Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

frank rahmer

Jung-Mitglied
Ort
Böblingen
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2019
Motor
TDI® 146 KW EU6-temp CXEC
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA
FIN
WV2ZZZ7HZKH164710
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Hallo an alle:help:,
wer kann mir bei der Beurteilung der nachfolgenden Schilderung seine Meinung mitteilen:

1) Fühle mich getäuscht da Fahrzeug nicht dem schriftlich vereinbarten Zustand(wirklich i.O / keine Beschädigung) entspricht.

2) Mit welchem Abschlag muß ich beim Wiederverkauf des gebrauchten Fahrzeuges aufgrund der im Sachverhalt geschilderten Reparaturen(s. Feststellungen aus Nachtragsgutachten!) im Vergleich zu einem Fahrzeug ohne diesen Vorschaden rechnen?

3) Sind die angebotenen 500€ als Minderung ausreichend?

Sachverhaltsschilderung:
02.02.09: Lt. KV sind Händler(Nutzfahrzeugzentrum) u. Vorbesitzer(VW-Werk) keine Mängel/Unfallschäden bekannt. Fahrzeug ist 1/2Jahr alt und hat ca. 8000km. Auf Mailanfrage ob sich Fahrzeug in einem „einwandfreien Zustand“ befindet antwortete Händler das es ein Kfz der
„Kategorie 1“ ist und „wirklich i.O. sei und keine Beschädigung habe“.
25.02.09: Bei Abholung des Kfz wurden u.a. Lackablatzer festgestellt. Nach Reklamation Schreiben über Kostenübernahme der notwendigen Lackierarbeiten an Stoßstange ausgehändigt bekommen.
27.02.09: VW Händler am Heimatort stellte anhand eines Lackmessgeräts fest daß die gesamte Fahrzeugseite bis zur Sicke unterhalb der Fenster nachlackiert worden ist.
04.03.09: Mailanfrage an Verkäufer was passiert sei. Lt. Verkäufer wurden „Kratzer im Rahmen der Aufbereitung durch Nachlackierung beseitigt“ .
28.03.09: Außergerichtliches techn SV-Gutachten erstellen lassen. Lt.Gutachten wurden „Lackierarbeiten an Stoßstange, Heckklappe und der gesamten Fahrzeugseite inkl. vorderer Tür sowie Karosserie- u. Instandsetzungsarbeiten nicht mängelfreidurchgeführt.
=> Die Fahrzeugseite zeigt einen sehr unruhigen Verlauf.
=> Stark erhöhte Lackschichtdicke( ca. 557 µm ) in einem begrenzten Bereich am Seitenteil.
=> Stoßstange im Bereich Übergang zum Seitenteil mehrere Lackschäden mit teilweise
Lackablösungen.
=> Farbveränderungen am Seitenteil am Übergang zur D-Säule.
=> Lackläufer an der Tür und an der Heckklappe im Kantenbereich.

Lt. Gutachter sollte das Seitenteil vor der Lackierung nahezu komplett abgeschliffen werden. Das Seitenteil, Stoßstange, Heckklappe sowie die Tür sind erneut zu lackieren.

15.06.09: Abgabe des Fahrzeuges beim örtliche VW-Händler zur Schadensbehebung.

23.06.09: Anruf des Serviceleiters. Seitenteil wird nicht wie in Gutachten vorgeschlagen nahezu abgeschliffen und neu lackiert weil sonst die Gefahr bestünde daß das Blech schaden nehme könnte. Er wird aber eine neue Klarlackschicht auftragen lassen um den Verlauf ruhiger zu bekommen. Sagte Serviceleiter daß Schäden beim Kauf nicht benannt wurden und die Schäden fachgerecht und mängelfrei (s. Gutachten) behoben werden sollen. Bat Ihn nochmals um Abstimmung mit Verkäufer.

09.07.09: Sachverständiger schaut sich repariertes Kfz an und erstellt Nachtragsgutachten.

27.07.09: Lt. Nachtragsgutachten Wortlaut Sachverständiger:

- Heckklappe und Stoßstange sach- u. fachgerecht Lackiert. Klarlackläufer beseitigt.
- Das Seitenteil war über die gesamte Fläche nachlackiert, die Übergänge waren glatt, die Lackierung selber war „ruhiger“ und warf nicht mehr so viele Spiegelungen auf, das Karosserieblech war natürlich noch leicht wellig, da der Lack nur angeschliffen und nicht abgeschliffen wurde. Die Reparatur wurde dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt.

