Longlife-Märchen

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Hey, warum ist mein Profil nicht zu sehen, das ich so brav ausgefüllt habe???:help:
 
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Moin,

Zu dem fehlenden Profil kann ich im Moment wenig sagen,
alle pers. Einstellungen richtig gesetzt?

schick mir doch sonst mal einfach per PN, was Du haben möchtest, wir finden ne Lösung.

Das Öl, was Du IMMER (i.S. der Garantie) brauchst muß die Freigabe 507.00 haben, egal ob im freien Markt oder beim Händler erworben, egal ob festes oder flexibles Intervall.

Wichtig ist bei Ölwechsel, daß ggf. angeliefertes Öl durch den Freundlichen auf dem Werkstattauftrag als "entspricht VW_Norm" gekennzeichnet wird.

Analysen nach Wechselaufforderung nach Update liegen noch nicht vor.

Grundteneor, auch mit Update und evtl. minimal verlängerten Intervallen ist aber, aufgrund der grauenhaften Analyseergebnmisse, daß das Öl mit mehr als 15tkm & altem SW_Stand nix mehr im Motor zu suchen hat.
Mit neuem SW-Strand muß man noch sehen, ich gehe aber davon aus, daß auch durch die höhere "zwangsbeimischung" Biodiesel der Anteil davon im Öl nicht wirklich weniger wird:
- darum wohl weiterhin Wechsel bei spätestens zwischen 17-19tkm
- Bei strapaziösen Beanspruchung Ersatz jeder 2 oder 3 Tabkfüllung durch Edeldiesel.

Die Ösi-Lösung ist, allein stückzahlmäßig, in D nicht umsetzbar.
Zumal es sich um eine Importeurslösung, nicht aber um ein Angebots seitens VWN selber handelt
 
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Moin,


Das Öl, was Du IMMER (i.S. der Garantie) brauchst muß die Freigabe 507.00 haben, egal ob im freien Markt oder beim Händler erworben, egal ob festes oder flexibles Intervall.

Nun bin ich irritiert.:confused:

Vor einigen Wochen hat mein Freundlicher mir aufgrund meiner Reklamation zum kurzen Intervall vorgeschlagen:
Festes Intervall auf 15'000 einstellen - dann dürfen Sie auch das günstigere 506.00 einfüllen.

Was ist nun richtig?

Gruss, Lorenz
 
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Festes Intervall auf 15'000 einstellen - dann dürfen Sie auch das günstigere 506.00 einfüllen.

NEVER !!!

Motorkennbuchstebe BPC / BNC usw.... -> WERKS_DPF immer 507.00....speziell während der Garantielaufzeit.
 
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Moin,

Das Öl, was Du IMMER (i.S. der Garantie) brauchst muß die Freigabe 507.00 haben, egal ob im freien Markt oder beim Händler erworben, egal ob festes oder flexibles Intervall.

Wichtig ist bei Ölwechsel, daß ggf. angeliefertes Öl durch den Freundlichen auf dem Werkstattauftrag als "entspricht VW_Norm" gekennzeichnet wird.

o.k. - hab ich jetzt kapiert.

Analysen nach Wechselaufforderung nach Update liegen noch nicht vor.

schade. Wieviele analyseergebnisse hast du schon in deinem Bestand?
was ist mit dem "Menegenrabatt"?
Ich möchte meine Suppe auf jeden Fall auch mal nachprüfen lassen. Reicht es, wenn ich dem :) sage, dass er mir was bei Seite nimmt, oder muss ich ihm das Equipment dafür zur Verfügung stellen. Wenn letzteres, woher bekomme ich das ?

Grundteneor, auch mit Update und evtl. minimal verlängerten Intervallen ist aber, aufgrund der grauenhaften Analyseergebnmisse, daß das Öl mit mehr als 15tkm & altem SW_Stand nix mehr im Motor zu suchen hat.
Mit neuem SW-Strand muß man noch sehen, ich gehe aber davon aus, daß auch durch die höhere "zwangsbeimischung" Biodiesel der Anteil davon im Öl nicht wirklich weniger wird:
- darum wohl weiterhin Wechsel bei spätestens zwischen 17-19tkm
- Bei strapaziösen Beanspruchung Ersatz jeder 2 oder 3 Tabkfüllung durch Edeldiesel.

