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Top-Mitglied
- Ort
- Berglen
- Mein Auto
- T5 Caravelle
- Erstzulassung
- 28.11.2013
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- RCD 310
- Extras
- HA-Differentialsperre
- Umbauten / Tuning
- California Comfortline Panorama Aufstelldach mit FB
Spacecamper Open
T100HTM + "Eieruhr"
MFL+
6-Türer
7-Sitzer
VB Full Air 4C mit Autolevel
Bärenschloss
- FIN
- WV2ZZZ7HZEH03xxxx
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
happyharry: nichts für ungut, aber die Urteile beziehen sich auf eine andere, also ältere Rechtslage! Das neue Gesetz ist 2010 in Kraft getreten! Da kannst Du Dir mit Urteilen aus 2001 den Po ab......!
Das ist die von mir genannte Übergangsregelung, die leider zeitlich unbegrenzt gilt. Dennoch halte ich diese nicht für einschlägig in Deinem Fall. Frag mal nach Fahrern von Kombis/Caravellen mit 4 Sitzplätzen, die ihr Fahrzeug vor 2010 zugelassen haben. Da laufen sicher welche als LKW. Die Vorschrift war explizit auf SUVs und Pickups ausgelegt. Allerdings wird es nicht einfach, dass dem Zoll beizupulen. Aber "einfach" kann ja jeder. Frag beim Zoll mal nach Mehrzweckfahrzeug bis 6 Sitzplätze! Vielleicht kennen sie das ja!
"Senat" klingt irgendwie nach Hamburg ...
Fire, übernehmen Sie!