Wertminderung lt. Gutachter 1000€.
Reparaturrechnung ( VW=>intern ) von VW beläuft sich auf 4365 €

12.10.09: Gegenseite bietet als Wertminderung 500€ an.

Im voraus vielen Dank für eure Hilfe!!

Grüße
Frank:danke:
 
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Hallo,

...zu den ganzen rechtlichen Abwicklungen und Möglichkeiten etc. kann ich dir keinen direkten Tipp geben ......aber .......das Autohaus, wo du den Wagen her hast sagt hier die Unwahrheit.

Ich selber fahre zur Zeit meinen 3. Werkswagen vom Werk.
Zu jedem Fahrzeug war mir jederzeit bekannt, was das Fahrzeug an Macken hatte.

Entweder werden die Fahrzeuge mit den Macken verkauft .....oder aber, die Mängel werden fachgerecht beseitigt ......egal wie und was ......der Händler legt die Mängel, bzw. evtl. Vorschäden offen.

Ich gehe davon aus, das der Händler, der dir das Fahrzeug verkauft hat, den Schaden beseitigt hat, dir aber die Schäden nicht offen gelegt hat.
Damit hat er gegen die Grundsätze des Handels mit Gebrauchtwagen verstoßen .....dir steht so eigentlich zu, das der Wagen zurück genommenen würde.

Was mit dem Fahrzeug war, kann dir aber jeder faire ehrliche Händler sagen, weil diese Schäden sind in deiner Reparatur Historie hinterlegt .......insbesondere damit zukünftige Reklamationen ggf. ausgeschlossen werden können.
Wenn du also irgend wann mal in eine andere Werkstatt fährst und bemängelst das die Schiebetür nicht richtig schließt, wird (kann) er eine Garantie Reparatur ablehnen, da ja ein Seitenschaden vorlag.
Eine Rechnung über 4365€ ist kein Lackschaden !!!! .....da wurde richtig was am Fahrzeug gearbeitet.
Vergleichsgutachten von Schäden gibt es hier einige im Board.

Zu jedem Fahrzeug, was das Werk verkauft gibt es ein Gutachten .....da steht nicht drin "Klasse 1" ....oder "Klasse 2" usw. .......sondern da sind alle Kratzer oder Schäden egal ob innen oder außen aufgeführt.
Dieses Gutachten ist Grundlage für den Händler, damit er genau abschätzen kann, ob er am Fahrzeug beim Verkauf noch was verdient.

Alles in allem wurdest du grob über den Tisch gezogen .....und dein Händler könnte ein "Drecksack" sein ..............ich kenne den Kaufpreis nicht .........aber bei meinem 1.T5 lag der Kaufpreis nach 7 Monaten 42% unter dem Neupreis .....und alle Mängel waren bekannt.......zwar nur Kleinigkeiten .....aber eben nicht die Katze im Sack verkauft.

Gruß
Claus
 
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Hallo Claus:danke:,
vorweg vielen Dank für deine Antwort.
Leider bist Du bisher der einzige der geantwortet hat.
Gibt es verschiedene Reparaturhistorien? Die mir gezeigte beinhaltet keine Eintragungen die auf Mängel hinweisen wie sie vom Sachverständigen festgestellt worden sind.
Gibt es eine Möglichkeit an das Werksgutachten zu kommen was dem Händler bekanntgegeben wird?
Was mich stutzig macht sind die unterschiedlichen Bemerkungen des Sachverständigen zum Reparaturergebnis:
1) - Heckklappe und Stoßstange sach- u. fachgerecht Lackiert. Klarlackläufer beseitigt.

2) - Das Seitenteil war über die gesamte Fläche nachlackiert, die Übergänge waren glatt, die Lackierung selber war „ruhiger und warf nicht mehr so vieleSpiegelungen auf, das Karosserieblech war natürlich noch leicht wellig, da der Lack nur angeschliffen und nicht abgeschliffen wurde. Die Reparatur wurde dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt.
Könnten sich aus den Feststellungen des Sachverständigen(s. Fettdrucke) im Nachtragsgutachten eventuell hinsichtlich späterer Garantieansprüche(z.B. wegen Rost…) Probleme ergeben?
Welche Auswirkungen ergeben sich aus obigen Feststellungen auf den Wiederverkauf des Fahrzeuges? Ist die angebotene Minderung i.H.v. 500€ ausreichend?
In der Hoffnung auf weitere Antworten.:help:

Grüße
Frank
 
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Moin,
ich bin kein RA, aber was ich dir sagen kann.
Es gibt/existiert nur eine Reparaturhistorie. Hier kann aber nur das drin stehen, was auch offiziell bei VWN repariert wurde.
Sollte der Schaden nicht über VWN gelaufen sein (Reparatur wurde unter der Hand gemacht, Schaden wurde ohne wissen von Dritten repariert) so kann auch nichts in der Reparaturhistorie stehen.