Fazit also für mich: Update auf jeden Fall machen lassen???

Die Ösi-Lösung ist, allein stückzahlmäßig, in D nicht umsetzbar.
Zumal es sich um eine Importeurslösung, nicht aber um ein Angebots seitens VWN selber handelt

Auch der Ösi-Importeur wird sich Gedanken aufgrund der Faktenlage und des sich daraus ergebenden Risikos gemacht haben. Die Motorgarantie und insbesondere die 1000 € Rückvergütung hat er bestimmt nicht gemacht, weil er ein guter Mensch ist, sondern weil es ihm als das kleinere Übel nach einer entsprechenden Risikoabwägung erschien.

Klar ist das Volumen in D sehr viel größer. Trotzdem wird sich VWN der gleichen Abwägung stellen müssen, und ich sehe nicht, weshalb die hier anderst ausfallen sollte.
 
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Trotzdem wird sich VWN der gleichen Abwägung stellen müssen, und ich sehe nicht, weshalb die hier anderst ausfallen sollte.

Wo darf ich unterschreiben? Eine engagiert geführten Sammelklage hätte doch Aussicht auf Erfolg. Schließlich handelt es sich um eine klassische "nicht erbrachte, aber zugesicherte Eigenschaft" des Produktes, die Mehrkosten über die Nutzungsdauer sind doch nicht unerheblich. Speziell dann, wenn man das Öl nicht selber besorgt, sondern über den :D bezieht. Wie hoch wäre denn der Streitwert, gvsj?
 
AW: Longlife-Märchen

Wo darf ich unterschreiben? Eine engagiert geführten Sammelklage hätte doch Aussicht auf Erfolg. ?

Grundsätzlich: :pro:

Allein der schon jetzt dehnbare Gummibegriff "Longlifeintervall", nämlich alles über 15.001km ist "longlife" läßt die Sache doch sehr schwer werden...

Das hatten wir ja schon alles...

sowas funktioniert nur über "zivilen Ungehorsam", wie Kaufzurückhaltung oder Markenwechsel...:rolleyes:
 
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Das hatten wir ja schon alles...

Ich könnte schwören, dass ich beim Durchackern dieses Threads (eigentlich müsste man danach eine Art "T5-Board Frei- und Fahrten-Schwimmer Urkunde erhalten :) ) auch auf ein Posting gestoßen bin, wo die Katalogangaben des Herstellers zitiert wurden. Mehr braucht es nicht meiner Meinung nach für eine erfolgreiche Klage: Das eindeutige Statement ( = Herstellerversprechen), dass mit Longlife Kosten gespart werden - und die nachweisbare Situation in der Realität.

Die Klage allein bewegt schon was.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Longlife-Märchen

Hallo,

ich habe einen T5 Baujahr 06/2006 2,5 TDI 128KW und das erste mal kam die Meldung bei ca 15000KM ich soll zum Ölwechsel was ich dann auch getan habe. Ich habe den Service zurück gestellt auf LongLife und seit dem kommt ca aller 30000KM die Aufforderung zum Ölwechsel.
Da ist doch alles in Ordnung oder??
Was soll denn passieren wenn man nicht aller 15000KM zum Ölwechsel fährt?
Danke Dir
Sven
 
AW: Longlife-Märchen

Hallo,

ich habe einen T5 Baujahr 06/2006 2,5 TDI 128KW und das erste mal kam die Meldung bei ca 15000KM ich soll zum Ölwechsel was ich dann auch getan habe. Ich habe den Service zurück gestellt auf LongLife und seit dem kommt ca aller 30000KM die Aufforderung zum Ölwechsel.
Da ist doch alles in Ordnung oder??
Was soll denn passieren wenn man nicht aller 15000KM zum Ölwechsel fährt?
Danke Dir
Sven


Hallo ,schaue dir mal zB den Beitrag 608 an
und suche nach anderen Beiträgen mit Ölanalysen.es sind auch Analysen mit 15tkm.
Dann weißt warum das "Öl" bzw Diesel/Biodiesel/Altmetall Mischung dann raus muss.

so eine Analyse kostet ca 70 Euro, wenn du dein Öl beistellen kannst , hast du die Kosten wieder raus.

mache es Spaßhalber mal.

grüße
Achim
 
AW: Longlife-Märchen

Was soll denn passieren wenn man nicht aller 15000KM zum Ölwechsel fährt?

