Keine Abnahme de Aguti Drehkonsole trotz Prüfbericht?

Warum machst du dir überhaupt die Rennererei: Ich möchte noch einmal auf meinen Post #4 verweisen.
Wenn der Verkäufer etwas verkauft, dann ist ER dafür verantwortlich, die richtigen Unterlagen für die Zulassung bereit zu stellen (davon ausgehend, dass er den Verkauf nicht ausdrücklich ohne Straßenverkehrszulassung getätigt hat). Die Aussage, "wir haben nur das" ist offenbar unzureichend und wenn es keine ABE gibt, hätte der Verkäufer mindestens auf das besondere Zulassungsverfahren hinweisen müssen. Allein diese fehlende Information wäre geldwert zu beanstanden.
 
Das mit "TÜV/DEKRA" ist dir ja bereits im #8 gesagt worden. :(

Mein Prüfer hat sich den "Bericht" von meiner Sportscraft angesehen (ist ja wohl das gleiche wie Aguti über die Gurte usw) und sagte, das geht nur mit "19.2" und hier in Hessen über Marburg.
Das habe ich dir aber auch schon in #11 geschrieben.

Also wird dir da das gleiche bevorstehen.

Ich habe den Beitrag gesehen und wollte es trotzdem probieren bei der Dekra, um noch eine Einschätzung zu bekommen.

Bei Aguti handelt es sich wie in Post #12 beschrieben um ein sehr ausführlichen Prüfbericht, mit dem andere keine Probleme hatten beim Eintragen.

Auch Aguti selbst hat als Erweiterung zu diesem Bericht nur die Prüfung für den T6. Ich denke es hätten sich schon mehrere hier beschwert oder bei Aguti, wenn sie mit diesem Bericht Probleme gehabt hätten. Ich habe mit Aguti telefoniert und ihnen war das auch nicht klar, warum der TÜV Prüfer es so nicht annehmen wollte.

Warte nun auf schriftliche Antwort von Aguti, das Drehkonsole mit Sitzkasten und original Sitz auch ohne Sitzkasten-Erhöhung getestet worden ist.
 
Hier die Antwort von Aguti, damit werde ich es beim TÜV nochmal versuchen:

Ich habe Ihr Anliegen geprüft und kann Ihnen somit folgendes mitteilen:



Das Gutachten zeigt in der Tat die Prüfung mit der zusätzlichen Sitzkastenerhöhung auf, da hier immer der „schlechteste Fall“ (längster Hebelarm etc.) geprüft werden muss.



Da ohne die Sitzkastenerhöhung der bessere Fall somit erschlagen werden kann.



Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Hier die Antwort von Aguti, damit werde ich es beim TÜV nochmal versuchen:

Ich habe Ihr Anliegen geprüft und kann Ihnen somit folgendes mitteilen:



Das Gutachten zeigt in der Tat die Prüfung mit der zusätzlichen Sitzkastenerhöhung auf, da hier immer der „schlechteste Fall“ (längster Hebelarm etc.) geprüft werden muss.



Da ohne die Sitzkastenerhöhung der bessere Fall somit erschlagen werden kann.



Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Damit ist aus meiner Sicht bestätigt, dass Tüv und Dekra Recht haben. Die Tüvs haben nicht die Aufgabe, ohne konkrete Prüfungen irgendwelche Annahmen zu treffen der Art, wie sie hier vom Aguti (ohne Beleg) vorgetragen werden. Dass der längere Hebelarm höhere Kräfte verursacht mag vielleicht zutreffen, ob es andererseits vielleicht auch Effekte geben kann, die ohne Konsole zu beachten sein könnten, ist hier aber nicht betrachtet worden. Sofern das Gutachten bzw. der Prüfbericht also nicht ausdrücklich die gewünschte Kombination/Einsatzvariante bestätigt, oder zumindest darauf hinweist, dass es keine Einsatzvariante mit höherer Belastung geben kann, darf der Prüfer das auch ablehnen. Wenn er schlau ist, tut er das auch, denn sonst übernimmt er selber die Verantwortung, die eigentlich der Gutachter des Herstellers zu übernehmen hat.
Aguti soll seinen Gutachter bitten, den Bericht entprechend zu ändern, und es sollte künftig nie mehr Diskussionen geben.
 
