Hab ich ein LKW oder VAN gekauft? Bin grad etwas ratlos...

t5sucher

Jung-Mitglied
Ort
Mainz
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
11 2011
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Motortuning
nee
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Extras
Tempomat
FIN
WV1ZZZ7HZCH060529
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
WV1ZZZ7HZCH
Hallo Forum,
ich lese ja schon seit Ewigkeiten hier mit und hab auch schon super Tipps bekommen - erst mal also Respekt für das super Forum! :-)

Hab mir letzte Woche einen T5 gekauft, selbe Eckdaten wie mein bisheriger T4 (dachte ich zumindest):

  • 3 Sitzer
  • Feste Trennwand
  • 75KW
  • Transporter, Kasten keine Fenster außer in der Klappe
  • Ich benötige den gewerblich. Keine WOMO, etc.

Im Brief bei Punkt 5 steht: "Fz z. Gü. bef. b 3,5t" also Fahrzeug zur gewerblichen Beförderung bei 3,5t

ABER, im Gegensatz zu meinem T4 steht dort VAN und nicht LKW...

Ich weiß kling blöd, aber ich hab das gerade erst bei der Anmeldung gesehen. Bei Versicherung heute morgen hab ich auch LKW angegeben (die werde ich später mal anrufen, wollte mich jetzt erst mal schlau machen bevor ich die Pferde scheu mache)

Meine Fragen:
1. hab ich jetzt nen VAN oder ist ein "Fz z. Gü. bef. b 3,5t" ein LKW?
2. Und was ist bei der Steuer / Versicherung wohl besser, VAN oder LKW?

Danke schon mal...
 
Hallo Forum,
ich lese ja schon seit Ewigkeiten hier mit und hab auch schon super Tipps bekommen - erst mal also Respekt für das super Forum! :-)

Hab mir letzte Woche einen T5 gekauft, selbe Eckdaten wie mein bisheriger T4 (dachte ich zumindest):

  • 3 Sitzer
  • Feste Trennwand
  • 75KW
  • Transporter, Kasten keine Fenster außer in der Klappe
  • Ich benötige den gewerblich. Keine WOMO, etc.

Im Brief bei Punkt 5 steht: "Fz z. Gü. bef. b 3,5t" also Fahrzeug zur gewerblichen Beförderung bei 3,5t

ABER, im Gegensatz zu meinem T4 steht dort VAN und nicht LKW...

Ich weiß kling blöd, aber ich hab das gerade erst bei der Anmeldung gesehen. Bei Versicherung heute morgen hab ich auch LKW angegeben (die werde ich später mal anrufen, wollte mich jetzt erst mal schlau machen bevor ich die Pferde scheu mache)

Meine Fragen:
1. hab ich jetzt nen VAN oder ist ein "Fz z. Gü. bef. b 3,5t" ein LKW?
2. Und was ist bei der Steuer / Versicherung wohl besser, VAN oder LKW?

Danke schon mal...
Was steht denn bei den Achslasten und beim zulässigen Gesamtgewicht?

Du schreibst: "bei der Anmeldung". Dann ist das Ding schon durch. Wenn da steht "VAN", dann ist es kein LKW. Obwohl mir das mit "VAN" auch noch nicht untergekommen ist :confused:.
 
Was steht denn bei den Achslasten und beim zulässigen Gesamtgewicht?

Hi, das ging ja schnell :-) prima!

Achslast
O.1 ist: 2200
O.2 ist: 750
S.1 (Sitze) sind: 3

D.2 (Typ) ist: 0603
D.3 (erste 4 Ziffern) ist: AVQ0
 
So, jetzt noch mal bei der Versicherung angerufen: die gehen nach der Typ Schlüsselnummer - und da ist es ein LKW... mmmh, schon komisch, warum steht den da "Van"? ich harre mal der Dinge und schaue was passiert.

Freu mich aber sehr, falls noch jemand was zu sagen kann...
 
Also die Bezeichnungen (PKW/LKW/VAN sind straßenverkehrsrechtlich und damit steuerrechtlich nicht (mehr) vorhanden.

Nach den EU-Zulassungsbestimmungen gibt es z.B. noch M1 AF, das wäre ein Trap0/Kombi. Dabei steht M1 für "PKW ", also richtig Personenbeförderung und MF für die Aufbauform (hier: Mehrzweckfahrzeug). Also, wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht: A1 XX, dann ist es ein PKW und wird entsprechend versteuert.

LKW"s haben die Bezeichnung N. So lautet die Bezeichnung bei einem LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht z.B. N1 xx.


"xx" steht dabei für die jeweilige Aufbauform. Also z.B. M1 AA ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit der Aufbauform Limousine.

Ein Fahrzeug mit Deiner Beschreibung "Fz z. Gü. bef. b 3,5t " hat die Bezeichnung N1 XX ist umgangssprachlich ein LKW. Er wird entsprechend als LKW versteuert (Vorteil) und wohl auch versichert (ggf. Nachteil).

Ich hoffe, das war verständlich.
 
Was steht denn bei den Achslasten und beim zulässigen Gesamtgewicht?
Achslast
O.1 ist: 2200
O.2 ist: 750
S.1 (Sitze) sind: 3

D.2 (Typ) ist: 0603
D.3 (erste 4 Ziffern) ist: AVQ0

Also, du wurdest nach der Achslast gefragt!