Hallo Sven und willkommen im Board. Tja - was könnte passieren? Du willst fahren, aber es geht nicht weiter, ganz plötzlich? Du fragst warum, einer sagt, das kostet aber! Du fragst wieviel, hast aber nicht die Kohle dafür. Gehst zur Bank, und die geben dir nichts.

Was könnte denn dann passieren?
 
AW: Longlife-Märchen

Mehr braucht es nicht meiner Meinung nach für eine erfolgreiche Klage: Das eindeutige Statement ( = Herstellerversprechen), dass mit Longlife Kosten gespart werden - und die nachweisbare Situation in der Realität.

Die Klage allein bewegt schon was.

Moin,
ich maße mir nicht an, diese Angelegenheit in ihrer Tragweite, nämlich, ob überhaupt einklagbar, zu beurteilen.
Dazu müßte sich dann ein Fachanwalt mal des Themas ansich und auch der Ergebnisse hier mal bemächtigen und daraus eine "Klagewürdigkeit" herleiten.

Wäre, das nur zum Vergleich, das Thema wirklich so brisant; denn Intervallverkürzungen gibt es auch bei anderen Fahrzeugen, dann hätten wir längst mehr, als die rel. mickrige Presse über die Extratouren eines A3 zum Freibrennen.

Da schlugen ja die unwirksamen Nachrüst-DPF fast höhere Wellen. Und gugg Dir mal da die Stückzahlen an: einige Tausend....
Beim T5 reden wir aber von 10.000en und "meckern" (zumindest organisiert) tut ja nicht mal ein 0/00...
Der einzelne Kunde in der Werkstatt wird auch mosern, aber dem werden sie genau die obige Definition, incl. der drolligen Begründung aus dem MSG_Update (was ja auch für's Beibehalten des kurzen Intervalls taugt) vor die Nase halten.

Rekordhalter im Verkürzen ist übrigens ein Fallbeispiel eines Ford Galaxy III, was ich bei meinen Recherchen herausgefunden habe (ich habe im Herbst Dutzende von Automodellforen darauf "untersucht"): Der Wagen wurde mit 8500km zum Ölwechsel "gebeten"
DAS nenn ich KEIN Longlife im Sinne der VW_Definition.

Es sind ne Reihe Anwälte im Board vertreten, man muß IMHO kein Verkehrsspezi sein, um aufgrund der hier vorliegenden Rahmenbedingungen & Grundaussagen beurteilen zu können, ob das Klagen überhaupt Sinn macht.

Und klagen, das ist ja wohl klar, kann dann nur eine noch zu gründende Interessengemeinschaft "Longlife-Versprechensgeschädigter", nicht jedoch das T5-Board.

Ich stelle die Möglichkeit der Klagefähigkeit mal in diesem Zusammenhang in den Raum, ggf. kann es sich ja auch erweisen, das als isoliertes Thema zu nehmen.
 
AW: Longlife-Märchen / Ölanalyse bei km 13700

Falls jemand Interesse an einer Ölanalyse bei km 13700 hat : bitte PN. Soviel sei gesagt : das Öl ist dann auch schon fertig. Meine schriftliche Aufforderung an VWN zur Stellungnahme und Abhilfe ruht jetzt auch schon fast vier Wochen ohne Antwort bei VWN.
Ölwechsel wurde nach Vorlage der Analyse beim :D dann ohne Berechnung der Zeit erledigt, lediglich der Filter mußte bezahlt werden ( Das Castrol Castrol-der Norm 507.00 wurde beigestellt ) !
Falls jemand im Großraum D noch eine Analyse benötigt : VAG-COM, Analalysenset nebst Vakuumpumpe vorhanden.

Grüße an alle T5 Fans

tron
 
AW: Longlife-Märchen

Hallo Leute!

Freut mich dass, ich hier ein bisschen Aufregung reinbringen konnte. 8)

Also, auch wenn ich kein spezialist für KfZ-Recht bin, so geht es hier doch gleichwohl um allgemeines Kaufrecht, und davon hat (fast) jeder Anwalt ein bisschen Ahnung.