Ich habe kürzlich die gleiche Konsole erstanden, um meinen neuen Transporter im Frühjahr entsprechend umzurüsten. Mal sehen, was die Herren vom TÜV Nord dazu sagen...
 
Haltet es doch wie
Dentmen schrieb. Einbauen und gut. Das fällt bei TüV eh nicht auf......

P.S.: Ich hatte mal auf meinem alten Astra 17'' mit 205 x 40er Bereifung. Alles korrekt und eingetragen. In der Abnahme vom TüV war ein schreibfehler -> 17'' 205 x 50er Bereifung. Also viel zu groß. Stand so auch in den Pappieren. Ich war so diverse male über Jahre beim Tüv und in Polizeikontrollen. Hat nie einer gemerkt, ich auch nicht. Dem Kaufer meines Astras ist es nach vielen Jahren aufgefallen....
 
Haltet es doch wie
Dentmen schrieb. Einbauen und gut. Das fällt bei TüV eh nicht auf......

P.S.: Ich hatte mal auf meinem alten Astra 17'' mit 205 x 40er Bereifung. Alles korrekt und eingetragen. In der Abnahme vom TüV war ein schreibfehler -> 17'' 205 x 50er Bereifung. Also viel zu groß. Stand so auch in den Pappieren. Ich war so diverse male über Jahre beim Tüv und in Polizeikontrollen. Hat nie einer gemerkt, ich auch nicht. Dem Kaufer meines Astras ist es nach vielen Jahren aufgefallen....
Darum, ob Tüv oder Rennleitung etwas merken, geht es doch generell gar nicht, selbst wenn die etwas wiederholt übersehen, übernehmen sie keinerlei Verantwortung dafür und es ist ebenso wenig ein Freibrief damit verbunden (bei einer falschen Eintragung der Zulassungsstelle im Schein mag das noch etwas anders aussehen, hier kommt es vermutlich darauf an, ob der Fahezeughalter den Fehler zwingend hätte bemerken müssen).
Nachdem du beim Tüv bereits Diskussionen über die nicht-Zulässigkeit des Sitzes dokumentiert hast, würdest du mit dem Einbau 'wider besseres Wissen' handeln und übernimmst definitiv die volle Verantwortung, falls jemals irgendetwas aufkommt.

Wenn jemand ein Produkt verkauft, von dem er behauptet, dass es für ein bestimmtes Fahrzeug zugelassen ist, dafür aber kein vorschriftsgemäßer Nachweis vorliegt, dann ist es die Aufgabe des VERKÄUFERS den Mangel an der Ware für den Käufer kostenlos zu beseitigen!
Warum also freiwillig und unnötigerweise das Risiko eingehen, Zulassung und Versicherungsschutz zu gefährden?
 
Hallo, weiß jemand zufällig, ob man die Bordbatterie auch abklemmen muss?
 
Rolf, beschreibe bitte genauer. :confused:

Ich vermute aber, du willst ne Drehkonsole nachrüsten und mußt den Airbag abstecken.
Bitte BEIDE Batterien abklemmen und ca 10 min zur Sicherheit warten, dann sollte mit Airbag nix passieren.
Ich war über mein VCDS-Kabel froh, es hatte doch einiges an Fehlern gegeben. Muss aber nicht.
 
So jetzt kann ich meinen eigenen Erfahrungsbericht abschließen:

Das Auto war heute nochmal beim TÜV, allerdings bei einem anderen. Hier wurde die Konsole ohne Probleme abgenommen und eingetragen. Auf dem Bericht steht sogar, dass es keine Pflicht ist, die Änderung in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Gekostet hat der Spaß 66€.

Ich frage mich echt wie es solche Unterschiede geben kann. Beim ersten Versuch meinte der Prüfer, dass es bestimmt dreistellig kosten wird, falls der "passende" Bericht dann vorliegt.
 
Auf dem Bericht steht sogar, dass es keine Pflicht ist, die Änderung in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Gekostet hat der Spaß 66€.

Kannst du ungefähr sagen, wo das im Prüfbericht steht? Habe im Moment auch größere Probleme bei der Eintragung. War bereits bei 2 Dekra-Sachverständigen (Brandenburg/Berlin). Beide haben gesagt, dass die Prüfberichte nicht ausreichend sind. Gestern war ich bei einem GTÜ-Sachverständigen. Der zeigte sich offener. Möchte sich aber erstmal mit der GTÜ in Stuttgart in Verbindung setzen, die den Sitzkasten von Aguti getestet hat.

