Günstige Spurverbreiterungen mit ABE (T5 und T6)

Spacerat

Aktiv-Mitglied
Ort
Saarland
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2018
Motor
Otto 110 KW
DPF
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
Radio Composition MEDIA
Hallo,

ich wollte euch ein paar Infos zum Thema Spurplatten geben. Überwiegend bekommt man welche von H&R oder Eibach angeboten. Entweder gibt es diese mit Teilegutachten oder ABE. Die mit Teilegutachten sind zwar günstiger, hat aber immer das Problem mit der Einzelabnahme, Eintragung in die Fahrzeugpapiere etc. Und die mit ABE sind recht teuer, was mich immer vom Kauf abgeschreckt hat.

Bei Recherchen bin ich auf die NJT eXtrem 780029 aufmerksam geworden. Das sind 15mm Platten (30mm Pro Achse) mit ABE (ab Seite 22). Die kosten nichtmal die Hälfte der H&R Platten. Dazu brauch es noch ein paar Radschrauben (M14x1,5x51mm, loser Kugelbund R14). Bin ich bei der Firma ST Radschrauben (KW) fündig geworden (google Suche 56110514).

Insgesamt waren es bei mir 181,40 EUR für die 4 Platten mit 20 Radschrauben inkl. ABE. Da kann man doch nicht meckern, oder? Gestern montiert, alles einwandfrei.

Auf meinem T6 sind original 7x17 Felgen mit 215/60/17 Bereifung montiert. Die 215er waren mir immer schon ein wenig schmal von der Optik, sind halt Allwetter Reifen. Mit den Platten sieht es vorne schon recht prall aus. Hinten hätte wahrscheinlich sogar noch mehr gekonnt. Es gibt von dem Hersteller auch noch 20mm Platten, die haben für den Bus jeoch keine ABE. Laut ABE von H&R würden bei meiner Bereifung sogar 20mm Platten ohne größere Auflagen (bördeln, verbreitern) draufpassen.
 
Abseits der ABE-Thematik finde ich, dass eine leichte Verbreiterung aus rein optischen Gründen dem Bus gut steht und das ansonsten schlichte Auftreten beim Transporter nicht mehr so 'popelig' wirkt.
Denke mal, dass du die zulässige Kombination Stahl-Platten bei Stahl-Felgen beachtet hast (sofern du nicht eh Alu-Felgen drauf hast), Alu-Platten bei Stahl-Felgen dürfen meiner Erinnerung nach nicht sein.
Viel Spaß damit
Gruß, Olaf
 
Bzgl. Stahlfelgen habe ich mir noch keine Gedanken geamcht, da ich Alufelgen habe. Laut der ABE gelten die Scheiben auf für Felgen der Größe 6,5x16. Das ist glaube ich die Größe von Stahlfelgen. Es muss jedoch folgende Auflage erfüllt sein:

"Die Verwendung der einteilige Distanzringe/Adaptern ist in Verbindung mit Stahlrädern nicht zulässig, wenn eine ausreichende Auflage des Stahlrades auf dem Distanzring/Adapter nicht gewährleistet ist"

Wann eine Auflage ausreichend ist, kann ich nicht sagen. Auch bräuchte man wohl Radschrauben anderer Länge und nicht die von mir angegeben 51mm langen.
 
Hallo,

ich wollte euch ein paar Infos zum Thema Spurplatten geben. Überwiegend bekommt man welche von H&R oder Eibach angeboten. Entweder gibt es diese mit Teilegutachten oder ABE. Die mit Teilegutachten sind zwar günstiger, hat aber immer das Problem mit der Einzelabnahme, Eintragung in die Fahrzeugpapiere etc. Und die mit ABE sind recht teuer, was mich immer vom Kauf abgeschreckt hat.

Bei Recherchen bin ich auf die NJT eXtrem 780029 aufmerksam geworden. Das sind 15mm Platten (30mm Pro Achse) mit ABE (ab Seite 22). Die kosten nichtmal die Hälfte der H&R Platten. Dazu brauch es noch ein paar Radschrauben (M14x1,5x51mm, loser Kugelbund R14). Bin ich bei der Firma ST Radschrauben (KW) fündig geworden (google Suche 56110514).

Insgesamt waren es bei mir 181,40 EUR für die 4 Platten mit 20 Radschrauben inkl. ABE. Da kann man doch nicht meckern, oder? Gestern montiert, alles einwandfrei.

Auf meinem T6 sind original 7x17 Felgen mit 215/60/17 Bereifung montiert. Die 215er waren mir immer schon ein wenig schmal von der Optik, sind halt Allwetter Reifen. Mit den Platten sieht es vorne schon recht prall aus. Hinten hätte wahrscheinlich sogar noch mehr gekonnt. Es gibt von dem Hersteller auch noch 20mm Platten, die haben für den Bus jeoch keine ABE. Laut ABE von H&R würden bei meiner Bereifung sogar 20mm Platten ohne größere Auflagen (bördeln, verbreitern) draufpassen.
Du solltest die ABE/Gutachten schon richtig durchlesen.

