AW: Longlife-Märchen
Hallo Leute!
Freut mich dass, ich hier ein bisschen Aufregung reinbringen konnte.
Also, auch wenn ich kein spezialist für KfZ-Recht bin, so geht es hier doch gleichwohl um allgemeines Kaufrecht, und davon hat (fast) jeder Anwalt ein bisschen Ahnung.
Wenn ich die bisher hier zusammengetragenen Erkenntnisse mal einer vorläufigen juristischen Bewertung unterziehe, dann komme ich zu folgenden Überlegungen:
Es geht meines erachtens nicht darum (nur) die Mehrkosten für die öfteren Ölwechsel erstattet zu bekommen. Das wäre das Problem reduziert auf das Intervall mit dem wir regelmäßig - also nach 15.000 km - zum
einbestellt werden.
Pille hat natürlich völlig recht, wenn er feststellt, dass VWN den Begriff "Long-Life" mit einer Laufleistung von mindestens 15.000 km bis zum nächsten Ölwechsel definiert, vorher aber keiner in die Box gerufen wird, und deshalb anscheinend alles kein Problem für VWN ist.
Ich denke aber, diese Überlegung ist viel zu kurz gedacht (deshalb bin ich ja auch so scharf auf die Ergebnisse der Öl-Analysen).
Wenn es nämlich so ist - und hiervon will ich jetzt einmal ausgehen - dass wir "erst" nach über 15.000 gefahrenen Kilometern in die Box gerufen werden, weil VWN unsere Kisten so programmiert hat, dass wir gar keinen früheren Ruf in die Werkstatt bekommen
können, obwohl aufgrund der nicht mehr optimalen Eigenschaften des Öls der Ruf in die Werkstatt eigentlich schon sehr viel früher hätte erfolgen
müssen, dann sieht die Angelegenheit nämlich ganz anders aus:
Hinter dem Online-Versprechen steckt ja nicht nur die Aussage, dass wir frühestens nach 15.000 km einen Ölwechsel machen müssen, sondern es steckt auch die Aussage dahinter, dass
vor diesem Zeitpunkt ein Ölwechsel
nicht nötig ist, das Öl also zumindestbis zum erreichen dieser Marke von 15k die optimalen Eigenschaften aufweist. Nach allem, was ich hier gelesen habe, muss ich aber ganz stark davon ausgehen, dass gerade Letzteres nicht der Fall ist!
Wenn das ganze aber so ist, wie ich es hier geschieldert habe, dann ist wohl klar, dass nicht nur das Longlife-Versprechen von VWN nicht gehalten wird, denn insoweit kann es nur darauf ankommen, wann ein Ölwechsel unter technischen Gesichtspunkten sinnvoll und notwendig ist, aber ganz sicher nicht darauf, wann uns VW zum
ruft.
Ich sehe neben dem ganzen vielmehr noch einen weiteren, sehr viel gravierenderen Punkt:
Ich gehe davon aus, dass ein Dieseleintrag von bis zu 15% im Motoröl nicht gerade der Stand der KfZ-Technik ist, den man als "normal" tolerieren müsste (sonst würde die Analyse-Firma nicht unaufgefordert dazu schreiben, dass man wohl irgendwo ein Problem am Motor habe, das man finden und reparieren lassen sollte).
Wenn diese Annahme von mir stimmt, dann haben wir es aber mit einem handfesten
Mangel zu tun.
Wenigsten soviel verstehe ich noch vom Kaufrecht: Innerhalb der Gewährleistungszeit ist der Verkäufer zur kostenlosen
Beseitigung des Mangels verpflichtet. Kann der Verkäufer nicht nachbessern, dann muss er seinen Mist zurücknehmen!
Es geht hier also nicht mehr nur um den - ggf. kostenlosen - Austausch der fertigen Brühe nach wenigen km, denn das wäre nur eine Behebung der Mangelfolgen, nicht aber eine Beseitigung des Mangels an sich.
Wie könnte aber eine solche Mangelbeseitigung aussehen, auf den wir Anspruch haben , wenn meine Annahmen stimmen?
Ein Ansatz wäre das Update. Scheinbar wurde damit aber das Problem nicht vollständig gelöst, denn der Ruf zum
kommt - zumindest in der Mehrzahl - immer noch direkt nach der voreingestellten Mindestlaufzeit von 15.000 km.
