cs_
Top-Mitglied
- Ort
- Berlin-Steglitz
- Mein Auto
- T5 Caravelle
- Erstzulassung
- 19.07.2007
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- TDI tunt man nicht und Transporter sind keine Sportwagen. Schnell gefahren wird anders!
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- RCD200 MP3
- Extras
- Xenon; Climatronic; WWZH mit FFB; zweite Schiebetür li; Schiebefenster li+re; 17"-Fw; AZEV 8.5x18
- Umbauten / Tuning
- Freisprechanlage Funkwerk EGO LOOK
- FIN
- WV2ZZZ7HZ8H0187##
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- Caravelle TDI 4motion
Vorgestern habe ich nun endlich meine Caravelle angemeldet. Bestellung war 30.04.2007, Übernahme in Hannover wird der 24.07.2007 sein, Fertigstellung / Zählpunkt 8 war bereits am 02.07.2007. Ich werde hier meinen Wagen Dienstag Abend mal per Bilder von der Übergabe vorstellen, freue mich auch schon gaaaanz doll darauf, die ersten Meter damit rollen zu dürfen.
ABER:
Ich habe eine böse Befürchtung! Ich hatte das 17-Zoll-Fahrwerk nachbestellt, dies auch per Auftragsbestätigung bestätigt bekommen, auf der Rechnung taucht es auch auf und die 820 Euro zusätzlich wurden auch berechnet und bezahlt. NUR: auf Fahrzeugschein und -brief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ist als Bereifung "205/65R16C 103T auf 6,5x16ET51" angegeben. Drauf sein müßte "(Ganzjahresreifen) 215/60R17C 109/107T auf 7x17".
Nun die Frage: ist da immer die minimale Standardbereifung angegeben oder haben die im Werk tatsächlich vergessen, das 17-Zoll-Fahrwerk zu verbauen? Oder gibt es eine versteckte "Unverträglichkeit" mit Allrad oder dem verstärkten Fahrwerk (ähnlich dem Thread über Verdunkelung und Grünglas), so daß einfach nicht verbaut wurde? Was dann? Nachrüsten lassen auf Kosten von VWN möglich?
Ich stehe ganz schön neben mir im Moment. Da ich schon wandlungsgeschädigt bin (T4 MV Highline vor 5 Jahren), geht mir jetzt die Muffe. Habe keine Lust auf neuerliche Probleme...
Kann mir also jemand bestätigen, daß oder daß nicht in seinen Fahrzeugpapieren auch die 16-Zoll-Reifen angegeben sind, obwohl er das 17-Zoll ab Werk hat?
ABER:
Ich habe eine böse Befürchtung! Ich hatte das 17-Zoll-Fahrwerk nachbestellt, dies auch per Auftragsbestätigung bestätigt bekommen, auf der Rechnung taucht es auch auf und die 820 Euro zusätzlich wurden auch berechnet und bezahlt. NUR: auf Fahrzeugschein und -brief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ist als Bereifung "205/65R16C 103T auf 6,5x16ET51" angegeben. Drauf sein müßte "(Ganzjahresreifen) 215/60R17C 109/107T auf 7x17".
Nun die Frage: ist da immer die minimale Standardbereifung angegeben oder haben die im Werk tatsächlich vergessen, das 17-Zoll-Fahrwerk zu verbauen? Oder gibt es eine versteckte "Unverträglichkeit" mit Allrad oder dem verstärkten Fahrwerk (ähnlich dem Thread über Verdunkelung und Grünglas), so daß einfach nicht verbaut wurde? Was dann? Nachrüsten lassen auf Kosten von VWN möglich?
Ich stehe ganz schön neben mir im Moment. Da ich schon wandlungsgeschädigt bin (T4 MV Highline vor 5 Jahren), geht mir jetzt die Muffe. Habe keine Lust auf neuerliche Probleme...
Kann mir also jemand bestätigen, daß oder daß nicht in seinen Fahrzeugpapieren auch die 16-Zoll-Reifen angegeben sind, obwohl er das 17-Zoll ab Werk hat?