Es gibt unterschiedliche Sachverständige die entsprechend ihrer Möglichkeiten und ihrer Auftraggeber ein Gutachten erstellen. Also welcher Gutachter/Sachverständige hat welches Gutachten gemacht?

Auf die Frage zur Auswirkung bei Wiederverkauf kann ich nur sagen, dass ein Wagen -egal wie alt er ist- in meiner Preisvorstellung mehr wie 500€ sinkt. Was weiß ich wie gut/schlecht repariert wurde und wann ich Probleme bekomme.

Wie gesagt, bin kein RA sondern ein Leihe!!!

Gruß
Manuel
 
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Hallo Frank,

....es wäre nett wenn du in der Farbe "weiß" schreiben würdet .......bei schwarz bekommt man es ja an den Augen :rolleyes::rolleyes:.

Ich möchte nochmal auf die "Rechnung" die du angegeben hast verweisen ........eine Reparatur über 4000€ ist nicht nur eine Lackierung ........da wurde richtig was am Blech gemacht.
Bei solchen Schäden ist eine Minderung von 500€ eher ein Witz.

In der Reparatur Historie steht nur drin, was am Fahrzeug bereits alles gemacht wurde.

Wurde das Fahrzeug vom Werk mit dem Schaden verkauft ........hat über die Reparatur logischerweise nur der Händler Unterlagen, der den Schaden beseitigt hat.

Da der Händler den Schaden von ca. 4000€ verschwiegen hat ......möchte ich diesen ohne Probleme in die Kategorie "Schlechter Händler" einstufen .........insbesondere da er dir gegenüber von einem "kleinen Schaden" spricht.

Hier im Board sind einige Fälle von Seitenschäden beschrieben, die in deine "Preisklasse" passen ....da war jeweils richtige Arbeit am Blech nötig.

Ich glaube du solltest da eher einen Anwalt einschalten ....oder zumindest damit drohen.
Weil so was kommt beim Wiederverkauf auf jeden Fall nicht gut.

Du bist allerdings nicht der einzige ....mit dem dieses Spiel getrieben wird ......das scheint eine besondere Eigenart unserer zertifizierten :D zu sein.

Gruß
Claus
 
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Hallo Frank,
kann mich Manuel nur anschließen, bin ebenfalls kein Rechtsverdreher!
Wie Claus oben schon schreibt, was bitte kostet bei "nur" Lakieren knapp 4500,- Euro???
Warum tut es dem Blech nicht gut Klarlack und Grundfarbe runter zu schmiergeln??? Blödsinn!!
Wäre vielleicht unter dem Grundlack hier und da etwas Spachtelmasse, Zinn oder sonst was an`s Tageslicht gekommen was der eine oder andere nicht zu sehen bekommen sollte???
Bekommst du von einem Händler ein Fahrzeug verkauft müssen solche Rep. genannt und aufgeführt werden, Ende!!
Haben die das nicht gemacht, Vorsatz und man wollte, bzw. hat dich beschissen! Wertminderung 500;- Euro?? Lachhaft. Geh schnell zu einem RA und lass dir helfen. Alles andere nutzt da wohl nicht viel, meine Meinung!

Gruß,
Peter
 
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Hallo,

....der ganzen Spekulation könnte doch ein Ende gemacht werden, indem man mal kurz die Innenverkleidung entfernt.

Wurde da etwas gespachtelt oder neu geformt oder gar ganze Seitenteile getauscht ist es da auf jeden Fall sichtbar.

Gruß
Claus
 
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Hallo Peter,

also bei mir ist vor kurzem das komplette Seitenteil ab Fahrertür + die hintere Stosstangenverkleidung, erneuert worden, Kosten lagen bei ca 9000€, weil die alles (auch innen) ausbauen müssen. Wertminderung war bei mir 1200€. Der :D hatte mir vorher schon gesagt, dass die Wertminderung zwischen 10 und 15% läg. Deswegen erscheint mir der Gutachtervorschlag bei dir etwas hoch, der Vorschlag von VWN etwas nierig aber an der unteren Grenze.

