kurze Freude mit dem Neuen

Gerrit74

Jung-Mitglied
Ort
Nordenham
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
04.2009
Motor
TDI® 125 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
nein
Getriebe
Autom.
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Extras
Fast alles
Umbauten / Tuning
Klasse Reparaturmaßnahmen auf der linken Seite :-(
Spritmonitor ID
FIN
WV2ZZZ7HZ9H116476
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HM
Ich muß das einfach mal loswerden

Vor 16 Tagen war es soweit. Ich habe unseren lang gesuchten T5 in genau der Ausstattung wie ich ihn gerne haben wollte gekauft. Da der „ Freundliche“ drei große Filialen in ein und der gleichen Stadt hat, habe ich mir gedacht, da wird schon alles passen, und habe den Wagen per Fax gekauft, da Offenbach gute 450 km von hier liegt. Auf dem Fax war angekreuzt, dass der Wagen nicht ganz frei sei von Mängeln. Da ich arbeiten musste rief meine Frau noch mal beim Händler an, um zu fragen, ob der Wagen denn unfallfrei ist.
Ihr wurde mitgeteilt, dass der Wagen vorne an der Tür und hinten am Stossfänger nachlackiert wurde, da er dort Kratzer hatte. Aber auf jeden Fall unfallfrei !! Da er vergessen habe die Rechnung über die kleinen Reparaturschäden mit zu faxen, könne ich sie mir beim Abholen des Wagens ansehen. Damit konnte ich leben. Eine kleine Bagatellreparatur im Rahmen der Aufbereitung. Beim Händler angekommen schaute ich mir unseren neuen Dicken an. Da stand unser Traum mit gerade über 15 T km auf der Uhr und VW-AG als einziger Vorbesitzer.
Mir wurde die Rechnung gezeigt, genau wie beschrieben, Ein bisschen lackiert und ein Sitzbezug getauscht, weil ein Loch drin gewesen sei. OK, damit kann ich gut leben.
Dann stellte ich aber fest, dass am hinteren Seitenteil der Lack anders aussah und im Lack Schleifspuren und Läufer waren. Der Verkäufer konnte es sich nicht erklären, garantierte mir aber, dass dort nichts Schlimmes gewesen sein kann. Evtl. Sprühnebel vom Lackieren am Hinterteil. Ich könnte es bei uns richten lassen, und der „ Freundliche“ würde dann die Kosten für das Nacharbeiten übernehmen. Dieses wurde im Kaufvertrag festgehalten. Auch damit konnte ich gut leben, noch ein wenig schönmachen und alles ist gut. Der Wagen ist ja unfallfrei, und da er nur beim „Freundlichen“ angemeldet war, der mir nochmals versicherte, dass der Wagen keine weiteren Mängel als die mir anhand der Rechnung aufgezeigten hatte, machte ich mir keine Gedanken. Meine lang ersehnte Fahrt nach Hause verlief ohne Probleme und ich freute mich über unser tolles neues Auto.
Zu Hause angekommen fuhr ich ein paar Tage später zum Lackierer und fragte was denn das Nacharbeiten kosten würde, um den Lack wieder schön zu machen. Er guckte etwas komisch und sagte, dass er so eine schlechte Lackierung selten gesehen habe. Da sind ja alles Schleifspuren in der Spachtelmasse…… Spachtelmasse? An unserem unfallfreien Bus? Das kann doch nicht wahr sein. Um das wieder schön zu machen, also die reinen Lackarbeiten, ca. 500 Euro, aber wer weiß, wie es da drunter aussieht.
Jetzt war ich aber doch sehr verwundert und rief beim „Freundlichen“ wieder an. „Was ist da los?“ fragte ich, „was ist mit dem Bus passiert?“ Etwas Nachlackieren vorne und hinten ist für mich etwas was ganz anderes als Spachteln und ganze Seitenteile Lackieren. Und dann dazu noch so schlecht. Der Verkäufer zeigte sich verwundert. Ich würde zurück gerufen werden.
