Welche Winterreifen fahrt ihr denn so ?

Hast du damit Erfahrung? Macht der TÜV das anstandslos? Die Mehrkosten für die Eintragung sollten ja durch den geringeren Preis der XL Reifen relativiert werden
 
Der Lastindex muss passen. Soweit mir bekannt hat das mit dem C nix zu tun. Der einzige mir bekannte Unterschied ist, dass C Reifen mehr Luftdruck aushalten (Meist 65psi, was knapp 4,5 bar sind). PKW Reifen sind meistens nur mit 50psi angegeben was 3,5 bar entspricht. Der C (Cargo) Reifen hat bei mehr Luftdruck, mehr Tragfähigkeit.

Der Lastindex ist vom Gesamtgewicht + Achslast abhängig.
4x Li >= zgG
2x Li >= Achse1
2x Li >= Achse 2

Stimme diese Gleichungen darfst du den Reifen auf deinem Auto mit dem richtigen Luftdruck fahren.

Hier beim ADAC gibt es mehr Infos: ADAC Info - Reifen - Reifenkennzeichnung
 
Der Lastindex muss passen. Soweit mir bekannt hat das mit dem C nix zu tun. Der einzige mir bekannte Unterschied ist, dass C Reifen mehr Luftdruck aushalten (Meist 65psi, was knapp 4,5 bar sind). PKW Reifen sind meistens nur mit 50psi angegeben was 3,5 bar entspricht. Der C (Cargo) Reifen hat bei mehr Luftdruck, mehr Tragfähigkeit.

Der Lastindex ist vom Gesamtgewicht + Achslast abhängig.
4x Li >= zgG
2x Li >= Achse1
2x Li >= Achse 2

Stimme diese Gleichungen darfst du den Reifen auf deinem Auto mit dem richtigen Luftdruck fahren.

Hier beim ADAC gibt es mehr Infos: ADAC Info - Reifen - Reifenkennzeichnung
Wie bereits gesagt:
Aussage TÜV (hier bei vielen Threads nachlesbar) und diversen Portalen (reifendirekt, Reifencom, ...) Ist klar. Wenn in den Papieren für R16 nur C steht, darf man bei R16 auch nur C fahren.
Eine relativierende Aussage des ADAC finde ich in diesem Link nicht. Zumal ich dem TÜV bei solchen Aussagen mehr Gewicht geben würde als dem ADAC.

Sofern der TÜV jedoch den entsprechenden R16 Reifen mit passendem LI und XL Kennung nachträgt, sieht das schon wieder anders aus.

Deswegen meine Frage: hat das jemand nachgetragen bekommen?
Denn ich würde auch lieber den o.g. Nokian fahren, als eine Cargo Reifen.
Ich werde heute Mal beim TÜV nachfragen.
 
Wie bereits gesagt:
Aussage TÜV (hier bei vielen Threads nachlesbar) und diversen Portalen (reifendirekt, Reifencom, ...) Ist klar. Wenn in den Papieren für R16 nur C steht, darf man bei R16 auch nur C fahren.
Eine relativierende Aussage des ADAC finde ich in diesem Link nicht. Zumal ich dem TÜV bei solchen Aussagen mehr Gewicht geben würde als dem ADAC.

Sofern der TÜV jedoch den entsprechenden R16 Reifen mit passendem LI und XL Kennung nachträgt, sieht das schon wieder anders aus.

Deswegen meine Frage: hat das jemand nachgetragen bekommen?
Denn ich würde auch lieber den o.g. Nokian fahren, als eine Cargo Reifen.
Ich werde heute Mal beim TÜV nachfragen.

Die Informationslage in verschiedenen Artikeln im Internet ist tatsächlich unklar.

Ich hatte in Post 138 etwas vorschnell geschrieben, und war beim Löschen nicht schnell genug. ;)

Dafür jetzt der Versuch, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Eine Übersicht der rechtlichen Grundlagen findet sich hier.