Was ich hier aber zum Besten geben kann ist, dass die Lackierung für das komplette Seitenteil, die Stoßstange und Beilackierung von Tür und Kotflügel 1461€ gekostet hat. Also hat Claus wohl recht. Die haben da wohl mehr gemacht!
Frage ist, warum dein Gutachter dass nicht sieht... bei mir hat ein Karosseriebauer auf den ersten Blick gesehen, dass das zwar fachgerecht repariert - aber repariert ist - und das ohne Messgeräte.

Unfein ist, dass sie dir da eventuell etwas verschwiegen haben. Wobei immer offen bleibt, wer hat's gemacht??? Offenbar haben die Autos trotz lückenfreier Historie bei VWN ein Eigenleben:evil:
:evil:Ich habe eine Frontstoßstange am Auto, die da definitiv nicht dran gehört, kann aber bis heute auch nicht klären weswegen und wer die angebaut hat. (Unfall?):evil:

Die Frage ist aber, bist du mit dem Dicken so zufrieden oder nicht. Wenn ja, mach einen Gegenvorschlag zur Wertminderung und werd' glücklich mit deinem MV. Wenn nicht, solltest du eine Rückabwicklung (Wandlung) anstreben.


Grüße
Martin
 
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Hallo,

....der ganzen Spekulation könnte doch ein Ende gemacht werden, indem man mal kurz die Innenverkleidung entfernt.

Wurde da etwas gespachtelt oder neu geformt oder gar ganze Seitenteile getauscht ist es da auf jeden Fall sichtbar.

Gruß
Claus

Tja, wo de Recht hast, haste Recht!!! Ist da irgend was, was nicht Serienmäßig ist, so sollte es da dann zu sehen sein!!

Gruß,
Peter
 
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Eine andere Frage stellt sich natürlich auch noch:

Was will Frank überhaupt erreichen ?

Rein juristisch möglich wären 2 verschiedene Wege:

1. Wandlung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften (Unfallfreiheit) bzw. sogar arglistiger Täuschung. Dazu müßte man aber erstmal rausbekommen was wann von wem repariert wurde.

2. Minderung des Kaufpreises

Gruß, Marcus
 
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Warum tut es dem Blech nicht gut Klarlack und Grundfarbe runter zu schmiergeln??? Blödsinn!!
Wäre vielleicht unter dem Grundlack hier und da etwas Spachtelmasse, Zinn oder sonst was an`s Tageslicht gekommen was der eine oder andere nicht zu sehen bekommen sollte???
Bekommst du von einem Händler ein Fahrzeug verkauft müssen solche Rep. genannt und aufgeführt werden, Ende!!

Hallo,
genau das habe ich mir beim lesen auch gedacht... auserdem spart man sich jede Menge Schleifarbeit und den teuren (womöglich Perl-Effekt-)Lack.

(Abgesehen von der Phospatierung oder was da sonst alles an Rostschutz aufgetragen ist, das sollte aber in der ebenen Blech-Fläche eher das kleinerne Problem sein, solange unten an den Kanten nicht bis aufs nackte Blech geschliffen wird)

Ich stelle mal die Möglichkeit in den Raum, daß der :D das Fzg. unrepariert erworben hat und mit einer Eigenreparatur in den jetzigen Zustand gebracht hat. Das müßte sich aber auch herausbringen lassen ...die 4500€ Reparatur-Rechnung kommen halt zustande, wenn man die Arbeit 2 mal machen muß. Ich gehe mal davon sus, daß die Werksaufbereitung nicht spachtelt oder schwemmt, sondern ein verknittertes Seitenteil austauschen würde...

Viel Erfolg,
Christoph
 
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Ich gehe mal davon sus, daß die Werksaufbereitung nicht spachtelt oder schwemmt, sondern ein verknittertes Seitenteil austauschen würde...

Beim Austausch von Blechen werden die aber auch spachteln... oder die müssten die komplette Seite austauschen. Das wird aber leicht heftig...
 
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Hallo zusammen,

die 4500,-€ Kosten lassen sich sicherlich nicht mit der Beseitigung von ein paar Kratzern erklären.

Das Ärgerliche für mich an dieser Sache ist die "Ungewißheit".

Was ist mit dem Wagen passiert. Ist der Karosserieschaden nur die Spitze des Eisbergs?

Also 500,-€ Wertminderung sind absolut weltfremd. Ich denke daß bei einem so jungen Fahrzeug der Preisunterschied zwischen "´fast wie aus dem Laden" und "aufbereitetes Unfallfahrzeug" sicherlich bei 2000,- bis 3000,- Euro liegt.

