LKW als PKW versteuert

happyharry: nichts für ungut, aber die Urteile beziehen sich auf eine andere, also ältere Rechtslage! Das neue Gesetz ist 2010 in Kraft getreten! Da kannst Du Dir mit Urteilen aus 2001 den Po ab......!



Das ist die von mir genannte Übergangsregelung, die leider zeitlich unbegrenzt gilt. Dennoch halte ich diese nicht für einschlägig in Deinem Fall. Frag mal nach Fahrern von Kombis/Caravellen mit 4 Sitzplätzen, die ihr Fahrzeug vor 2010 zugelassen haben. Da laufen sicher welche als LKW. Die Vorschrift war explizit auf SUVs und Pickups ausgelegt. Allerdings wird es nicht einfach, dass dem Zoll beizupulen. Aber "einfach" kann ja jeder. Frag beim Zoll mal nach Mehrzweckfahrzeug bis 6 Sitzplätze! Vielleicht kennen sie das ja!

"Senat" klingt irgendwie nach Hamburg ...

Fire, übernehmen Sie! :D
 
"Senat" klingt irgendwie nach Hamburg ...

Fire, übernehmen Sie! :D

Nee, das ist das gleiche, wie eine Kammer nur eben bei einem Bundesgericht. Die sind dann zuständig als Revisionsinstanz, wenn Bundesrecht betroffen ist. Darüber gibt es national nur noch das Bundesverfassungsgericht.
 
Mahlzeit,

ich war heute beim Zollamt und habe mein Anliegen vorgetragen. Eine Frau hat mir erklärt, dass es seit einer Woche ein Schreiben gibt, dass erklärt, dass LKWs mindestens 3,5 Tonnen haben müssen (beim T5 nur 3,08t) und wenn es weniger als 3,5 sind maximal 3 Sitzplätze. Sonst ist es für die Steuerberechnung ein PKW. Ich wollte das gern schriftlich haben aber die Frau konnte mir aus den Paragraphen nur was raussuchen, wo allgemein steht, dass Fahrzeuge, die in ihrer Bestimmung von Aufbau usw. als PKW gedacht sind auch solche behandelt werden müssen usw. Sie meinte, dass da jetzt eine "Welle" auf sie kommen würde, weil alle Fahrzeuge im System jetzt umgeschlüsselt werden.

Ich soll Einspruch einlegen, damit die Rechtsabteilung mir eine genaue Begründung schicken kann. Sie wollte diese dann selbst gern wissen, weil sie nur ein internes Arbeitspapier zu dem Thema hat und mir das aber nicht zeigen darf. Es wäre, laut Aussage der Frau, kein Problem bei der Zulassungsstelle den T5 von LKW auf PKW umzuschreiben. Das konnte ich noch nicht überprüfen, habe ich aber meine Zweifel...
 
Das klingt alles recht dubios und hat wenig rechtlichen Hintergrund! Verfahrensvorschriften sind keine Rechtsgrundlagen! Auf jeden fall Einspruch einlegen. Der Zoll kann doch keine Rechtsgrundlagen (KFZStG) zurecht biegen!
 
Ja, habe ich vor aber in der Argumentation ist man ja schon ein wenig hilflos, wenn die Fahrzeugart vom Zoll nicht beachtet wird und die ihre Gesetze so zurechbiegen, wie sie es zu ihrem Vorteil gerade gebrauchen können.
 
Vorschlag: Die Scheiben brauchst du nicht mit Blech verkleiden. Es reicht eine blickdichte Folierung. Den Fachbegriff kenne ich nicht. Wir haben im Ort einen sehr großen Sanitärbetrieb, der kauft die Transporter mit Scheiben und lässt sie bekleben. Somit ist die Sicht von Innen nach Außen gewährleistet und für die entsprechende Behörde ist es ein Blechersatz.
Noch ein Vorschlag: Bau die Sitze aus, kaufe dir Siebdruckplatten, schneide sie passend in den Transporter und fahre beim Zoll vor. ;)

OT: Die Diskussion gibt es bei der T3 DoKa auch. Da stimmt das Verhältnis Pritsche zum restlichen Fahrzeug auch nicht. Es müssen die Lagermöglichkeiten unter der Sitzbank und die durchgehende Staufächer dazu gezählt werden. Dann kommt es gerade so hin, das eine T3 DoKa als LKW eingestuft wird.
Eventuell kannst du die Durchlademöglichkeiten unter deiner Sitzbank mit erwähnen und in die Rechnung einfließen lassen.
 
