audimania zum Thema Leuchtweitenregulierung:
Als erster Anlaufpunkt sagt
Wikipedia zu „Gesetzliche Bestimmungen„ genau, was thdoerr sagt. „Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-
Lichtstrom von 2000
Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor.“ Die LED Scheinwerfer von T6 und T6.1 haben lt. Bauartgenehmigung einen Soll-Lichtstrom von 1950 Lumen. (Sonst bräuchte der T6.1 wahrscheinlich auch eine Scheinwerferreinigungsanlage)
Die Informationen von Wikipedia verweisen allerdings auf eine etwas veraltete Version der ECE 48, die diesen Sachverhalt innerhalb der EU regelt. Als Quelle (von 2006) könnt ihr
dieses Dokument zu Rate ziehen.
Die aktuelle (2016) Fassung der ECE 48 trifft dazu keine genaue Aussage mehr. Siehe
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2016.265.01.0125.01.DEU 6.2.6.2.1. allerdings erlaubt auch diese Manuelle Leutweitenregelung und schreibt keine Automatische vor, es sei denn die Bestimmungen in 6.2.6.1.1. und 6.2.6.1.2. können anderweitig nicht erfüllt werden. Das ist nun der Stand in der EU.
Was sagt unsere hoch geschätzte StVO eigentlich dazu?
Einzig hier taucht das Thema im Gesetz auf:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__50.html
Unter (10) 1. & 2. sehen wir, dass lediglich für „Gasentladungslampen“ (ugs. Xenon) eine automatische Leuchtweiteregelung sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben ist.
Ich sehe hier keinen Grund, warum die für das Fahrzeug zugelassenen Scheinwerfer nicht manuell geregelt werden sollten. Dass VWN diese nur automatisch geregelt anbietet hat gesetzlich meines Erachtens nach kleine Bewandtnis. Der Hersteller der LED Scheinwerfer des T6.1, Valeo, schreib auf seiner Webseite dazu ebenfalls nur von Xenon Scheinwerfern.
Automatische Leuchtweitenregulierung
Meine Erfahrung mit dem TÜV waren ebenfalls problemlos. Solange die Regelung funktioniert und vom Fahrersitz aus bedient werden kann war mein Prüfer damit einverstanden.
Disclaimer: Ich bin kein Jurist und kann die Vollständigkeit meiner Informationen nicht garantieren, kann aber mit Sicherheit sagen, dass niemand gezwungen wird einen solchen Umbau zu machen ;-)