@werbungspam schade, dass so ein umfangreicher Artikel, der sich ja auch vermeintlich auf die STVO stützt, solche Infos verbreitet. In der STVO steht wirklich nichts von der Höhe. Danke für die Erleuchtung :)
 
Leider finde ich es nicht mehr. Ich hatte aber vor einiger Zeit mal einen längeren Post zu dem Thema in irgendeinem Vorstellungsthread geschrieben.

Nichtdestotrotz, es gilt auch die ECE Regelung Nr. 48.
Im Absatz 6.1 geht es um Fernscheinwerfer.

Hier mal das wichtigste im Auszug:
6.1.1. Anbringung
Vorgeschrieben bei Kraftfahrzeugen. Verboten bei Anhängern.
6.1.2. Anzahl Zwei oder vier, typgenehmigt nach Regelung Nr. 98 oder 112, ausgenommen Scheinwerfer der Klasse A. [...]
6.1.3. Anbauschema
Keine besonderen Vorschriften
6.1.4. Anordnung
6.1.4.1. In der Breite: Keine besonderen Vorschriften.
6.1.4.2. In der Höhe: Keine besonderen Vorschriften.
6.1.4.3. In der Länge: vorn am Fahrzeug. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn das ausgestrahlte Licht den Fahrzeugführer weder direkt noch indirekt über Einrichtungen für indirekte Sicht und/oder sonstige spiegelnde Fahrzeugflächen stört.

@werbungspam schade, dass so ein umfangreicher Artikel, der sich ja auch vermeintlich auf die STVO stützt, solche Infos verbreitet. In der STVO steht wirklich nichts von der Höhe. Danke für die Erleuchtung :)
Deswegen immer direkt im Gesetz nachschauen ;)

Ein Arbeitskollege hatte auch ein Fernlicht auf dem Dach. Blöderweise nur "eins" und kein "paar". Durfte er wieder abbauen.
Außerdem sehr interessant, was du da über die "Paar"-Lightbars schreibst. Das wusste ich nicht. Habe direkt mal nachgeschaut. Scheint eine sehr geschmeidige Lösung zu sein!
PXL_20220217_154731020.PORTRAIT.jpg
Habe die da aufm Dach: https://www.ltprtz.com/Lightpartz-23-Flat-X-2-in-1-Fernscheinwerfer-Combo-Lightbar-ECE

Angeschlossen an der UF1 Schnittstelle unterm Sitz mit einem Relais und einem Schalter unterm Sitz für "an - aus - An mit Fernlicht"
Seit es eingebaut ist, steht es aber immer auf "Fernlicht" oder manchmal manuell an :)
 
und davon hast du 2 am Dachgepäckträger? Weil 1 alleine unzulässig wäre?
 
und davon hast du 2 am Dachgepäckträger? Weil 1 alleine unzulässig wäre?
ne. meine hat eine Doppelzulassung. Also nur 1. Zwei wären dann vier, was dann zuviel ist. Außer mein Bus hat >12T Gewicht :D
 
Moin zusammen,

ich würde gerne von einem der Boardkollegen erfahren, ob bei den ldprzt

tatsächlich 2 Stück im Lieferumfang enthalten sind? In der Artikelbeschreibung kann ich leider nichts dazu finden. Auch wenn die Zusatzscheinwerfer gerade vergriffen sind, würde es sich ja lohnen zu warten.

P.S.: LED Martin weißt übrigens Nettopreis aus.... Der Bruttopreis inkl. MwSt steht etwas kleiner darunter 😜...

Schönes We für alle!
 
@Yamaier sehr schöne Lösung mit den Scheinwerfern auf dem Dach und der extra Sicherung :)
 
Moin zusammen,

ich würde gerne von einem der Boardkollegen erfahren, ob bei den ldprzt

tatsächlich 2 Stück im Lieferumfang enthalten sind? In der Artikelbeschreibung kann ich leider nichts dazu finden. Auch wenn die Zusatzscheinwerfer gerade vergriffen sind, würde es sich ja lohnen zu warten.

P.S.: LED Martin weißt übrigens Nettopreis aus.... Der Bruttopreis inkl. MwSt steht etwas kleiner darunter 😜...

Schönes We für alle!
Wir haben für 2 Stück 180€ bezahlt. Mit 10% Gutschein für unsere Daten. Die Firma hieß "trekfoss". Bei ltpartz haben 2 Stück 200 Euronen gekostet.

Gruß die Hopuschmidts
 
Wir haben für 2 Stück 180€ bezahlt. Mit 10% Gutschein für unsere Daten. Die Firma hieß "trekfoss". Bei ltpartz haben 2 Stück 200 Euronen gekostet.