Wenn ich die bisher hier zusammengetragenen Erkenntnisse mal einer vorläufigen juristischen Bewertung unterziehe, dann komme ich zu folgenden Überlegungen:

Es geht meines erachtens nicht darum (nur) die Mehrkosten für die öfteren Ölwechsel erstattet zu bekommen. Das wäre das Problem reduziert auf das Intervall mit dem wir regelmäßig - also nach 15.000 km - zum :) einbestellt werden.

Pille hat natürlich völlig recht, wenn er feststellt, dass VWN den Begriff "Long-Life" mit einer Laufleistung von mindestens 15.000 km bis zum nächsten Ölwechsel definiert, vorher aber keiner in die Box gerufen wird, und deshalb anscheinend alles kein Problem für VWN ist.

Ich denke aber, diese Überlegung ist viel zu kurz gedacht (deshalb bin ich ja auch so scharf auf die Ergebnisse der Öl-Analysen).

Wenn es nämlich so ist - und hiervon will ich jetzt einmal ausgehen - dass wir "erst" nach über 15.000 gefahrenen Kilometern in die Box gerufen werden, weil VWN unsere Kisten so programmiert hat, dass wir gar keinen früheren Ruf in die Werkstatt bekommen können, obwohl aufgrund der nicht mehr optimalen Eigenschaften des Öls der Ruf in die Werkstatt eigentlich schon sehr viel früher hätte erfolgen müssen, dann sieht die Angelegenheit nämlich ganz anders aus:

Hinter dem Online-Versprechen steckt ja nicht nur die Aussage, dass wir frühestens nach 15.000 km einen Ölwechsel machen müssen, sondern es steckt auch die Aussage dahinter, dass vor diesem Zeitpunkt ein Ölwechsel nicht nötig ist, das Öl also zumindestbis zum erreichen dieser Marke von 15k die optimalen Eigenschaften aufweist. Nach allem, was ich hier gelesen habe, muss ich aber ganz stark davon ausgehen, dass gerade Letzteres nicht der Fall ist!

Wenn das ganze aber so ist, wie ich es hier geschieldert habe, dann ist wohl klar, dass nicht nur das Longlife-Versprechen von VWN nicht gehalten wird, denn insoweit kann es nur darauf ankommen, wann ein Ölwechsel unter technischen Gesichtspunkten sinnvoll und notwendig ist, aber ganz sicher nicht darauf, wann uns VW zum :) ruft.

Ich sehe neben dem ganzen vielmehr noch einen weiteren, sehr viel gravierenderen Punkt:

Ich gehe davon aus, dass ein Dieseleintrag von bis zu 15% im Motoröl nicht gerade der Stand der KfZ-Technik ist, den man als "normal" tolerieren müsste (sonst würde die Analyse-Firma nicht unaufgefordert dazu schreiben, dass man wohl irgendwo ein Problem am Motor habe, das man finden und reparieren lassen sollte).

Wenn diese Annahme von mir stimmt, dann haben wir es aber mit einem handfesten Mangel zu tun.
Wenigsten soviel verstehe ich noch vom Kaufrecht: Innerhalb der Gewährleistungszeit ist der Verkäufer zur kostenlosen Beseitigung des Mangels verpflichtet. Kann der Verkäufer nicht nachbessern, dann muss er seinen Mist zurücknehmen!

Es geht hier also nicht mehr nur um den - ggf. kostenlosen - Austausch der fertigen Brühe nach wenigen km, denn das wäre nur eine Behebung der Mangelfolgen, nicht aber eine Beseitigung des Mangels an sich.

Wie könnte aber eine solche Mangelbeseitigung aussehen, auf den wir Anspruch haben , wenn meine Annahmen stimmen?

Ein Ansatz wäre das Update. Scheinbar wurde damit aber das Problem nicht vollständig gelöst, denn der Ruf zum :) kommt - zumindest in der Mehrzahl - immer noch direkt nach der voreingestellten Mindestlaufzeit von 15.000 km.

Bleibt für VWN m.E. also nur noch eine Nachbesserung durch Einbau einer neuen technischen Lösung des DPF oder - wenn das auch nicht möglich ist - Rücknahme der Kisten bzw. Minderung, wenn der Kunde letzteres will. Dann würde es ziemlich teuer für VWN!

