Neuwagen ohne Garantie - geht problemlos bei voheriger Auslieferung an Ausbauer

bt047265

Aktiv-Mitglied
Ort
Berlin
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
11/2010
Motor
TDI® 96 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
-
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Extras
Dipa Merlin Edition, LR
Hallo,

bei einem Aufenthalt in der Werkstatt wegen eines kleineren Defekts, konnte ich fast nicht glauben das mein T5 trotz Erstzulassung vom November 2010 schon jetzt keine Garantie mehr hat (keine Tageszulassung vorher). Ist eventuell ein sehr seltenes Problem und sollte vor einem Kauf immer geprüft werden. Habe mich jetzt mit folgendem Schreiben an den Kundenservice gewandt.

Grüße

Neuwagenkauf – Probleme mit Garantiebeginn

Sehr geehrte Damen und Herren,

am xx.11.2010 habe ich bei Volkswagen
Automobile xx einen Neuwagen VW T5 Transporter mit
Wohnmobilausbau der Firma Dipa-Reisemobile bestellt (siehe
verbindliche Volkswagen-Bestellung).

Nach einem Werkstattaufenthalt am xx.10.2011 verursacht durch einen vermutlichen Defekt der Batterie,
wurde von meiner Werkstatt der Volkswagen Automobile xx ein Ablauf der Garantie am xx.02.2011 festgestellt. Da das Fahrzeug schon am xx.02.2009 ausgeliefert wurde (siehe TÜV Prüfbericht).

Beim Verkauf des Fahrzeuges wurde ich nicht über die fast abgelaufene Garantie (2 Jahre
Gewährleistung) informiert. Auf Nachfrage bei Übergabe des
Fahrzeuges wurde der Beginn der Garantie (2 Jahre Gewährleistung) ab
„Tag der Erstzulassung“ genannt. In der Rechnung vom xx.11.2010
wird explizit auf diesen Umstand nicht hingewiesen, sondern es
wird ein Neuwagen genannt.

Im Service Heft wird bei Fahrzeugdaten auf Seite 1 der Tag der Erstzulassung bzw. Auslieferung auf den
xx.11.2010 genannt. Auf Seite 3 des Serviceheftes wird die Übergabe Inspektion auf den xx.03.09 datiert.

Auf die beschränkte Garantie wurde ich nie hingewiesen, beziehungsweise falsch informiert. Unter diesen
Umständen hätte ich diesen Fahrzeug niemals erworben.

Deshalb bitte ich Sie den Beginn der Garantiezeit (2 Jahre Gewährleistung) auf das Datum der
Erstzulassung xx.11.2010 zu korrigieren und entsprechend im
Volkswagen EDV System ELSA zu hinterlegen.

Die abgeschlossene Lifetime Garantie (siehe Volkswagen VersicherungService) würde sich dann auch wieder
nahtlos anschließen und meinem Verständnis eines Neuwagenkaufes entsprechen.
 
AW: Neuwagen ohne Garantie - geht problemlos bei voheriger Auslieferung an Ausbauer

Blöde Sache.

Allerdings schreibst Du Deinen Brief an die falsche Adresse.

Verbindlich für die Garantie ist das Auslieferungsdatum. Das wird VW nicht ändern - warum sollten sie das auch. Kostet sie ja nur Geld.

Der einzig mögliche Ansprechpartner für Dich ist der Händler wo Du das Auto gekauft hast. Hoffentlich hast Du schriftlich, dass die Werksgarantie ab dem Tag der EZ läuft. Sonst stehst Du stattdessen mit der wesentlich schlechteren Händlergewährleistung da.

Ein nachträglicher Lifetime Abschluß ist auch nicht möglich - hier gilt immer das Datum der Auslieferung. Ist das vorbei dann geht da nichts mehr.

Gruß, Marcus
 
AW: Neuwagen ohne Garantie - geht problemlos bei voheriger Auslieferung an Ausbauer

Moin,

da drück ich Dir die Daumen! Aber wie Marcus schon schrieb, jedes Entgegenkommen würde Geld kosten........

