IG-Longlifeintervallgeschädigter, ich bin dabei

pille

Co-Admin
Administrator
Ort
HH
Mein Auto
Caddy Kasten
Erstzulassung
12.05.2017
Motor
Otto 75 KW
DPF
nein
Motortuning
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Extras
Weicheiausstattung
AW: Longlife-Märchen

Wo darf ich unterschreiben? Eine engagiert geführten Sammelklage hätte doch Aussicht auf Erfolg. ?

Grundsätzlich: :pro:

Allein der schon jetzt dehnbare Gummibegriff "Longlifeintervall", nämlich alles über 15.001km ist "longlife" läßt die Sache doch sehr schwer werden...

Das hatten wir ja schon alles...

sowas funktioniert nur über "zivilen Ungehorsam", wie Kaufzurückhaltung oder Markenwechsel...:rolleyes:
 
AW: Longlife-Märchen

Hallo Leute!

Freut mich dass, ich hier ein bisschen Aufregung reinbringen konnte. 8)

Also, auch wenn ich kein spezialist für KfZ-Recht bin, so geht es hier doch gleichwohl um allgemeines Kaufrecht, und davon hat (fast) jeder Anwalt ein bisschen Ahnung.

Wenn ich die bisher hier zusammengetragenen Erkenntnisse mal einer vorläufigen juristischen Bewertung unterziehe, dann komme ich zu folgenden Überlegungen:

Es geht meines erachtens nicht darum (nur) die Mehrkosten für die öfteren Ölwechsel erstattet zu bekommen. Das wäre das Problem reduziert auf das Intervall mit dem wir regelmäßig - also nach 15.000 km - zum :) einbestellt werden.

Pille hat natürlich völlig recht, wenn er feststellt, dass VWN den Begriff "Long-Life" mit einer Laufleistung von mindestens 15.000 km bis zum nächsten Ölwechsel definiert, vorher aber keiner in die Box gerufen wird, und deshalb anscheinend alles kein Problem für VWN ist.

Ich denke aber, diese Überlegung ist viel zu kurz gedacht (deshalb bin ich ja auch so scharf auf die Ergebnisse der Öl-Analysen).

Wenn es nämlich so ist - und hiervon will ich jetzt einmal ausgehen - dass wir "erst" nach über 15.000 gefahrenen Kilometern in die Box gerufen werden, weil VWN unsere Kisten so programmiert hat, dass wir gar keinen früheren Ruf in die Werkstatt bekommen können, obwohl aufgrund der nicht mehr optimalen Eigenschaften des Öls der Ruf in die Werkstatt eigentlich schon sehr viel früher hätte erfolgen müssen, dann sieht die Angelegenheit nämlich ganz anders aus:

Hinter dem Online-Versprechen steckt ja nicht nur die Aussage, dass wir frühestens nach 15.000 km einen Ölwechsel machen müssen, sondern es steckt auch die Aussage dahinter, dass vor diesem Zeitpunkt ein Ölwechsel nicht nötig ist, das Öl also zumindestbis zum erreichen dieser Marke von 15k die optimalen Eigenschaften aufweist. Nach allem, was ich hier gelesen habe, muss ich aber ganz stark davon ausgehen, dass gerade Letzteres nicht der Fall ist!

Wenn das ganze aber so ist, wie ich es hier geschieldert habe, dann ist wohl klar, dass nicht nur das Longlife-Versprechen von VWN nicht gehalten wird, denn insoweit kann es nur darauf ankommen, wann ein Ölwechsel unter technischen Gesichtspunkten sinnvoll und notwendig ist, aber ganz sicher nicht darauf, wann uns VW zum :) ruft.

Ich sehe neben dem ganzen vielmehr noch einen weiteren, sehr viel gravierenderen Punkt:

Ich gehe davon aus, dass ein Dieseleintrag von bis zu 15% im Motoröl nicht gerade der Stand der KfZ-Technik ist, den man als "normal" tolerieren müsste (sonst würde die Analyse-Firma nicht unaufgefordert dazu schreiben, dass man wohl irgendwo ein Problem am Motor habe, das man finden und reparieren lassen sollte).

