T5erFAN
Top-Mitglied
- Ort
- BEUTSCHLAND
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 2011
- Motor
- TDI® BlueMotion® 84 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- FIN
- WV1ZZZ7HZCHxxxxxx
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- aus der VIN zu entnehmen
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Trapo
MoinWo ist eigentlich das Problem?
So ein Personenschützbügel ist doch per definitionem eine gute Sache.
Er schützt alle mögliche Personen davor, sich ihren Rübel an der Motorhaube oder an der Windschutzscheibe zermatschen zu lassen, und er schützt die Fahrzeuge vor möglichen kostenträchtigen Kaltverformungen durch unvorsichtige Personen.
Eine perfekte WinWin-Situation.
Tja, wie gesagt ist alles nur eine Art der Formulierung. Wie wir es von anderen Bereichen (Netzdurchsetzungsgesetz) kennen.
Aber leider steht in der T5 EU Zulassung nicht Personenschutzbügel.
Die Fa. ANTEC arbeitet daran, wird sie genügend Geld aufbringen um Lobbyisten in der EU zu finanzieren?