Auf Seite 4 Punkt 1 Hinweise für den Fahrzeughalter Absatz 1 steht unmissverständlich dass eine Abnahme erfolgen muss.
Ein Eintrag in die Fahrzeugpapier kann jedoch bis zur nächsten Befassung warten.
Bis zur Änderung der Papiere muss aber die Änderungsabnahme mitgeführt werden.

Gruß

Peter
 
Ach herrje. Da hast du Recht. Wieder was gelernt. Ich dachte, dass sei doch gerade der Sinn einer ABE, dass man keine Abnahme machen müsste...
 
Ich dachte, dass sei doch gerade der Sinn einer ABE, dass man keine Abnahme machen müsste...
Irgendwo hier im Forum hatte ich mal die Besonderheiten einer ABE erklärt.
In den meisten Fällen sind jedoch Auflagen wie auch bei deinen Spurplatten zu erfüllen.

Das ist ein äußerst komplexes Thema.

Gruß

Peter
 
Ich habe hier im Verkaufe Bereich noch 2 Angebote von meinen H&R Sets in 30mm pro Achse… ich hatte diese bis vor kurzem noch montiert aber wegen einer schleifenden Schiebetür zurückgerüstet…

Diese Sets haben eine ABE welche KEINE Eintragung bei Serienbereifung erfordert! Ich war damals damit beim TÜV, der hat geschaut und gesagt „passt“!

Die gibt es auch als 40mm Version & die passenden Radbolzen sind bei H&R immer dabei… also kein Gesuche oder so 😉
 
Diese Sets haben eine ABE welche KEINE Eintragung bei Serienbereifung erfordert! Ich war damals damit beim TÜV, der hat geschaut und gesagt „passt“!
Auch du liegst falsch.
Solche ABEs sollten immer bis zum Ende durchgelesen werden!

In der ABE von H&R wird in der Anlage unter A1a) ausdrücklich auf die Anbauprüfung hingewiesen.

1709923738847.png

Leider werden durch solche Beiträge andere Interessenten verunsichert.

Übernimmst du auch deren Strafmandate wegen deiner Fehlinformation?

Gruß

Peter
 
Auch du liegst falsch.
Solche ABEs sollten immer bis zum Ende durchgelesen werden!

In der ABE von H&R wird in der Anlage unter A1a) ausdrücklich auf die Anbauprüfung hingewiesen.

Anhang anzeigen 425341

Leider werden durch solche Beiträge andere Interessenten verunsichert.

Übernimmst du auch deren Strafmandate wegen deiner Fehlinformation.

Gruß

Peter
Das mag da drin stehen aber der TÜV hat nix gemacht! Der hat sich den Bulli und den ordnungsgemäßen Einbau angeschaut und mich wieder vom Hof geschickt! Der einzige Hinweis war die ABE im Fahrzeug mitzuführen!

Letztendlich muss das aber jeder für sich selber wissen wie er damit umgeht und wenn ein Forum zu rate gezogen wird sollte vllt nicht nur ein Beitrag gelesen werden…
 
@Alpcrasher Ich habe die ABE jetzt rausgekramt weil ich es genau wissen wollte… wenn ich die ABE genau lesen soll dann spiele ich den Ball jetzt zurück… die Auflage A1a gilt NUR für bestimmte Rad/Reifenkombinationen! Das geht eindeutig aus den Tabellen hervor…
 
@Alpcrasher Ich habe die ABE jetzt rausgekramt weil ich es genau wissen wollte… wenn ich die ABE genau lesen soll dann spiele ich den Ball jetzt zurück… die Auflage A1a gilt NUR für bestimmte Rad/Reifenkombinationen! Das geht eindeutig aus den Tabellen hervor…
In dieser H&R ABE Spurverbreiterung gilt die Auflage A1 für alle Rad-/Reifenkombinationen.

Warum verlinkst du uns nicht woher du dein Wissen beziehst?

Gruß

Peter
 
In dieser H&R ABE Spurverbreiterung gilt die Auflage A1 für alle Rad-/Reifenkombinationen.

Warum verlinkst du uns nicht woher du dein Wissen beziehst?

Gruß

Peter
Weil ich wohl schwer das Papier aus dem Karton verlinken kann…

Du hast oben von A1a gesprochen und jetzt von A1… das sind andere Auflagen! Nur die Rad/Reifenkombinationen wo A1a als Auflage steht müssen abgenommen werden! Für alle anderen gilt A1 und da steht nix von ner Abnahme…
 

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War vorhin bei der Dekra und habe die Platten eintragen lassen. Das hat dann 86 Euro gekostet. Insgesamt bin ich dann bei 267,40 Euro. Bei den H&R mit ABE wären es dann ca. 360 EUR gewesen. Also wird der Preisunterschied überschaubar.

Was interessant ist: die Platten werden ohne Reifengröße eingetragen. Also prinzipiell kann man auch andere Reifengrößen / Felgengrößen fahren, die im Gutachten aufgeführt sind. Bei mir sind original 215-60/17 Ganzjahresreifen drauf.

Bei der Studie des H&R Gutachtens fällt auf: Für die 215-60/17 müsste man da bei den 15er Platten wirklich keine Abnahme machen, diese sind mit der ABE abgedeckt. Auch noch die nächst größeren 235-55/17. Ab dann ist aber eine Abnahme fällig. Bei den 20er Platten schon ab 235-55/17.
 
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