Gruß die Hopuschmidts
Vielen Dank für die Info - so hatte ich es befürchtet 😀...

VG Beastingeer
 
Hallo zusammen,
Ich hab es auch endlich mal geschafft das Projekt umzusetzen. Allerdings habe ich nur zwei schnelle Bilder gemacht, da es doch kalt war auf Dauer. Hatte noch ein paar andere Dinge am Auto gemacht. Mal schauen ob ich demnächst noch ein paar schönere mache.

Schöne Grüße
 

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Schick. Aber was ist das da auf dem Dach? :D:p
 
Nen kleiner Dachträger auch mit Beleuchtung.
 

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Moin zusammen,

ich war die Tage bei der Dekra weil mein TÜV etwas überfällig war. Leider darf ich jetzt die Lampen vom Dachträger wieder entfernen. Ist scheinbar nicht erlaubt laut meinem Prüfer. Also nichtmal der Verbau ob angeschlossen oder nicht. Nur wenn man aus beruflichen Gründen damit zu tun hat. 😒
Oder hat jemand zufällig einen Text (Gesetzes Passage oder so) der etwas anderes sagt?

Vielen Dank und schöne Grüße
 
Moin zusammen,

ich war die Tage bei der Dekra weil mein TÜV etwas überfällig war. Leider darf ich jetzt die Lampen vom Dachträger wieder entfernen. Ist scheinbar nicht erlaubt laut meinem Prüfer. Also nichtmal der Verbau ob angeschlossen oder nicht. Nur wenn man aus beruflichen Gründen damit zu tun hat. 😒
Oder hat jemand zufällig einen Text (Gesetzes Passage oder so) der etwas anderes sagt?

Vielen Dank und schöne Grüße
Welche Scheinwerfer hast du denn? wie werden die geschaltet?


Nach vorne sollte kein Problem sein --> Fernlicht ECE Reglung 48 --> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2016.265.01.0125.01.DEU
Sofern deine Lampen halt eine Zulassung haben. Siehe Kapitel 6.1.
Das einzige wo ich so aus der Ferne ein wenig bedenken habe, ist, dass die beiden Scheinwerfer arg weit hinten sind und dir evtl in die Frontscheibe reinleuchten bzw auf die Motorhaube. Und dann darfst du es auch nicht weil es dich blendet.

Die anderen Seiten dann als Arbeitsscheinwerfer oder Markisenbeleuchtung usw. Ob die dann aber ne Zulassung brauchen oder wie das aussieht, weiß ich nicht.
 
Also meine Zusatzscheinwerfer laufen als Arbeitsscheinwerfer. Die werden mit dem Fernlichthebel betrieben und extra noch einen Schalter zum auschalten der Dachfunzeln. Im Straßenverkehr sind die wohl nicht zugelassen. Mein Prüfer hatte nichts dagegen solange die einen separaten Schalter haben. Wie das mit deiner seitlichen und hinteren Beleuchtung gehandhabt wird weiß ich nicht. Vielleicht mal Prüforganisation wechseln.
 
ich war die Tage bei der Dekra weil mein TÜV etwas überfällig war. Leider darf ich jetzt die Lampen vom Dachträger wieder entfernen. Ist scheinbar nicht erlaubt laut meinem Prüfer. Also nichtmal der Verbau ob angeschlossen oder nicht. Nur wenn man aus beruflichen Gründen damit zu tun hat.
... die Scheinwerfer auf dem Dachträger müssen als Arbeitsscheinwerfer genutzt werden und entspr. separat geschaltet werden. Aber ich denke, das ist bei Dir der Fall.
Es gibt jedoch wohl immer wieder mal Probleme, wenn der Einsatz für den "privaten" Gebrauch erfolgt.
Siehe auch hier (aus 2019):

M.E. ist das Vorgehen jedoch nicht durch Regelungen der StVO gedeckt (aber ich bin kein Anwalt 🙂). Ich würde es auch bei einer anderen Prüfstelle versuchen ...
 
... die Scheinwerfer auf dem Dachträger müssen als Arbeitsscheinwerfer genutzt werden und entspr. separat geschaltet werden. Aber ich denke, das ist bei Dir der Fall.
Oder als Fernlicht für die nach vorne
 
Als Fernlicht geht es nicht. Nur als separat geschaltete Arbeitsscheinwerfer. Ist bei den ganzen Lkw Zusatzscheinwerfer auch vorgeschrieben.
 
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