Nach zwei Tagen kam ein Anruf von einem anderen Herrn, warum ich denn mit dem Fahrzeug nicht zufrieden bin, ich hätte ja einen Unfallwagen gekauft und bezog sich auf die Rechnung die mir auch vorgelegt worden war. Von den Mängeln habe ich gewusst, damit kann ich auch leben, mit den anderen Sachen nicht. Er wusste von anderen Sachen auch nichts und sagte, dass er ihren Lackierer und Karosseriebauer fragen müsste. Der sei aber gerade nicht da. Das Fahrzeug habe keinen anderen Schaden gehabt. Er würde sich wieder melden.
Jetzt wurde ich noch skeptischer und rief einen Bekannten an. Er besorgte mir dann die komplette Historie des Fahrzeugs. Und nun kommt für mich der Hammer:
Als der Wagen gerade knappe 6000 km auf der Uhr hatte muss es da wohl mal gescheppert haben: Ein Eintrag der fast zwei DinA4 Seiten füllt. Fahrzeug vermessen, diverse Lack- und Spachtelarbeiten am Seitenteil, Schiebetür und Schweller. Leisten getauscht, Radkasten- Innverkleidung getauscht, ein Reifen neu drauf, Fenster getauscht usw. (würde vielleicht auch erklären warum die eine Tür beim entriegeln und auch beim verriegeln komisch klingt) Also rief ich den Herrn 10 Minuten später wieder an. Ich sagte ihm, dass ich jetzt weiß, dass dort mehr war, und gab ihm das Datum der Einträge aus dem VW-System. „ Da wissen Sie jetzt mehr als ich.“ Er bedankte sich für den Anruf und wolle das klären. Daraufhin bin ich sofort zu einem Gutachter gefahren, der sich den Wagen zur Beweissicherung näher ansah.
Es sind an dem Bus also diverse Arbeiten durchgeführt worden und das sehr schlecht. Bis zu 1,8 cm Spachtelmasse an der Tür, am Holm Schweißpunkte gesetzt, um ihn zu ziehen usw.. Dieses Bereiche wurden nicht mal anständig versiegelt. Kurzum, so könne das nicht bleiben.
Er schätze die Kosten grob, wolle aber erst eine absolute Aussage treffen, nachdem er alles genau berechnet hat. Darauf warte ich nun. Seine erste Schätzung belief sich aber jetzt schon auf über 3000 Euro für eine richtig durchgeführte Reparatur und auf jeden Fall eine ordentliche Wertminderung. Alles an Spachtel und sonstigen Massen muss wieder runter, die Bleche müssen gezogen werden, neu verzinkt, lackiert usw. Auch ohne dass wir hinter dem Radkasten nachgeschaut haben.
Auch das habe ich dann noch dem „ Freundlichen“ mitgeteilt. Allerdings ohne Zahlen zu nennen und wie konkret die Mängel bisher sind. Da ich mich später nicht auf irgendwas festnageln lassen will, das ich am Telefon gesagt habe.
Der Verkäufer gab mir noch mal zu verstehen, dass er nur die Sachen an mich weiter geben kann, über die er informiert ist. Er habe von dem Ganzen nichts gewusst, sonst hätte er mich darüber informiert und sagte sogar, dass dieses ja dann die Lackmängel erklären würde, die ich vor dem Kauf entdeckt habe. Er fragte mich sogar ob ich ihm die Reparaturliste durchfaxen könne. Wie kann denn bitte so was sein? Ich erzählte ihm dann, dass er sich die Sachen mal schön bei sich aus dem Rechner ziehen soll, da ich zu Hause auch kein Faxgerät habe.
Das Gespräch wurde beendet mit den Worten: „Ich kläre das, Dienstag wissen wir mehr.“

Meine Rechtsschutzversicherung ist informiert, das schriftliche Kurzgutachten warte ich nun ab.