Ich hatte mich bei früheren Beiträgen von Dir schon gewundert, dass Du einen T5.1 mit EZ 2010 und 96 kW hast.
 
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Hallo,

auch von mir ein ganz festes Daumendrücken.
 
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Hallo,

vielen Dank für die aufmunternden Worte. Ja leider kann ich nur hoffen das VW da einlenkt oder das jetzt einfach nichts mehr kaputt geht.

@Marcus - ich hatte mein Anliegen an den Kundenservice geschrieben, wohin kann man sich noch wenden?


Leider habe ich nichts schriftliches, nur bei der Bestellung des Fahrzeuges hatte ich damals für die Einbauten von Dipa die 2 Jährige Gewährleistung ab Erstzulassung aufgenommen. Das es aber bei einem Neufahrzeug ohne Zulassung eine schon laufende Garantie geben kann, habe ich leider nicht geprüft.

Der VW Händler bei dem ich das Auto gekauft hatte, versucht jetzt auch noch die normale Garantie ab EZ zu bekommen. Versuch es gerade in alle Richtungen.

Grüße,

Thomas
 
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Hallo Thomas

Ich habe auch ein T5.1 BJ 2009 mit 96 kw von einem Camping-Ausbau-Händler als "neu" erworben und im Juni 2011 auf mich als ersten Halter zugelassen. Damit war bereits bei der Zulassung die Werksgarantie von VW abgelaufen - das war mir aber bekannt. Meinen gesetzlichen Garantieanspruch habe aber trotzdem - nicht gegen VW sondern gegen den Händler, der mir das Auto verkauft hat. Weil mir - wie gesagt - der Sachverhalt klar war, ärgere ich mich darüber auch nicht, sondern freue mich, noch 2011 einen "neuen" 5-Zylinder bekommen zu haben.

Gruß, Peter
 
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Hallo Thomas

Ich habe auch ein T5.1 BJ 2009 mit 96 kw von einem Camping-Ausbau-Händler als "neu" erworben und im Juni 2011 auf mich als ersten Halter zugelassen. Damit war bereits bei der Zulassung die Werksgarantie von VW abgelaufen - das war mir aber bekannt. Meinen gesetzlichen Garantieanspruch habe aber trotzdem - nicht gegen VW sondern gegen den Händler, der mir das Auto verkauft hat. Weil mir - wie gesagt - der Sachverhalt klar war, ärgere ich mich darüber auch nicht, sondern freue mich, noch 2011 einen "neuen" 5-Zylinder bekommen zu haben.

Gruß, Peter

Hallo Peter,

mein Händler war leider VW und dort wird dann strikt nach Prozesshandbuch gehandelt. Aktuell habe ich ja schon das Problem für vorhandene Mängel selbst zahlen zu müssen und habe bis jetzt noch keine Einigung erzielt.
Wenn dann erstmal etwas größeres kaputt ist wird das ja immer auf einen langwierigen Streit hinauslaufen. Wie eine geseztliche Garantie im Einzelfall umgesetzt wird ist ja auch nicht sicher, vor allem die Beweisführung halte ich für schwierig:
"2-jährige gesetzliche Haftung: Verkäufer ist in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht, Käufer ist in den folgenden 18 Monaten in der Beweispflicht."

Aber gut das du das vor dem Kauf schon wusstest, mir wurde beim Kauf gesagt das ist ein Neuwagen der hat natürlich 2 Jahre Herstellergewährleistung. Leider hatte ich das nicht schriftlich.

Grüße,

Thomas
 
AW: Neuwagen ohne Garantie - geht problemlos bei voheriger Auslieferung an Ausbauer

... Meinen gesetzlichen Garantieanspruch habe aber trotzdem - ...
der unterschied zwischen gewährleistung (mit beweislastumkehr nach 6 monaten) und garantie ist bekannt?
 
