Ich verstehe nicht, wieso hier dauernd auf dem TÜV rumgehackt wird, nur weil er eine unzutreffende und damit im rechtlichen Sinn fehlende ABE beanstandet. Was hat es denn zu sagen, wenn er oder ein anderer TÜV dasselbe ggf. früher einmal nicht beanstandet hat, z.B. weil er entweder gar nicht drauf geachtet hat, oder weil er die fehlende Zuordnung in den Papieren übersehen hat?
Wenn die Polizei einen Raser blitzt, beschwert sich doch auch kein normal denkender Mensch, dass er beim letzten Mal nicht geblitzt wurde...
Eine ABE für einen T4 bestätigt die Sicherheit eines Produktes bei der Verwendung im T4 und sie gilt somit für einen T4. Sie gilt nicht für einen T1, nicht für einen T6 und auch nicht für einen Fiat 500 oder Nachbars Dackel. Wenn die ABE auch für etwas anderes gelten soll, dann muss der Gutachter es auch prüfen und rein schreiben. Niemand will für etwas haften, was er nicht auch geprüft hat. Und damit es geprüft wird, muss jemand erst einmal den Gutachter beauftragen.
Daß ein Gutachten über einen Gurthalter für einen Gurthalter gilt und der TÜV es nicht für eine Konsole anerkennen darf, muss wohl nicht erklärt werden.
Der Konsolenhersteller weiß sicher haargenau, was zu tun ist, jedenfalls wenn er nicht ganz ahnungslos ist. Wenn er trotzdem kein Gutachten für jeden in Frage kommenden Fahrzeugtyp machen lässt, will er wahrscheinlich Kosten sparen oder das Gutachten ist nocb in Arbeit, während er den Verkauf schon mal anlaufen lässt, um mehr Geld zu verdienen.
Wenn der Händler das Teil mit dem falschen oder gar fehlenden Gutachten verkauft, dann ist letztlich auch der Händler derjenige, der das in Ordnung zu bringen hat. Er ist der Vertragspartner des Käufers und wenn er verspricht, dass das Produkt für ein Modell zugelassen ist, dann muss er für diese vertragsgemäß zugesagte Eigenschaft auch haften, nötigenfalls muss er nachbessern oder das Teil zurücknehmen, oder einen Preisnachlass geben usw.
Falls allerdings der Händler beim Verkauf dabei sagt, dass die ABE NICHT für das gewünschte Fahrzeug gilt, dann sollte man als Kunde halt die Finger davon lassen. Oder man akzeptiert, dass evtl. viel Rennerei nötig ist, die der Händler dann nicht übernehmen will. Es kann dann aber auch passieren, dass am Ende nichts dabei heraus kommt.
Ich bin kein TÜV-Mitarbeiter, aber trotzdem: Der TÜV kann für alles das gar nichts. Sich darüber zu beschweren, wenn er im Sinne der Sicherheit völlig korrekt arbeitet, ist albern. Bitte haltet euch doch mit der Schelte an die, die es verdient haben.