Mein persönliches Fazit ist also folgendes: ich denke nicht,dass wir hier völlig auf verlorenem Posten stehen, um gegebenenfalls auch mit juristischen Mitteln bei VWN etwas erreichen zu können.

Natürlich müsste man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Beweis für die Tatsachen führen, die ich hier in meiner Betrachtung einmal als gegeben vorausgesetzt habe. Der Schlüssel dazu kann nur in den Ölanalysen liegen!

Superinteressant wird vor dem Hintergrund also die Analyse von tron bei 13.700 km sein. Das sollte Pille auf jeden Fall in seine Sammlung aufnehmen! Die genauen Ergebnis sollten hier genannt und bewertet werden. Wir brauchen davon noch viel mehr und zwar möglichst auch von solchen Ölen mit noch weniger Laufleistung, also 10.000 km und womöglich sogar noch darunter.

Frage an tron: hat deine Kiste schon das Update bekommen, und wenn ja wann??

Zum Schluß nochmal zu Pille:

Deine Einschätzung, dass sich VWN von ein paar wenigen aufrechten hier im Board nicht beeindrucken lassen würde, teile ich so nicht. Das gilt m.E. nur soalnge wir hier in unserer kleinen Gemeinde bleiben und uns zwar aufregen, aber nichts konkretes unternehmen.

Wenn wir aber anfangen, VWN wirklich ans Bein zu pinkeln - und zwar möglichst gemeinsam, dann wird man - Wie bereits gesagt - auch bei VWN ganz nüchtern eine Risikoanalyse dahingehend vornehmen müssen, ob man sich einen Rechtsstreit mit diesen wenigen Aufrechten wirklich leisten kann.

Das Risiko für VW wird dabei sein, dass man sehr gründlich überlegen muss, ob man hier wirklich ein rechtskräftiges Urteil riskieren kann - egal wann dieses ergehen mag - das feststellt, dass bei allen T5 mit werksseitig eingebautem DPF ein konstruktiver Mangel vorliegt.

Ich gehe einfach einmal davon aus, dass VW die Probleme, und alles was dahinter steckt, sehr gut bekannt sind, und dass man deshalb, wenn man erkennt, dass es jetzt wirklich ernst wird, eher alles versuchen wird, diese wenigen Aufrechten ruhig zu stellen - was nur mit einem entsprechenden Angebot ginge - als wirklich das Risiko eines solchen Urteiles einzugehen.

Wenn ein solches rechtskräftiges Urteil gegen VW nämlich erst einmal vorläge, dann ginge es für VW nicht mehr nur um die wenigen aufrechten, die dort Teilnehmer des Gerichtsverfahrens waren, sondern dann kommen auch noch die anderen 10.000 ins Spiel, die es dann mit ihren Ansprüchen recht einfach haben werden, weil die Sache bereits durchgefochten ist.

Das und nichts anderes ist meines Erachtens der Hintergrund für die Ösi-Lösung, auch wenn sie sich natürlich in einer ganz anderen Dimensionen abgespielt hat.

Es mag sein, dass VW ein Heer von Juristen beschäftigt, gegen die man außergerichtlich keine Chance hat. Vor Gericht liegt das Schicksal von VW aber genauso in der Hand des Richters, wie bei allen anderen auch. Und soviel kann ich aus meiner Erfahrung sagen, nämlich dass sich - zumindest Zivilrichter - in Deutschland überhaupt nicht von großen Namen beeindrucken lassen. Im Gegenteil wären wir dort eher "der arme Verbraucher", dem ein deutscher Richter in Zweifel eher gerne einmal Rechte zuspricht, weil er vom mächtigen Konzern verarscht wird. (so fühle ich nämlich, wenn es stimmen sollte, dass unsere Brühe eigentlich schon nach 10.000 km fertig ist (oder noch früher???), wir aber vor 15.000 km nicht zum :) gerufen werden, damit VWN kein juristisches Problem mit seinem Longlife-Märchen bekommt).

Nur aus Angst vor dem großen Namen VW sollte man also nicht von vorneherein die Flinte ins Korn werfen.

In diesem Sinne: Haut in die Tatsten!
 