Wenn diese Annahme von mir stimmt, dann haben wir es aber mit einem handfesten Mangel zu tun.
Wenigsten soviel verstehe ich noch vom Kaufrecht: Innerhalb der Gewährleistungszeit ist der Verkäufer zur kostenlosen Beseitigung des Mangels verpflichtet. Kann der Verkäufer nicht nachbessern, dann muss er seinen Mist zurücknehmen!

Es geht hier also nicht mehr nur um den - ggf. kostenlosen - Austausch der fertigen Brühe nach wenigen km, denn das wäre nur eine Behebung der Mangelfolgen, nicht aber eine Beseitigung des Mangels an sich.

Wie könnte aber eine solche Mangelbeseitigung aussehen, auf den wir Anspruch haben , wenn meine Annahmen stimmen?

Ein Ansatz wäre das Update. Scheinbar wurde damit aber das Problem nicht vollständig gelöst, denn der Ruf zum :) kommt - zumindest in der Mehrzahl - immer noch direkt nach der voreingestellten Mindestlaufzeit von 15.000 km.

Bleibt für VWN m.E. also nur noch eine Nachbesserung durch Einbau einer neuen technischen Lösung des DPF oder - wenn das auch nicht möglich ist - Rücknahme der Kisten bzw. Minderung, wenn der Kunde letzteres will. Dann würde es ziemlich teuer für VWN!

Mein persönliches Fazit ist also folgendes: ich denke nicht,dass wir hier völlig auf verlorenem Posten stehen, um gegebenenfalls auch mit juristischen Mitteln bei VWN etwas erreichen zu können.

Natürlich müsste man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Beweis für die Tatsachen führen, die ich hier in meiner Betrachtung einmal als gegeben vorausgesetzt habe. Der Schlüssel dazu kann nur in den Ölanalysen liegen!

Superinteressant wird vor dem Hintergrund also die Analyse von tron bei 13.700 km sein. Das sollte Pille auf jeden Fall in seine Sammlung aufnehmen! Die genauen Ergebnis sollten hier genannt und bewertet werden. Wir brauchen davon noch viel mehr und zwar möglichst auch von solchen Ölen mit noch weniger Laufleistung, also 10.000 km und womöglich sogar noch darunter.

Frage an tron: hat deine Kiste schon das Update bekommen, und wenn ja wann??

Zum Schluß nochmal zu Pille:

Deine Einschätzung, dass sich VWN von ein paar wenigen aufrechten hier im Board nicht beeindrucken lassen würde, teile ich so nicht. Das gilt m.E. nur soalnge wir hier in unserer kleinen Gemeinde bleiben und uns zwar aufregen, aber nichts konkretes unternehmen.

Wenn wir aber anfangen, VWN wirklich ans Bein zu pinkeln - und zwar möglichst gemeinsam, dann wird man - Wie bereits gesagt - auch bei VWN ganz nüchtern eine Risikoanalyse dahingehend vornehmen müssen, ob man sich einen Rechtsstreit mit diesen wenigen Aufrechten wirklich leisten kann.

Das Risiko für VW wird dabei sein, dass man sehr gründlich überlegen muss, ob man hier wirklich ein rechtskräftiges Urteil riskieren kann - egal wann dieses ergehen mag - das feststellt, dass bei allen T5 mit werksseitig eingebautem DPF ein konstruktiver Mangel vorliegt.

Ich gehe einfach einmal davon aus, dass VW die Probleme, und alles was dahinter steckt, sehr gut bekannt sind, und dass man deshalb, wenn man erkennt, dass es jetzt wirklich ernst wird, eher alles versuchen wird, diese wenigen Aufrechten ruhig zu stellen - was nur mit einem entsprechenden Angebot ginge - als wirklich das Risiko eines solchen Urteiles einzugehen.

Wenn ein solches rechtskräftiges Urteil gegen VW nämlich erst einmal vorläge, dann ginge es für VW nicht mehr nur um die wenigen aufrechten, die dort Teilnehmer des Gerichtsverfahrens waren, sondern dann kommen auch noch die anderen 10.000 ins Spiel, die es dann mit ihren Ansprüchen recht einfach haben werden, weil die Sache bereits durchgefochten ist.

