Gosa
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Essen
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 2006
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- Nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Cruise
- Radio / Navi
- RNS-2 DVD
- FIN
- WV2ZZZ7H6HXXX
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7H
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Motor BPC 2.5L TDI mit DPF
5 Zylinder
6 -Gang Getriebe
Zusatzbatterie unter Beifahrersitz
238.886KM
Hallo,
jetzt hat es uns auch erwischt. Öl im Kühlwasser und der Behälter dunkel geworden.
Die Werkstatt hat Kosten von ca. 1500€ anberaumt, wegen Ölkühlertausch, Spülung, Klimaanlagenneubefüllung, und kompletter Ölwechsel.
Da ich erst vor wenigen Monaten einen Ölwechsel hatte möchte ich den erneuten Ölwechsel sparen. Ist das vertretbar? Das Öl geht nur in den Kühlkreislauf, aber nicht umgekehrt oder?
Und warum die Klimaanlage auch befüllt werden muss verstehe ich immer noch nicht.
Ach ja, soll ich die Wasserpumpe gleich mitmachen lassen (wurde nicht eingerechnet), ja oder nein? Der Wagen ist von April 2006, 2,5L TDI mit Stirnrad, der 5 Zylinder.
Könnte da noch die Kulanzregel gelten wegen defekten Ölkühler bei dem Baujahr? Hatte von dieser Rückrufaktion bis 07.2017 oder wie das heißt gehört.
Also, muss neues Öl rein und Klimaanlage auch gemacht werden, oder kann ich das guten Gewissens der Kosten wegen abziehen?
Gruß Gosa
jetzt hat es uns auch erwischt. Öl im Kühlwasser und der Behälter dunkel geworden.
Die Werkstatt hat Kosten von ca. 1500€ anberaumt, wegen Ölkühlertausch, Spülung, Klimaanlagenneubefüllung, und kompletter Ölwechsel.
Da ich erst vor wenigen Monaten einen Ölwechsel hatte möchte ich den erneuten Ölwechsel sparen. Ist das vertretbar? Das Öl geht nur in den Kühlkreislauf, aber nicht umgekehrt oder?
Und warum die Klimaanlage auch befüllt werden muss verstehe ich immer noch nicht.
Ach ja, soll ich die Wasserpumpe gleich mitmachen lassen (wurde nicht eingerechnet), ja oder nein? Der Wagen ist von April 2006, 2,5L TDI mit Stirnrad, der 5 Zylinder.
Könnte da noch die Kulanzregel gelten wegen defekten Ölkühler bei dem Baujahr? Hatte von dieser Rückrufaktion bis 07.2017 oder wie das heißt gehört.
Also, muss neues Öl rein und Klimaanlage auch gemacht werden, oder kann ich das guten Gewissens der Kosten wegen abziehen?
Gruß Gosa