NEIN!
Erklärung folgt...suche grade den alten & den neuen Schein....
sonst eben morgen.
Auf jeden Fall: mit DPF 386 EUR Jahressteuer = Euro 4
ohne DPF 401 Jahressteuer = Euro 3
ich habe ja grade die 15 EUR vom FA erstattet bekommen....
@Lorenz.....
ab zum Freundlichen!
EDIT:
Die Suche bringt nur insofern was, daß wir einmal nach A (falsch) und dann richtig nach B eingestuft wurden.
Ben hat hier ganz praktisch die Begründung für die Kategorieneinstufung vorgestellt.
und auch die jeweiligen Schadstoffklassen.
Aus dieser EU-Richtlinie macht das dt.Steuerrecht die Höhe der Jahressteuer/100ccm
dazu wurde beim "alten" T5 ohne DPF der Schlüssel 0451 vergeben -> 401EUR
beim neuen T5 mit DPF kommt der Schlüssel 0469 -> 386EUR Jahressteuer
Fehler bei Lorenz und mir ist/war der Schlüssel 0451 und "A" , obwohl mit DPF 0469 & "B" richtig gewesen wären
Original von Ben
Es gibt Abgasvorschriften für Pkw <= 2,5t zGG und <= 6 Personen; für Lkw N1 <= 3,5t zGG bzw. Pkw M1 >= 2,5t zGG oder 7-9 Personen und Lkw M2 bzw Bus M2 >3,5t zGG.
Die Gruppe Lkw N1 <= 3,5t zGG bzw. Pkw M1 >= 2,5t zGG oder 7-9 Personen wird dabei noch in 3 Klassen eingeteilt:
Klasse 1: <= 1305 kg Bezugsgewicht (Leergewicht +25kg)
Klasse 2: <= 1760 kg Bezugsgewicht (Leergewicht +25kg)
Klasse 3: > 1760 kg Bezugsgewicht (Leergewicht +25kg)
Der T5 ist aufgrund seines Leergewichtes ein Fahrzeug der Kategorie Lkw N1 bzw. Pkw M1 Klasse 3.
Ein T5 mit EU3 ist somit nach der Abgasvorschrift 98/69 EG III A eingestuft, ein T5 mit EU4 (geschlossener DPF) nach der Abgasvorschrift 98/69 EG III B
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Wenn ein Fahrzeug mit einem Bezugsgewicht > 1760 kg nach Abgasvorschrift 98/69 EG III B eingestuft ist, so erfüllt dieses EU4, nicht mehr und nicht weniger. Und das trifft nun mal auf den T5 zu.
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VWN hat den T5 mit geschlossenem DPF ordnungsgemäß nach der EU-Abgasgesetzgebung in EU4 typprüfen lassen. Sollte es mal Fahrverbote für EU3-Fahrzeuge geben, so ist der T5 mit geschlossenem DPF nicht davon betroffen, da hier die EU-Abgasvorschriften greifen und keine dämlichen Schlüsselnummern aus dem deutschen Steuersystem.
Als kleine Eselsbrücke hilft vielleicht der Gedanke, daß, wäre der T5 ein PKW, die Schadstoffklasse wäre Euro2, mit DPF Euro3; aber aufgrund der Einstufung als Kombilimousine AC "rutscht" der T5 jeweils eine Klasse höher, weil er im Verhältnis zum Gewicht doch gute Schadstoffemissionen aufweist....