Bleibt für VWN m.E. also nur noch eine Nachbesserung durch Einbau einer neuen technischen Lösung des DPF oder - wenn das auch nicht möglich ist - Rücknahme der Kisten bzw. Minderung, wenn der Kunde letzteres will. Dann würde es ziemlich teuer für VWN!
Mein persönliches Fazit ist also folgendes: ich denke nicht,dass wir hier völlig auf verlorenem Posten stehen, um gegebenenfalls auch mit juristischen Mitteln bei VWN etwas erreichen zu können.
Natürlich müsste man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Beweis für die Tatsachen führen, die ich hier in meiner Betrachtung einmal als gegeben vorausgesetzt habe. Der Schlüssel dazu kann nur in den Ölanalysen liegen!
Superinteressant wird vor dem Hintergrund also die Analyse von tron bei 13.700 km sein. Das sollte Pille auf jeden Fall in seine Sammlung aufnehmen! Die genauen Ergebnis sollten hier genannt und bewertet werden. Wir brauchen davon noch viel mehr und zwar möglichst auch von solchen Ölen mit noch weniger Laufleistung, also 10.000 km und womöglich sogar noch darunter.
Frage an tron: hat deine Kiste schon das Update bekommen, und wenn ja wann??
Zum Schluß nochmal zu Pille:
Deine Einschätzung, dass sich VWN von ein paar wenigen aufrechten hier im Board nicht beeindrucken lassen würde, teile ich so nicht. Das gilt m.E. nur soalnge wir hier in unserer kleinen Gemeinde bleiben und uns zwar aufregen, aber nichts konkretes unternehmen.
Wenn wir aber anfangen, VWN wirklich ans Bein zu pinkeln - und zwar möglichst gemeinsam, dann wird man - Wie bereits gesagt - auch bei VWN ganz nüchtern eine Risikoanalyse dahingehend vornehmen müssen, ob man sich
einen Rechtsstreit mit diesen wenigen Aufrechten wirklich leisten kann.
Das Risiko für VW wird dabei sein, dass man sehr gründlich überlegen muss, ob man hier wirklich ein rechtskräftiges Urteil riskieren kann - egal wann dieses ergehen mag - das feststellt, dass
bei allen T5 mit werksseitig eingebautem DPF ein konstruktiver Mangel vorliegt.
Ich gehe einfach einmal davon aus, dass VW die Probleme, und alles was dahinter steckt, sehr gut bekannt sind, und dass man deshalb, wenn man erkennt, dass es jetzt wirklich ernst wird, eher alles versuchen wird, diese wenigen Aufrechten ruhig zu stellen - was nur mit einem entsprechenden Angebot ginge - als wirklich das Risiko eines solchen Urteiles einzugehen.
Wenn ein solches rechtskräftiges Urteil gegen VW nämlich erst einmal vorläge, dann ginge es für VW nicht mehr nur um die wenigen aufrechten, die dort Teilnehmer des Gerichtsverfahrens waren, sondern dann kommen auch noch die anderen 10.000 ins Spiel, die es dann mit ihren Ansprüchen recht einfach haben werden, weil die Sache bereits durchgefochten ist.
Das und nichts anderes ist meines Erachtens der Hintergrund für die Ösi-Lösung, auch wenn sie sich natürlich in einer ganz anderen Dimensionen abgespielt hat.
Es mag sein, dass VW ein Heer von Juristen beschäftigt, gegen die man außergerichtlich keine Chance hat. Vor Gericht liegt das Schicksal von VW aber genauso in der Hand des Richters, wie bei allen anderen auch. Und soviel kann ich aus meiner Erfahrung sagen, nämlich dass sich - zumindest Zivilrichter - in Deutschland überhaupt nicht von großen Namen beeindrucken lassen. Im Gegenteil wären wir dort eher "der arme Verbraucher", dem ein deutscher Richter in Zweifel eher gerne einmal Rechte zuspricht, weil er vom mächtigen Konzern verarscht wird. (so fühle ich nämlich, wenn es stimmen sollte, dass unsere Brühe eigentlich schon nach 10.000 km fertig ist (oder noch früher???), wir aber vor 15.000 km nicht zum
gerufen werden, damit VWN kein juristisches Problem mit seinem Longlife-Märchen bekommt).
Nur aus Angst vor dem großen Namen VW sollte man also nicht von vorneherein die Flinte ins Korn werfen.
In diesem Sinne: Haut in die Tatsten!