kurze Freude mit dem Neuen

AW: kurze Freude mit dem Neuen

500 EUR ist natürlich ein besserer Witz wenn man bedenkt, daß eine ordnungsgemäße Reparatur lt. Deinem Gutachter schon 3000 EUR kosten würde.

Ich denke aber, wenn SIe einen Brief vom Anwalt da liegen haben werden sie ihre Position nochmals überdenken.

Gruß, Marcus
 
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500 EUR ist natürlich ein besserer Witz wenn man bedenkt, daß eine ordnungsgemäße Reparatur lt. Deinem Gutachter schon 3000 EUR kosten würde.

Ich denke aber, wenn SIe einen Brief vom Anwalt da liegen haben werden sie ihre Position nochmals überdenken.

Gruß, Marcus

ja aber im Kaufvertrag steht "Unfallschaden siehe Anlage" (wenn ich das richtig verstehe). Damit wurdest Du im Minimum informiert dass da was ist (Unfall); wenn nun die Anlage "unvollständig" ist; nun ja; das kann dann nur noch ein Jurist beantworten.
 
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Hallo,

ich möchte dem Autohaus nicht unterstellen, dass es vollumfänglich von dem Unfallschaden informiert war. Aber die ganze Sache "stinkt zum Himmel"!

Das Angebot der Minderung von EUR *500,00 "ist ein absoluter Witz"!

Wenn alles so gelaufen ist, wie du schreibst, und das Autohaus seriös arbeitet und einen funken Anstand hat, wird man dir entweder die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages oder wahlweise die fachgerechte Nachbesserung anbieten.

Spreche schnellstmöglich mit einem Anwalt. Und dann telefoniere mit einem Geschäftsführer des Autohauses. Erkläre ihm sachlich den Sachverhalt und den Umstand, das du klagewillig und rechtschutzversichert bist.

Außerdem solltest du ihm mitteilen, das du zwei weitere Fahrzeuge besitzt, und nicht mehr mit dem Fahrzeug fahren wirst!

Dann droht ihm bei einem eventuellen Rechtsstreit u.U. nach ein bis zwei Jahren eine Fahrzeugrücknahme, ohne das er von dir größeren Nutzungsersatz bekommt. Der berechnet sich nämlich nach gefahrenen Kilometern.

Das ganze vernünftig und sachlich, aber mit Nachdruck. Wenn er merkt, das du dich sachkundig gemacht hast, wird er vielleicht einer Rückabwicklung zustimmen.

Und dann lass dir nicht die Überführungsfahrten als Nutzungsersatz anrechnen!
Alle Vertragsparteien werden bei einer Rückabwicklung so gestellt, als wenn der Vertrag nie zustandegekommen wäre. Und hier wären die Überführungsfahrten nicht notwendig gewesen. Für die übrigen gefahrenen Kilometer musst du dir Nutzungsersatz anrechnen lassen, weil du hiervon einen Vorteil und das Autohaus einen Nachteil hat. Diese Vor- und Nachteile werden ausgeglichen.

Es kann sein, das bei einem größeren Autohaus die Geschäftsleitung von deinen Kaufumständen bis jetzt nicht informiert ist. Und das ein Geschäftsführer vielleicht umsichtiger denkt, als ein angestellter Verkaufsleiter oder Verkäufer.

Und wenn er deinen Vorschlag der Rückabwicklung ablehnt, weisst du wenigstens woran du bist! Dann bleibt dir nur der Klageweg. Das kostet in jedem Fall Nerven und Zeit (Geld übernimmt bei dir hoffentlich die Rechtschutzversicherung).

Dauer eines solchen Prozess mit Gerichtsgutachter je nach Verlauf zwischen min. 6 und 24 Monaten!

