Schäden Parkhaus 2m!!!!

AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Hallo,

...wo 2m dran steht muss auch 2m drin sein !!!
Parkhäuser werden vor der Inbetriebnahme abgenommen, von einem Sachverständigen mit Messlatte.
Steht irgend wo etwas vor oder ab, gibt es ein Hinweisschild, sowie farblich markiert ......die Durchfahrtswege müssen grundsätzlich dann genau diese Höhe von 2m einhalten, oder aber ein ganzer Bereich darf dann nur für Fahrzeuge z.B. bis 195cm frei gegeben werden .....so ein Parkhaus gibt es z.B. in Trier ......Etage 1 OK - Etage 2 Dach ab=).

Ich würde also nochmal durch das Parkhaus fahren .......einen Zeugen mitnehmen und dann sofort den Betreiber holen .......vorher solltest du irgend etwas dabei haben, woraus hervor geht, das dein Auto nur 197 cm hoch ist.

Gruß
Claus
 
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Dentmen; schrieb:
Ich würde also nochmal durch das Parkhaus fahren .......einen Zeugen mitnehmen und dann sofort den Betreiber holen .......

Gruß
Claus
Ein Schälm wer Böses dabei denkt ;)
 
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Hallo,

wieso denn Böses ... der Betreiber soll einfach seine ausgeschilderten
Duchfahrtshöhen sicher stellen ... dann hat er zumindest keinen wei-
teren, oder darüber hinausgehenden Dachschaden zu erwarten ...


Gypsy
 
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Hy Parkhausbenutzer,

ich neige sehr stark zu Fahrradler Peters letzten Aussagen. Etwas zu flott eingefahren-gebremst-Bulli geht vorne in die Knie und hinten etwas hoch- hinten kratzt es. Dasselbe evt. bei Überfahren von Betonschwellen. Damit wäre die Ursache nicht beim Parkhausbetreiber zu suchen, sondern beim Fahrer.
Gruß
Bullirentner
 
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Moin,

ich bin stark der Meinung das Thema hatten wir vor 2 (?) Jahren schonmal. -> Suche benutzen
Ich glaube da gab es dann die Aussage das nur im Hauptfahrbereich die Höhenangabe stimmen muss. Auch die Ab- und Auffahrten sind nicht mit dem Schild abgedeckt. Woher soll denn der Betreiber wissen, wie lang Euer Radstand ist und wie sehr er dann ggf. nach oben dann ausschwenkt.

Auch das Bremsen oder Dreck, eine Stoßfuge über den man drüber wegfährt kann schon zu den Kratzern führen weil sich der Bus aufschauckelt.

Ich bin in Dresden einmal in ein 2,05 (oder 2,10) Parkhaus gefahren, ich habe geschwitzt... Obwohl genug Platz war, als ich geguckt hatte. (Daraus habe gelernt - ich laufe)

Ich denke wer in ein 2.00 Meter Haus fährt liebt das Risiko...
Also ich laufe immer, sobald nicht mehr als 2,10 am Schild stehen...bevor ich diskutieren muss und den Schaden habe.

By the way: auf einem Parkplatz stellen sich viele von uns ans Ende damit den Bus nichts passiert - dort lauft Ihr doch auch???
(Aber so ist jeder unterschiedlich, auf dem Parkplatz stehe ich ganz vorn und ärgere mich dann wenn was sein sollte)



Gruß
M
 
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Es ist doch auch nicht pauschal herstellbar, das jedes Fahrzeug unter Raumhöhe den Rampenwinkel berührungsfrei meistert. Ist der Karosserieüberhang lang genug, kommt auch bei einem niedrigen KFZ der Hintern oben ggf. an die Decke. Ich denke nicht, das der Garagenbereiber sämtliche individuellen, fahrzeugspezifischen Geometrieeventualitäten einkalkulieren muß.

Ist jedoch auf gerader Strecke die Raumhöhe tiefer als angegeben, empfinde ich den Garagenbetreiber als verantwortlich für das Maleur.

LG
 
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Beschleunigungsorgien, Vollbremsungen sowie Sprünge an den Rampen sollte man sich natürlich verkneifen wenn nur 2cm nominal Luft sind ...

Gruß, Marcus
 
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Es ist doch auch nicht pauschal herstellbar, das jedes Fahrzeug unter Raumhöhe den Rampenwinkel berührungsfrei meistert. Ist der Karosserieüberhang lang genug, kommt auch bei einem niedrigen KFZ der Hintern oben ggf. an die Decke. Ich denke nicht, das der Garagenbereiber sämtliche individuellen, fahrzeugspezifischen Geometrieeventualitäten einkalkulieren muß.

Ist jedoch auf gerader Strecke die Raumhöhe tiefer als angegeben, empfinde ich den Garagenbetreiber als verantwortlich für das Maleur.

LG

Er muß schon sicherstellen das es für Fahrzeuge mit normalem Radstand passt. Da gehört ein T5 sicherlich dazu. Wenn jetzt jemand mit einer T5 Stretchlimo kommt - OK. Damit kommt man aber ohnehin nicht um die Ecken.

Gruß, Marcus
 
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Aber was ist normal ? Viele Parkhäuser stammen aus einer KFZ-Größenkalkulation vergangener Epochen. Der T5 ist selbst für heutige Verhältnisse ein großes, und für Parkhäuser ein sehr großes Auto. Stammt das Parkhaus aus der Vergangenheit, wird der T5 die für damalige Verhältnisse gängige "Normalität" möglicherweise überschreiten. Ich bin mit meinem in noch gar kein Parkhaus gefahren - einfach aus Schiss.