Es gibt tatsächlich C-Reifen und nicht-C-Reifen. Oder besser gesagt: Reifen die überwiegend (aber nicht nur) für leichte PKW (Klasse M1) gemacht sind nach ECE Regelung 30 und Reifen die überwiegend (aber nicht nur) für Busse und Nutzfahrzeuge (Klassen M2, M3 und N etc.) gemacht sind nach ECE Regelung 54.
Die Anforderungen an Reifen an KFZ sind in RICHTLINIE 92/23/EWG geregelt. In Anhang IV (ANFORDERUNGEN FÜR DIE MONTAGE DER BEREIFUNG VON FAHRZEUGEN) finden sich keine Hinweise darauf, dass an bestimmten Fahrzeugen nur PKW- oder nur C-Reifen montiert werden dürfen. Tatsächlich werden im Wesentlichen Vorgaben zu Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsbereich gemacht.
Wenn also ein Reifen eine EG-Typgenehmigung nach Richtlinie 92/23/EWG in Verbindung mit ECE R30 oder R54 hat, dann darf er an Fahrzeugen genutzt werden, solange diee Anforderungen nach Anhang IV erfüllt sind.
Nach StVZO §19 (3) 2. a) erlischt eine Betriebserlaubnis nicht, wenn Teile mit EG-Typgenehmigung angebaut werden (und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind). Die ECE Regelungen enthalten übrigens keine derartigen Einschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugklasse o.ä.

Das ganze ist aus meiner Sicht gleichzusetzen mit dem Einbau von schwarzen Rückleuchten, die ein "E-Zeichen" haben.

Ich bleibe also dabei: PKW-Reifen müssen nicht eingetragen werden, wenn in der Zulassung C-Reifen stehen. Um Diskussionen aus dem Weg zu gehen, ist es aber eventuell sinnvoll, die Reifen eintragen zu lassen.
 
Die Informationslage in verschiedenen Artikeln im Internet ist tatsächlich unklar.

Ich hatte in Post 138 etwas vorschnell geschrieben, und war beim Löschen nicht schnell genug. ;)

Dafür jetzt der Versuch, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Eine Übersicht der rechtlichen Grundlagen findet sich hier.

Es gibt tatsächlich C-Reifen und nicht-C-Reifen. Oder besser gesagt: Reifen die überwiegend (aber nicht nur) für leichte PKW (Klasse M1) gemacht sind nach ECE Regelung 30 und Reifen die überwiegend (aber nicht nur) für Busse und Nutzfahrzeuge (Klassen M2, M3 und N etc.) gemacht sind nach ECE Regelung 54.
Die Anforderungen an Reifen an KFZ sind in RICHTLINIE 92/23/EWG geregelt. In Anhang IV (ANFORDERUNGEN FÜR DIE MONTAGE DER BEREIFUNG VON FAHRZEUGEN) finden sich keine Hinweise darauf, dass an bestimmten Fahrzeugen nur PKW- oder nur C-Reifen montiert werden dürfen. Tatsächlich werden im Wesentlichen Vorgaben zu Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsbereich gemacht.
Wenn also ein Reifen eine EG-Typgenehmigung nach Richtlinie 92/23/EWG in Verbindung mit ECE R30 oder R54 hat, dann darf er an Fahrzeugen genutzt werden, solange diee Anforderungen nach Anhang IV erfüllt sind.
Nach StVZO §19 (3) 2. a) erlischt eine Betriebserlaubnis nicht, wenn Teile mit EG-Typgenehmigung angebaut werden (und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind). Die ECE Regelungen enthalten übrigens keine derartigen Einschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugklasse o.ä.

Das ganze ist aus meiner Sicht gleichzusetzen mit dem Einbau von schwarzen Rückleuchten, die ein "E-Zeichen" haben.

Ich bleibe also dabei: PKW-Reifen müssen nicht eingetragen werden, wenn in der Zulassung C-Reifen stehen. Um Diskussionen aus dem Weg zu gehen, ist es aber eventuell sinnvoll, die Reifen eintragen zu lassen.

das ist bisher die mit Abstand ausführlichste und auf verlässliche Quellen basierende Auskunft die ich bisher im Netz gefunden habe.
Vielen Dank hierfür!
Deinen abschließenden Satz würde ich dann genau so unterschreiben.
 
Danke.
Bist deinem Sommer-Design ja sehr treu geblieben :D

Wieviel km haben die Gummis runter ? sehen ja noch super aus.

Grüße
m;
 
ja, gefällt mir auch nach wie vor gut.

Sind seit 2 Wintern im Einsatz, inkl. Norwegen Tour, also ca. 20.000km. Wochenende kommen sie vielleicht wieder drauf.
 
Wie hoch ist bei euch so der Unterschied zwischen 215/65/16 und 235/55/17 Zoll bezüglich dem Verbrauch? Merkt man das extrem?

Vermutlich 215er Sommer auf 235er Winter wird man sicher merken?