Wie verhält man sich in einem solchen Fall? Den Bus würden wir gerne behalten, weil wir ewig gesucht haben und ihn toll finden. Aber der ganze Rattenschwanz lässt mich natürlich daran denken den Bus zu wandeln.

Was würdet Ihr denn in einem solchen Falle tun?

Gruß Gerrit
 
AW: kurze Freude mit dem Neuen

Hi Gerrit,

Du hast ja ein 14tägiges Rücktrittsrecht (wobei manche Autohäuser das mit Tricks unterlaufen (wollen)). Ich würde das Fzge zurückgeben bzw. vom Kauf zurücktreten. Am Ende läuft es immer nach dem gleichen Strickmuster; du kannst nicht nachweisen das dir das verschiegen wurde; die verträge sind dann derart schwammig formuliert das man da alles/nichts rauslesen kann. Vorm Richter kommt es dann zum Vergleich; die Karre wird "ausgebessert" und das wars.
Ich für meinen Teil wäre da konsequent und würde von derartigem Geschäftsgebaren Abstand nehmen und deen das Fzg auf den Hof stellen. Die schauen in jede Fzg-Historie rein bevor die einen VW-WW nehmen; schließlich wird daran der Preis fest gemacht.
Wenn du das Fzg aber unbedingt behalten möchtest dann ordentlicher Nachschlag (Abschlag) auf den Kaufpreis und Beseitigung durch eine Fachwerkstatt deiner Wahl.

Fülle doch mal dein profil aus; um was für ein Fzg geht es denn?? Wars wenigstens preislich ein "Schnäppchen"??
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: kurze Freude mit dem Neuen

Hallo Gerrit,

das ist ja der absolute Hammer!
(Ich hatte mir auch lange überlegt, bei der VW-AG einen Jahreswagen CL zu kaufen, habe mich aber damals dann - nach dem Lesen deiner Zeilen bin ich darüber nun eher froh - für einen neuen SL entschieden, somit nun: weniger Comfort, das aber dafür zuverlässig, zumindest bis jetzt...)

Da du das Recht auf deiner Seite hast, würde ich nicht mehr lange herumfackeln: Alles nur noch über die Rechtschutzversicherung laufen lassen und sich selbst nicht mehr zu sehr aufregen. Da muss man schon von krimineller Energie sprechen, unglaublich.

Ob du an diesem Bus festhalten möchtest, ist natürlich deine Entscheidung. Ich selbst hätte in deiner Situation weder Freude an diesem noch Vertrauen in dieses Fahrzeug...:mad:

Toi-toi-toi, auf dass der Ärger bald ein Ende haben möge!

Gruß
Mike
 
AW: kurze Freude mit dem Neuen

Hallo,

sofort zurück geben. Wenn die Reparaturen nicht vernünftig gemacht sind, dann rostet dir die Kiste in ein paar Jahren unterm A.... weg.
Außerdem hat dir der Händler gravierende Vorschäden verschwiegen - ob mutwillig oder nicht ist egal. Das Vertrauen wäre bei mir dahin.

Wenn der Wagen so günstig war, spricht das alles für sich.

Michael
 
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... wurde denn im Kaufvertrag festgehalten, daß der Wagen unfallfrei sei? Viel Erfolg ...
 
AW: kurze Freude mit dem Neuen

Vorbesitzer VW - gekauft über VW-Händler. Und der Händler weiß nichts über die Vorgeschichte :confused:

Wer 's glaubt...

Mein Vertrauen zu dem Händler wäre auch weg. Wenn sich das Rückabwickeln lässt, würde ich das in jedem Fall machen. Nicht nur, dass du ein Unfallfahrzeug fährst - du wirst es auch als solches wieder verkaufen.

Und wenn der Schweller etwas abbekommen hat und der Wagen vermessen werden musste, wäre für mich der Spaß vorbei.
 
AW: kurze Freude mit dem Neuen

Hallo,

bitte jeden Schritt genau überlegen!