LG
 
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Aber was ist normal ? Viele Parkhäuser stammen aus einer KFZ-Größenkalkulation vergangener Epochen. Der T5 ist selbst für heutige Verhältnisse ein großes, und für Parkhäuser ein sehr großes Auto. Stammt das Parkhaus aus der Vergangenheit, wird der T5 die für damalige Verhältnisse gängige "Normalität" möglicherweise überschreiten. Ich bin mit meinem in noch gar kein Parkhaus gefahren - einfach aus Schiss.

LG

Vielleicht sogar noch einen Schritt weiter. In den 70ziger hatte ein Mercedes S-Klasse die Maße wie heute ein Mittelklassenfahrzeug. Und Transporter wie der Bulli wurden von Handwerkern gefahren und die fuhren nicht in Tiefgaragen, aber so ändern sich die Zeiten. :D
 
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Hallo zusammen,

jetzt haben wir 31 +1 Beiträge, aber wo bleibt der Fragesteller?

So langsam komme ich mir blöd vor, auf Fragen überhaupt noch zu antworten.
 
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Viele schreiben hier immer von den Rampen, aber 1. muß auch hier die Höhe stimmen und 2. schrieb der Kollege doch, dass es auf den Ebene passierte.
Also ich finde es nicht blauäugig wenn man ein solches Parkhaus benutzt.
Ich fahre häufig nach Norwegen und buche die Fähre auch immer für Fahrzeuge bis 2,00m Höhe und zahle nicht vorsichtshalber 100 Euro extra für das Deck bis 2,509m.
Gruß Rainer
 
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Hallo,

ich hatte das gleiche Problem.
in einer mit 2 Meter ausgezeichneten TG habe ich mir an der Rampe das Dach leicht zerkratzt.
Das Auto war damals gute 30 Minuten alt!:mad:
Nach längerem hin und her mit meinem Anwalt hat die Versicherung des TG Inhabers bezahlt.

Aber grundsätzlich sei gesagt wenn 2 Meter dransteht, muss es auch passen!
In meinem Fall hatte der Hausmeister nach einer Reperatur die herunterhängenden "Warnlatten" einfach zu tief aufgehängt.

Gruß
Gregor
 
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... neuer Gedanke, gerade gesehen am Spielplatz an einem aufgepflasterten "Kissen":

Davor bremsen manche Autofahrer heftig und was passiert? Die Autos federn vorn ein und hinten deutlich sichtbar aus.
Das könnte dann bei dem hohen Schwerpunkt des T5 dazu passen, daß die Markise nur hinten angekratzt ist.

Hallo Peter,

da ich gemerkt habe das es sehr knapp in dem Parkhaus ist bin ich sehr, sehr langsam durch die Gänge gefahren. Auch härtere Bremsmannöver habe ich vermieden. Ich nehme mal an, da es ein älteres Parkhaus war das sich die Deckplatten aus Holz sich durch die Feuchtigkeit verzogen haben. Sollte ich noch mal in der Nähe sein, werde ich es mit dem Gliedermaßstab mal testen.

Grüße

thorsten
 
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Hallo,

ich muss dem Themenstarter vom Grund her bepflichten , es kann doch nicht sein, dass ein Parkhaus mit 2 m Einfahrtshöhe angegeben wird und wir mit unseren T5 dann "steckenbleiben".

Jetzt habe ich mich mal mit der Rechtslage auseinandergesetzt und folgendes ist wohl FAKT:
Das Schild gibt keine Auskunft über die tatsächliche Durchfahrtshöhe an. Es verbiebtet lediglich das Befahren mit einer höheren Fahrzeughöhe als auf dem Schild angegeben ist. Also im Zweifelsfall ist immer der Fahrer selber schuld weil er sich zu informieren hat ob er durchpasst.

So komisch wie es klingt, hast du im Zweifelsfall nachzumessen. In den Parkhäusern gilt meist die StVo.

--> m. E. ist dies ein WITZ !!

Ist aber leider so.

Ich würde mcih freuen wenn ich im UNRECHT wäre, aber es liest sich in der STVZO anders.

SORRY !

LG

Patrick
 
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Danke Patrick,

das ist mal ne Aussage!

Gruß thorsten
 
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Ich würde mcih freuen wenn ich im UNRECHT wäre, aber es liest sich in der STVZO anders.

Das ist interessant. Welchen Artikel der STVZO meinst du? (Meinst du wirklich die STV_Z_O?)
 
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Hi,

was im Gesetz steht, ist aber nicht immer das, was am Ende entscheidend ist. In der Reihenfolge dahinter steht nämlich, dieses auszulegen und zu richten.

Da es mich beruflich nicht weiter tangiert, als im Zweifel die Personalien auszutauschen, möchte ich mich auch nicht ins Thema vertiefen, weil es letztlich eh sinnlos ist, denn es hängt immer vom Einzelfall und sauberer Argumentation ab.
Ich würde jedenfalls auch die Fakten sammeln und dokumentieren und ggfls. einen Anwalt beauftragen, um zumindest einige Prozent zu erringen.
Allerdings ist man sicherlich im Nachteil, wenn man erst einige Tage später mit seinen Forderungen an den Beklagten herantritt. Man sollte das tatsächlich unmittelbar nach dem Vorfall machen, und einen Verantwortlichen dazu holen oder einen fremden bitten, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen.

Was ich auf die schnelle gefunden habe:

Zunächst geht es da um den Fall einer konkreten Parklücke, wo sich ein hängendes Hindernis auftat, am Ende wird jedoch dennoch auf einen vergleichbaren Fall hingewiesen.
 
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