ist es das immer) muß es angegeben werden.
In meinen Augen gingen selbst die Nachlackierungen deines Verkäufers schon über diese Bagatellgrenze hinweg. Immerhin was es ja nicht nur eine Stoßstange.....
Ob nun auch reine Lackarbeiten schon für den Verkäufer meldepflichtig gewesen wären wird dir ein Anwalt sagen können - spielt aber für die keine große rolle da ja eh offenbar noch mehr war.
ich habe die ganze sache jetzt so verstanden:
1.du hast gefragt ob mit der karre alles in ordnung ist ->händler sagt ja
2. du kaufst die karre und stellst bei der abholung mängel fest -> händler ist einverstanden das auf seine kosten zu richten
3. du läßt die karre bei dir zu Hause Prüfen und es werden noch mehr Mängel endekt als die Sache die du bereit bei Abholung reklamiert hast
4. Händer sagt das Fahrzeug sei aufbereitet worden
5. gutachter sagt, dass nicht nur Lackschäden vorhanden sind sonder: "sowie Karosserie- u. Instandsetzungsarbeiten nicht mängelfrei“ durchgeführt."
6. du läßt den Schaden bei einem VW Händler beheben. Händler hat 4365 EUR an Reperaturkosten abgerechnet.
7. Gutachter stellt fest, dass auch dieser Schaden nicht fachgerecht behoben wurde
8. Gutachter nennt eine Summe die als Wertminderung angemessen wäre. VW nennt eine geringere Summe
Was ich mich jetzt Frage:
Du hast ein unfallfreies 1A Auto kaufen wollen und offenbar festgestellt, dass nicht nur schlecht nachlackiert wurde sondern auch Karosserie und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt wurden - und diese nichtmal mängelfrei.
In meinen Augen wären schön die Karosserie und Instandsetzungsarbeiten ein Rückgabegrund gewesen. Das sie nun zusätzlich nichtmal mängelfrei ausgeführt wurden setzt dem ganze noch die Krone auf.
Hätten sie es Perfekt beseitigt wäre es vermutlich für dich auch schwer nachzuweisen gewesen bzw eben gar nicht erst aufgefallen.
Warum hast du dich auf eine Reperatur überhaupt eingelassen?
Für mich sieht das ganze so aus:
Das Fahrzeug hatte einen Unfall - sonst wären keine Karosserie und instandsetzungsarbeiten nötig gewesen.
Der Händler hat dich offenbar arglistig getäuscht.
Dadurch dass er zugegeben hat im Zuge der Aufbereitung Lackierarbeiten gemacht zu haben dürfte es auch nicht schwer sein einen Richter davon zu überzeugen, dass der Händler von Vorschäden gewußt hat.
Das es nicht nur Lackschäden waren beweist das Gutachten.
In meinen Augen hast du gute Chance auf eine Rückgabe des Fahrzeugs.
Lass dich nicht mit irgendwelchen Wertminderungen oder Nachbesserungen abspeisen.
->du siehst ja was bei Nachbesserung rauskommt. die können es nicht bzw pfuschen rum und rechnen es dann selbst intern teuer ab(sollte es wirklich nur lack gewesen sein ist die interne abrechnung nicht nur teuer sonder vermutlich überteuert. war wahrscheinlich sogar eine nettosumme die du genannt bekommen hast).
selbst wenn es vielleicht erstmal gut aussieht, was bei dir offenbar nichtmal der falls ist, kommt ein Schaden in diesem Ausmaß irgendwann wieder hoch. Vielleicht nicht heute, vielleicht nicht morgen aber dann spätestens bei wiederverkauf in Form einer
->Wertminderung. Nehmen wir an du verkaufst die Karre irgendwann im Bereich 15000 eur - kannst du dann wohl mit einem Abschlag von 1000 EUR Rechnen, wenn du ihn nennen must( und dazu bist du verpflichtet). Sind dagegen schon wieder schäden zu sehen wird der Abschlag sogar höher sein, weil der neue besitzer dann eben auch erstmal was dran tun muss. Erschwerend wirkst sich aus, dass du noch nichtmal mehr
wenn 4300 (oder falls es netto war dann über 5000 eur) schon alleine zur nachbesserung fällig waren, hast du eine weiteren Anhaltspunkt dafür, dass offenbar hier vorher auch nicht nur eine Aufbereitung gemacht wurde.