Grüße,

caravelle
 
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Wenn du schon die Lacknasen gesehen hast, dann war das für den Händler als Fachmann auch ersichtlich. Hätte er doch zumindest misstrauisch werden sollen bzw müssen, zumal du doch die Stellen angesprochen hast. Und ein Lackdicke-Messgerät hätte dann wohl auch schon einiges mehr zu Tage gebracht. Wenn Rechtsschutz, dann Anwalt, alles andere ist bei dem Angebot von 500,00 € wohl vergebliche Liebesmüh. Und vor allem hat man ggf. keinen Nachweis, alles wird abgestritten, insbesondere wenn jetzt irgendwas am Telefon besprochen wird.
Gibt die Dinge in die Hände eines Anwaltes.
 
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..ich hoffe Du kannst Deine Frau überzeugen so einen Wagen muss man zurückgeben!!!!!!!!!

Im Zweifelsfalle kaufe Dir lieber einen etwas schlechter ausgestatteten Neuwagen und habe Spass daran.

LG

Kutte
 
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Hallo,

...aus dieser Nummer kommt der :D so schnell nicht raus.

Da es sich um einen "Werkswagen" handelt, gibt es zu jedem Fahrzeug ein Gutachten ......und da steht wirklich alles drin.
Aufgrund dieses Gutachtens kauft der :D das Fahrzeug an ......mit dem Gutachten kann er abschätzen, was er in den Wagen rein stecken muss und wie viel er dann da dran verdienen kann.

Die Fahrzeug Historie ist ja keine versteckte Maske ....das soll jedem :D helfen, z.B. damit Teile nicht doppelt getauscht werden und so unnötige Kosten entstehen.

Das hier jetzt der "Unwissende" gespielt wird ist schon beachtlich.
Also mit 500€ würde ich mich da nicht abspeisen lassen.

Eine Ordnungsgemäße Reparatur sieht auch keine Spachtelmasse vor, sondern immer den Austausch ganzer Bauteile.
So wird wegen einer Schramme schon mal eine ganze Tür, oder eine ganze Seitenwand erneuert.
Hier muss man auch unterscheiden, wurde hier eine alte "Möhre" verkaufsfördernd auf geputzt, oder ein praktisch neues Auto vermurkst.

Ich habe mir bisher alle T5 als Werkswagen blind gekauft, wusste aber auch immer Aufgrund der Gutachten, was mit den Autos los war, oder was bereits repariert wurde.
Normalerweise ist das ein ganz normales Geschäft ......wenn nicht einer in dieser Kette versucht zu besch.....
Solchen Händlern gehört das Handwerk gelegt !!!

Gruß
Claus
 
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@Gerrit74

Schick mir doch bitte mal per PN den Namen des Autohauses, ich möchte gerne mal wissen ob es das Autohaus ist das ich vermute. Ich habe hier in der Firma eine kompl. VW Flotte und bringe meine Fahrzeuge hier zum hiesigen Händler in Offenbach.

Das wäre auch ein Grund für mich den Händler zu wechseln.

Ich würde den Bus zurück geben und auf Wandlung bestehen, vielleicht wäre auch die Möglichkeit eines gleichwertigen Fahrzeugs zum gleichen Preis gegeben. Die sollen Dir ein anderes gleichwertiges Fahrzeug besorgen für den gleichen Preis. Möglichkeiten haben die dafür genug.
 
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Als erstes würde ich von euerem Traumauto das "Taum" streichen.
Danach den Händler per Fax und Einschreiben (ggfls. über Anwalt) informieren, daß der Kauf rückgängig gemacht wird und er das Auto abholen soll (u.a. wg. der Risiken auf dem Weg zum "Freundlichen").

Deinen Beschreibungen nach (Lacknasen und schlecht gespachtelt) hätte der "Freundliche" den Schaden sehen müssen. Dazu die Historie, Gutachten als Werkswagen usw.

Sieht nach offensichtlichem Betrug aus!


Trennt Euch von dem Auto, damit werdet ihr langfristig nicht glücklich.

Ach ja: Trennt Euch danach auch vom "Freundlichen", diese Pappnase!
 
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Hallo,

Leute, Leute! Der spielt doch nur am Telefon den Unwissenden!