Ich bin kein Rechtsanwalt! Du sollstest schnellstmöglich Rat bei einem Rechtsanwalt einholen.

Wenn du tatsächlich ein (14-tägiges) Rückgaberecht, ohne Angaben von Gründen hast, sofort Wagen zurück, Kaufvertrag rückabwickeln! Auf keinen Fall behalten!

Wenn du kein Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen hast, wird es kniffelig!

Du hast einen Kaufvertrag mit dem Hinweis, der Wagen sei nicht frei von Mängeln. Steht da was von "Unfallschäden"? Wenn nein, sind Unfallschäden verschwiegen worden. Wagen sofort zurück, ebenfalls rückabwickeln!

Falls in deinem Kaufvertrag irgendwo das Wort "Unfallschäden" auftaucht, wird es noch kniffeliger! Dann erst recht einen Rechtsanwalt fragen!

Hast du die "ominöse" Ausbesserungsrechnung des Verkäufers mit den Kleinigkeiten in Kopie? Gab es Zeugen beim Kauf und der Übergabe? Könnte hilfreich sein!

Der Hinweis mit der Reparaturhistorie könnte schon kontraproduktiv gewesen sein. Dein Verkäufer (wirklich ein Werkshändler?) besorgt sich nun die Historie und behauptet, sie dir gezeigt zu haben (statt der "ominösen" Ausbesserungsrechnung, welche nun nicht mehr auffindbar ist!). Und dann?

Also, auf keinen Fall Historie an den Händler faxen!

Einen Unfallwagen würde ich auf keinen Fall behalten, egal zu welchem Preis! Ich hatte leider einmal einen selbstverschuldeten Unfallschaden an einem 3 Monate alten Neufahrzeug. Ist in einer Werkswerkstatt fachgerecht beseitigt worden. Nach 3 bis 5 Jahren fängt die Karre an den angesetzten oder ausgebesserten Teilen wie verrückt an zu rosten! Du kannst die Qualität der Ausbesserung sehr schlecht kontrollieren.

Also, schlage dem Händler die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages vor!

Falls du ein Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen hast, mache davon Gebrauch!

Wenn nicht, hilft vielleicht auch eine kleine Drohung!

Hilft die auch nicht, hilft dir nur noch der Liebe Gott. Dann läuft es auf einen dieser unsäglichen Rechtsstreits hinaus.

Und du weißt ja, vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand! :)

Leider nichts Gutes, trotzdem viele Grüße

caravelle
 
AW: kurze Freude mit dem Neuen

sofort ohne weitere Diskussion zurückgeben!
Alles andere bringt nur monate- und jahrelangen Ärger, Diskussionen, Anwaltsschreiben etc. etc.
Dass der Händler von der Vorgeschichte nichts wusste dürfte sehr unwahrscheinlich sein.
Ist schadem, aber es sind mit Sicherheit genügend T5 von ordentlichen Vorbesitzern auf dem Markt.
Schade, aber Glück gehabt das Du so schnell den Schaden bemerkt hast!
Gruss Thomas
 
AW: kurze Freude mit dem Neuen

Grundsätzlich ist eine fachgerecht ausgeführte Unfallreparatur kein Thema. Da wird allerdings dann nicht viel ausgebeult sondern es wird sehr viel mit Teilersatz gearbeitet. Spachteldicken von mehr als 0,2mm sind ohnehin Pfusch.

Ob Dir ein 14 tägiges Rückgaberecht (Fernabsastzgesetz) zusteht bezweifele ich. Dafür genügt es nicht, das Auto unbesehen per Fax zu kaufen. Siehe hier: [DLMURL="http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/autokauf_im_internet/widerruf/default.asp?TL=2"]Widerrufsrecht nach Fernabsatz[/DLMURL]

Die Frage ist hier, ob und wie zu beweisen ist, daß der Unfallschaden verschwiegen wurde. (Zeugen, Rechnungen etc.).

