Leider finde ich es nicht mehr. Ich hatte aber vor einiger Zeit mal einen längeren Post zu dem Thema in irgendeinem Vorstellungsthread geschrieben.
Nichtdestotrotz, es gilt auch die ECE Regelung Nr. 48.
Im Absatz 6.1 geht es um Fernscheinwerfer.
Hier mal das wichtigste im Auszug:
6.1.1. Anbringung
Vorgeschrieben bei Kraftfahrzeugen. Verboten bei Anhängern.
6.1.2. Anzahl Zwei oder vier, typgenehmigt nach Regelung Nr. 98 oder 112, ausgenommen Scheinwerfer der Klasse A. [...]
6.1.3. Anbauschema
Keine besonderen Vorschriften
6.1.4. Anordnung
6.1.4.1. In der Breite: Keine besonderen Vorschriften.
6.1.4.2.
In der Höhe: Keine besonderen Vorschriften.
6.1.4.3.
In der Länge: vorn am Fahrzeug. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn das ausgestrahlte Licht den Fahrzeugführer weder direkt noch indirekt über Einrichtungen für indirekte Sicht und/oder sonstige spiegelnde Fahrzeugflächen stört.
@werbungspam schade, dass so ein umfangreicher Artikel, der sich ja auch vermeintlich auf die STVO stützt, solche Infos verbreitet. In der STVO steht wirklich nichts von der Höhe. Danke für die Erleuchtung
Deswegen immer direkt im Gesetz nachschauen
Ein Arbeitskollege hatte auch ein Fernlicht auf dem Dach. Blöderweise nur "eins" und kein "paar". Durfte er wieder abbauen.
Außerdem sehr interessant, was du da über die "Paar"-Lightbars schreibst. Das wusste ich nicht. Habe direkt mal nachgeschaut. Scheint eine sehr geschmeidige Lösung zu sein!
Habe die da aufm Dach:
https://www.ltprtz.com/Lightpartz-23-Flat-X-2-in-1-Fernscheinwerfer-Combo-Lightbar-ECE
Angeschlossen an der UF1 Schnittstelle unterm Sitz mit einem Relais und einem Schalter unterm Sitz für "an - aus - An mit Fernlicht"
Seit es eingebaut ist, steht es aber immer auf "Fernlicht" oder manchmal manuell an