Multivan TSI, Edition 25, Probefahrt am 10.4.

Gutes Fahrzeug, Kettenspanner kann bei dem Baujahr aber noch ein Thema sein!
Lässt sich aber im verlauf der Gebrauchtwagengarantie klären!
 
Ich verkaufe meinen in 11 Monaten mit ca. 60000 KM, ist aber eher was für die Großfamilie! :D
 
Ja Langer radstand findet man ein paar in der Preisklasse... Is nur nix für mich.
 
Hallo Gunnar,
nur als Hinweis: Habe bei mir nach knapp 4 Jahren den Steuerkettenspanner wechseln lassen, war im Rahmen der Garantieverlängerung kein Problem. Habe mir eine Rechnungskopie geben lassen: ca. 730,- €.
Ob das im Rahmen der Gewährleistung gemacht wird, kann ich nicht sagen, solltest Du evtl. abklären.
Grüße
Christian
 
Danke für den Hinweiß. Bei welcher KM Leistung?
 
ca. 50.000 km
 
Ok. Die meisten Aussagen hier im Board sind ja um oder sogar vor 50000km. Der den ich kaufen möchte hat ja bereits 142000km. Aus der VW historie ist leider nichts zu entnehmen das es schon gemacht wurde. Also entweder das Problem ist bei dem Fahrzeug bis jetzt noch nicht entstanden (was nicht heißt das es "nie" kommen wird) oder aber es wurde schon gemacht.
Wenn das Problem noch entsteht kann ich es ja über die Garantie abwickeln lassen (sofern im ersten Jahr) aber auf Verdacht werden die das wohl nicht auf Garantie machen lassen.

Schwieriges Thema.
 
aber auf Verdacht werden die das wohl nicht auf Garantie machen lassen

Das ist zu befürchten. Hinzu kommt, so war es zumindest bei mir, dass die Gräusche nur bei entsprechend niedriger Außentemperatur reproduzierbar auftraten. In meinem Fall war das Geräusch im Februar/März zu hören und dann wieder ab November. Im November bist Du schon aus den ersten 6 Monaten (Beweislastumkehr) raus.
 
An meinem TSI ist außer Öl noch nichts getauscht worden! :cool:
 
Kilometerstand 55451 !
 
Das ist zu befürchten. Hinzu kommt, so war es zumindest bei mir, dass die Gräusche nur bei entsprechend niedriger Außentemperatur reproduzierbar auftraten. In meinem Fall war das Geräusch im Februar/März zu hören und dann wieder ab November. Im November bist Du schon aus den ersten 6 Monaten (Beweislastumkehr) raus.
Verwechselt du da nicht Gewährleistung und Garantie?
Ich bekomme eine Gebrauchtwagengarantie. Wie deren Bedingungen aussehen weiß ich allerdings nicht. Aber das Wort Garantie spricht eigentlich rechtlich für sich.
 
Bei Garantie wird es noch schwieriger ;)
Die gesetzliche Gewährleistung muss ein Händler immer geben, wenn er an privat verkauft, 12 Monate, aber nach 6 Monaten Beweislastumkehr. (Bei Neuwaren 24 Monate)

Das Wort Garantie sagt eigentlich gar nichts aus.
Eine Garantie ist immer von den Bedingungen des Garantiegebers abhängig, meist ist das bem Gebrauchtwagenkauf eine Versicherung zu bestimmten Bedingungen, aber die schließt die Gewährleistung nicht aus.
 
Also gemäß BGB ist eine Garantie schon definiert. Ob der zusatzwisch "gebrauchtwagengarantie" dem entspricht muss ich prüfen.

Und ja sie schließt die Gewährleistung nicht aus das ist korrekt.
 
Das stimmt so nicht ganz. Vereinfacht gesagt steht dort nur, dass man die Rechte aus der Garantie geltend machen kann und bei wem. Welche das sind, steht nicht im Gesetz.
 
Wikipedia bringt es auf den Punkt: "Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht übernommene freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden."
 
Zurück
Oben