Für mich ist das kein "Kavaliersdelikt". hier hat jemand vorsätzlich Schäden verschwiegen um einen besseren Preis zu erziehlen.

Vielleichts sollte sich der Verkäufer mal den §263 StGB durchlesen !!!

Entweder er legt die Karten auf den Tisch , du erhälst Bilder etc. vom Fahrzeugzustand vor der Reparatur und einen Wertausgleich - oder Du bekommst Dein Geld und alle Aufwändungen erstattet.

Rechtschutzversichert? Ansonsten mal bei "Autobild" "Akte09" um Hilfe bitten.

Gerd
 
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Das Seitenteil war über die gesamte Fläche nachlackiert, die Übergänge waren glatt, die Lackierung selber war „ruhiger und warf nicht mehr so viele Spiegelungen auf, das Karosserieblech war natürlich noch leicht wellig, da der Lack nur angeschliffen und nicht abgeschliffen wurde. ... Welche Auswirkungen ergeben sich aus obigen Feststellungen auf den Wiederverkauf des Fahrzeuges? Ist die angebotene Minderung i.H.v. 500€ ausreichend?

@Frank:
Um dir etwas raten zu können müsste man mehr wissen ...
aber ganz generell dürften 500,- Euro Wertminderung VIEL zu wenig sein.
(ich persönlich würde auch für 1.000 Euro Wertminderung keinen derart großen Vorschaden akzeptieren)

Fragen:
- was hat denn der Wagen überhaupt gekostet?
- wie lange willst du den Wagen behalten?

Evtl war ja der Wagen schon so günstig dass der Vorschaden akzeptabel ist ...
und wenn wenn du den Wagen schon in ein zwei Jahren wieder verkaufst, dann wird der neue Lack noch nicht unterrostet sein.
(aber wer nicht fachgerecht repariert, der wird wahrscheinlich auch keinen fachgerechten Rostschutz realisieren)
 
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Hallo zusammen,


Also 500,-€ Wertminderung sind absolut weltfremd. Ich denke daß bei einem so jungen Fahrzeug der Preisunterschied zwischen "´fast wie aus dem Laden" und "aufbereitetes Unfallfahrzeug" sicherlich bei 2000,- bis 3000,- Euro liegt.


Gerd

Hallo Rheinlaender,

Wie kommst du auf die Summen? :confused: Die Wertminderung wird ja anhand des Gutachtens errechnet. Und da gibt es Vorgaben.
Bei mir liegt der gefühlte Wertminderungs-Schaden für mein 2 Jahre alten Dicken auch bei mehreren Tausend Euronen.;( So isses aber leider nicht.;(

Gruß
Martin
 
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Hallo Rheinlaender,

Wie kommst du auf die Summen? :confused: Die Wertminderung wird ja anhand des Gutachtens errechnet. Und da gibt es Vorgaben.
Bei mir liegt der gefühlte Wertminderungs-Schaden für mein 2 Jahre alten Dicken auch bei mehreren Tausend Euronen.;( So isses aber leider nicht.;(

Gruß
Martin

Hallo Martin,

es geht nicht um die merkantile Wertminderung nach einem Unfallschaden, sondern um den Preis den der Käufer bereit ist für ein unfallbeschädigtes Auto zu zahlen.

Wenn ich also einen Unfallwagen für über 4.500€ mehr oder weniger fachmännisch aufbereite, dann muß ich als Händler diesen auch als Unfallwagen anbieten und den Käufer über Art und Umfang des Schadens informieren.

Wenn ich dies nicht mache, sondern den Unfall verschweige und den Wagen als Zustand "1A" verkaufe, dann ist dies ganz klar Betrug, allerdings erlöse ich beim Verkauf eben diese 2000,- bis 3000,- Euro mehr.

Wer bewußt einen Jahreswagen in !A Zustand kauft, der zahlt dafür gerne mehr als für einen reparierten Unfallwagen. Der Käufer hat bei diesem Sachverhalt das Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages ( früher Wandlung) oder Kaufpreisminderung.

Ich würde auf 3000,- €uro Kaufpreisminderung bestehen und ansonsten einen Anwalt einschalten und den Wagen zurückgeben.
 
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Hallo,
nochmals herzlichen Dank an alle für die zahlreichen Antworten!
Nach vielen zufriedenen Jahren mit unserem T4 sind wir auch jetzt wieder mit der Wahl eines T5, sicher, das richtige Fahrzeug für unsere Familie gefunden zu haben.

