Coestar
Aktiv-Mitglied
- Ort
- NRW
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 02.2014
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Highline
- Radio / Navi
- RNS 510+Dynaudio
- Extras
- Hat nicht: Sprachverstärkung,sperrb. Diff., extra get. Scheiben, Gute Nach Paket, DVD System....
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Skoda Fabia 2015 und Yeti 1,2 von 2011 (den Schummeldiesel haben wir abgegeben :))
Die Vorgaben -NEFZ- wurden hier in Kraft gesetzt, das KBA hat weggeschaut wohl wissend, dass es da Probleme gibt, und es wurden Abschaltvorrichtungen toleriert, weil die Regierung kein Interesse hatte, da genauer hinzuschauen.
Das ist mir zu einfach gedacht und eine spur weit zu polemisch.
Du behauptest, dass das KBA und auch die europäische Aufsicht der NEFZ wissentlich weggeschaut haben - das habe ich bis dato noch nicht belegbar gehört/gesehen.
Meiner Meinung nach würde alleine Europa keine Schmerzen haben hier dem "Betrüger" einen Prozess an den hals zu wickeln - gerade wenn es ein deutscher Konzern ist....aber da habe ich nichts gehört.
Also hat der Motor einen EU zertifizierten Prüfzyklus eingehalten und seine Abnahme bekommen und das KBA (was meiner Kenntnis nach keine eigenen Messungen macht) hat die Freigabe übernommen - da PKW die eine EU Bescheinigung haben, auch nicht noch mal nach deutschen Gesetzen zu prüfen sind.
Den Doppelaufwand würde man ggf. in den Schwarzbüchern vom Bund der Steuerzahler sonst nachlesen können. Und selbst wenn das KBA oder eine Prüfstelle hier Auffälligkeiten erkennt, so muss man über die EU das Verfahren anstreben.
Ein Beispiel aus dieser EU Diskussion. Ich fahre mit dem T5 gerne in den Urlaub und habe meinen Anhänger dabei. In den Niederlanden ist es Vorschrift, dass das Bremsseil des Anhängers über eine Öse o.ä. mit der Karosse fest verbunden ist. Mein Bus hat diese Öse aber nicht (Original VW Teil). Ich habe Hannover darauf angesprochen und man Antwortete, dass der Bus eine EU Zertifizierung hat und man hier auch nicht nachrüsten würde. Die im Raum stehende Strafe würde gegen EU-Recht verstoßen....Will sagen: VW hat ein EU konformes Auto gebaut (auch mit Schummel-Diesel).
Nun hat VW aber der Bundesregierung gegenüber erklärt (und den EU Leuten auch), dass man durch ein Software Update die Schummellei ohne nachhaltige Kundenschädigung in den Griff bekommen kann. Da also erst einmal kein Schaden beim Verbraucher rechtlich belegbar ist, ist hier nichts einzuklagen.
Das wiederum glaubt die oben gescholtene Umwelthilfe nicht und fordert eine mechanische Nachrüstung durch einen "Filter", welcher wohl technisch machbar aber auch teurer ist als ein Software Update.
Insofern finde ich es Konsequent zu prüfen ob nach dem Software-Update die Kfz die Grundvoraussetzung der EUR5 (und EUR6) erfüllen.
Die zurzeit laufende Diesel-Umtauschprämie ist eine Farce an sich, da die vom Diesel-Skandal betroffenen Diesel in der Regel alles EUR5 Diesel waren, welche nicht unter die aktuelle Förderung fallen. Wir holen somit meist nur die VW Pumpe Düse von der Straße und die nicht schummeligen Common Rail.....
Für mich bleibt es nicht bei dem einfachen Weg, dass es ein reines Regierungsproblem ist/wäre.
Die Regierung könnte mit Sicherheit mehr tun oder schärfer vorgehen, aber so lange Niedersachsen auch an der VAG beteiligt ist (und die Kfz Branche ein Zugpferd ist) wird da wohl der Ton nicht verschärft. Die Frage ist ja auch, warum es augenscheinlich nur um ein VW Thema geht und die anderen Hersteller (BMW und Mercedes) weitestgehend geräuschlos durch das Thema bis dato gelaufen sind.
Mein Fazit: Das, was wir sehen ist die reine Überheblichkeit des größten Autobauers.