Schäden Parkhaus 2m!!!!

grafotten

Jung-Mitglied
Ort
Düsseldorf
Mein Auto
T5 California
Erstzulassung
08/2011
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
nein
Getriebe
DSG®
Antrieb
Front
Guten Morgen zusammen,

gestern war ich in einer mit 2m Deckenhöhe ausgewiesenem Parkhaus. Habe 2 Treffer auf der Markiese hinten. Zum Glück nur leichte Kratzer. Zu Hause habe ich noch mal nachgemessen und kam auf eine Höhe von 1,98 cm hinten. Kann ich geben den Betreiber der Garage vorgehen?

Viele Grüße

thorsten
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Hallo,




alles klar?
 

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  • Parkhaus.jpg
    Parkhaus.jpg
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AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Hallo,

schöne Zeichnung ... aber Nichts ist klar ...

ich ging bisher davon aus, dass die Höhenkennzeichnung bei Tief-
garageneinfahrten eindeutig sei ...

Fahrzeuge mit x,xx Meter Höhe können diese TG befahren, also
in diesem Fall solche mit 2.00m Höhe ... und natürlich sind bei
dieser Kennzeichnung alle Rampen, Schweller, Unterzüge, etc.
berücksichtigt ...


Gypsy
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Hallo,

schöne Zeichnung ... aber Nichts ist klar ...

ich ging bisher davon aus, dass die Höhenkennzeichnung bei Tief-
garageneinfahrten eindeutig sei ...

Fahrzeuge mit x,xx Meter Höhe können diese TG befahren, also
in diesem Fall solche mit 2.00m Höhe ... und natürlich sind bei
dieser Kennzeichnung alle Rampen, Schweller, Unterzüge, etc.
berücksichtigt ...


Gypsy

Moin, das sehe ich genauso.Ansonsten wäre die Beschilderung komplett sinnlos.

Allerdings ist es im Nachhinein immer blöd, den Parkhausbetreiber dafür haftbar zu machen. Ein Schadensmeldung hätte gleich nach dem Schaden erfolgen sollen.
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

naja, in eine Tiefgarage mit der Höhe von 2,00 m mit einem Fahrzeug mit 1,98 m reinzufahren ist, meiner Meinung nach, schon sehr blauäugig und sich dann auf die 2cm Luft zu verlassen. Wenn ein Maurer nach dem 4. Bier sich leicht vermessen hat funktioniert es nicht mehr. Aber es ist natürlich einfacher, dann sofort eine Klage anzustreben, als den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.
Ich fahre nur in Tiefgeragen ab einer Höhe von 2,10 m und auch hier habe ist festgestellt, dass es teilweise sehr knapp wird.

Gruß Olli
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

2 Meter sind bei mir 2 Meter und nicht 1,98 Meter. Die Toleranz sollte der Parkhausbetreiber haben, nicht der Fahrzeughalter.
 
Habe auch leichte Kratzer auf dem Dach.
Leider muss ich geschäftlich immer wieder in die Garage deswegen habe ich meinen Bus Tieferlegen lassen.
Aber ich habe es nicht bereut denn auch der Fahrspass ist besser.
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!


... ohne die weit nach hinten herausragende Markise wäre ja vermutlich nichts passiert, aber wenn die Situation so extrem ist wie auf der Skizze, dann sind es nun mal 2,12 m, jedenfalls bei meinem und der ist nur 1,97 m hoch.
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Hallo,




alles klar?

Es war aber auf einem geraden Stück und nicht auf der Abfahrt. Und 2m heissen für mich das diese auch bei Auf- und Abfahrten gelten, sonst wäre es Mumpitz! Die Toleranz sollte auch nach oben gehen und nicht nach unten!!! Passte bis jetzt in alle 2m Parkhäuser!
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Hallo zusammen.