Unabhängig davon hast Du natürlich ein Recht auf Nachbesserung - sprich wenn Du mit dem Unfallschaden leben mußt dann nur fachgerecht repariert. Ein Recht Dir die Werkstatt dafür auszusuchen hast Du übrigens nicht.

Gruß, Marcus
 
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Hallo Gerrit,

ich kann nur sagen, sofort den Kaufvertrag widerrufen, schriftlich, Einschreiben Rückschein.
Gib keinesfalls die Historie an den Händler weiter, der Freundliche, der sie dir beschafft hat, darf sie dir nicht aushändigen, kriegt er bei jedem Programmstart seiner VW-Software schriftlich auf den Bildschirm und muss es über einen Button bestätigen, macht er also mindestens einmal täglich.
Aus deinem Ausdruck (den du überhaupt nicht haben dürftest) geht die Betriebsnummer hervor und schon kann man sehen, wer den Ausdruck gefertigt hat. Der Ärger zwischen den Händlern ist damit schon vorprogrammiert und dein Freundlicher wird sicherlich in Zukunft nicht mehr so freundlich zu dir sein.

Alles weitere würde ich über einen Rechtsanwalt regeln, dieser sollte sich mit Verbraucherschutzrechten, Fernabsatz, Autokauf auskennen. Hast du da niemanden deines Vertrauens, schick mir mal eine PN.
 
AW: kurze Freude mit dem Neuen

bitte jeden Schritt genau überlegen!

Ich bin kein Rechtsanwalt! Du sollstest schnellstmöglich Rat bei einem Rechtsanwalt einholen.

Der Hinweis mit der Reparaturhistorie könnte schon kontraproduktiv gewesen sein. Dein Verkäufer (wirklich ein Werkshändler?) besorgt sich nun die Historie und behauptet, sie dir gezeigt zu haben (statt der "ominösen" Ausbesserungsrechnung, welche nun nicht mehr auffindbar ist!). Und dann?

Moin,

Grundsätzlich: Anwalt, da Rechtsschutz vorhanden -> um so besser.

Die Reparaturhistorie auf keinen Fall an wen auch immer 'rausrücken.

Die ist zwar Beweismittel, aber deren Vorhandensein bei Dir sollte im internen Datenverkehr bei VW unmöglich sein.
Siehe auch den Beitrag von klaus_t.

Allerdings kann sich der Verkäufer NICHT drauf berufen, Dir das Dokument "gezeigt" zu haben... denn das darf er ja nicht.

Also Kaufvertrag durch Anwalt checken lassen, wenn kein Hinweis auf Unfallschaden, dann anfechten (lassen).

Im übrigen ist die Definition "unfallfrei" bei "nur" Lackschäden auch nicht immer richtig.
Da gab's mal beim ADAC was drüber...
 
AW: kurze Freude mit dem Neuen

Meine Güte, das ist ja kaum zu glauben...Da fehlem einen echt die Worte :mad:
Sofern eine Möglichkeit besteht- sofort Rückabwickeln!- Du würdest Dich sonst ewig ärgern- selbst bei einem horrenden Preisnachlass ist doch das Vertrauen nahhaltig in den Händler passé...
Falls es da seitens des Händlers Probleme geben sollte, würde ich zu einem "Wir sind das Volk" Trick greifen: Du hast angedeutet, dass der Händler bei Dir in der Gegend insgesamt 3 Autohäuser betreibt. -Da wäre (angedrohte) negative Publicity in Form einer Berichterstattung in einer lokalen Tages- oder Wochenzeitung doch sicher ein wirksames Druckmittel um Deine Vorstellungen des Abwickelns Nachdruck zu verleihen...Denn die Geschichte ist für viele sicher interessant zu lesen- vielleicht gibt es gar mehrere solcher Fälle in Deiner Gegend, was dann durch so einen Bericht öffentlich würde...Du hast es ja auch recht interessant wiedergegeben.

