- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 11/2012
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- neuer Motor von VW bei KM 93000
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- RCD 310+DAB (+) MJ2013?
- Extras
- HA-Sperre, drittes Bremssystem auf dem Beifahrersitz, Xenon, LSH, Zölzer, Primavelo .........
- Umbauten / Tuning
- Goldschmitt 4K-LFW, Niveauregulierung, autom. Nivellierung, 3,5t zGG + 3,5t AHK, 7t GzG, 1950kg HA-Last
- FIN
- WV2ZZZ7HZD-----
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Moin
ich bin mir gar nicht sicher ob man eine Anpassung der Software nicht hinnehmen muß, bzw. anderweitig mit dem Verlust der Garantie rechnen muß falls man dies ausdrücklich verneint.
Solange in einem vertretbaren Rahmen sich die Drehmoment-oder Leistungsangaben ändern wird das wohl für den Kunden zu akzeptieren sein (zumindest rechtlich - und "vertretbar" scheint bis zu 10% zu sein)
Klingt Scheiße, könnte ich mir aber Vorstellen...
Baumi
Hallo,
im Auslieferungszustand ist eine Abweichung von - 10% zu akzeptieren, wobei der Richter, der das so entschieden hat, lebenslang in eine Folterkammer gesteckt gehört. Man stelle sich vor, der Mann kauft 10 Bananen und erhält nur 9 und bekommt gesagt: "Passt schon, 10 % weniger ist in der Toleranz." Was dann wohl passiert?
VW jedenfalls darf nicht unabgestimmt nachträglich zur Vertuschung von Mängeln eine Kastratensoftware aufspielen und der Kunde muss das auch nicht akzeptieren, da bin ich mir sicher.
Die Garantie darf dadurch nicht eingeschränkt werden.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Kulanz bei Weigerung entfällt, wobei im sechsten Jahr nach Neukauf da sowieso kaum noch was gehen dürfte.
Gruß
hjb