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Nur am Rande, Update im November bekommen, bei 15500 KM vor 5 Tagen Meldung: Service in 3000 KM....:mad:

Also wenn man daß so liest, sollte ich wohl dringend das Öl wechseln lassen.....
 
AW: Longlife-Märchen

Nur aus Angst vor dem großen Namen VW sollte man also nicht von vorneherein die Flinte ins Korn werfen.

Das ging mir alles runter wie Öl (sic).
Absolut logische und nachvollziehbare Schlussfolgerung, :danke: für diesen Beitrag!

Ich habe EZ 12/2007 und ein "Kurzstrecken-Nutzungsprofil". Aktueller Kilometerstand: 1.866.

Ich werde das Öl alle 2.000 km untersuchen lassen. @tron, du bekommst gleich eine PN, tolles Angebot von dir.

ABER
Es sollte ein Weg eingeschlagen werden, der eine gerichtlich verwertbare Beweisführung sicher stellt. Einfach nur abzapfen und analysieren erscheint mir nicht stichhaltig. Probe unter notarieller Aufsicht ziehen??? Analyse-Ergebnisse treuhänderisch über Anwaltskanzlei??? Es sollte auf jeden Fall verhindert werden, dass die Lauterkeit der Analysen vor Gericht in Frage gestellt werden kann.

Welchen Weg gehen wir? Ich bin auf eigene Kosten dabei!
 
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Wenn es nämlich so ist - und hiervon will ich jetzt einmal ausgehen - dass wir "erst" nach über 15.000 gefahrenen Kilometern in die Box gerufen werden, weil VWN unsere Kisten so programmiert hat, dass wir gar keinen früheren Ruf in die Werkstatt bekommen können, obwohl aufgrund der nicht mehr optimalen Eigenschaften des Öls der Ruf in die Werkstatt eigentlich schon sehr viel früher hätte erfolgen müssen, dann sieht die Angelegenheit nämlich ganz anders aus:Wenn wir aber anfangen, VWN wirklich ans Bein zu pinkeln - und zwar möglichst gemeinsam, dann wird man - Wie bereits gesagt - auch bei VWN ganz nüchtern eine Risikoanalyse dahingehend vornehmen müssen, ob man sich einen Rechtsstreit mit diesen wenigen Aufrechten wirklich leisten kann.
...
Das Risiko für VW wird dabei sein, dass man sehr gründlich überlegen muss, ob man hier wirklich ein rechtskräftiges Urteil riskieren kann - egal wann dieses ergehen mag - das feststellt, dass bei allen T5 mit werksseitig eingebautem DPF ein konstruktiver Mangel vorliegt.
....
Nur aus Angst vor dem großen Namen VW sollte man also nicht von vorneherein die Flinte ins Korn werfen.

In diesem Sinne: Haut in die Tatsten!

Moin,
Den Schluß, daß quasi "gebogen" wird, um mind. 15tkm zu erreichen, mden hatte ich auch schon, nur wie kommen wir in die Programmierung? Nur darüber gelingt der Nachweis

Nur am Rande, Update im November bekommen, bei 15500 KM vor 5 Tagen Meldung: Service in 3000 KM....:mad:
.....

das passt zu den vermuteten 17-19tkm...
 
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Das ging mir alles runter wie Öl (sic).

Ich habe EZ 12/2007 und ein "Kurzstrecken-Nutzungsprofil". Aktueller Kilometerstand: 1.866.

Ich werde das Öl alle 2.000 km untersuchen lassen.

das wäre wirklich mal genial, wenn du das machst! Wenn sich dann meine Vermutung bestätigen sollte, dann will ich mal behaupten, dass es für VW extrem eng wird.

ABER
Es sollte ein Weg eingeschlagen werden, der eine gerichtlich verwertbare Beweisführung sicher stellt. Einfach nur abzapfen und analysieren erscheint mir nicht stichhaltig. Probe unter notarieller Aufsicht ziehen??? Analyse-Ergebnisse treuhänderisch über Anwaltskanzlei??? Es sollte auf jeden Fall verhindert werden, dass die Lauterkeit der Analysen vor Gericht in Frage gestellt werden kann.

zur Beweisführung: es reicht vollkommen aus, wenn die Probe vom Fachmann gezogen wird (vielleicht nicht gerade eine Hinterhofwerkstatt), der alle Parameter für eine saubere Entnahme der Probe kennt und vor allem schriftlich dokumentiert. (Ich meine hier etwas von Mittelstrahl, Öltemperatur u.ä. gelesen zu haben, aber das wird der wirkliche Fachmann sicherlich selbst wissen).vielleicht kann dieser Fachmann auch davon überzeugt werden, dass er eine "B-Probe" bei sich aufbewahrt, für den Fall der Fälle.