Das wäre ja auch keine Erpressung oder sowas- Du machst halt dann bloss Deine Probleme mit diesem Händler öffentlich, was Dein gutes Recht ist, wenn es sich alles so zugetragen hat. Denn, dass er von den Vorschäden nichts wusste ist gelinde gesagt -nicht anzunehmen... Wenn selbst Du als vermutlicher Laie diese Lackierschäden sofort siehst- dann hat der Händler sich längst schlau gemacht- denn er gibt ja auch Garantie auf den Wagen etc. ...

Also das wäre meine letzte Option und klingt a bisserl arg nach Science Fiction :cool:. Erstmal friedlich versuchen zu klären das ganze-ist immer am besten- aber falls das nicht so einfach werden sollte- evtl. nachhelfen hab damit bereits gute Ergebnisse erzielen können 8)...
 
AW: kurze Freude mit dem Neuen

Nabend,
gibt leider nicht viel Neues zu berichten. Heute kam ein Anruf vom Autohaus. Sie müssen es intern noch weiter besprechen. Mal sehen was das heißt. Ich werde abwarten was mir morgen erzählt wird und werde durchblicken lassen, dass ich den Wagen zurückgeben will. Wenn ich kein Gehör finde, werde ich zum Anwalt gehen.
Eine Lösung in Ruhe und Frieden wäre mir natürlich auch am liebsten, aber ich wette das wird Nichts.

Die Historie gebe ich sicherlich nicht weiter. Auf dem Ausdruck ist ja die Händlernummer drauf. Die wird sicher nicht preisgegeben. Sonst bekommt ja auch der Bekannte Ärger.

Der Wagen war kein so großes Schnäppchen. Der Preis war ok, aber sicher nicht billig.

Leider ist der Händler ca 450 km weit weg. Sonst wäre ich da schon auf der Matte.

Dere Verkäufer hat wie gesagt, nicht nur vor mir sondern auch vor meiner Frau bestätigt, dass der Wagen unfallfrei sei. Er sagt ja auch jetzt noch, das er von keinem Schaden weiß.

Ganz einfach Zurückgeben innehalb 14 Tagen wäre sicher nicht einfach, aber wir haben den Wagen ja auch schon 16 Tage.
 
AW: kurze Freude mit dem Neuen

[ Der Verkäufer zeigte sich verwundert. Ich würde zurück gerufen werden.[/SIZE][/FONT]
Nach zwei Tagen kam ein Anruf von einem anderen Herrn...
Er würde sich wieder melden. [/SIZE][/FONT]
Er bedankte sich für den Anruf und wolle das klären.
Das Gespräch wurde beendet mit den Worten: „Ich kläre das, Dienstag wissen wir mehr.“
Nabend,
Heute kam ein Anruf vom Autohaus. Sie müssen es intern noch weiter besprechen.

Also da drängt sich doch der Verdacht auf, dass der :) da Zeit schinden will... Um die Rückgabefrist für Dich verstreichen zu lassen??? Ich würde schnell handeln bezüglich Rückgabe!

Sind es denn im allgemeinen 14 Tage oder WERKTAGE...?
 
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Lest mal den Link vom ADAC durch: [DLMURL]http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/autokauf_im_internet/widerruf/default.asp?TL=2[/DLMURL]

Ein 14 tägiges Rücktrittsrecht gibt es nur, wenn der Händler eine Internet Handelsplattform betreibt. Nur gelegentlich ein Auto in mobile.de einzustellern oder das Auto per Fax zu kaufen reicht dafür nicht.

Gruß, Marcus
 
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Hallo,

so wie Marcus schon schreibt sehe ich das auch. Die hier angesagte Möglichkeit ist die Mangelhaftigkeit der Sache (möglicherweise Betrug) und die damit zusammenhängende Gewährleistung, die vom Händler gegenüber Privatpersonen nicht ausgeschlossen werden kann.
 
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Hallo Gerrit,

ich denke dieser Link deckt alle Eventualitäten, die bei dir in Frage kommen ab:

Schau mal hier!