Die Scheiben haben eine von außen blickdichte Folie. Ist schon sehr dunkel innen aber man soll natürlich noch was sehen können.

Über dem Teppich liegt bereits ein Plastikboden, wo aber die vier Halterungen für die Sitzbank ausgeschnitten sind. Wenn das in der Form alles nicht ausreichend ist, dann muss ich eben mit der ungerechten Entscheidung leben.
 
Wen es interessiert. So sieht der Zoll den Sachverhalt.

Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben .

Verfügt das Fahrzeug über ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 3500 kg kann es als LKW versteuert werden, wenn es maximal 3 Sitzplätze hat. Die Anzahl an Sitzplätzen eines Fahrzeuges ist für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Abgrenzung von Personenkraftwagen i.S.d. § 8 Nr. 1 KraftStG zu anderen Fahrzeugen i.S.d. § 8 Nr. 2 KraftStG ein maßgebender Tatbestand. Die Sitzplatzanzahl ist eine Bemessungsgrundlage technischer Art, für deren Beurteilung die Feststellungen der Zulassungsbehörden gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG verbindlich sind. Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss II B 94/07 vom 18.3.2008 entschieden, dass für die Anzahl der Sitzplätze eines Fahrzeuges nur die in den Zulassungsdokumenten eingetragene Anzahl maßgebend ist. Demzufolge ist bei Fahrzeugvorführungen aufgrund von § 18 Abs. 12 KraftStG die Anzahl der Sitzplätze eines Fahrzeuges nicht durch die Zollbehörden zu ermitteln, sondern ausschließlich den Zulassungsdokumenten zu entnehmen.

Auch in Fällen, in denen sich die Anzahl der Sitzplätze eines Fahrzeuges in Folge eines Umbaus geändert hat, ist die in den Zulassungsdokumenten eingetragene Anzahl der Sitzplätze bindend. Wurde die Anzahl der Sitzplätze durch die Zulassungsbehörden in den Zulassungsdokumenten abgeändert, ist das Datum des Änderungseintrages maßgebender Zeitpunkt.
 
Die Geister, die ich rief ...

Der Zoll führt neuerdings ein Eigenleben, oder wie?
Seit wann werden die fürs Mitdenken bezahlt?
Bin mal gespannt, was da noch kommt.
 
Ich habe jetzt noch ein paar Tage abgewartet aber offensichtlich hat da jetzt niemand mehr eine Idee was man dagegen machen kann.
 
Es steht hier zwar schon, aber wenn die Fläche zur Güterbeförderung größer ist, als die zur Personenbeförderung, dann klappt das mit dem LKW, notfalls eben erst nachdem Widerspruch eingelegt wurde. In der letzten Zeit gab es hier einige mit dem LR und 6 Sitzplätzen, die plötzlich Probleme hatten. Letzten Endes haben es alle hinbekommen und dürfen weiter LKW-Steuer zahlen. Beim KR müßte man gucken, ob es mit der 2er Bank wirklich noch klappt, oder ob hinten nur ein Sitz sein dürfte und vorn 3, da bin ich momentan übefragt.
 
Es steht hier zwar schon, aber wenn die Fläche zur Güterbeförderung größer ist, als die zur Personenbeförderung, dann klappt das mit dem LKW, notfalls eben erst nachdem Widerspruch eingelegt wurde. In der letzten Zeit gab es hier einige mit dem LR und 6 Sitzplätzen, die plötzlich Probleme hatten. Letzten Endes haben es alle hinbekommen und dürfen weiter LKW-Steuer zahlen. Beim KR müßte man gucken, ob es mit der 2er Bank wirklich noch klappt, oder ob hinten nur ein Sitz sein dürfte und vorn 3, da bin ich momentan übefragt.

Rein von der Fläche reicht es nicht, da ginge höchstens 3+1, wobei dann vermutlich die klare Abgrenzung zwischen Ladefläche und Fahrgastraum ein Thema wird.
Allerdings argumentiert im obigen Fall der Zoll ja auf einer völlig anderen Basis.
Ich würde es auf einen Papierkrieg anlegen und Einspruch einlegen.

Letztes Jahr habe ich ein 50er Moped mit 40 km/h Höchstgeschwindigkeit offiziell mit großem Nummernschild und ohne HU Pflicht zugelassen, das war ein ähnlicher Spass. Da sind auch einige e-mails verschickt worden, bis das durch war.