Das und nichts anderes ist meines Erachtens der Hintergrund für die Ösi-Lösung, auch wenn sie sich natürlich in einer ganz anderen Dimensionen abgespielt hat.

Es mag sein, dass VW ein Heer von Juristen beschäftigt, gegen die man außergerichtlich keine Chance hat. Vor Gericht liegt das Schicksal von VW aber genauso in der Hand des Richters, wie bei allen anderen auch. Und soviel kann ich aus meiner Erfahrung sagen, nämlich dass sich - zumindest Zivilrichter - in Deutschland überhaupt nicht von großen Namen beeindrucken lassen. Im Gegenteil wären wir dort eher "der arme Verbraucher", dem ein deutscher Richter in Zweifel eher gerne einmal Rechte zuspricht, weil er vom mächtigen Konzern verarscht wird. (so fühle ich nämlich, wenn es stimmen sollte, dass unsere Brühe eigentlich schon nach 10.000 km fertig ist (oder noch früher???), wir aber vor 15.000 km nicht zum :) gerufen werden, damit VWN kein juristisches Problem mit seinem Longlife-Märchen bekommt).

Nur aus Angst vor dem großen Namen VW sollte man also nicht von vorneherein die Flinte ins Korn werfen.

In diesem Sinne: Haut in die Tatsten!
 
AW: Longlife-Märchen

Nur aus Angst vor dem großen Namen VW sollte man also nicht von vorneherein die Flinte ins Korn werfen.

Das ging mir alles runter wie Öl (sic).
Absolut logische und nachvollziehbare Schlussfolgerung, :danke: für diesen Beitrag!

Ich habe EZ 12/2007 und ein "Kurzstrecken-Nutzungsprofil". Aktueller Kilometerstand: 1.866.

Ich werde das Öl alle 2.000 km untersuchen lassen. @tron, du bekommst gleich eine PN, tolles Angebot von dir.

ABER
Es sollte ein Weg eingeschlagen werden, der eine gerichtlich verwertbare Beweisführung sicher stellt. Einfach nur abzapfen und analysieren erscheint mir nicht stichhaltig. Probe unter notarieller Aufsicht ziehen??? Analyse-Ergebnisse treuhänderisch über Anwaltskanzlei??? Es sollte auf jeden Fall verhindert werden, dass die Lauterkeit der Analysen vor Gericht in Frage gestellt werden kann.

Welchen Weg gehen wir? Ich bin auf eigene Kosten dabei!
 
AW: Longlife-Märchen

Das ging mir alles runter wie Öl (sic).

Ich habe EZ 12/2007 und ein "Kurzstrecken-Nutzungsprofil". Aktueller Kilometerstand: 1.866.

Ich werde das Öl alle 2.000 km untersuchen lassen.

das wäre wirklich mal genial, wenn du das machst! Wenn sich dann meine Vermutung bestätigen sollte, dann will ich mal behaupten, dass es für VW extrem eng wird.

ABER
Es sollte ein Weg eingeschlagen werden, der eine gerichtlich verwertbare Beweisführung sicher stellt. Einfach nur abzapfen und analysieren erscheint mir nicht stichhaltig. Probe unter notarieller Aufsicht ziehen??? Analyse-Ergebnisse treuhänderisch über Anwaltskanzlei??? Es sollte auf jeden Fall verhindert werden, dass die Lauterkeit der Analysen vor Gericht in Frage gestellt werden kann.

zur Beweisführung: es reicht vollkommen aus, wenn die Probe vom Fachmann gezogen wird (vielleicht nicht gerade eine Hinterhofwerkstatt), der alle Parameter für eine saubere Entnahme der Probe kennt und vor allem schriftlich dokumentiert. (Ich meine hier etwas von Mittelstrahl, Öltemperatur u.ä. gelesen zu haben, aber das wird der wirkliche Fachmann sicherlich selbst wissen).vielleicht kann dieser Fachmann auch davon überzeugt werden, dass er eine "B-Probe" bei sich aufbewahrt, für den Fall der Fälle.