Wenn das zum Streitfall wird, werdet ihr euch wundern, was der Verkäufer so alles weiss!

Und er wird behaupten, den Käufer über alles informiert zu haben! Siehe Kaufvertrag: "Unfallschaden gemäß beiliegender Rechnung".

Ich hoffe für Gerrit74 das die Vertragsunterlagen vollständig sind, und er die beiliegende Rechnung als Anlage zum Kaufvertrag ausgehändigt bekommen hat.

Sonst wird das eine ganz haarige Angelegenheit!

Würde mich nicht wundern, wenn die originale Rechnung der vermurksten Unfallschadenbeseitigung auf einmal auftaucht. Und angeblich dem Käufer zugänglich gemacht wurde (gezeigt wurde)!

Man kann die Sache menschlich betrachten! (Schimpfwörter benutze ich hier nicht!)

Man muss die Sache aber leider juristisch betrachten!

Bin mal gespannt, wie es weiter geht?

Grüße,

caravelle
 
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Hi Gerrit,

verdammte Axt, wie rotz frech manche sind !
Das Schlimme in unserem Land ist: Recht haben und Recht bekommen :mad:
Laß ich mal so stehen ! Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur ganz viel Glück wünschen und hoffe, du hast nen super8) Anwalt !
Ich drück dir ( euch ) fest die Daumen

Gruß Jockel
 
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Im Kaufvertrag steht: Unfallschaden siehe Anlage. Die Anlage war die Rechnung über das Nachlakieren einiger Kratzer am hinteren Stossfänger und an der Fahrertür sowie das Austauschen eines verkratzen Lederbezuges.
........... Aussage gegenüber meiner Frau und mir: Das waren nur Kleinigkeiten der Wagen hatte keinen Unfall oder ähnliches, dass müßten wir Ihnen ja mitteilen. Der ist wie neu.
Das Autohaus hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass es Ihnen leid tut, aber sie hätten das mit dem Schaden nicht sehen können.

Moin,

soooooooooooo problematisch ist das doch gar nicht... :D

Im Grunde hat sich das AH mit der ("Teil-") Rechnung gründlich reingerissen...
Und dann das kackfrech als "Anlage zum Unfallschaden" zu bezeichnen unterstellt deutlich mangelnde Sorgfalt, wenn das tatsächliche Schadengutachten wesentlich mehr & v.a. bisher nicht angegebene Schäden ermittelt.

Dies ist ein wunderschönes Beispiel für verdeckte (womöglich absichtlich verschwiegene) Mängel.
Schön nachgewürzt mit einem möglichen Betrugsvorwurf...
Da wird die Luft, aus der Nummer ohne ernsthafte Konsequenzen herauszukommen, deutlich dünner. Selbst wenn man Euch den Wagen ("Zug um Zug") zurücknimmt, könnte ein boshaft veranlagter Mitmensch das dennoch zur Anzeige bringen, die in Verfolgungszwang gerät.

Die mündlichen Aussagen sind rechtlich bedeutungslos, auch in Gegenwart von Ohrenzeugen, die mit Dir verbandelt sind.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..."

@caravelle,
warum sollten die die fehlende Rechnung nachlegen, wenn sie im Gegenzug 500 EUR Nachlass geboten haben... das hätten sie dann bei der Chuzpe auch nicht tun müssen...

(gibts das Angebot darüber in schriftlicher Form?...)
 
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Hallo,

hallo pille!

Der Beitragsverfasser meldet sich jetzt schon länger nicht zu Wort.

Den Grund hierfür kennen wir nicht, aktuelle Informationen haben wir nicht.

Trotzdem sollten wir ruhig weiterdiskutieren. Wir können alle nur dazulernen.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (Handwerk, kein KFZ-Gewerbe!) und als Handwerksunternehmer habe ich häufig mit juristischen Auseinandersetzungen zu tun.

Grundsatz: Menschliche Denkweise und mündliche Absprachen kann man vergessen!

Fakt: Wir haben einen Vertrag mit dem Vertragsbestandteil: "Unfallschaden laut beiliegender Rechnung" (oder so ähnlich).