Ich wünsche Dir viel Glück!
dontpanik.gif
 
AW: kurze Freude mit dem Neuen

Moin,

dazu passend in Ergänzung ein [DLMURL="http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/interessante_urteile/default.asp?urteil_id=1&schritt=3&Rubriken=Fahrzeugkauf%20-%20Leasing&selQuelle=&inputSchlagwoerter=unfallfrei&Suchdatum=&countHits=1&Seite=1"]BGH Urteil[/DLMURL] aus 2007, welches die Frage nach einem reparierten Unfallschaden und der möglichen Einstufung als Bagatellschaden oder eben eines verschwiegenen Unfallschadens mit Rücktrittsrecht nach sich zog...
 
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Hallo Gerrit,

ich denke dieser Link deckt alle Eventualitäten, die bei dir in Frage kommen ab:

Schau mal hier!

Ich wünsche Dir viel Glück!
dontpanik.gif

Hallo,

wie bereits mehrfach diskutiert, kommt m.E. nur eine Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, nämlich der Unfallfreiheit, in Frage. Dafür darf im Vertrag nichts von "Unfallschaden" o.ä. stehen. Die Angabe "Lackschäden", "Bagatellschaden", "nicht mängelfrei", o.ä. sind hier unbedeutend. Es kommt auf das Wort "Unfallschaden" an.

Wenn das Wort "Unfallschaden" nicht im Vertrag steht, versuche den/einen Geschäftsführer des verkaufenden Autohaus zu erreichen. Erläutere ihm die Sache und erkläre ihm, du willst das Auto zurückgeben und den Kaufvertrag rückabwickeln. Das ganze dann per Fax bestätigen.

Und dann so schnell wie möglich den Wagen wieder die 450km zurück und abgeben. Die Zeit spielt gegen dich, du kennst jetzt den Mangel.

Beim Ersatz für Gebrauch und Abnutzung werden dir die gefahrenen Kilometer angerechnet. Hierbei die ca. 1000km für die Überführung in Abzug bringen lassen. Die wären bei Nichtabschluss des Vertrages nicht angefallen.

Lass es nach Möglichkeit nicht auf einen Rechtsstreit ankommen. Erstens kostet das zuviel Nerven und die Wahrscheinlichkeit das du den Wagen behalten musst, steigt! Du erhälst dann vielleicht nur "Schadenersatz" in Form einer Nachbesserung und Wertminderung.

Ärgerlich!

Grüße,

caravelle
 
AW: kurze Freude mit dem Neuen

Im Kaufvertrag steht: Unfallschaden siehe Anlage. Die Anlage war die Rechnung über das Nachlakieren einiger Kratzer am hinteren Stossfänger und an der Fahrertür sowie das Austauschen eines verkratzen Lederbezuges.
Aber nicht der ganze andere Kram. Aussage gegenüber meiner Frau und mir: Das waren nur Kleinigkeiten der Wagen hatte keinen Unfall oder ähnliches, dass müßten wir Ihnen ja mitteilen. Der ist wie neu.
Das Autohaus hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass es Ihnen leid tut, aber sie hätten das mit dem Schaden nicht sehen können. Ich frage mich nur warum, wenn es doch angeblich deren Fahrzeug war. Was nur von Ihnen benutzt wurde......
Dann wurde mir angeboten, dass Sie mir vom Kaufpreis 500 Euro rückzahlen würden. Und das wäre schon ein fairer Deal
Ich habe darauf gar nicht geantwortet und erklärt, dass ich morgen das Gutachten bekomme, dann wisssen wir mehr. Meine Frau will den Wagen behalten, ich will ihn wandeln. Ich hoffe dass ich morgen noch einen Termin bei einem Rechtsanwalt bekomme, der wohl auf sowas spezialiseirt ist. Ich will keine unüberlegten Schritte machen, aber ich wieß auch dass die Zeit drängt.
Mal sehen wie es weiter geht.:confused:
 
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