20 Zoll! Nur welche

Na Prima... Da der TÜV hier im LKR Freitag nachmittag keinen Ingenieur zur Verfügung hat muss ich Urlaub nehmen für nen Termin da die Jungs nur Mo bis Do da sind.
Dann bei der Dekra angerufen... Kein Problem Freitag Nachmittag... Aber nach deinem Post kann ich mir das jetzt auch in die Haare schmieren... zefix
Das hängt vom Bundesland ab. Welche Überwachungsorganisation ist denn in deinem Bundesland für Änderungsabnahmen akkreditiert?
 
Brock B37
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bist du mit der Eintragung weiter gekommen?
 
Bekomme Freitag neue , wohl ,schmalere Reifen.
Die Falken Reifen haben wohl einen extra Flankenschutz der aufträgt.
Danach geht es zum TÜV.
Werde berichten.
 
Bekomme Freitag neue , wohl ,schmalere Reifen.
Die Falken Reifen haben wohl einen extra Flankenschutz der aufträgt.
Danach geht es zum TÜV.
Werde berichten.

Hallo Arnd,
lasse Dich nicht entmutigen. Die Felgen passen ohne Änderungen an der Karosserie an den VW Bus. Bei meinem Bus stehen die Räder an der VA genauso weit raus wie an Deinem Bus! Lese Dir dazu bitte auch meinen Beitrag #216 auf der vorherigen Seite durch. Bestehe auf eine Abnahme nach §36a StVZO.
Der Prüfer beim TÜV kann wenn er will!

IMG_5702.JPGIMG_5710.JPG

Grüße
Andreas
 
Ich hoffe das es klappt. Verrückt wenn man auf der Straße sieht wieviele mit noch mehr Überstand unterwegs sind.
 
Wenn das KOMPLETTE Rad, ebenso die Felge, 30 Grad nach vorne nicht komplett abgedeckt ist dann kann er dir nunmal die Abnahme verweigern. Die Dekra Leute haben eben nicht die Eier wie die TÜV Leute, aber auch da gibt es Ladys .
Das Gutachten der PXK ist eh so ne Sache. Da stehen Sachen drin die gemacht werden sollen obwohl es nicht nötig ist, also es fehlen Sachen wie "ggf. oder evtl.".
Hab mit der Dekra telefoniert und er meinte ich solle mir keine Hoffnungen machen sofern diese Kürzel fehlen.
Da steht auch dass der hintere Radlauf bearbeitet oder fest Installierte Abdeckung angebracht werden sollen... Lächerlich

Freitag Nachmittag bin ich bei denen mal vorstellig, aber auch nur weil Freitag Nachmittag beim TÜV kein Ingenieur mehr Arbeitet und ich Urlaub nehmen müsste für nen Termin
 
So ist die Theorie. Soweit geb ich dir Recht.
In der Praxis muss man wissen was man will und Lösung suchen.
Facts gibt's hier und dann sucht man halt den Prüfer ,der's einträgt. Man muss ja nicht jedesmal erst die Gebühr bezahlen. Telefonieren, Vorfahren und erst mal zeigen und dann machen lassen, oder bei Ablehnung weiter fahren. Wenn's garnicht geht, einfach mal nen Ausflug zu nem TüV eines Kollegen hier, der es machen lassen hat , fahren und danach mit dem Kollegen den Grill anwerfen . Dann hat sich der Ausflug doppelt gelohnt.
Wer schön sein will, muss leiden.
Aber gehen tut's immer irgendwie.

Grüßle
 
Ich hoffe das es klappt. Verrückt wenn man auf der Straße sieht wieviele mit noch mehr Überstand unterwegs sind.


Bei mir im Ort fährt jetzt jemand mit so einem Art "Buggy" herum.
Nunja, ziemlich neu, und dort ist die Reifenabdeckung ähnlich gleich 0 ...
Aber hier wegen ein paar MM immer direkt Verweigerung.
 
Ich gebe Dir Recht @mimbus, die Auflagen zu Reifen (275/35 R20 Li 102) sind so unglücklich geschrieben, als wenn es gemacht werden muss obwohl es ggf. nicht erforderlich ist. Hier wäre es tatsächlich wünschenswert die von Dir aufgeführten Abkürzungen für evtl. und ggf. mit anzuführen. :)

Denke aber auch, dass ein Prüfer dies wiederum sehr gut beurteilen kann ob diese Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind, wenn er sich den Sachverhalt anschaut.