Hat der Käufer eine "beiliegende Rechnung", die den tatsächlichen Umfang des Unfallschaden verschweigt, liegt m.E. ein nicht unerheblicher Sachmangel an der Sache vor.

Hat der Käufer diese "beiliegende Rechnung" nicht als Anlage zum Vertrag, müssen die Vertragsparteien nachweisen, was (welcher Unfallschaden) vereinbart war.

Im Streitfall ist es hierbei durchaus möglich, das der Verkäufer angibt, dem Käufer die "richtige" Unfallrechnung zugänglich gemacht zu haben (gezeigt zu haben).

Dann steht rein juristisch Aussage gegen Aussage. Wer hier beweispflichtig ist, kann ich nicht beurteilen. (Mann, haben wir keinen Juristen hier?)

Ein Preisnachlass von EUR *500,00 ist hier ein reines Kulanzangebot, rechtlich m.E. nicht weiter zu werten.

Nächstes Problem: Wandlung (Rückabwicklung Kaufvertrag), Nachbesserung oder Wertminderung (Schadenersatz). Grundsätzlich hätte hier der Verkäufer das Wahl- bzw. Angebotsrecht.

Rein juristisch für den Käufer eine ganz blöde Angelegenheit.

Für den Fall, das der Verkäufer im vorliegenden Fall hier mitliest (und unsere Diskussion und auch meine Beiträge der Grund sind, warum der Beitragsverfasser sich nicht mehr zu Wort meldet), und die bisherigen Angaben über die Kaufabwicklung richtig sind:

SERIÖSE VERKÄUFER HABEN SOLCHE KAUFABWICKLUNGEN NICHT NÖTIG!!! SOFORT WANDLUNG (RÜCKABWICKLUNG DES KAUFVERTRAGES) ANBIETEN, UND BEI DER ABWICKLUNG SEHR KULANT VORGEHEN!!!

Die Sache kann nämlich auch für den Verkäufer sehr nachteilig ausgehen! Zweijähriger Rechtsstreit, Beweisverfahren, Klage, zwei Anwälte, Gerichtsgebühren, usw.!

Und dann nach zwei Jahren wird der Verkäufer verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen.

DAS KANN TEUER WERDEN!!!

Und der Käufer ist im vorliegenden Fall rechtsschutzversichert!

Nicht zu vergessen: Derartige Gerichtstermine sind öffentlich. Zwar ist die Nennung des Namen des Verkäufers hier nicht statthaft (und hat auch bis jetzt nicht stattgefunden), aber über einen weiteren Streitfall könnte die Angelegenheit (und die Namen der Beteiligten) durchaus interessierten Personenkreisen bekannt werden!

DIESEN IMAGEVERLUST SOLLTE MAN ALS UNTERNEHMER NICHT RISKIEREN!

UND FÜR DIE ZUKUNFT: UNFALLFAHRZEUGE ENTSPRECHEND DEKLARIEREN!

