Wie sollte Ich mich verhalten?

T5Chris

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
03.2006
Motor
TDI® 77 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
NEIN
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Extras
Nur Klima und Mich :-)
Umbauten / Tuning
17 Zoll Felgen
Hallo T5 Freunde/Profis,:help:

Wie sollte Ich mich jetzt verhalten,bzw. witermachen:confused:
Gekauft mit 113.00 KM bei einen VW Händler mit der Anschlussgarantie.
Vorgeschichte:
Ich fahre meine VW T5 1.9L mit PDF 130.000 km jetzt 20 Wochen.Nach ca 8 Wochen war der PDF defekt,Garantie wurde von Seite VW und Händler abgelehnt.(Kosten hierfür ca 1500,00) Ich habe den Händler klar gemacht das mir das Wurscht ist......... Sie sollen diese Schei........Kiste abholen und zurücknehmendarauf erst haben die Eingelenkt und 50% übernommen.
(Aber erst mal schauen wie Blöd der Dummme Kunde ist)
Vier Wochen darauf ist irgendeinteil von der Schaltung gebrochen wiedereinmal 170,00 Euro.
Neues Problem:
Jetzt springt der T5 (wenn es Kalt ist) schlecht anX(wir sprechen von 130.000 KM und Ihr schreibt hier nichts gutes über dieses "Schlecht anspringen"
Ich bin nicht mehr gewillt einen Cent zu Zahlen.
Kann Ich den T5 aufgrund dieser Vorfälle zurückgeben? (Mir Reicht es jetzt)
Ich hoffe Ich könnt mir weiterhelfen.
Mfg
Chris
 
AW: Wie sollte Ich mich verhalten?

Hallo Chris,

mal gaaaanz vorsichtig weil aus der Ferne und unter allem Vorbehalt und sowieso nicht als Rechtsberatung, sondern lediglich als persönliche Meinung:
Schlechtes Anspringen dürfte ein Mangel im Rechtssinne sein.
In den ersten sechs Monaten nach Übergabe gilt die gesetzliche Vermutung, dass dieser Mangel bei "Gefahrübergang" (Übergabe) vorhanden war, daher haftet der Verkäufer dafür.
Du solltest ihn schriftlich (Einwurf-Einschreiben) zur Mängelbeseitigung auffordern.
Und nicht mehr allzu lange warten, denn nach sechs Monaten gibt es eine Beweislastumkehr, dann musst Du beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war, das wirst Du nicht können und dann zahlst Du.
Zurückgeben kannst Du ihn sicher (noch) nicht.
Das geht nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen.
Einen dritten musst Du nicht mehr hinnehmen.

Gruß

Ralf
 
AW: Wie sollte Ich mich verhalten?

Hallo Chris,

mal gaaaanz vorsichtig weil aus der Ferne und unter allem Vorbehalt und sowieso nicht als Rechtsberatung, sondern lediglich als persönliche Meinung:
Schlechtes Anspringen dürfte ein Mangel im Rechtssinne sein.
In den ersten sechs Monaten nach Übergabe gilt die gesetzliche Vermutung, dass dieser Mangel bei "Gefahrübergang" (Übergabe) vorhanden war, daher haftet der Verkäufer dafür.
Du solltest ihn schriftlich (Einwurf-Einschreiben) zur Mängelbeseitigung auffordern.
Und nicht mehr allzu lange warten, denn nach sechs Monaten gibt es eine Beweislastumkehr, dann musst Du beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war, das wirst Du nicht können und dann zahlst Du.
Zurückgeben kannst Du ihn sicher (noch) nicht.
Das geht nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen.
Einen dritten musst Du nicht mehr hinnehmen.

Gruß

Ralf
So ist es richtig, habe ich auch gemacht, nur das Problem dabei ist bei mir, das AH in Wuppertal lehnt jegliche Nachbeserung trotz Gewährleistung ab und nun muß ich die Summe einklagen. Wird wohl einige Zeit dauern bis ich meine Geld wieder sehe, muß bei dir aber nicht unbedingt auch der Fall sein. Vorausgesetz du hast nicht im AH Schulz in NRW gekauft. Die sind so was von arrogant......
 
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