Die Analyse selbst kann sowieso nur von entsprechenden Fachfirmen durchgeführt werden. Hier spricht dass Ergebnis, dass ja dann schwarz auf weiß auf dem Papier steht, für sich selbst. Eine Abwicklung über Anwalt oder gar Notar braucht es dafür nicht.

Weil du die Frage nach den eventuellen Kosten angesprochen hast:

Das lässt sich nach derzeitigem Stand natürlich ganz schwer sagen. Nach meinem hier vertretenen Ansatz gehen die Ansprüche aber gegebenenfalls bis zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags. Insoweit könnte Du dann also den Gegenstandswert der Angelegenheit aus der Rechnung ersehen, die du vor kurzem bezahlt hast.

Was die Kosten anbelangt, so denke ich allerdings, dass sich hier sicherlich einige finden werden, die eine KfZ-Rechtsschutzversicherung haben. Hier haben wir den großen Vorteil, dass eine solche Rechtsschutzversicherung ausnahmsweise auch einmal bezahlt.

Wenn sich also ein paar Leute finden,die eine solche Rechtsschutzversicherung haben, dann sollte es kein Problem sein, die Kosten eines Anwalts so zu regeln, dass man das Problem so angehen kann, ohne dass der Einzelne ein allzu großes Kostenrisiko befürchten muss.

Übrigens gehören zu den Kosten des Rechtsstreits auch die Kosten, die zur Ermittlung der Schadensursache notwendig waren, welche dann entweder von VW bezahlt werden müssten - wenn sie verlieren - oder von der Rechtschutzversicherung.

Als notwendig wird man hier vielleicht nicht gerade 5 Ölanalysten bezeichnen können, eine Analyse des Öls dürfte aber sicherlich mit darunter fallen.

Grüße an alle
 
AW: Longlife-Märchen

Es sollte reichen, wenn wir beweisen können, dass das Öl schon früher fertig ist, aber die Bimmel nicht drauf reagiert.

Moin,

bitte das nicht als Widerrede verstehen, aber es gibt ja immer die Gegenüberlegung:

Wann genau ist "fertig" : 3%, 5%, 7% oder gar 15% Dieseleintrag im Öl?
Das wollten wir ja anhand der Ölanalysen, bzw. durch Nachfrage bei denen herausbekommen.

Da hält man sich bedeckt.

Lediglich ein "hoher" Dieseleintrag wird konstatiert, das alleine ist aber noch keine eindeutige Aussage, daß ein Weiterbetrieb motorgefährdend wäre.

VW brauchste da gar nicht erst zu fragen, die werden sich ums Verrecken mit einer derartigen Aussage nicht um Kopf & Kragen bringen.
Die Standardsülzmusterausredeschreiben sind hinlänglich bekannt.
Selbst ein Hinweis, auf die offensichtliche Zusammenhanglosigkeit zu der ursprünglich gestellten Frage wird mit sinngemäßen Anschreiben der Sorte: "Es hätte keinen Sinn, daß hier so zu diskutieren und man möge sich an den Händler wenden..." abgeschmettert.


Und ganz entscheidend natürlich die Frage:
Wer macht überhaupt mit?

Fangen wir mal mit meiner Fragebogenaktion an:
nicht einmal 10% aller offensichtlich geöffneten (aktuell 297 Klicks) Formulare kamen als ausgefüllt zurück.

Die Frage nach Mengenrabatt zur Ölanalyse wurde schnell wieder verworfen:
a, weil es kaum welchen gegeben hätte
b, soviele Ölanalysen haben wir insgesamt nicht (ich glaub insgesamt kaum mehr als 10, die liegen ja nicht alle bei mir).


Wenn hier wirklich was passieren soll, dann müssen schon mind. an die 25-50 Analysen her, die den Murks belegen (Tendenz eher zu mehr als 50...).

Den Test einmalig selbst zu bezahlen & die Wege entsprechend zum Ölwechsel abzustimmen kann man seinen Mitmenschen nicht abnehmen, da muß jeder selber aus dem Quark kommen.