In diesem Sinne, Grüße,

caravelle
 
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Moin Moin,
man sind hier viele Antworten aufgelaufen. Ich danke für Eure Anrguungen und Ratschläge.
Ich bin am Freitag gleich beim Rechtsanwalt gewesen. Ich hatte gar keine Lust mehr mich mit dem Autohaus persönlich zu einigen. Nacher sage ich da ein falsches Wort und schon habe ich selber den schwazen Peter. Ich will ja nicht gleich klagen, aber ich wollte der Sache zumindest einen offiziellen Touch verleihen. Gutachten liegt auch vor.
Wir haben ganz klar zur Rückabwicklung des Kaufes aufgefordert, denn ich wollte keinen Unfallwagen haben und bei diesem Schaden handelt es sich nun mal um einen offenbarungspflichtigen Schaden. Den will ich so nicht. Meine Frau ist zum Glück mitlerweile auch so weit. Das Autohaus hat jetzt eine Woche Frist bekommen sich zu der Sache zu äußern. Somit solltes es jetzt bei denen auf alle Fälle Chefsache geworden sein. Der Rechtsanwalt sagte aber auch ganz klar, dass es eine Sache von 4 Wochen oder 10 Monaten werden kann. Sowas wird gerene mal ausgesessen.
Nun ja, wir haben ja zum Glück noch einen Kombi, mit dem wir uns bewegen können. Sollte es sich wirklcih so lange ziehen, werde ich mir in der Tat irgendeine Billigkutsche für die Zeit besorgen und den Bulli abmelden.
Ohne das der Radkasetn, der ja auch neu gekommen ist, demontiert wurde, beläuft sich der Schaden auf rund 2500 Euro und der wertverlust liegt bei ca. 1900 Euro.
Kommt mir irgendwei etwas weing vor, aber wenn dem so ist, ist das eben so. Für mich noch ein Grund den schicken Bus nicht zu behalten.
Ich berichte weiter, wenn es was neues gibt.
Gruß Gerrit
 
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@Gerrit

Die Frage ist nun, wenn die Dir die 4.400,-- Euro nachlassen bzw. die kompl. "Fachmänische" Reparatur übernehmen so das dass Fahrzeug wieder so da steht wie es sein sollte würde ich es mir überlegen ob ich die Kiste behalte.

Die andere Seite ist wie sich der Wiederverkaufswert verhält wenn Du den Bus mal wieder verkaufen möchtest und den Schaden angeben musst.

Schwere Entscheidung
 
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Nabend,
unten am Schweller war ja der Unterbodenschutz nicht richtig aufgetragen. Wie ein Kaugummi, das man auf ein Blech drückt, und dann an einer Seite wieder anhebt. Wer weiß wie lange da jetzt schon die Feutigkeit zerrt........... Dann rostet er in drei Jahren doch wieder.
Da ja die Rücknahme, sicherlich das schlechteste ist was ein Händler gebrauchen kann, wird er sicher was anderes anbieten.
Aber auch das läuft erstmal alles über den Rechtsanwalt.
Fortsetzung folgt.

Gruß Gerrit
 
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Mahlzeit,
heute hat sich das Autohaus bei unserem Anwalt gemeldet: "Ist dumm gelaufen, wir wollen keine große Geschichte daraus machen und nehmen das Auto zurück"
Somit stehen hoffentlich nur noch ein paar Hin- und Her- Rechnereien an.
Wertverlust, meine Aufwendungen, mein Diesel, Gutachten, Anwalt usw....
Ich hoffe aber das es sich schnell klären lässt und ich so plus minus Null da rauskomme.
Nun ja, jetzt geht das Suchen wieder los.

Gruß Gerrit

P.S.
Vielleich hat ja jemand ne PN für mich wo ein schöner T5 steht mit Comfort und Ambiente Paket, großem Diesel, Automatik sowie den integrierten Kindersitzen und AHK
 
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Na ja, dann bist Du ja noch gut aus der Sache rausgekommen.

Gruß, Marcus
 
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Hallo,
jetzt können wir drauf warten bis der Nächste
auf die schlechte Reparatur an seinen neuen T5 beschwert.

Oder glaubt ihr das der :D dem nächsten reinen Wein einschenkt?
 
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Hi,

es wird sich sicherlich Einer finden, der es nicht merkt (geblendet durch das "tolle" Auto), uns hier nicht findet, keinen Anwalt bemüht oder sich auf eine Abspeisung einlässt.

Schon ist das Auto mit erheblichem Profit unter den Leuten und der Ärger beim Verkäufer verschwunden. So macht man Geschäfte !!!!
 
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Hallo,

wie läuft das mit dem jetzigen Besitzer, der später ein paar Wochen lang als Vorbesitzer im Schein steht? Das Auto war ja umgemeldet, weil er ja schon eine Zeit lang damit gefahren ist.
Das sollte doch mistrauisch machen, oder nicht?

Dürfte auf alle Fälle den Preis schmälern.

Michael
 
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