Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

ich habe die ganze sache jetzt so verstanden:

1.du hast gefragt ob mit der karre alles in ordnung ist ->händler sagt ja
2. du kaufst die karre und stellst bei der abholung mängel fest -> händler ist einverstanden das auf seine kosten zu richten
3. du läßt die karre bei dir zu Hause Prüfen und es werden noch mehr Mängel endekt als die Sache die du bereit bei Abholung reklamiert hast
4. Händer sagt das Fahrzeug sei aufbereitet worden
5. gutachter sagt, dass nicht nur Lackschäden vorhanden sind sonder: "sowie Karosserie- u. Instandsetzungsarbeiten nicht mängelfreidurchgeführt."
6. du läßt den Schaden bei einem VW Händler beheben. Händler hat 4365 EUR an Reperaturkosten abgerechnet.
7. Gutachter stellt fest, dass auch dieser Schaden nicht fachgerecht behoben wurde
8. Gutachter nennt eine Summe die als Wertminderung angemessen wäre. VW nennt eine geringere Summe

Was ich mich jetzt Frage:
Du hast ein unfallfreies 1A Auto kaufen wollen und offenbar festgestellt, dass nicht nur schlecht nachlackiert wurde sondern auch Karosserie und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt wurden - und diese nichtmal mängelfrei.
In meinen Augen wären schön die Karosserie und Instandsetzungsarbeiten ein Rückgabegrund gewesen. Das sie nun zusätzlich nichtmal mängelfrei ausgeführt wurden setzt dem ganze noch die Krone auf.
Hätten sie es Perfekt beseitigt wäre es vermutlich für dich auch schwer nachzuweisen gewesen bzw eben gar nicht erst aufgefallen.
Warum hast du dich auf eine Reperatur überhaupt eingelassen?

Für mich sieht das ganze so aus:
Das Fahrzeug hatte einen Unfall - sonst wären keine Karosserie und instandsetzungsarbeiten nötig gewesen.
Der Händler hat dich offenbar arglistig getäuscht.
Dadurch dass er zugegeben hat im Zuge der Aufbereitung Lackierarbeiten gemacht zu haben dürfte es auch nicht schwer sein einen Richter davon zu überzeugen, dass der Händler von Vorschäden gewußt hat.
Das es nicht nur Lackschäden waren beweist das Gutachten.
In meinen Augen hast du gute Chance auf eine Rückgabe des Fahrzeugs.

Lass dich nicht mit irgendwelchen Wertminderungen oder Nachbesserungen abspeisen.
->du siehst ja was bei Nachbesserung rauskommt. die können es nicht bzw pfuschen rum und rechnen es dann selbst intern teuer ab(sollte es wirklich nur lack gewesen sein ist die interne abrechnung nicht nur teuer sonder vermutlich überteuert. war wahrscheinlich sogar eine nettosumme die du genannt bekommen hast).
selbst wenn es vielleicht erstmal gut aussieht, was bei dir offenbar nichtmal der falls ist, kommt ein Schaden in diesem Ausmaß irgendwann wieder hoch. Vielleicht nicht heute, vielleicht nicht morgen aber dann spätestens bei wiederverkauf in Form einer
->Wertminderung. Nehmen wir an du verkaufst die Karre irgendwann im Bereich 15000 eur - kannst du dann wohl mit einem Abschlag von 1000 EUR Rechnen, wenn du ihn nennen must( und dazu bist du verpflichtet). Sind dagegen schon wieder schäden zu sehen wird der Abschlag sogar höher sein, weil der neue besitzer dann eben auch erstmal was dran tun muss. Erschwerend wirkst sich aus, dass du noch nichtmal mehr

wenn 4300 (oder falls es netto war dann über 5000 eur) schon alleine zur nachbesserung fällig waren, hast du eine weiteren Anhaltspunkt dafür, dass offenbar hier vorher auch nicht nur eine Aufbereitung gemacht wurde.
Warum du diesen Umweg der Nachbesserung gegangen bist solltest du dich selbst fragen. (klar kommen solche sachen immer stück für stück zum vorschein aber blauäugig kommts mir trotzdem vor).

Solltest du dich mit Nachbesserung abspeisen lassen müssen:
eine Summe von 500-1000 EUR ist angemessen. dafür sollte aber der Schaden dann wenigstens einwandfrei behoben sein. Viel mehr Wertminderung wirst du nicht rausholen können.
Fährt dir einer in deinen 2 Jahre alten unfallfreien, kratzerfreien, scheckheftgepflegten 60tEUR Bus lassen die Versicherungen auch nicht mehr springen als die Reperaturkosten und eben eine Wertminderung die leider nur marginal ist - und diese Wertminderung mußt du in der Regel auch erst einklagen. Man geht eben davon aus, dass du die Karre eben färhst bist sie eh wenig Geld wert ist und dann eben die 500 oder 1000 eur gerechtfertigt sind.

