Keine Abnahme de Aguti Drehkonsole trotz Prüfbericht?

Kanner

Aktiv-Mitglied
Ort
Stuttgart
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
2012
Motor
TDI® 132 KW
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell (25/Match/Special)
Hallo zusammen,

ich habe mir gestern eine Aguti Drehkonsole mit Sitzkasten in meine T5.2 eingebaut. Bei der Konsole beiliegend war der Prüfbericht GTÜ R014-15008.00
Heute war ich dann beim TÜV und wollte die Konsole abnehmen lassen. Der TÜV-Prüfer meinte jedoch, dass dies nur der Bericht für die Verankerung der Sicherheitsgurte wäre (steht auch so in der Überschrift), bzw. die Aguti Drehkonsole mit Sitzkasten in der 210mm Version nicht enthalten wäre im Bericht. Es sei nur Dreheinheit + original Sitz + Sitzkasten Aguti + Sitzerhöhung 30mm auf Rohkarosse getestet oder Dreheinheit + original Sitz + original Sitzkasten auf starrer Platte. So steht es auch in der Tabelle bei Anlage 1 des Prüfberichts..

Jedoch dachte ich, dass dieser Bericht ausreichen würde, um die Konsole in der 210mm Version eintragen zu lassen?
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht, oder hat der Prüfbericht bei euch ausgereicht zum eintragen?

Am Donnerstag probiere ich es nochmal bei der Dekra, aber vielleicht habt ihr noch ein paar Tipps für mich?

Danke für eure Hilfe!
 
Verkäufer anrufen und den richtigen Bericht anfordern.;)
 
Der Verkäufer hat nur diesen Bericht. Ich habe dann direkt bei Reimo nachgefragt und ebenfalls wieder den selben Bericht zugeschickt bekommen.
Hat jemand den Bericht für Konsole mit Kasten ohne Sitzerhöhung?
Morgen probiere ich es mal noch bei Aguti direkt..
 
Wenn der Verkäufer das für diese Kombination verkauft, muss er auch die Unterlagen dafür bringen. Lass ihn das doch mit dem Tüv diskutieren und wenn es nichts wird: zurück.
 
Hallo,

....wieso geht man mit so einer Sitzkonsole überhaupt zum TÜV ??
Ich kann mich nicht erinnern, das es in den letzten 30 Jahren irgendjemanden interessiert hat, worauf ich sitze.

Von den Drehsitzen die Original von VW verbaut werden existiert auch nirgendwo ein Eintrag.
Wenn überhaupt ist doch nur die Gurtbefestigung wichtig.

Gruß
Claus
 
Aguti hat mir nochmal bestätigt, dass ß das der richtige Bericht ist. Es wurde die Konsole mit Sitzkasten und zusätzlich die Konsole mit Sitzkasten + Sitzerhöhung getestet..

Neuer Versuch am Donnerstag bei der Dekra..
 
Woher kommst du? In den neuen Bundesländern kannst du zur Dekra oder GTÜ, in den alten Bundesländern kann das denke NUR der TÜV!
Solltest du die Drehkonsole wieder verkaufen wollen, ich würde sie dir günstig abkaufen ;-)
 
Woher kommst du? In den neuen Bundesländern kannst du zur Dekra oder GTÜ, in den alten Bundesländern kann das denke NUR der TÜV!
Solltest du die Drehkonsole wieder verkaufen wollen, ich würde sie dir günstig abkaufen ;-)

Das ist nett, danke ;)

Komme aus BW, am Telefon meinte die DEKRA-Bearbeiterin jetzt nicht, dass es nicht gehen würde..
 
Die dürfen das nur wenn es dafür eine ABE gibt. Steht bei dir ABE drauf? Zumindest ist das so bei Räder Fahrwerk Spurplatten so.
Eine Sache dürfen die wohl eintragen aber in Kombination dann doch wieder nicht, dann doch wieder nur der TÜV, ganz blöd geregelt!
 
@Kanner wenn du nur den "Technischen Bericht" hast, wird das eine Abnahme nach 19.2 (ging mir mit Sportscraft genauso)

Hier in DA (Hessen) mußte mein Prüfbericht vom TÜV erst noch nach Marburg und dann ging es zur Zulasdung. Wo das in BW hin muß, sagt dir dein Prüfer.

Also, bevor du über die mögliche Unwissenheit von Prüfern schimpfst, erst informieren was richtig ist.
Und das ist nicht immer so, wie man es im Internet lesen kann.

Rufe bei der TÜV-Stelle (im Osten die Fahrer bitte bei der DEKRA) an, und laß dir einen Termin geben, an dem auch ein Prüfer anwesend ist, der nach 19.2 abnehmen darf.
 
Aguti hat nicht nur einen Prüfbericht, sondern ein Teilegutachten, sogar mit bebilderten Zugversuchen und alles im Detail technisch beschrieben. Als mein TÜV Prüfer die Gutachten sah war er richtig begeistert und hat nur noch die Nummern verglichen. Ob 19.2 kann ich aus dem Stegreif nicht sagen, Aguti hat die Gutachten scheinbar nicht mehr zum Downloaden.
 