Die Analyse selbst kann sowieso nur von entsprechenden Fachfirmen durchgeführt werden. Hier spricht dass Ergebnis, dass ja dann schwarz auf weiß auf dem Papier steht, für sich selbst. Eine Abwicklung über Anwalt oder gar Notar braucht es dafür nicht.

Weil du die Frage nach den eventuellen Kosten angesprochen hast:

Das lässt sich nach derzeitigem Stand natürlich ganz schwer sagen. Nach meinem hier vertretenen Ansatz gehen die Ansprüche aber gegebenenfalls bis zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags. Insoweit könnte Du dann also den Gegenstandswert der Angelegenheit aus der Rechnung ersehen, die du vor kurzem bezahlt hast.

Was die Kosten anbelangt, so denke ich allerdings, dass sich hier sicherlich einige finden werden, die eine KfZ-Rechtsschutzversicherung haben. Hier haben wir den großen Vorteil, dass eine solche Rechtsschutzversicherung ausnahmsweise auch einmal bezahlt.

Wenn sich also ein paar Leute finden,die eine solche Rechtsschutzversicherung haben, dann sollte es kein Problem sein, die Kosten eines Anwalts so zu regeln, dass man das Problem so angehen kann, ohne dass der Einzelne ein allzu großes Kostenrisiko befürchten muss.

Übrigens gehören zu den Kosten des Rechtsstreits auch die Kosten, die zur Ermittlung der Schadensursache notwendig waren, welche dann entweder von VW bezahlt werden müssten - wenn sie verlieren - oder von der Rechtschutzversicherung.

Als notwendig wird man hier vielleicht nicht gerade 5 Ölanalysten bezeichnen können, eine Analyse des Öls dürfte aber sicherlich mit darunter fallen.

Grüße an alle
 
AW: Longlife-Märchen

Hallo,

hab ein MV-Highline aus 03/07. Der zeigte jetzt an, dass in 2000km eine Wartung fällig ist und das bei 12.500 KM.

Also, ab zum Freundlichen wg. Softwareupdate. Dort stand ich neben das Update und erfuhr aus einer LIste die bis jetzt verfügbare Releases. Für ein 2,5 TDI-DPF (SY2) sind folgende Releases verfügbar:

03xx, 05xx und 0858

Meine hatte 0858. Die aktuelle Version ist 1695 und die wurde aufgespielt.

Auf der Liste stand auch DPF mit Harneinspritzung, diese bekommen Version 1696. Sind wohl Testfahrzeuge?

Fahrzeuge ohne DPF bekommen 1694. Von welchem Datum diese Versionen sind stand nirgends.

Der Wartungspunkt wurde neu eingestellt damit die variabele Wartungserkennung aktiviert bleibt. Wenn der Wartungshinweis wie im Handbuch gelöscht wird, wird auf feste Wartungsintervalle umgestellt.

Vom Fahrverhalten konnte ich erst mal keine große Änderungen feststellen. Subjektiv etwas lauteres Motorgeräusch und die genannte "erhebliche" Verbrauchssenkung konnte ich so erst mal nicht beobachten. Aber etwas weniger ist der Verbrauch schon. Mehr wenn ich ein paar Fahrten weiter bin.

Grüße

DickS
 
AW: Longlife-Märchen

Moin,
Den Schluß, daß quasi "gebogen" wird, um mind. 15tkm zu erreichen, mden hatte ich auch schon, nur wie kommen wir in die Programmierung? Nur darüber gelingt der Nachweis

Ich denke nicht, dass wir an die Programmierung müssen, um den Beweis zu führen (auch wenn es natürlich kein Schaden wäre).

Es sollte reichen, wenn wir beweisen können, dass das Öl schon früher fertig ist, aber die Bimmel nicht drauf reagiert.
 
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