Im Prinzip handelt es sich um einen Hinweis, dass Autos mit 2 m generell das Parkhaus (Hauptverkehrsflächen) befahren können, aber es Stellen geben kann, wo Schilder, einzelne Parkflächen, usw. auch niedriger sein könnten. Also auf gut Deutsch: Sieh selber zu, ob Deine Karre passt. Und nicht dass Dir der Garagenbesitzer noch, wegen Beschädigung der Garage, den Spieß umdreht.:evil:

Viele Grüße.

Andreas
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Ich fahre nur in Tiefgeragen ab einer Höhe von 2,10 m und auch hier habe ist festgestellt, dass es teilweise sehr knapp wird.
Gruß Olli

Genau. Ich gehe da auch kein Risiko ein. Dabei verlasse ich mich nicht auf einen "besoffenen" Maurer :rolleyes::rolleyes:
Lieber ein Stück laufen, oder genau testen, ob man reinpasst, falls man sie öfter benutzen will.
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Hallo ...

da bin ich ja ganz anderer Meinung ... ich stell mir das jetzt mal so vor ...

Parkhaus, Innenstadt, ein schöner Samstag in der Vorweihnachtszeit ...
An der Abfahrt zur TG Einfahrt ist ein Schild ... Befahrensverbot für
Fahrzeuge über 2.00m ... Mein Fahrzeug ist 1.98m hoch.

So .. ich fahre hinunter und nehme meinen hochwertigen Laser-Distanz-
Messer, natürlich so einen der auch Winkel zuverlässig messen kann und
aktiviere die Warnblinkanlage, dann steige ich erst mal aus ... messe Höhe
und Winkel, berechne die benötigte Höhe auch an Rampen, etc. und dann ...

fahre ich gegebenenfall (TG nicht hoch genug) zurück, d.h. ich lege den
Rückwärtsgang ein und warte bis sich die inzwischen auf 100m ange-
wachsene Schlange hinter mit zumindest soweit auflöst, dass ich wieder
aus der Einfahrt rückwärts heraus komme ...

oder fahre - soweit die Höhe es zuläßt - in die TG ein und z.B. 5 Meter
weiter, steige aus ... messe die nächsten 5 Meter ... fahre weiter ...
messe die nächsten ...

die wild hupenden, langsam zur Gewalt neigenden Mitbürger hinter mir
ignoriere ich ebenso wie das wild gestikuriende, zunehmend nervöse
TG Aufsichtspersonal ... auch dem Herbeigeeilten TG Betreiber strafe
ich mit Nicht-Beachtung ... ich konzentriere mich voll auf meine Verkehrs-
sicherungspflicht ... kalr

Nix ist klar ... ich verlasse mich darauf, dass die Verkehrsflächen im Park-
haus tatsächlich das Befahren mit einem Fahrzeug bis 2.00m zulassen ...

und so handhabe ich das seit Jahrzehnten und ich hatte ... toy ... toy ...
toy ... immer ausreichend Platz überm Bulli ...


Gypsy
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Hallo,
wenn an dem Parkhaus 2m steht dann muß es auch überall mit einem 2m hohen Auto befahrbar sein. Das gilt natürlich auch für die Rampen.
Evtl. Toleranzen und die Schrägen muß der Parkhausbetreiber bei der Kennzeichnung berücksichtigen.

Einzelne Bereiche die niedriger sind müssen deutlich gekennzeichnet sein.

Hierzu ist auch die Rechtssprechung eindeutig.

Das Problem wird hier aber sein, das im Nachhinein zu beweisen.

Gruß, Marcus
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Einfach mit dem Billi nochmal in die TG rein!!!
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Hallo
Ich denke auch die Tolleranz sollte noch oben gehen , also bei 2,00 Meter könnten es auch 2,05 sein aber nicht nur 1,95 an jeder der zugefahrenen stelle . :cool: habe mich bisher mit meinem auch nicht geraut genau wegen Soetwas :cool: 2,30 fand ich Super da bin ich rein und Paste Super aber trotzdem Kopf einziehen angesagt 8)
Ich würde hinfahren und die Sache mit dem Bereiber klären oder dem Anwalt mal ausfragen was die Rechtsprechung da sagt .


