Faxen dick

Schlote

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
15.07.2004
Motor
TDI® 77 KW
DPF
nachgerüstet
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Trendline
Radio / Navi
Delta
Extras
Standheizung mit FFB, Freisprechanlage, Sitzheizung...
Umbauten / Tuning
Alufelgen OZ Canyon 18" ansonsten nix.....
Hallo Leute,

im Juni 2005 habe ich einen 11 Monate alten T5 Multivan gekauft.
Es ist eigentlich ein Super Auto, aber die Probleme und Mängel gehen mir mittlerweile gehörig auf den Geist.
Das Auto war, seit es in meinem Besitz ist, mittlerweile schon 18 mal in der Werkstatt.

- Seitenscheibe undicht
- Gummis der Sitzschienen hinten eingerissen schon zum x-ten Male
- Kupplung defekt
- Wassereintritt auf der Beifahrerseite
- Tisch in der Seitenwand hält nicht mehr
- Verkleidungen fallen ab
usw. usw.

Wie sieht es denn aus, wenn ich ihn wandeln lassen möchte?
Ich habe ihn ja gebraucht und nicht neu gekauft?
Alles was ich bisher zum Thema Wandlung gefunden habe bezog sich auf neu gekaufte, bzw. geleaste T5.

Wie verfährt man denn, wenn man eine Wandlung beantragen will, was ist mit den Kosten (Wertverlust etc.), wie werden diese gegeneinander verrechnet?
Was muss ich tun?

Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe



Schlote
 
Moin!

Wenn die sonstigen Voraussetzungen stimmen, dann gelten eigentlich die gleichen Bedingungen für eine Wandlung.

Lediglich das "sagenumwobene" Nutzungsentgelt soll sich grundsätzlich bei den 0,67%/1000km bewegen.

Einen Grund dafür kenne ich zwar nicht, aber auch im Zuge einer Suche "Wandlung Gebrauchtwagen", habe ich mehrere Ergebnisse, die dieses bestätigen, erhalten.

Für weitere Info's: www.wandlung-mercedes-e-klasse.de
 
Von einer Wandlung kann ich Dir nur abraten!

Ich spielte auch mit dem Gedanken und erkundigte mich bei meinem Verkäufer!

die 0,67%/1000km sind flexibel und können bis 0,8-0,9% hoch gehen!
Dein Auto ist wie meiner gebraucht, und da liegt das Problem, da haste so gut wie keine Chancen!
Zudem spielen die gefahrenen Km eine rolle, je mehr Du gefahren bist, und je höher Dein Nutzungsprozentsatz liegt desto mehr wird abgezogen.

Bei mir würde es gerade mal wenn hoch kommt max. 1500 € über Schwagge ausmachen! Somit mache ich deutlich zu viel Geld kaputt!
Da für mich die Wandlung nicht mehr in Frage kommt, habe ich zumindest ein weiteres Jahr die Werksgarantie verlängert bekommen.

Zumindest etwas erreicht!

Grüße Mike
 
Habt Ihr alle denn keine Rechtschutzversicherung ?

Ich würde mir doch nicht auf der Nase rumtanzen lassen und gleich einen Anwalt einschalten. Bei mir hatte die Frau von Klaus t, hier aus dem Board, ein Schreiben aufgesetzt und danach waren die 0,5% drin. Und jetzt bei der zweiten Wandlung brauchte ich noch nicht einmal einen Anwalt, da waren gleich die 0,5 % auf dem Tisch.

Man Ihr bezahlt soviel Geld, dann könnt Ihr auch erwarten, das die Gegenleistung Mängelfrei ist.

Lasst Euch bloss nicht ins Boxhorn jagen, nehmt Kontakt mit Klaus t auf.
 
Wolle,

so wie ich das verstanden habe, geht das mit den 0,5% oder 0,4% (wie im Karlsruher A6 Urteil) nicht bei Gebrauchtwagen.

warum das so ist: k.A. ?(

Einen wirklichen Grund dafür kann ich nicht finden.

Denkbar ist lediglich der Ansatz, daß sich die zu ermittelnde Größe teilweise nach der Gebrauchtwagen-Garantie & deren Kilometerleistung richtet...

Wir hatten im privaten Umfeld nämlich das Wandlungsproblem eines Gebrauchtwagen und da waren die 0,67 fix & nicht verhandelbar.

Wenn hier sogar noch größere Summen aufgerufen werden.... 8o
 
Naja,
bei den Gebrauchten kenne ich mich nicht so aus, aber wenn Du das sagst (schreibst) wird es wohl stimmen. Trotz alledem würde ich mit einem Anwalt da mal vorsprechen. Von diesen sche... Gebrauchten sind doch viele unsere Gewandelten ?( 8o .
 
Hallo Leute,

vielen Dank für eure Infos zu dem Thema.

Ich werde mir mal Rat bei einem Anwalt einholen, so wie es Wolle vorgeschlagen hat und mich gleichzeitig mal mit Klaus t in Verbindung setzen.
Habe gestern schon mal bei VW am Servicetelefon Dampf abgelassen.
Der arme Kerl am Telefon konnte zwar nix dafür aber mir gings danach seelisch gesehen etwas besser.
Nachmittags war ich dann beim freundlichen. Wieder mal wegen klappern und defekter der Schienen sowie verrutschtem Bodenbelag im Hinterraum.
Tja und dabei haben wir festgestellt, dass das große Staufach in der
Verkleidung der linken Seitenwand auch nicht aufgeht. Wieder ein Problem mehr.

Mal sehen was der Anwalt dazu sagt. So gehts auf alle Fälle nicht weiter. Ich kauf mir doch ein Auto um damit zu fahren und nicht um permanent in der Werkstatt zu stehen.
Da hätte ich ja gleich KFZ-Schlosser lernen können. :)
 
Hallo Schlote,
Klaus t seine Frau ist Anwältin und vertritt mittlerweile in ganz Deutschland geplagte T5 Fahrer.
 
Hallo Wolle,

habe Klaus t schon ne PN geschrieben.

Hoffe er meldet sich bei mir.

Danke für dein Infos

Gruß
Schlote
 
Zurück
Oben