VWHelmut
Aktiv-Mitglied
- Ort
- RLP
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 5/08 - Erwerb 16.12.
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- no
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Atlantis
- Radio / Navi
- Delta
- Umbauten / Tuning
- keine
- FIN
- WV2ZZZ7H8H14960X
AW: Veröffentlichung von Fahrzeugdaten???
Wenn man diesem Datenschutzgedanken folgen würde, müßte dem gegenwärtigen Dateninhaber (der aktuelle Halter / Eigentümer des Fahrzeugs) - VW kann hier nur als Verwalter der Daten angesehen werden - das Recht zustehen, bei VW jederzeit zu verlangen, dass die Daten in der VW-Datenbank über sein Fahrzeug gelöscht werden. Dies ist auch gerechtfertigt, da der gegenwärtige Halter / Eigentümer darüber zu entscheiden berechtigt ist ob und welche Daten aus der Historie an einen neuen Eigentümer - z.B. bei Verkauf des FZ - weitergegeben werden. Dazu muß er (Eigentümer) aber wissen welche Daten über sein Fahrzeug gespeichert sind, somit kann VW (als Datenverwalter) kein Recht geltend machen die Auskunft an den jeweils Berichtigten zu verweigern.
Gruß Helmut
Hallo,
Allerdings spricht, wie wir in unserer gemeinsamen Diskussion herausgefunden haben, einiges dafür, dass hier der Datenschutz anzuwenden ist. Schließlich sind neben meinen eigenen Rechten auch die der ausführenden Werkstätten und evtl. Vorbesitzer betroffen.
Gruß, Marcus
Wenn man diesem Datenschutzgedanken folgen würde, müßte dem gegenwärtigen Dateninhaber (der aktuelle Halter / Eigentümer des Fahrzeugs) - VW kann hier nur als Verwalter der Daten angesehen werden - das Recht zustehen, bei VW jederzeit zu verlangen, dass die Daten in der VW-Datenbank über sein Fahrzeug gelöscht werden. Dies ist auch gerechtfertigt, da der gegenwärtige Halter / Eigentümer darüber zu entscheiden berechtigt ist ob und welche Daten aus der Historie an einen neuen Eigentümer - z.B. bei Verkauf des FZ - weitergegeben werden. Dazu muß er (Eigentümer) aber wissen welche Daten über sein Fahrzeug gespeichert sind, somit kann VW (als Datenverwalter) kein Recht geltend machen die Auskunft an den jeweils Berichtigten zu verweigern.
Gruß Helmut