Eine Wandlung bzw. Rückgabe des Fahrzeuges wäre für mich die letzte
Option.

Nachdem ich mich auf eine Reparatur(Kosten 4365€) eingelassenen hatte(s. obige Bemerkungen zu Gutachten bzw. Nachtragsgutachten durch Dekra ) sind für mich folgende Fragen ,im Vergleich zu einem Fahrzeug ohne diese Schäden , noch offen:

1) Mit welchem Abschlag muß ich beim Wiederverkauf des gebrauchten Fahrzeuges aufgrund der im Sachverhalt geschilderten Reparaturen(s. Feststellungen aus Nachtragsgutachten!) im Vergleich zu einem Fahrzeug ohne diesen Vorschaden rechnen?

2) Könnten sich aus den Feststellungen des Sachverständigen im Nachtragsgutachten eventuell hinsichtlich späterer Garantieansprüche(z.B. wegen Rost…) Probleme ergeben?
Was ist der Unterschied nachfolgender Formulierungen des SV:
-sach- u. fachgerecht Lackiert
-dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt

3) Was muß ich beim Wiederverkauf offenlegen ohne mich strafbar zu machen?

Kann man den Verkäufer zur offenlegung(Gutachten vom Werk) des Schadens zwingen?

Grüße
Frank
 
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Moin,
zu 1 und 3) die Frage ist hier wann du in etwa deinen Dicken wieder verkaufen wirst. Da du über Reparatur und Reparaturhöhe Bescheid weißt musst du dieses bei Verkauf auch wieder angeben.
Sollte ich den Wagen in den nächsten 5Jahren mit den Fakten von dir kaufen, so würde ich dir 2-2,5t€ unter den Wert eines vergleichbaren unfallfreien T 5 geben. Das ist meine Meinung und Einschätzung.
zu 2) Für mich bedeutet "sach- und fachgerechte Lackierung" das Arbeiten nach Herstellerangaben repariert wurden um weitere eventuell folgende Garantieleistungen erfolgen können. "dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt" bedeutet für mich: es geht auch anders aber man macht es momentan zu aus bestimmten Gründen.

Wie gesagt, ich bin Laie und versuche mit einer gewissen Objektivität und Menschenverstand an die Sache heran zu gehen.

Damit der Wassermann seine innere Ruhe findet ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Wie gesagt, ich bin Leihe und versuche mit einer gewissen Objektivität und Menschenverstand an die Sache heran zu gehen.

Auch als Laie hat Student Spider1904 absolut recht und ich leihe mir sein Urteil aus: Du hast einen Unfallwagen gekauft und man hat es dir nicht gesagt. Claus hat es freundlich formuliert - ich würde nicht lange fackeln und das ganz große Programm fahren. Staatsanwaltschaft, Beweissicherungsverfahren, Nachricht an die IHK, Kreishandwerkerschaft, die Gewerbeaufsicht und natürlich auch an die Steuerbehörden. Wer so trickst, trickst nicht nur in Richtung Kunde.
 
AW: Ratschlag/Hilfe v. RAe/Kfzfachleuten gesucht!!

Hallo Frank,

beginnen möchte ich auf Frage Nr. 3 :

Du mußt beim Wiederverkauf die Art und den Unfall eines Schadens angeben. Nun da Dir der Verkäufer freundlicherweise die Art und den Umfang des Schadens verschwiegen hat, kannst Du nur angeben, was die Nachbesserung des unsachgemäß beseitigten Schadens gekostet hat

Damit kommen wir dann ziemlich direkt zur Frage Nr.1:

Als potentieller Käufer würde mich eine solche "Räuberpistole" als Fahrzeughistorie dazu bewegen den armen Verkäufer gnadenlos runterzuhandeln.

Die Frage die Du Dir stellen mußt lautet nicht, was verliere ich bei einem späteren Verkauf ?

Die Frage muß lauten, hättest Du den Wagen gekauft, wenn man Dir die Schäden wahrheitsgemäß vor dem Kauf mitgeteilt hätte ?

..und wenn ja , zu welchem Preis ?

Ich würde über einen Anwalt mir 3.000,-€ vom Kaufpreis zurückholen.

Ein dezenter Hinweis darauf, daß Du den Fall an die Medien weitergeben könntest und sein Betrieb danach unfreiwilligerweise "bekannt aus Funk und Fernsehen" sein könnte, trägt sicherlich dazu bei die Kooperationsbereitschaft desHändlers zu steigern.

Gruß Gerd
 
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