frank rahmer
Jung-Mitglied
- Ort
- Böblingen
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 2019
- Motor
- TDI® 146 KW EU6-temp CXEC
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- FIN
- WV2ZZZ7HZKH164710
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Hallo an alle,
wer kann mir bei der Beurteilung der nachfolgenden Schilderung seine Meinung mitteilen:
1) Fühle mich getäuscht da Fahrzeug nicht dem schriftlich vereinbarten Zustand(wirklich i.O / keine Beschädigung) entspricht.
2) Mit welchem Abschlag muß ich beim Wiederverkauf des gebrauchten Fahrzeuges aufgrund der im Sachverhalt geschilderten Reparaturen(s. Feststellungen aus Nachtragsgutachten!) im Vergleich zu einem Fahrzeug ohne diesen Vorschaden rechnen?
3) Sind die angebotenen 500€ als Minderung ausreichend?
Sachverhaltsschilderung:
02.02.09: Lt. KV sind Händler(Nutzfahrzeugzentrum) u. Vorbesitzer(VW-Werk) keine Mängel/Unfallschäden bekannt. Fahrzeug ist 1/2Jahr alt und hat ca. 8000km. Auf Mailanfrage ob sich Fahrzeug in einem „einwandfreien Zustand“ befindet antwortete Händler das es ein Kfz der
„Kategorie 1“ ist und „wirklich i.O. sei und keine Beschädigung habe“.
25.02.09: Bei Abholung des Kfz wurden u.a. Lackablatzer festgestellt. Nach Reklamation Schreiben über Kostenübernahme der notwendigen Lackierarbeiten an Stoßstange ausgehändigt bekommen.
27.02.09: VW Händler am Heimatort stellte anhand eines Lackmessgeräts fest daß die gesamte Fahrzeugseite bis zur Sicke unterhalb der Fenster nachlackiert worden ist.
04.03.09: Mailanfrage an Verkäufer was passiert sei. Lt. Verkäufer wurden „Kratzer im Rahmen der Aufbereitung durch Nachlackierung beseitigt“ .
28.03.09: Außergerichtliches techn SV-Gutachten erstellen lassen. Lt.Gutachten wurden „Lackierarbeiten an Stoßstange, Heckklappe und der gesamten Fahrzeugseite inkl. vorderer Tür sowie Karosserie- u. Instandsetzungsarbeiten nicht mängelfrei“ durchgeführt.
=> Die Fahrzeugseite zeigt einen sehr unruhigen Verlauf.
=> Stark erhöhte Lackschichtdicke( ca. 557 µm ) in einem begrenzten Bereich am Seitenteil.
=> Stoßstange im Bereich Übergang zum Seitenteil mehrere Lackschäden mit teilweise
Lackablösungen.
=> Farbveränderungen am Seitenteil am Übergang zur D-Säule.
=> Lackläufer an der Tür und an der Heckklappe im Kantenbereich.
Lt. Gutachter sollte das Seitenteil vor der Lackierung nahezu komplett abgeschliffen werden. Das Seitenteil, Stoßstange, Heckklappe sowie die Tür sind erneut zu lackieren.
15.06.09: Abgabe des Fahrzeuges beim örtliche VW-Händler zur Schadensbehebung.
23.06.09: Anruf des Serviceleiters. Seitenteil wird nicht wie in Gutachten vorgeschlagen nahezu abgeschliffen und neu lackiert weil sonst die Gefahr bestünde daß das Blech schaden nehme könnte. Er wird aber eine neue Klarlackschicht auftragen lassen um den Verlauf ruhiger zu bekommen. Sagte Serviceleiter daß Schäden beim Kauf nicht benannt wurden und die Schäden fachgerecht und mängelfrei (s. Gutachten) behoben werden sollen. Bat Ihn nochmals um Abstimmung mit Verkäufer.
09.07.09: Sachverständiger schaut sich repariertes Kfz an und erstellt Nachtragsgutachten.
27.07.09: Lt. Nachtragsgutachten Wortlaut Sachverständiger:
- Heckklappe und Stoßstange sach- u. fachgerecht Lackiert. Klarlackläufer beseitigt.
- Das Seitenteil war über die gesamte Fläche nachlackiert, die Übergänge waren glatt, die Lackierung selber war „ruhiger“ und warf nicht mehr so viele Spiegelungen auf, das Karosserieblech war natürlich noch leicht wellig, da der Lack nur angeschliffen und nicht abgeschliffen wurde. Die Reparatur wurde dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt.
Wertminderung lt. Gutachter 1000€.
Reparaturrechnung ( VW=>intern ) von VW beläuft sich auf 4365 €
12.10.09: Gegenseite bietet als Wertminderung 500€ an.