Gut das ich immer alles aufhebe

Zitat aus dem Gutachten Punkt 1.1
Es wurde eine Dreheinheit (Typ s. 0.2.) zum Anbau
an den Original Fahrer- / Beifahrersitz des
Fahrzeugtyps VW T5 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden durchgeführt:
a) Dreheinheit (Typ s. 0.2.) mit T5 Originalsitz und
Sitzkasten Aguti und Sitzkastenerhöhung Aguti
30mm auf einer Rohkarosserie des Typs VW T5 (s.
Foto in der Anlage).
Sitzstellung:
Längsrichtung: vorletzte Raste.
Höhe: Oberste Stellung
 

Anhänge

  • Prüfber-3._AGUTI_Dreheinheit T5 20mm asymm.pdf
    7,9 MB · Aufrufe: 530
@Kanner wenn du nur den "Technischen Bericht" hast, wird das eine Abnahme nach 19.2 (ging mir mit Sportscraft genauso)

Hier in DA (Hessen) mußte mein Prüfbericht vom TÜV erst noch nach Marburg und dann ging es zur Zulasdung. Wo das in BW hin muß, sagt dir dein Prüfer.

Also, bevor du über die mögliche Unwissenheit von Prüfern schimpfst, erst informieren was richtig ist.
Und das ist nicht immer so, wie man es im Internet lesen kann.

Rufe bei der TÜV-Stelle (im Osten die Fahrer bitte bei der DEKRA) an, und laß dir einen Termin geben, an dem auch ein Prüfer anwesend ist, der nach 19.2 abnehmen darf.

Ich schimpfe nicht über die Unwissenheit des Prüfers. Der war wirklich nett. Was mich aber wundert ist, dass der Händler, Reimo und Aguti selbst sagen, dass das der richtige Prüfbericht für die Abnahme beim TÜV ist. Und ich habe bis jetzt auch nichts anderweitig gelesen..

Hat die Konsole denn schon jemand mit diesem Bericht abnehmen lassen können hier?
 
Gut das ich immer alles aufhebe

Zitat aus dem Gutachten Punkt 1.1
Es wurde eine Dreheinheit (Typ s. 0.2.) zum Anbau
an den Original Fahrer- / Beifahrersitz des
Fahrzeugtyps VW T5 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden durchgeführt:
a) Dreheinheit (Typ s. 0.2.) mit T5 Originalsitz und
Sitzkasten Aguti und Sitzkastenerhöhung Aguti
30mm auf einer Rohkarosserie des Typs VW T5 (s.
Foto in der Anlage).
Sitzstellung:
Längsrichtung: vorletzte Raste.
Höhe: Oberste Stellung

Danke für das Dokument!
Genau dieses Zitat hat den Prüfer gestört, er dachte die Drehkonsole mit Sitzkasten wurde nur MIT Sitzkasten Erhöhung geprüft..
 
Mann kann "und" oder "mit" natürlich wieder auslegen wie man will, aber als Prüfer sollte man auch mal Verstand mit Logik kombinieren.

Ich bin froh das mein Prüfer ein Prüf. Ing. ist zu dem ich schon seit Jahren gehe, mittlerweile auf Du und Du bin. Allerdings komme ich nicht nur mit Sonderfällen daher, sondern auch mit den normalen HU's, schicke auch auf Empfehlung Leute hin, wenn ich der Meinung bin das die nicht irgendeinen Quatsch eingetragen bekommen wollen. Ja, es kostet bei ihm manchmal mehr als bei GTÜ und Co., und manchmal muss ich auch ein zwei Wochen warten bis er wieder im Haus ist.
Hoffentlich geht er nicht vorzeitig in Rente, hab ja noch einiges vor :D
 
Hallo,

....wieso geht man mit so einer Sitzkonsole überhaupt zum TÜV ??
Ich kann mich nicht erinnern, das es in den letzten 30 Jahren irgendjemanden interessiert hat, worauf ich sitze.

Von den Drehsitzen die Original von VW verbaut werden existiert auch nirgendwo ein Eintrag.
Wenn überhaupt ist doch nur die Gurtbefestigung wichtig.

Gruß
Claus
Wo kein Kläger, da kein Richter, ist ja immer so. Wenn aber etwas passiert, und das muss noch nicht mal zwingend viel mit dem Sitz zu tun haben, bist du auf einmal ohne Betriebserlaubnis gefahren. Sitze sind als sicherheitarelevante Bauteile in der StvZO reglementiert, daher auch die Prüf- bzw. Zulassungspflicht.
 
Kleines Update:

Die DEKRA meinte, sie können das nicht machen, da es sich um eine Prüfbericht und nicht um ein Teilgutachten handelt. Ich müsse zum TÜV gehen, um es eintragen zu lassen.

Handelt es sich bei dem Prüfbericht von der GTÜ um ein Teilegutachten oder "nur" um einen Prüfbericht?

Ich werde es nach dem Urlaub nochmal bei ein anderen TÜV probieren und mir eventuell vorher nochmal von Aguti schriftlich bestätigen lassen das der Sitzkasten mit original Sitz auch ohne Sitzkastenerhöhung getestet wurde..
 
Das mit "TÜV/DEKRA" ist dir ja bereits im #8 gesagt worden. :(

Mein Prüfer hat sich den "Bericht" von meiner Sportscraft angesehen (ist ja wohl das gleiche wie Aguti über die Gurte usw) und sagte, das geht nur mit "19.2" und hier in Hessen über Marburg.
Das habe ich dir aber auch schon in #11 geschrieben.

Also wird dir da das gleiche bevorstehen.
 
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