Vielen Dank schonmal!
 
Das steht auf dem Bericht, den ich vom TÜV bekommen habe. Also auf der Bestätigung das ich mit der Konsole rumfahren darf. Habe jetzt also immer den Zettel dabei und spare mir den Weg zur Zulassungsstelle um neue Papiere machen zu lassen.

Ich war dann bei einer Werkstatt zu der der TÜV hinkommt.. Vielleicht sind die da etwas lockerer? Wobei ich finde, dass der GTÜ-Bericht doch sehr umfassend ist...
 
Das steht auf dem Bericht, den ich vom TÜV bekommen habe. Also auf der Bestätigung das ich mit der Konsole rumfahren darf. Habe jetzt also immer den Zettel dabei und spare mir den Weg zur Zulassungsstelle um neue Papiere machen zu lassen.

Ich war dann bei einer Werkstatt zu der der TÜV hinkommt.. Vielleicht sind die da etwas lockerer? Wobei ich finde, dass der GTÜ-Bericht doch sehr umfassend ist...

Ok, alles klar. Hatte es nicht richtig verstanden. Danke!
 
Jemand im Raum Berlin, der gute Erfahrungen mit der Zulasseung seines Aguti-Sitzkastens gemacht hat und einen TÜVler empfehlen kann?
 
Erfahrungsbericht:

Nachdem ich von 2 Sachverständigen von Dekra für die Zulassung eine Absage bekommen habe, war ich bei einem GTÜ-Sachverständigen (Die Prüfberichte für die Drehkonsole wurde auch von der GTÜ in Stuttgart erstellt). Der GTÜ-Sachverständige war zunächst auch etwas skeptisch, hatte aber gesagt, dass er sich mit der GTÜ in Stuttgart in Verbindung setzt, um zu fragen, ob die Konsole so zuzulassen ist. Die haben ihm jetzt grünes Licht gegeben. Nächste Woche habe ich einen Termin für die Zulassung.

Also kleiner Tipp, falls sich euer Tüvler quer stellt, bitten, sich mit der GTÜ in Stuttgart in Verbindung zu setzen oder zu einem GTÜ gehen.

Gruß, Hans
 
Also kleiner Tipp, falls sich euer Tüvler quer stellt, bitten, sich mit der GTÜ in Stuttgart in Verbindung zu setzen oder zu einem GTÜ gehen.
Gruß, Hans
Viel Hoffnung hätte ich da nicht.
Dass die GTÜ hier aus hausinterner Eitelkeit geneigt ist, ein selbst erstelltes Gutachten höher zu bewerten, als es das vielleicht wirklich her gibt, mag die eine Sache sein. Ein Prüfer einer anderen Prüforganisation dürfte sich aber kaum auf eine mündliche Zusage einer Konkurrenzfirma einlassen, zumal nicht, wenn er dafür haftbar gemacht werden kann, dass er eine einem Gutachten konkret widersprechende Bewertung abgibt. Er wäre dumm, wenn er es täte. Ohne eine schriftliche Bestätigung des Gutachters wird das kaum Aussicht auf Erfolg haben. Dann könnte GTÜ aber auch gleich das Gutachten umschreiben und damit weitere Diskussionen unterbinden. Aber bis jetzt hat GTÜ ja auch sowieso noch gar nichts wirklich unterschrieben, also erst mal abwarten...
 
Viel Hoffnung hätte ich da nicht.
Dass die GTÜ hier aus hausinterner Eitelkeit geneigt ist, ein selbst erstelltes Gutachten höher zu bewerten, als es das vielleicht wirklich her gibt, mag die eine Sache sein. Ein Prüfer einer anderen Prüforganisation dürfte sich aber kaum auf eine mündliche Zusage einer Konkurrenzfirma einlassen, zumal nicht, wenn er dafür haftbar gemacht werden kann, dass er eine einem Gutachten konkret widersprechende Bewertung abgibt. Er wäre dumm, wenn er es täte. Ohne eine schriftliche Bestätigung des Gutachters wird das kaum Aussicht auf Erfolg haben. Dann könnte GTÜ aber auch gleich das Gutachten umschreiben und damit weitere Diskussionen unterbinden. Aber bis jetzt hat GTÜ ja auch sowieso noch gar nichts wirklich unterschrieben, also erst mal abwarten...