Grüße,
Arne
 
Frag beim Zoll mal nach Mehrzweckfahrzeug bis 6 Sitzplätze! Vielleicht kennen sie das ja!

Ich habe jetzt das gleiche Problem mit dem Zoll. Steuer auf PKW und Versicherung auf LKW ... Bei mir sind hinten aber keine Scheiben drin.

P1100222.JPG P1100224.JPG P1100225.JPG


Bin erst mal in Widerspruch gegangen und schau mal was Sie antworten.
Heute hatte ich aber schon einmal beim Zoll angerufen und erfahren, dass es zu einen Vorstellungstermin kommen kann bei dem das Fahrzeug innen vermessen wird.

Was hat denn das mit dem Mehrzweckfahrzeug Aufsicht? Habe ich so noch nie gehört.
 
Moin, es gab ab Werk einen T5 mit 6 Sitzen "kurzer Radstand" 3 vorne 3 in der Mitte, wobei einer der hinteren Sitze zum klappen sein musste,damit man auf die Ladefläche kommt und es war keine Heckscheibe vorhanden, aber mit LKW Zulassung
Gruß Stevie
 
Servus,

das Thema hatte ich bei der Neuanschaffung.

Als LKW hätte mich der T5 1800€ in der Versicherung gekostet,
der Steuervorteil der LKW Zulassung war sehr gering daher habe ich den als PKW zugelassen.

evtl. wurde ich ja auch falsch Beraten.

Kann jemand von euch beide Faktoren nennen ob es überhaupt Sinn macht diese als LKW zu zulassen?

Steuer LKW ( Regionalabhängig )
Steuer PKW ( Regionalabhängig ) bei mir ca. 400€ LRA Lauf
Versicherung LKW ( Beitragsabhängig )
Versicherung PKW ( Beitragsabhängig ) bei mir ca. 600€ Vollkasko

Gruß

Daniel
 
Hallo,

bin gerade dabei, mir einen Kastenwagen Plus Comfortline LR, 3,2 to als 5 Sitzer zu konfigurieren, also Snoeks-Doppelkabine ab Werk.

Werde nächste Woche den Verkäufer mit dem Steuerproblem löchern und ihn bitten das mit dem Zoll zu klären, und zwar schriftlich.
Den Eiertanz brauch ich nach dem Theater 2011/2012 mit der Zulassungsstelle und dem Finanzamt kein 2. mal.
Falls das eine Pkw-Besteuerung wird, kann ich einpacken und der Verkäufer die Akte schließen.
Fahrtenbuch oder 1% Regelung nicht mit mir, wenn im Laderaum eine Werkstatt mit allem Drum und Dran fest verbaut ist.

Grüße Trans4mo
 
Hallo,

Ich fahre einen LKW,KR, 0603/AOI oder AIO mit der Einbaucabine von Snoeks.
Riesen Aerger mit der DEKRA damals.
Die Behoerden wissen nicht was sie tun muessen.
LKW Zulassung ist die bessere Wahl.

Gruss RED
 
Gut, ich hab zwar nur 2 Sitze und einen Trapo, aber mit Schiebefenster hinten und ohne Trennwand. Zuladung ist auch unter 800 kg und er ist trotzdem als LKW zugelassen.

Steuer LKW 160 Euro im Jahr, Versicherung je nach SF Klasse ... in meinem Fall bei ca. 750 mit VK 300/TK 150.
 
Ich habe mit einem Freund welcher DEKRA Gutachter ist über das Thema gesprochen und er versucht jetzt den T5 auf PKW zu schreiben. Werde berichten was draus geworden ist.
 
Ich habe jetzt das gleiche Problem mit dem Zoll. Steuer auf PKW und Versicherung auf LKW ... Bei mir sind hinten aber keine Scheiben drin.

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Bin erst mal in Widerspruch gegangen und schau mal was Sie antworten.
Heute hatte ich aber schon einmal beim Zoll angerufen und erfahren, dass es zu einen Vorstellungstermin kommen kann bei dem das Fahrzeug innen vermessen wird.

Was hat denn das mit dem Mehrzweckfahrzeug Aufsicht? Habe ich so noch nie gehört.

Mehrzweckfahrzeug ist ein PKW, also M1AF mit Max 6 Sitzen und mehr gewichtsmäßig Zuladung für Ladung, als für Personen. Dabei wird je Peson ohne Fahrer (im Leergewicht enthalten) 68 kg gerechnet. Ladung und Personen in einem Raum. Besteuerung dann nach zuletzt Gesamtgewicht.
 
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