Ab zum Anwalt so schnell es geht.
Ich bezweifle, dass du nur mit etwas bösen worten deinen Freundlichen zur Rückname bewegen kannst. Ihm entgeht ja nun so oder so Gewinn.
->nimmt er ihn nicht zurück wirst du Klagen und die Aussichten auf Erfolg stehen gut
->nimmt er ihn zurück, wird er den Schaden beim nächsten mal angeben müssen bzw die Karre einfach an einen anderen Händler weiterschieben
Ist der Händler halbwegs schlau lenkt er nach einem Schreiben deines Anwalts sofort ein. Alles was du dann an Kosten hast sind ein paar Gebühren für den Antwalt. Keine Ahnung inwiefern bei einem erstem Brief die Gebühren auch schon recht hoch sind weil der Streitwert hoch ist??....
Läßt er es dagegen drauf ankommen, riskiert er zusätzlich teure Gerichtskosten usw.
Der Anwalt kann dir wohl sicher auch sofort sagen ob du trotz der von dir verlangten Nachbesserungsarbeiten Anspruch auf Rückgabe hast. Offenbar kam der Schaden ja erst Stück für Stück ans Licht.

Im Grunde mußt du jeden Unfallschaden angeben.
Es gibt so eine Art Bagatellgrenze die liegt bei ca 500-700 eur.
das ist die Summe bei der du glaub als Unfallgeschädigter nicht gleich zum Gutachter rennen solltest sondern im Sinn der Schadenminderungspflicht gleich per Kostenvoranschlag oder erfolgter Reperatur beim Versicher abrechnen sollttest (da eben die zusätzlichen Gutachterkosten unangemessen wären für diese Bagatelle und nur die Kosten hochtreiben.
Eventuelle Kosten für einen KVA (die vielleicht anfallen weil du nicht reparierst und somit nicht verrechnet werden) müssen sie natürlich trotzdem zahlen, da du ohne diesem die Schädenhöhe hättest gar nicht beziffern können.
Im Grunde wird das mit dem Bagatellschaden aber bei jedem lackiertem Stoßfänger schon überschritten.....ist noch 'ne Haltenase an einer Lampe abgebrochen liegst auch bei unlackiertem Stoßfänger+ Lampe incl Aus und Einbaukosten drüber.
Bis 1000 EUR schick dir die Versicherung meist auch keinen Gutachter ins Haus so dass du direkt auf Kostenvoranschlag abrechnen kannst (und sich ein Gutachter nur empfielt, wenn du nicht sicher bist ob der KVA auch alles beinhaltet was nötig wäre).
Diese Bagatellschäden (kratzer in der tür mit smart repair beseitigt. unlackierte stoßstange mal getauscht, weil einen Hasen überfahren...) mußt du nicht zwangsweise als Unfallschaden angeben . Sobald es aber etwas teurer war (sobald blech betroffen war ist es das immer) muß es angegeben werden.

In meinen Augen gingen selbst die Nachlackierungen deines Verkäufers schon über diese Bagatellgrenze hinweg. Immerhin was es ja nicht nur eine Stoßstange.....
Ob nun auch reine Lackarbeiten schon für den Verkäufer meldepflichtig gewesen wären wird dir ein Anwalt sagen können - spielt aber für die keine große rolle da ja eh offenbar noch mehr war.

 
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Hier der wichtige Hinweis, dass dieses Forum selbstverständlich keine Rechtsberatung ist. Hier werden nur juristisch unverbindliche und belanglose, absolut persönlich gefärbte Meinungen ausgetauscht.

Geh' zum Anwalt uns halte uns auf dem Laufenden.
 
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Hallo Frank,

ich denke, daß die Meinung aller T5-boardler die sich an diesem Fred beteiligt haben in eine Richtung geht.

Wie Wassermann richtig festgestellt hat, gibt es von uns keine Rechtsberatung, sondern nur ein "kumuliertes Bauchgefühl".

Wenn Du rechtschutzversichert bist, dann solltest Du auf ein Beratungsgespräch nicht verzichten. Aber auch ohne Rechtschutzversicherung solltest Du dir fundierten juristischen Rat holen und ggf einen Rechtsanewalt einschalten. Da Du -so wie du es schilderst- 100% im recht bist, trägt die Kosten deines Rechtsanwaltes ohnehin die Gegenseite.