Ps ein Gliedermasstab ist auch 2 Meter und nicht nur 1,98 metr ! Außer bei mir manchmal nur 1,80 beim Aufmaß :)
MfG Olaf
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

... (a) Zum Glück nur leichte Kratzer. (b) Zu Hause habe ich noch mal nachgemessen und kam auf eine Höhe von 1,98 cm hinten. (c) Kann ich geben den Betreiber der Garage vorgehen? thorsten
Hallo Thorsten -
(a) Von Beileidsbekundungen muß ich in diesem Fall (Foto?) leider absehen, weil wg. "2m"-Verbotsschild nicht mal der "shit happens"-
Tatbestand erfüllt ist. Meine Markise verstaue ich im Winter im Keller, spart Sprit.
(b) Hast Du (auch) eine Messung an der "bösen Stelle" im Parkhaus vorgenommen? Am besten gleich die Kamera mitnehmen.
(c) Kann ich (nach-)"geben"? Netter Freudi. -- Lese ich "gegen jemand vorgehen", sträubt sich was in mir.
Wahrscheinlich altersbedingt, damals ging z.B.die Polizei gegen die bösen Demonstranten vor.
Sorry,
Karsten
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Tolleranz, also bei 2,00 Meter könnten es auch 2,05 sein aber nicht nur 1,95 an jeder der zugefahrenen stelle . :cool: habe mich bisher mit meinem auch nicht geraut :cool: 2,30 Paste Super 8) Sache mit dem Bereiber klären oder dem Anwalt mal ausfragen.
Ps ein Gliedermasstab ist auch 2 Meter und nicht nur 1,98 metr ! Außer bei mir manchmal nur 1,80 beim Aufmaß :)
MfG Olaf
Versteh' ich das jetzt richtig, Olaf, Dein Gliedermaßstab ist manchmal zu kurz? Zugefahrene Stelle? Rauhe Paste? Falscher Bereiber? So'n Kack aber auch...
... Schnell wech, KK ...
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

Hallo Thorsten -
(a) Von Beileidsbekundungen muß ich in diesem Fall (Foto?) leider absehen, weil wg. "2m"-Verbotsschild nicht mal der "shit happens"-
Tatbestand erfüllt ist. Meine Markise verstaue ich im Winter im Keller, spart Sprit.
(b) Hast Du (auch) eine Messung an der "bösen Stelle" im Parkhaus vorgenommen? Am besten gleich die Kamera mitnehmen.
(c) Kann ich (nach-)"geben"? Netter Freudi. -- Lese ich "gegen jemand vorgehen", sträubt sich was in mir.
Wahrscheinlich altersbedingt, damals ging z.B.die Polizei gegen die bösen Demonstranten vor.
Sorry,
Karsten

Hallo Karsten,

Beileidsbekundungen wollte ich auch nicht hier bekommen. Es geht hier auch mehr um eine grundsätzliche Frage, wer bei Schäden in der Parkgarage aufgrund solcher Schilder haftet. Wo liegt die Toleranz?? Der Kratzer ist es nicht wert, aber was ist wenn mehr passiert! Ob dann die Markise ab oder dran ist spielt auch keine Rolle!

Apropos, auch als Demonstrant kann man vor_gehen!

Gruß thorsten
 
AW: Schäden Parkhaus 2m!!!!

... neuer Gedanke, gerade gesehen am Spielplatz an einem aufgepflasterten "Kissen":

Davor bremsen manche Autofahrer heftig und was passiert? Die Autos federn vorn ein und hinten deutlich sichtbar aus.
Das könnte dann bei dem hohen Schwerpunkt des T5 dazu passen, daß die Markise nur hinten angekratzt ist.
 
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