Und mir fehlt im Moment, und das liegt sicherlich an den (noch) nicht aufgetretenen Motorschäden, ein wenig die "Angst" der Betroffenen, sie könnten die nächsten sein, verbunden mit der Erkenntnis, daß im Sinne der Gefahrenerkennung ne Analyse nottut.


Du kannst mir glauben, lieber gestern als heute würde ich VW den DPF, mittlererweile aufgrund der Laufleistung incl. Motor, um die Ohren hauen und einen Motor nur mit Nachrüst-DPF einbauen...

Ich würde auch sofort 100 EUR in einen DPF_KLagefonds einzahlen:

vielleicht hast Du ja ein Anderkonto, was man für diesen Zweck "mißbrauchen" könnte.

Ich wär' dabei... wer noch, ist die Frage:
Und da zählen keine Beiträge, sondern nur harte EUR. :pro:
 
AW: Longlife-Märchen

Moin,


Ich würde auch sofort 100 EUR in einen DPF_KLagefonds einzahlen:

vielleicht hast Du ja ein Anderkonto, was man für diesen Zweck "mißbrauchen" könnte.

Ich wär' dabei... wer noch, ist die Frage:
Und da zählen keine Beiträge, sondern nur harte EUR. :pro:
:dito::dito::dito: 100,- Euro
 
AW: Longlife-Märchen

Hallo Board,
ich hatte meine Ölanalyse, in der seitens des Bewerters (Fa. Wearcheck) ausdrücklich auf einen Fehler hingewiesen wird:
Der Kraftstoff-Anteil ist stark erhöht. Dadurch ist die Viskosität erheblich gesunken und die Schmierfähigkeit des Öles hat sich stark verringert. Klären Sie die Ursache für den hohen Kraftstoffeintrag und beseitigen Sie den Fehler! Die Basenzahl BN (Indikator für die alkalische Reserve) ist im Vergleich zum Frischöl gesunken. Das Öl kann deshalb weniger Säuren aus dem Verbrennungsprozess neutralisieren.
Ich habe folgendes an VWN geschrieben:
Mangelfeststellung zu meinem VW T5 Multivan mit werksseitigem verbauten DPF
Sehr geehrte Damen und Herren,
da mein Händler mir in dieser Angelegenheit nicht mehr weiterhelfen kann, wende ich
mich direkt an Sie. Bis dato war ich nur unzufrieden mit der Tatsache, dass ich ca. 350 € für Motoröl pro Jahr ausgeben muß: 7,4 Ltr vorgeschriebenes ÖL Mobil Formula ESP 5W-30 x 2,33 x 20,00€. Gemäß Werbeversprechen war ich bei Nutzung dieses besonderen Öls von einer Laufleistung bis 30.000 Kilometer ausgegangen. Das ich unter „bis 30.000 Kilometer“ nicht einmal die Hälfte der angegeben 30.000 Kilometer erreiche, habe ich nicht zuträumen gewagt.
Ob ein Mehrverbrauch an Diesel gegenüber einem Fahrzeug gleicher Bauart ohne oder mit nachgerüstetem DPF damit einhergeht, lasse ich an dieser Stelle außen vor.
Mein Fahrprofil:
Werktags 2 x 48 KM Umgehungsstraße (8km) und Autobahn (40 km), auf Hin- und
Rückweg 3 Ampeln, kein rasantes Fahren, keine Kavallierstarts, 120 – 150 km/h auf der BAB, ansonsten immer wie vorgeschrieben (50 – 100 km/h). Im großen und ganzen wenig Kurzstrecke.
Nachdem jetzt der 2. Ölwechsel anstand und nach gefahrenen 14.200 km durchgeführt wurde, habe ich eine Ölanalyse des alten Öls machen lassen, mit dem erschreckenden Ergebnis, dass ich schon jetzt aufgrund erhöhten Dieselanteils im Motoröl und der damit einhergehden verminderten Schmierfähigkeit sowie der erheblich gesunkenen Basenzahl (säurehaltige Rückstände aus dem Verbrennungsprozeß können weniger gut, zum Teil gar nicht neutralisiert werden) mit einem erheblichen Mehrverschleis rechnen muß, als es dem tatsächlichen KM-Stand entspricht, und das noch 800 Kilometer vor dem durch das System vorgegebenen Service.
Die Firma, die diese Analyse durchgeführt hat, geht bei einem solch hohen Dieselanteil im Motoröl sogar von einem Defekt aus. Das schließt die Werkstatt aus.
Mein Wartungsintervall ist flexibel einegstellt. Die genaue, identische Wiederholung der gefahrenen Kilometer vom ersten bis zum zweiten Intervall hätte den Schluß auf ein fest eingestelltes Intervall zugelassen, mein Händler bestätigte mir aber ein flexibles. Das ließe wiederum den Schluß zu, dass die Konzeption des DPF ist derart mangelhaft ist, dass eigentlich noch viel eher ein Wechsel stattfinden müsste, die Software aber so programmiert ist, dass trotz des längst nicht mehr zu 100%-schmierfähigen Öls die Anzeige für Service erst ab 12.000 gefahrenen KM seit Ölwechsel angehen darf. Zu diesem Zeitpunkt ist das Öl aber bereits in einem solch schlechten Zustand, dass die 3000 Kilometer bis zum Service zu erhöhtem Verschleiß führen. Wenn das so wäre,wüssten Sie um diesen Mangel zu, da das dann ja so programmiert wäre. Ob und inwieweit das so ist oder nicht ist, werden Sie mir bestimmt stichhaltig in einem individuellen Antwortschreiben mitteilen.
Bei einem geplanten Einsatz von 4,5 Jahren und 35.000 Km/Jahr, in Summe 157.500
km, sehe ich die Gefahr, unter den o.g. Bedingungen und dem damit einhergehenden
ungewollten Mehrverschleiß, das Ziel mit nur einem Motor nicht erreichen zu können.
Ich werde die nächste Ölanalyse nach 10.000 gefahrenen Kilometern durchführen.
Dieses Schreiben soll zum einen Ihnen dienen, mir zu helfen und Aufklärung sowie
Mangelbeseitung herbeizuführen. Zum anderen soll es mich im Schadenfall (Motorschaden, aufgrund schlechter Schmierung oder erhöhtem Verschleiß) unterstützen, eine Garantieleistung aus Ihrem Hause abzuverlangen.
Ich bitte Sie, mir nach Prüfung meiner Aussagen und der im Anhang befindlichen
Ölanalyse einen Lösungsvorschlag anzubieten.