Beispiel: unter 21M steht „Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.“

Meines Erachtens heißt dies nicht automatisch das hier etwas gemacht werden muss wenn die Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination gegeben ist.
So verhält es sich meiner Meinung nach bei allen weiteren Auflagen (…22Q, 24C, 24D, 248, VB0) zu den Reifen.

VB0 sollte meines Wissens nach nur den Multivan (Thema: Dicke der Innenverkleidung der Seitentüren) betreffen. Ohne Spurverbreiterung sollte noch ausreichend Platz sein.

Unklar sind allerdings die Auflagen 248 und 24D die sich beide um den gleichen Sachverhalt (Radabdeckung an Achse 2) drehen, aber unterschiedlichen Text enthalten. Der Unterschied besteht daran, dass in 248 zusätzlich: “Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z.B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.“ Dieser Passus fehlt in 24D. Des Weiteren wird in 24D von „im Bereich 30 Grad vor der Radmitte“ geschrieben. Diese Textpassage fehlt wiederum in 248. :confused: Mir scheint, dass das Teilegutachten an dieser Stelle fehlerhaft ist da sich 24D und 248 überlagern.

Die Auflage 5LA sollte m.E. keine Hürde darstellen sofern man die zulässige Achslast an Achse 2 (also 7.2 und 8.2), incl. dem Zuschlag für den Anhängerbetrieb, von 1.700kg nicht überschreitet.

Die anderen Auflagen (10B, 11G, 11H, 11K, 12A, 51A, 71C, 71K, 721, 725. 73C, 74D und 74P) sind meiner Meinung nach eher allgemeiner bzw. normaler Natur und ohne Probleme zu erfüllen.

Wie dem auch sei, ich wünsche jedem viel Erfolg :) bei der Eintragung und sehr schade, dass sich in 40zig Jahren beim TÜV hinsichtlich der Abnahmen/Eintragungen Regelungen nichts geändert hat. Es ist augenscheinlich immer noch so, dass Lust, Kompetenz und teils Gutdünken des jeweiligen Prüfers für da Ja oder Nein einer Eintragung verantwortlich ist. Diesen Zirkus beim TÜV habe ich nämlich schon 1979 erlebt. :mad:

Anbei nochmals Bilder von der VA an meinem Bus. Habe versucht in die „Flucht“ zu fotografieren. Interessanterweise steht so nichts bzw. kaum etwas über. :confused:

Habe Euch auch mal die Abnahme meiner Räder mit angehängt.

TÜV-Eintragung_1.JPG TÜV-Eintragung_2.JPG IMG_5766.JPG IMG_5767.JPG IMG_5768.JPG IMG_5769.JPG IMG_5770.JPG
Viele Grüße

Andreas
 
Danke Andreas.

Relativ weit unten steht auch dass bei ZR Reifen der LI vom Hersteller bestätigt werden muss... Ja klar, steht doch 102 drauf .
 
Danke Andreas.

Relativ weit unten steht auch dass bei ZR Reifen der LI vom Hersteller bestätigt werden muss... Ja klar, steht doch 102 drauf .

Stimmt. :D
Ggf. hängt dies ja alles auch damit zusammen, dass das Teilegutachten in Österreich erstellt wurde und da im Detail eventuell anderes formuliert wird.

Grüße
Andreas
 
Hi,
also ich habe mir die Alutec W10 9x20 gekauft mit der Reifengröße 275/35 20
mir persönlich gefällt das Design der Felgen ganz gut, und ich finde das kann sich jetzt im Gegensatz zu den 18“ mit 255er Reifen schon viel besser anschauen lassen :-) und das Fahrverhalten ist auch einen Tick besser geworden.
 
Hi,
kennt jemand einen TÜV im Großraum Nürnberg der bei der Eintragung der PXKs vernünftig agiert und sie einfach frei gibt?

Gruss
 
So, heute erfolgreich bei der Dekra gewesen!
Der Junge Prüfer meinte aber gleich nach erster optischer Begutachtung dass ich am vorderen Radlauf und zwar nach hinten ne Verbreiterung anbringen müsste.
Nach Erläuterung dass die Felge duzendweise ohne Verbreitung auf Bussen läuft meinte er ich solle das mit seinem Chef abreden... Joah, mit dem netten Chef geplaudert (stellte sich heraus dass er auch Bus fährt) kam dann ein... Zitat:"... Aja, ums Arschlecka... basst scho".
Das wars. Ober sticht Unter, junger Prüfer um eine Entscheidung leichter und gut wars.
Berappen durfte ich aber 75 Euro...
Mit den Federn die jetzt reinkommen geht's dann aber zum TÜV, der is billiger :D:D
 
TwinMonotube Felgen ! Kein Problem beim Eintragen!

LG WinTT
 

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