O.1 = Anhängelast gebremst
O.2 = Anhängelast ungebremst

Achslast steht in der Zulassungsbescheinigung unter

7.1 = 1. Achse
7.2 = 2. Achse

bzw.

8.1
8.2

Gruß

Peter
 
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Reaktionen: hjb
N1 ...Ich hoffe, das war verständlich.
SUPER!
Klasse, vielen Dank für die Infos, bei mir steht N1!
Genau was ich brauche..
Danke noch mal...


PS: Achs-Deichsel-Pflug-Last hat sich wohl erldigt... nur der Form halber:
7.1 1500
7.2 1550
8.1 1500
8.2 1550
:)
 
SUPER!
Klasse, vielen Dank für die Infos, bei mir steht N1!
Genau was ich brauche..
Danke noch mal...

Keine Ursache.

Ich habe diesbezüglich (also hinsichtlich der EU-Zulassungsrichtlinien) auch schon "meinen" Sachbearbeiter beim Hauptzollamt aufgeklärt.:) Zum Glück war er nicht beratungsresistend, was mein Vorteil war. Hat sich seit Beginn dieses Jahrtausends einiges geändert.......
 
SUPER!
Klasse, vielen Dank für die Infos, bei mir steht N1!
Genau was ich brauche..
Danke noch mal...


PS: Achs-Deichsel-Pflug-Last hat sich wohl erldigt... nur der Form halber:
7.1 1500
7.2 1550
8.1 1500
8.2 1550
:)
Die Achslasten geben aber nicht die 3,5t her, von der in deinem Eingangspost die Rede ist.

:confused::confused::confused::confused:
 
Die Achslasten geben aber nicht die 3,5t her, von der in deinem Eingangspost die Rede ist.

:confused::confused::confused::confused:

Das ist für die Frage auch unerheblich. Es heißt : bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht! mein Dicker hat die gleichen Achslasten und zul. Gesamtgewicht von 3 t; wird beim TE auch so sein.
 
@hjb:

"Fz z. Gü. bef. b 3,5t " heißt übersetzt: Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen.
 
@hjb:

"Fz z. Gü. bef. b 3,5t " heißt übersetzt: Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen.
Das habe ich schon kapiert. Das Fahrzeug des TE geht aber nur bis 3,0 Tonnen. In den Papieren steht aber bis 3,5 Tonnen. Und das ist definitiv falsch.

Das wäre ja nicht das erste Mal, dass die irgendwas reinschreiben, nur nicht das Richtige.

Gruß

hjb
 
Das habe ich schon kapiert. Das Fahrzeug des TE geht aber nur bis 3,0 Tonnen. In den Papieren steht aber bis 3,5 Tonnen. Und das ist definitiv falsch.

Das wäre ja nicht das erste Mal, dass die irgendwas reinschreiben, nur nicht das Richtige.

Gruß

hjb

Ups, schwere Geburt!
Die Bezeichnung "Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen" ist eine Klassifizierung, quasi eine Fahrzeugart. das heißt nicht, dass jedes dieser Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen laden dürfen muss. Bei einem M1 (früher PKW) heißt es ja auch zur Personenbeförderung bis zu 9 Personen, was nicht bedeutet, dass man das mi einem Boxter darf, dennoch ist ein PKW (richtig: M1). Also jedes Fahrzeug das für Güterbeförderung dient und ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder weniger hat (z.B. 3.0 t) fällt unter diese Art von Kraftfahrzeug.

Für die Fahrzeugart " Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen" gibt es z.B. in der STVO bestimmte Regeln, während Regeln für entsprechende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen nicht gelten.
 
Das wäre ja nicht das erste Mal, dass die irgendwas reinschreiben, nur nicht das Richtige.

Bei meinem Audi A3 steht auch "... zur Fahrgastbeförderung von bis zu 8 Personen."
Genau wie beim Twingo meiner Frau :rolleyes:

Genau dieser Satz führt dann bei Multivan-Fahrern zu Verwirrung, die den 8. Sitz suchen oder glauben, sie könnten jetzt zwei 3er-Bänke einbauen ...
Geht aber nur, wie Fire35 schon schrob, nur um die Klassifizierung. Von der dann wiederum auch gewisse Anforderungen an die Führerscheinklasse des Fahrzeugführers abhängen.

Liebe Grüße
Stefan
 
Geht aber nur, wie Fire35 schon schrob, nur um die Klassifizierung. Von der dann wiederum auch gewisse Anforderungen an die Führerscheinklasse des Fahrzeugführers abhängen.

So ist es.

Genau dieser Satz führt dann bei Multivan-Fahrern zu Verwirrung, die den 8. Sitz suchen oder glauben, sie könnten jetzt zwei 3er-Bänke einbauen ...

Die zweite Dreierbank geht auch. Die STVO bestimmt, dass so viele Personen befördert werden dürfen (bis zu 8 Personen natürlich wegen der Klassifizierung), wie dafür geeignete (!) Sitzgelegenheiten und Rückhaltesystem vorhanden sind. Die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung teil 1 ist daher mehr oder weniger Makulatur.

Hier der Gesetzestext: " In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen"
 
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