bt047265
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Berlin
- Mein Auto
- T5 Kombi
- Erstzulassung
- 11/2010
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- -
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Extras
- Dipa Merlin Edition, LR
Hallo,
bei einem Aufenthalt in der Werkstatt wegen eines kleineren Defekts, konnte ich fast nicht glauben das mein T5 trotz Erstzulassung vom November 2010 schon jetzt keine Garantie mehr hat (keine Tageszulassung vorher). Ist eventuell ein sehr seltenes Problem und sollte vor einem Kauf immer geprüft werden. Habe mich jetzt mit folgendem Schreiben an den Kundenservice gewandt.
Grüße
Neuwagenkauf – Probleme mit Garantiebeginn
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.11.2010 habe ich bei Volkswagen
Automobile xx einen Neuwagen VW T5 Transporter mit
Wohnmobilausbau der Firma Dipa-Reisemobile bestellt (siehe
verbindliche Volkswagen-Bestellung).
Nach einem Werkstattaufenthalt am xx.10.2011 verursacht durch einen vermutlichen Defekt der Batterie,
wurde von meiner Werkstatt der Volkswagen Automobile xx ein Ablauf der Garantie am xx.02.2011 festgestellt. Da das Fahrzeug schon am xx.02.2009 ausgeliefert wurde (siehe TÜV Prüfbericht).
Beim Verkauf des Fahrzeuges wurde ich nicht über die fast abgelaufene Garantie (2 Jahre
Gewährleistung) informiert. Auf Nachfrage bei Übergabe des
Fahrzeuges wurde der Beginn der Garantie (2 Jahre Gewährleistung) ab
„Tag der Erstzulassung“ genannt. In der Rechnung vom xx.11.2010
wird explizit auf diesen Umstand nicht hingewiesen, sondern es
wird ein Neuwagen genannt.
Im Service Heft wird bei Fahrzeugdaten auf Seite 1 der Tag der Erstzulassung bzw. Auslieferung auf den
xx.11.2010 genannt. Auf Seite 3 des Serviceheftes wird die Übergabe Inspektion auf den xx.03.09 datiert.
Auf die beschränkte Garantie wurde ich nie hingewiesen, beziehungsweise falsch informiert. Unter diesen
Umständen hätte ich diesen Fahrzeug niemals erworben.
Deshalb bitte ich Sie den Beginn der Garantiezeit (2 Jahre Gewährleistung) auf das Datum der
Erstzulassung xx.11.2010 zu korrigieren und entsprechend im
Volkswagen EDV System ELSA zu hinterlegen.
Die abgeschlossene Lifetime Garantie (siehe Volkswagen VersicherungService) würde sich dann auch wieder
nahtlos anschließen und meinem Verständnis eines Neuwagenkaufes entsprechen.
bei einem Aufenthalt in der Werkstatt wegen eines kleineren Defekts, konnte ich fast nicht glauben das mein T5 trotz Erstzulassung vom November 2010 schon jetzt keine Garantie mehr hat (keine Tageszulassung vorher). Ist eventuell ein sehr seltenes Problem und sollte vor einem Kauf immer geprüft werden. Habe mich jetzt mit folgendem Schreiben an den Kundenservice gewandt.
Grüße
Neuwagenkauf – Probleme mit Garantiebeginn
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.11.2010 habe ich bei Volkswagen
Automobile xx einen Neuwagen VW T5 Transporter mit
Wohnmobilausbau der Firma Dipa-Reisemobile bestellt (siehe
verbindliche Volkswagen-Bestellung).
Nach einem Werkstattaufenthalt am xx.10.2011 verursacht durch einen vermutlichen Defekt der Batterie,
wurde von meiner Werkstatt der Volkswagen Automobile xx ein Ablauf der Garantie am xx.02.2011 festgestellt. Da das Fahrzeug schon am xx.02.2009 ausgeliefert wurde (siehe TÜV Prüfbericht).
Beim Verkauf des Fahrzeuges wurde ich nicht über die fast abgelaufene Garantie (2 Jahre
Gewährleistung) informiert. Auf Nachfrage bei Übergabe des
Fahrzeuges wurde der Beginn der Garantie (2 Jahre Gewährleistung) ab
„Tag der Erstzulassung“ genannt. In der Rechnung vom xx.11.2010
wird explizit auf diesen Umstand nicht hingewiesen, sondern es
wird ein Neuwagen genannt.
Im Service Heft wird bei Fahrzeugdaten auf Seite 1 der Tag der Erstzulassung bzw. Auslieferung auf den
xx.11.2010 genannt. Auf Seite 3 des Serviceheftes wird die Übergabe Inspektion auf den xx.03.09 datiert.
Auf die beschränkte Garantie wurde ich nie hingewiesen, beziehungsweise falsch informiert. Unter diesen
Umständen hätte ich diesen Fahrzeug niemals erworben.
Deshalb bitte ich Sie den Beginn der Garantiezeit (2 Jahre Gewährleistung) auf das Datum der
Erstzulassung xx.11.2010 zu korrigieren und entsprechend im
Volkswagen EDV System ELSA zu hinterlegen.
Die abgeschlossene Lifetime Garantie (siehe Volkswagen VersicherungService) würde sich dann auch wieder
nahtlos anschließen und meinem Verständnis eines Neuwagenkaufes entsprechen.