Schäden Parkhaus 2m!!!!

AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Hallo,

nein ich meinte die STVO :

§ 41 Absatz 1 ( Vorschriftszeichen ) , hier Zeichen 265

LG

Patrick
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Keine Ahnung wo er das gelesen hat. Dazu gibt es sicherlich reichlich nützliche und unnütze Textstellen.

Was ich noch gefunden habe:

Aber auch das ist natürlich nicht abschließend geregelt. Dazu wird ein (guter) Anwalt sicherlich Gerichtsurteile finden, wo diese Toleranzen bzw. "Sicherheitsabstände" definiert sind.

Ich weiß nicht, ob ich es probieren würde. 2m sind 2m, und wenn mein Auto nachweislich niedriger ist, also keine Dachreling, keine Box und nichts, was die tatsächliche Höhe verändert, dann sicherlich; dann muss gewährleistet sein, dass ich zumindest gefahrlos dort fahren kann, das ich das Parkhaus wieder verlassen kann.
Wenn nach hinten etwas raussteht, was in einer Neigung die Höhe "unnatürlich" verändert, so dürfte die erwartete Sorgfaltspflicht beim Fahrer schon höher sein. Ich denke, dass müsste er sich letztlich beim Richter vorhalten lassen; aber OB es eine Neigung war, davon wissen wir bis jetzt nichts, oder ist es mir entgangen!?
Ich meine, -ich könnte es natürlich auf die Spitze treiben und mir auf ein 1,8m-Auto eine lange Leiter draufschnallen, diese nach hinten weit über stehen lassen dass sie mir dann eine feine Kerbe ins Dach macht und mir dann auf Kosten des Betreibers ein neues Dach verpassen lassen; nur mal so gesponnen.
Ich gehe davon aus, dass die Höhenangabe bezogen ist auf ganz gewöhnliche Umstände.
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Hallo Dobbie,

wie schon weiter oben geschrieben war es auf einem geraden Stück im Parkhaus!

Gruß

thorsten
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Ja gut, dann wären für mich die 2m plus Sicherheitsabstand, ohne dass das Fahrzeug sich auf ungewöhnliche Weise "größer macht", so bindend, dass ich zivilrechtlich versuchen würde, mindestens einen Teil meines Schadens ersetzt zu bekommen.
Nur wie gesagt, unmittelbar wäre sicherlich besser gewesen.
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Puh,

da habe ich ja direkt Glück. Ich fahre bei meinem Brötchengeber in ein 1,9m Parkhaus und habe noch 5-10 cm Platz bis zur Decke. Muss nur auf die Notausgangschilder aufpassen, die hängen in 1,9 m höhe.

Aber gut dass das jemand geschrieben hat, ich wäre ohne zu überlegen in ein 2 m Parkhaus gefahren, da ich davon ausging, 2 m ist der tiefste Punkt.
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Nach der StVo mag es ja so sein, daß höhere Fahrzeuge als die angegebene Höhe nicht in das jeweile Parkhaus fahren dürfen.
Dies gebietet schon der gesunde Menschenverstand.

Jedoch:
Wenn Fahrzeuge mit 2m Höhe in ein solches Parkhaus fahren dürfen, dann sollten sich diese auch in sämtlichen Bereichen dort bewegen dürfen (extra gekennzeichnete Bereiche ausgenommen) und können.

Weiterhin:
Sollte ein Fahrzeug mit einer "erlaubten" Höhe "steckenbleiben", dann ist es möglich, daß Schaden am Auto und am Gebäude auftreten.
Für Schaden am Gebäude wäre nach meiner logischen Auffassung der Betreiber/Inhaber des Parkhauses verantwortlich, da das Fahrzeug ja durchaus in dieses Parkhaus einfahren darf (und daher auch passen muß).
Bei Schäden am Fahrzeug sehe ich das ähnlich: Es ist weder praktikabel noch im Interesse des Parkhausbetreibers, die lichte Höhe zu messen. Zum einen, weil bei einer erlaubten Fahrzeughöhe davon ausgegangen werden kann, daß diese im ganzen Pakhaus zur Verfügung steht und zum anderen, weil der Parkhausbetreiber kein Interesse daran haben dürfte, daß lange Schlangen hinter einem messenden Fahrer entstehen - hier drohen immerhin Image- und Umsatzeinbußen.

Rampen und ähnliches gehören für mich dazu.
Nicht jedoch das extreme Aufschaukeln bei Lenk-, Beschleunigungs- oder Bremsbewegungen.

Sollte wie hier bereits durch den Threadersteller etwas geschehen, dann dürfte es das Beste sein, alle Fakten vor Ort aufzunehmen:
- Höhe des Fahzeugs messen
- Höhe der zu flachen Stelle messen
- die Messungen fotografieren und
- umgehend dem Betreiber zu melden (wenn Auto nicht zu groß und lichte Höhe kleiner als angegeben).
Im Zweifel würde ich, soweit möglich, in der Umgebung einen Gliedermaßstab kaufen und damit messen/fotografieren.
Und natürlich:
- Zeugendaten notieren, falls möglich.


Das sagt mir zumindest meine Logik....


Guß,
Carsten :)



Edit:
Mit dem Brwoser Epiphany sind sämtliche Zeilenumbrüche verlorengegangen, habe sie mit FireFox wieder eingebaut.


@Admin
Warum klappt das mit Epiphany nicht sauber? Any ideas?
 
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