Meine Hankook Sommer in 215/65/16 haben kaum Rollwiederstand und ich verbrauche im Schnitt 7,2-7,7l /100km bei 10% Stadt, 60% Land und 30% Autobahn.
7,2l schaff ich nur wenn 80kmh bei Nässe auf der Autobahn gilt. Wenn ich es hier laufen lasse (160km+) dann kommt am Ende 7,7l. Tankvolumen sind dann ca. 70l.
 
ich kann nur 255 Sommer mit 235 Winter vergleichen und da ist kein Unterschied erkennbar.
 
Ich habe gerade gesehen, dass 225/55 R17 Reifen um einiges günstiger sind als 235/55 R17.

Allerdings hat der 225er Reifen nur LI 101 -> 825KG mit XL

Achse 7.1 = 1610 < 1650kg --> OK
Achse 7.2 = 1575 < 1650kg --> OK

Zusatz:
7.2/8.2 + 75kg B.ANHÄNGERBETRIEB
Also:
Achse 7.2 = 1575+75=1650 == 1650kg --> OK?

Also müsste doch eigentlich ein LI von 101 reichen?

In der COC ist aber kein 225er Reifen mit einer LI von 101.


Von den Achslasten her dürfte aber LI von 101 ausreichen... Was zählt nun?


Vorteil der 225er Reifen ---> Schneeketten erlaubt.
 
Wenn du eine Felge hast auf der die 225er zugelassen sind und das in den TÜV/ABE Unterlagen so vermerkt ist, dann kannst den Reifen auch fahren unter Berücksichtigung der Auflagen. Bei den originalen VW-Felgen fehlt dir halt der Nachweis, es geht also für mein Verständnis nur bei Zubehörrädern.

Gruß
Petz
 
Ich habe gerade gesehen, dass 225/55 R17 Reifen um einiges günstiger sind als 235/55 R17.

Allerdings hat der 225er Reifen nur LI 101 -> 825KG mit XL

Achse 7.1 = 1610 < 1650kg --> OK
Achse 7.2 = 1575 < 1650kg --> OK

Zusatz:
7.2/8.2 + 75kg B.ANHÄNGERBETRIEB
Also:
Achse 7.2 = 1575+75=1650 == 1650kg --> OK?

Also müsste doch eigentlich ein LI von 101 reichen?

In der COC ist aber kein 225er Reifen mit einer LI von 101.


Von den Achslasten her dürfte aber LI von 101 ausreichen... Was zählt nun?


Vorteil der 225er Reifen ---> Schneeketten erlaubt.
LI 101 reicht. Die zusätzliche Achslast bei Hängerbetrieb ist nicht maßgebend, da Reifen bei Hängerbetrieb bis zu 15% überlastet werden dürfen, solange man höchstens 100 km/h fährt und den Luftdruck um 0,2 bar erhöht, vgl. RICHTLINIE 92/23/EWG, Anhang IV 3.7.3. Ist in deinem Fall aber egal.

225/55 17 haben einen etwa 11 mm kleineren Durchmesser als 235/55 17 und sehen daher in den großen Radhäusern noch verlorener aus.
Wie kommst du darauf, dass bei 225er Ketten erlaubt sind? Auf welchen Felgen?
 
RONAL R53 7x17
upload_2018-10-19_15-12-20.png


upload_2018-10-19_15-14-13.png
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).





// EDIT

4x 225/55 R17 101V TL Winter i*cept evo W310 - DOT 2014 - 187,00 euro gibts gerade im Angebot.
 
Zuletzt bearbeitet:
Neu beim Reifenhändler, sind noch 41 Stück auf Lager. Da bei mir normal kein Reifen länger als 2 Jahre hält kann ich sowas kaufen.. Bis 7 Jahre würde ICH einen Winterreifen ohne Bedenken fahren.
 
RONAL R53 7x17
Anhang anzeigen 234709


Anhang anzeigen 234710
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).





// EDIT

4x 225/55 R17 101V TL Winter i*cept evo W310 - DOT 2014 - 187,00 euro gibts gerade im Angebot.
Dann passt das. T101 heißt übrigens: Für Fahrzeuge bis 1650 kg Achslast. passt also auch.
Rein optisch wäre das mit dem kleinen Reifen und der Einpresstiefe von 50 nicht so mein Fall. Da sieht ein 235er auf einer 8x17 ET42 (z.B. Ronal R56) schon etwas stämmiger aus. Aber der Preis ist natürlich ein Argument...
 
Zurück
Oben