Da ich es mir heute mal wieder so richtig geben wollte, dachte ich mir, lass doch einfach die neuen Sommerräder eintragen.
Gesagt getan und ab zur Dekra.
Tja, die macht es nur leider nicht.
Im Gutachten gibt es die Auflage 24C das die Radabdeckung an Achse 1 durch Aufstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich …..herzustellen ist. Da keine zusätzlichen Abdeckungen angebaut und die Kotflügel auch nicht aufgestellt wurden, kann es die Dekra
angeblich nicht abnehmen. Stichwort Richtlinie 78/549 EWG. Laut Dekra kann dies aber der TÜV wenn er den Sachverhalt nach § 36a StVZO betrachtet.
….also weiter zum TÜV.
Beim TÜV vorgetragen was ich denn gerne hätte und das Teile-Gutachten, KFZ-Schein und Autoschlüssel abgegeben.
Nach rund 20 Minuten kommt der Prüfer und sagt alles in Ordnung, Prüfbericht Abnahme Ein- oder Anbau gemäß § 19 (3) StVZO in die Hand gereicht und bemerkt, dass alles ohne Mängel/Auflagen erteilt wurde, Papiere künftig bitte im Fahrzeug mitführen und 51€ an der Kasse bezahlen.
Jup, das war die Eintragung.
Hinweis:
Da Radabdeckungen hier immer wieder ein Thema sind, nachfolgend hier mal ein kurze Zusammenfassung dessen, was ich dazu gefunden habe.
Zulässige Radabdeckungen nach § 36a StVZO und Richtlinie 78/549 EWG
Fact scheint zu sein, dass es Diskrepanzen zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung gibt und es hierbei immer wieder zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen bei der Vorführung der Fahrzeuge kommt. Bei Radabdeckungen ist jedenfalls wahlweise die Anwendung nationalen Rechts (§ 36a StVZO) oder europäischen Rechts (Richtlinie 78/549 EWG) möglich.
Diese Gesetzeslage bedeutet aber nicht, dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger an einer Technischen Prüfstelle im Rahmen der Begutachtung (Änderungsabnahme bzw. Ein- oder Ausbauabnahme nach § 19 bzw. 21 StVZO) diese willkürlich anwenden kann! Wenn die Radabdeckungen entweder den Vorschriften nach § 36a StVZO oder der Richtlinie 78/549 EWG entsprechen, ist die Abnahme positiv zu entscheiden!
Grüße
Andreas