Warum du diesen Umweg der Nachbesserung gegangen bist solltest du dich selbst fragen. (klar kommen solche sachen immer stück für stück zum vorschein aber blauäugig kommts mir trotzdem vor).
Solltest du dich mit Nachbesserung abspeisen lassen müssen:
eine Summe von 500-1000 EUR ist angemessen. dafür sollte aber der Schaden dann wenigstens einwandfrei behoben sein. Viel mehr Wertminderung wirst du nicht rausholen können.
Fährt dir einer in deinen 2 Jahre alten unfallfreien, kratzerfreien, scheckheftgepflegten 60tEUR Bus lassen die Versicherungen auch nicht mehr springen als die Reperaturkosten und eben eine Wertminderung die leider nur marginal ist - und diese Wertminderung mußt du in der Regel auch erst einklagen. Man geht eben davon aus, dass du die Karre eben färhst bist sie eh wenig Geld wert ist und dann eben die 500 oder 1000 eur gerechtfertigt sind.
Ab zum Anwalt so schnell es geht.
Ich bezweifle, dass du nur mit etwas bösen worten deinen Freundlichen zur Rückname bewegen kannst. Ihm entgeht ja nun so oder so Gewinn.
->nimmt er ihn nicht zurück wirst du Klagen und die Aussichten auf Erfolg stehen gut
->nimmt er ihn zurück, wird er den Schaden beim nächsten mal angeben müssen bzw die Karre einfach an einen anderen Händler weiterschieben
Ist der Händler halbwegs schlau lenkt er nach einem Schreiben deines Anwalts sofort ein. Alles was du dann an Kosten hast sind ein paar Gebühren für den Antwalt. Keine Ahnung inwiefern bei einem erstem Brief die Gebühren auch schon recht hoch sind weil der Streitwert hoch ist??....
Läßt er es dagegen drauf ankommen, riskiert er zusätzlich teure Gerichtskosten usw.
Der Anwalt kann dir wohl sicher auch sofort sagen ob du trotz der von dir verlangten Nachbesserungsarbeiten Anspruch auf Rückgabe hast. Offenbar kam der Schaden ja erst Stück für Stück ans Licht.
Im Grunde mußt du jeden Unfallschaden angeben.
Es gibt so eine Art Bagatellgrenze die liegt bei ca 500-700 eur.
das ist die Summe bei der du glaub als Unfallgeschädigter nicht gleich zum Gutachter rennen solltest sondern im Sinn der Schadenminderungspflicht gleich per Kostenvoranschlag oder erfolgter Reperatur beim Versicher abrechnen sollttest (da eben die zusätzlichen Gutachterkosten unangemessen wären für diese Bagatelle und nur die Kosten hochtreiben.
Eventuelle Kosten für einen KVA (die vielleicht anfallen weil du nicht reparierst und somit nicht verrechnet werden) müssen sie natürlich trotzdem zahlen, da du ohne diesem die Schädenhöhe hättest gar nicht beziffern können.
Im Grunde wird das mit dem Bagatellschaden aber bei jedem lackiertem Stoßfänger schon überschritten.....ist noch 'ne Haltenase an einer Lampe abgebrochen liegst auch bei unlackiertem Stoßfänger+ Lampe incl Aus und Einbaukosten drüber.
Bis 1000 EUR schick dir die Versicherung meist auch keinen Gutachter ins Haus so dass du direkt auf Kostenvoranschlag abrechnen kannst (und sich ein Gutachter nur empfielt, wenn du nicht sicher bist ob der KVA auch alles beinhaltet was nötig wäre).
Diese Bagatellschäden (kratzer in der tür mit smart repair beseitigt. unlackierte stoßstange mal getauscht, weil einen Hasen überfahren...) mußt du nicht zwangsweise als Unfallschaden angeben . Sobald es aber etwas teurer war (sobald blech betroffen war ist es das immer) muß es angegeben werden.
In meinen Augen gingen selbst die Nachlackierungen deines Verkäufers schon über diese Bagatellgrenze hinweg. Immerhin was es ja nicht nur eine Stoßstange.....
Ob nun auch reine Lackarbeiten schon für den Verkäufer meldepflichtig gewesen wären wird dir ein Anwalt sagen können - spielt aber für die keine große rolle da ja eh offenbar noch mehr war.