Habe einen witzigen Brief zurückerhalten: .
Gerne gehen wir näher auf Ihr Anliegen ein:
Die Service-Intervall-Anzeige leuchtete auf, obwohl Ihr Fahrzeug über die technischen
Voraussetzungen einer Wartungsintervall-Verlängerung verfügt. Die flexible
Wartungsintervall-Verlängerung ermöglicht extrem lange Service-Intervalle.
Die möglichen Fristen werden aber nicht zwangsläufig erreicht. In nicht unwesentlichem Umfang hängt das von den Einsatzbedingungen ab.
Durch Vergleich der Eingangsgrößen Öltemperatur und Motordrehzahlen mit
dem Kennfeld "Thermische Ölbelastung" wird ein Fahrstreckenvergleichswert
"Thermische Belastung" in Meter gebildet. Analog erfolgt der Vergleich der Eingangsgröße "Motordrehzahl" und "Motorlast" mit dem Kennfeld "Rußbelastung"
Es wird ein Fahrstreckenvergleichswert "Rußbelastung" in Meter gebildet.
Die zwei Fahrstreckenvergleichswerte und der direkt eingehende Fahrstreckenwert
werden in 3 separaten Speichern summiert. Das Steuergerät berechnet
aus diesen drei Werten und dem Zeittakt die Restfahrstrecke bis zum
nächsten fälligen Service. Sind die Bedingungen für das Auslösen der Service-
Vorwarnung bzw. des Service erreicht, erfolgt im Display die Anzeige.
Sehr geehrter Herr R3pSol, wir bedauern, dass wir Ihnen keine Lösung anbieten
können-.-- — -- —
Mit freundlichen Grüßen
i. V. i. V.
Martina Wilke Michael Schilling