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Aber gut das du das vor dem Kauf schon wusstest, mir wurde beim Kauf gesagt das ist ein Neuwagen der hat natürlich 2 Jahre Herstellergewährleistung. Leider hatte ich das nicht schriftlich.

Grüße,

Thomas

Du hast einen Neuwagen gekauft, insofern hätte dein Händler dich darüber aufklären müssen, dass keine Herstellergarantie dabei ist. Imho ist das ein Mangel und berechtigt dich zum Vertragsrücktritt. Da lange rumzumachen, macht keinen Sinn.
 
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Noch zur Ergänzung:
bei nachträglich veränderten Fahrzeugen (wie hier gegeben: nachträglicher Umbau) gibt es auch keinerlei Garantieverlängerungen/Anschlussgarantien.
Hat mein nächstliegender :D erst selbst nicht glauben wollen/können ... ist aber so!

Ernest
 
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Hallo,

ich habe jetzt die Antwort vom Kundenservice bekommen. Garantie zählt immer ab Auslieferung vom Werk, hat ein Auto das Werk verlassen läuft die Garantie los.
Ich denke es gibt genügend VW Händler die Neuwagen ohne Erstzulassung auf dem Hof stehen haben, ich hoffe die informieren Ihren Kunden besser.

Am Auslieferungsdatum wird hinterher auch nichts mehr geändert. Die Anschlussgarantie greift dann erst im Dezember 2012.

Bis jetzt hatte ich einen Defekt am Fahrzeug den ich jetzt selber zahlen muss, da leider der VW Verkäufer auch nicht die gesetzliche Gewährleistung erfüllen will.

Jetzt werd ich mal in Ruhe die nächsten Schritte überlegen.

Grüße,

Thomas
 
AW: Neuwagen ohne Garantie - geht problemlos bei voheriger Auslieferung an Ausbauer

Hallo,
genau so ist es nicht.

Das Auto gilt als ausgeliefert wenn die Übergabeinspektion gemacht und im System hinterlegt wird. Das passiert bevor das Auto beim ausliefernden Händler vom Hof rollt. Neuwagen die beim VW Händler stehen haben dieses Problem also nicht.

Das Problem bei Dir ist wohl, dass der Umbauer kein VW Händler ist. Daher wurde die Übergabeinspektion gemacht bevor er das Auto bekommen hat.

Gruß, Marcus
 
AW: Neuwagen ohne Garantie - geht problemlos bei voheriger Auslieferung an Ausbauer

Hallo

Du kannst bei jedem freundlichen VW-Händler das Datum der Übergabeinspektion abfragen. Wahrscheinlich wurde die aber eben kurz nach der Auslieferung und noch vor dem Umbau gemacht - so war es jedenfalls bei meinem Camper. Die gesetzliche Gewährleistung muss Dir aber nicht VW sondern Dein Verkäufer gewähren. Du musst die nächsten Schritte also gegen den Händler richten - VW ist 24 Monate nach der Übergabeinspektion sowohl gegenüber Dir als auch gegenüber dem Händler aus dem Schneider.

Gruß, Peter
 
AW: Neuwagen ohne Garantie - geht problemlos bei voheriger Auslieferung an Ausbauer

Hallo

Du kannst bei jedem freundlichen VW-Händler das Datum der Übergabeinspektion abfragen. Wahrscheinlich wurde die aber eben kurz nach der Auslieferung und noch vor dem Umbau gemacht - so war es jedenfalls bei meinem Camper. Die gesetzliche Gewährleistung muss Dir aber nicht VW sondern Dein Verkäufer gewähren. Du musst die nächsten Schritte also gegen den Händler richten - VW ist sowohl gegenüber Dir als auch gegenüber dem Händler 24 Monate nach der Übergabeinspektion aus dem Schneider.

Gruß, Peter

Leider ist aber die gesetzliche Gewährleistung des Händlers deutlich schlechter als die Werksgarantie ...

Gruß, Marcus
 
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