Im voraus vielen Dank für eure Hilfe!!
Grüße
Frank
wer kann mir bei der Beurteilung der nachfolgenden Schilderung seine Meinung mitteilen:
1) Fühle mich getäuscht da Fahrzeug nicht dem schriftlich vereinbarten Zustand(wirklich i.O / keine Beschädigung) entspricht.
2) Mit welchem Abschlag muß ich beim Wiederverkauf des gebrauchten Fahrzeuges aufgrund der im Sachverhalt geschilderten Reparaturen(s. Feststellungen aus Nachtragsgutachten!) im Vergleich zu einem Fahrzeug ohne diesen Vorschaden rechnen?
3) Sind die angebotenen 500€ als Minderung ausreichend?
Sachverhaltsschilderung:
02.02.09: Lt. KV sind Händler(Nutzfahrzeugzentrum) u. Vorbesitzer(VW-Werk) keine Mängel/Unfallschäden bekannt. Fahrzeug ist 1/2Jahr alt und hat ca. 8000km. Auf Mailanfrage ob sich Fahrzeug in einem „einwandfreien Zustand“ befindet antwortete Händler das es ein Kfz der
„Kategorie 1“ ist und „wirklich i.O. sei und keine Beschädigung habe“.
25.02.09: Bei Abholung des Kfz wurden u.a. Lackablatzer festgestellt. Nach Reklamation Schreiben über Kostenübernahme der notwendigen Lackierarbeiten an Stoßstange ausgehändigt bekommen.
27.02.09: VW Händler am Heimatort stellte anhand eines Lackmessgeräts fest daß die gesamte Fahrzeugseite bis zur Sicke unterhalb der Fenster nachlackiert worden ist.
04.03.09: Mailanfrage an Verkäufer was passiert sei. Lt. Verkäufer wurden „Kratzer im Rahmen der Aufbereitung durch Nachlackierung beseitigt“ .
28.03.09: Außergerichtliches techn SV-Gutachten erstellen lassen. Lt.Gutachten wurden „Lackierarbeiten an Stoßstange, Heckklappe und der gesamten Fahrzeugseite inkl. vorderer Tür sowie Karosserie- u. Instandsetzungsarbeiten nicht mängelfrei“ durchgeführt.
=> Die Fahrzeugseite zeigt einen sehr unruhigen Verlauf.
=> Stark erhöhte Lackschichtdicke( ca. 557 µm ) in einem begrenzten Bereich am Seitenteil.
=> Stoßstange im Bereich Übergang zum Seitenteil mehrere Lackschäden mit teilweise
Lackablösungen.
=> Farbveränderungen am Seitenteil am Übergang zur D-Säule.
=> Lackläufer an der Tür und an der Heckklappe im Kantenbereich.
Lt. Gutachter sollte das Seitenteil vor der Lackierung nahezu komplett abgeschliffen werden. Das Seitenteil, Stoßstange, Heckklappe sowie die Tür sind erneut zu lackieren.
15.06.09: Abgabe des Fahrzeuges beim örtliche VW-Händler zur Schadensbehebung.
23.06.09: Anruf des Serviceleiters. Seitenteil wird nicht wie in Gutachten vorgeschlagen nahezu abgeschliffen und neu lackiert weil sonst die Gefahr bestünde daß das Blech schaden nehme könnte. Er wird aber eine neue Klarlackschicht auftragen lassen um den Verlauf ruhiger zu bekommen. Sagte Serviceleiter daß Schäden beim Kauf nicht benannt wurden und die Schäden fachgerecht und mängelfrei (s. Gutachten) behoben werden sollen. Bat Ihn nochmals um Abstimmung mit Verkäufer.
09.07.09: Sachverständiger schaut sich repariertes Kfz an und erstellt Nachtragsgutachten.
27.07.09: Lt. Nachtragsgutachten Wortlaut Sachverständiger:
- Heckklappe und Stoßstange sach- u. fachgerecht Lackiert. Klarlackläufer beseitigt.
- Das Seitenteil war über die gesamte Fläche nachlackiert, die Übergänge waren glatt, die Lackierung selber war „ruhiger“ und warf nicht mehr so viele Spiegelungen auf, das Karosserieblech war natürlich noch leicht wellig, da der Lack nur angeschliffen und nicht abgeschliffen wurde. Die Reparatur wurde dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt.
Wertminderung lt. Gutachter 1000€.
Reparaturrechnung ( VW=>intern ) von VW beläuft sich auf 4365 €
12.10.09: Gegenseite bietet als Wertminderung 500€ an.
Im voraus vielen Dank für eure Hilfe!!
Grüße
Frank