Meine 100€ könnt Ihr einplanen, weil es unverschämter kaum noch geht und hier unbedingt einige Menschen zur Wahrheit bekehrt werden müssen.
Gruß, Jens
 
AW: Longlife-Märchen

Mit keiner Silbe auf das Problem eingegangen, kann man das lernen?? Ist bestimmt Einstellungsvorraussetzung bei VWN, wie verdumme ich Kunden, oder wie umschreibe ich eine Frage mit meiner Antwaot möglichst kunstvoll....

OHNE WORTE!!!!
 
AW: Longlife-Märchen

Hallo,

solche Schreiben, wo es um kniffligere Dinge geht, oder sogar das Wort Mangel auftaucht, durchlaufen auf alle Fälle erst die Rechtsabteilung.
Man sollte denen die geballte Macht eines geeigneten Anwalts entgegen werfen.
Schlichtweg unverschämt.
Anscheinend weiß man sehr gut, wie es um den DPF ab Werk steht, deswegen betont man es auch mit keiner Silbe, ansonsten wäre das ja ein Eingeständnis und hätte das Platzen einer Bombe als Konsequenz.
Audi kämpft ja mit dem gleichen Problem.

Ob da konstruktiv etwas nachgebessert werden kann, halte ich für fraglich.
Die nächste Generation wird ja diese Bluetec Geschichte sein, wo separater Tank für Amoniak eingebaut.
Ist aber völlig anderes Prinzip als das jetzige.
Mir graut schon - in einigen Wochen bekomme ich auch meinen Neuen mit diesem Sch... Filter.

Wie läuft den das eigentlich mit einem Schaden nach 2,5 Jahren mit 120000 km.
Wenn nachgewiesen werden kann, das alle 15000 das Öl getauscht wurde und trotzdem jeweils beim Wechsel schon fertig war. Da wird eine Beweisführung wegen mangelhafter Schmierung wohl schwierig?

Michael
 
AW: Longlife-Märchen

Was ich nicht verstehe ist, warum die Leute immer erst dann reagieren, wenn man unter einem Anwaltsbriefkopf schreibt, obwohl man es in der Sache kaum besser schreiben könnte als R3pSol.

PS: Bevor ihr hier mein Anderkonto sprengen wollt, hier lieber eine kurze Umfrage:

Wer von Euch hat eine Rechtsschutzversicherung? (Dann könnt ihr Euch die 100 € nämlich sparen)
 
AW: Longlife-Märchen

Hey gvsj,
eine Rechtsschutzversicherung habe ich.
Gruß, Jens
 
AW: Longlife-Märchen

100,- € :dito:
Habe jetzt 2000 km gefahren.

Ölanalyse bei 7000 und 12.000 km geplant!

Gruß, Jens
 
Moin,

kaum ist man mal 3h nicht im board unterwegs, überschlagen sich ja fast die Ereignisse.

Da nun das Problem "Klagen...oder nicht" ein Neues ist, koppel ich das mal vom Ursprungsthema ab.

Hier also das Für & Wider, aber vor allem die Möglichkeit der Klageerhebung diskutieren.

Ich hatte ja die Nutzung eines Anderkontos bereits angeregt, aber auch die Rechtsschutzversicherten können dem entsprechend wohl beitreten.


Wie gesagt, Reden nützt nix, Da müssen Euros auf den Tisch.
 
AW: IG-Longlifeintervallgeschädigter, ich bin dabei

Hallo, Pille,

Werde im Juli, nach meiner Norwegentour und dann bei 10000- 12000km das erste mal auf jeden Fall das Öl wechseln und untersuchen lassen, obwohl ich überwiegend Ultimate tanke. Rechtsschutz besteht auch. Gruß , Dieselfan.
 
AW: IG-Longlifeintervallgeschädigter, ich bin dabei

...Reden nützt nix, Da müssen Euros auf den Tisch.