Naja, das Problem bei dem vorliegendem Prüfbericht ist, dass es nicht ausreicht, mal 2 Minuten darüber zu lesen. Die für eine Zulassung notwindigen Prüfungen wurden alle durchgeführt. Kommt aber bei den insgesamt 20-30 Seiten in nur 1 bis 2 Sätzen durch. Wenn man das Glück hat, zu einem Freundlichen zu kommen, der sich die Zeit nimmt und gegebenenfalls auch mal in Stuttgart bei der GTÜ anruft und sich nochmal darüber erkundigt, wie und was alles geprüft wurde und wo das im Prüfbericht steht, dann ist es doch ein Versuch wert.

Also, nicht entmutigen lassen!

Zulassung.jpg
 
Naja, das Problem bei dem vorliegendem Prüfbericht ist, dass es nicht ausreicht, mal 2 Minuten darüber zu lesen. Die für eine Zulassung notwindigen Prüfungen wurden alle durchgeführt. Kommt aber bei den insgesamt 20-30 Seiten in nur 1 bis 2 Sätzen durch. Wenn man das Glück hat, zu einem Freundlichen zu kommen, der sich die Zeit nimmt und gegebenenfalls auch mal in Stuttgart bei der GTÜ anruft und sich nochmal darüber erkundigt, wie und was alles geprüft wurde und wo das im Prüfbericht steht, dann ist es doch ein Versuch wert.

Also, nicht entmutigen lassen!

Anhang anzeigen 274646
Gut, versuchen kostet vielleicht nichts. Der Punkt ist doch aber der: Im Gutachten kann zehn mal jeder erdenkliche Punkt getestet worden sein, wenn oben im Kopf nicht geschrieben steht, dass das Gutachten für den vorliegenden Fahrzeugtyp gemacht worden ist, gilt es auch nicht. Selbst wenn es "naheliegend" erscheint, dass ein Bus genau wie der andere ist, und somit auch naheliegend wäre, dass im Gutachten auch zig verschiedene Bus-Typen drin stehen könnten, kann der Prüfer dennoch nicht mit letzter Sicherheit wissen, ob das wirklich so ist. Vieleicht hat VW beim Modellwechsel irgendwo die Anschnallgurt-Aufhängungen zwei Zentimeter tiefer gemacht oder auf die Höhe des Sockels einen Zentimeter aufgebaut, so dass ggf. oben die Kopffreiheit zum Dach hin eine Mindestgrenze unterschreitet, und schon könnte es massive Unterschiede in Sicherheitsfragen geben. Mindestens müsste der Prüfer sich bei VW schriftlich rückversichern, dass die Bustypen in dem Bereich tatsächlich identisch gebaut sind, ansonsten muss für jeden Typ einzeln geprüft werden. Der Prüfer kann auch eine eigene Abnahme vornehmen, bei der er quasi allein die Verantwortung übernimmt, das macht er dann aber entweder nur, weil er besonders Kundenfreundlich und zugleich sehr mutig ist, nach dem Motto "kann ich mir nicht vorstellen, dass da was passieren kann", also ohne wirklich etwas ganz sicher zu wissen. Dann kann er aber später haftbar gemacht werden, falls etwas passiert (anders als bei normalen Tüv-Abnahmen) und wer will das schon.
Oder er stellt Ingenieursberechnungen und Tests an, die dann ein eigenes Gutachten darstellen und die auch entsprechend bezahlt werden wollen.

Der Hersteller der Konsole hätte hier vermutlich mit geringstem Aufwand allen Diskussionen vorbeugen können und das Gutachten auf alle gängigen Bustypen ausweiten lassen können. Warum er das nicht getan hat, darüber lässt sich hier nur spekulieren. Vielleicht um ein paar Euro zu sparen, vielleicht aber auch, weil ed nicht möglich war, weil es ggf. doch konstruktive Unterschiede gibt, die der Gutachter nicht durchgehen lassen wollte.

Aber generell richtig: Die Suche nach dem oben genannten mutigen Tüv-Typ kann sich natürlich für den Käufer lohnen :D
 
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