Gerd
 
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da es nur tip's sind und keine fundierten 100% aussagen sollte klar sein.
wenn hier jemand anwalt oder gutachter ist gibt er dir hier nicht einfach so einen tip.

als kfz fachmann hat man von den dingen die der rechtsanwalt oder der gutachter macht nur begrenzt bis gar keine ahnung.

" Da Du -so wie du es schilderst- 100% im recht bist, trägt die Kosten deines Rechtsanwaltes ohnehin die Gegenseite."
->die Frage bei solche Sachen ist immer ob das ganze zu Ende gefochten wird. Das ist in den wenigsten Fällen der Fall. Dann hätten wir wohl viel mehr Richter und Gerichte.
Lenkt der Händler nach dem ersten Bösen Brief quasi schon irgendwie ein und aktzeptiert die Rücknahme mit einer Art Vergleich (Karre zurück, Kohle zurück und der Fall ist gegessen, Schadenersatz oder ähnliches verlangst du nicht) ist es nicht immer Klug das ganze auszuschlagen und wirklich vor Gericht zu gehen.
Das zieht sich meist über ewig - ewige Zeit in der du die Kohle eben nicht wieder hast (auch wenn du sie nicht sofort brauchst machen 20tEUR auf der Bank vielleicht noch 400 EUR Zinsen in dem Jahr wo du sonst auf den Klärung des Streites vor Gericht warten würdest (und auch den Ausgang ja nicht zu 100% kennst)
Da sind die Kosten die man vielleicht für den Bösen Brief vom Anwalt zahlen muss eher Peanuts (zinsen eben auch mal mit einberechnen). Ist halt die Frage ob so ein Böser Brief bei diesem Streitwert auch schon richtig teuer ist....
 
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@newt3

Bitte füll' mal dein Profil aus. Und Interpunktion wäre auch nicht schlecht. Kann man alles lernen, wenn man will.
 
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Hallo,
bin schwer entäuscht:confused: !!!
Anscheinend sollte man bei allen größeren Anschaffungen wohl vorher Rechtsanwälte und andere Sachverständige hinzuziehen.

War bei einem Rechtsanwalt. Lt. seiner Aussage ist es zwischenzeitlich "üblich" daß sogenannte Aufbereitungsarbeiten auch wenn Sie mit Instandsetzungsarbeiten verbunden sind nicht mehr benannt werden.

Das Problem liegt lt. meinem Anwalt in der Formulierung des SV-Gutachtens(s.u.a. vorherige Beiträge von mir!).
Nachfolgender wörtl. Auszug aus Gutachten:
"Am Seitenteil konnten teilweise Lackschichtdicken bis 557µm gemessen werden, dies ist ein eindeutiges Indiz dafür, dass auch Instandsetzungsarbeiten am Karosserieblech durchgeführt wurden."

Lt. seiner Aussage kann man von dem Straftatbestand des Betruges sprechen, wenn mir trotz entgegenstehender besserer positiver Kenntnis ein Fahrzeug als unfallfrei veräußert wurde, welches einen offenbarungspflichtigen Unfall erlitten hatte. In meinem Fall wäre dies aber trotz Gutachten immer noch ungeklärt. Das Gutachten vermutet (Indiz wäre kein Beweiß) lediglich einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden, ob die mangelhafte Lackierung jedoch auf einen solchen zurückzuführen ist nicht bewiesen. Die Beweisslast träfe mich.
Für diesen "Beweiss" nahm ich damals einen Gutachter einer für mich seriösen Organisation der DEKRA. Das der ein Gutachten erstellt daß zwar Anlass für den Händler zur Nachbesserung war(s.vorh. Beiträge) aber kein ausreichender Beweiss für einen offenbarungspflichtigen Unfall ist, war mir nicht bewußt.

Lt. RA solle ich mich mit den angebotenen 500€ zufriedengeben.

Als Laie muß man wohl aktzeptieren, daß man heutzutage trotz Nachfrage ob Fahrzeug sich in einem "einwandfreien Zustand befindet", bei einem VW-Nutzfahrzeughändler ein Fahrzeug verkauft bekommt das lt. seiner Aussage "Fahrzeug der Kategorie 1 das wirklich i.O. ist und keine Beschädigung hat" sowie im KV als "Unfallfrei" vermerkt ist und sich dann im nachhinein eine solche "Räuberpistole" dahinter verbirgt.

Ich dachte bisher daß man einem von VW autorisiertem Nutzfahrzeughändler vertrauen kann. Das dies nicht so ist hat mich sehr entäuscht!!!!

Vielen Dank noch an alle die sich bisher der Problematik angeommen haben und mir versucht haben zu helfen :danke: !!!!!!!!!!!!!!!

Grüße
Frank
 
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