Hallo pille, wäre es nicht ausserdem ratsam, wenn man sich auf ein vereinheitlichtes Analyseverfahren verständigt? Ich werde für kommende Woche einen Termin beim :D machen, der die Probe zieht. Auf der Rechnung wäre der Kilometerstand vermerkt und die Proben-Nummer.

Zu den Kosten für die Proben: hier.

Es handelt sich um das Set 2, das kostet bestenfalls 49,50 € zzgl. Mwst. bei Abnahme von 36 Sets. Der interessanteste Preis liegt bei Abnahmemenge 13 bei 52,50 € zzgl. Mwst. Über den Sinn des Analysenkoffers denke ich noch nach. Das wäre sinnvoll, wenn der Koffer bei einem :D verbliebe, zu dem mehrere Teilnehmer fahren. Ich glaube, es würde die Kompetenz des Unterfangens steigern, wenn die Proben ausschließlich bei den VWN Fachwerkstätten gezogen werden. Ich verspreche mir von dieser Taktik auch ein gewisses "Buschtrommeln" innerhalb der Organisation. Schaden kann das nichts.

Analyseset und der :D kosten je Test so um die 100 €. Ich würde meinerseits alle 2.000 km testen und die Testreihe beenden, wenn das Analyse-Ergebnis mit dem Satz endet: "Wechseln Sie das Öl sofort!"

Wahrscheinlich wäre sinnvoll, über die Testintervalle anders genutzter Fahrzeuge der unterschiedlichen Altersstufen nachzudenken, damit ein lückenloses Bild entsteht. Für so etwas bin ich nicht Ingenieur genug.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: IG-Longlifeintervallgeschädigter, ich bin dabei

moin moin zusammen,

auch ich habe eine Rechtschutzversicherung und bin sofort bereit mitzumachen.

Eine Frage habe ich noch: Die Analyse beim :D zu machen ist wohl nicht sehr ratsam. Wo kann man diese Analyse des Motornöls denn durchführen, ohne gleich bei VWN schon im vorwege alle Alarmglocken klingeln zu lassen???
Hat da einer einen Tipp
Auch hinsichtlich aussagefähige Analyse??
 
AW: IG-Longlifeintervallgeschädigter, ich bin dabei

ach so...

noch was für den "unwissenden": Wird da eine bestimmte Menge Öl entnommen ( und womit wieder aufgefüllt???), oder gleich ein Ölwechsel gemacht? _ Wenn Ölwechsel wie sieht das während der Garantie bei VWN aus, wenn diese nicht bei VWN gemacht wird???
 
AW: IG-Longlifeintervallgeschädigter, ich bin dabei

Die Analyse beim :D zu machen ist wohl nicht sehr ratsam.

Das war nur ein Vorschlag. Was mich betrifft: ich habe nichts zu verbergen und warum sollte ich woanders hingehen mit dem Wagen - das würde den Verdacht nähren, ich würde nach Belieben die Werkstatt wechseln.

Wird da eine bestimmte Menge Öl entnommen ( und womit wieder aufgefüllt???), oder gleich ein Ölwechsel gemacht? _ Wenn Ölwechsel wie sieht das während der Garantie bei VWN aus, wenn diese nicht bei VWN gemacht wird???

Ein weiterer "Punkt", der für den :D spricht. Er füllt die entnommene Menge mit frischem Öl wieder auf, sofern überhaupt notwendig, denn: über die Nutzungsperiode hinweg wird es eher mehr "Öl" als weniger (dank Dieseleintrag), der "Aderlass" ist eher nützlich, denn schädlich. Denke ich mal.
 
AW: IG-Longlifeintervallgeschädigter, ich bin dabei

@ Cris,

Danke für die Info!

Was macht man dann denn? (mal ganz dumm gefragt)
Ich gehe also zu meinem :D und sage Ihm dass ich gern eine Ölanalyse hätte.
Ist das so einfach?
 
AW: IG-Longlifeintervallgeschädigter, ich bin dabei

@pille: hallo, hatte eben erst gelesen, dass hier nur das rechtliche rein soll! Werde dann auf dem Thema "WICHTIG: Longlife-Märchen" wegen Ölwechsel und Kosten weiterschreiben...
 
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