Ersatzmobilität / Entschädigung - Auslieferungsstopp

Guten Abend Jungs & Mädels,

bin neu hier.. bla bla :D

Zu meinem Anliegen, ich selbst habe einen T6 MV 2,0L 110kw Trendline mit DSG über die Umweltprämie bestellt/finanziert.

Bestellt am: 7.12.2017

am 8.12.2017 dann die Nachricht, Auslieferungsstop...

Unverbindlicher Liefertermin ist Feb. 2018 - somit ab Freitag dem 13.4.18 in Verzug (da 6 Wochen frist überschritten).

Entsprechendes Einschreiben habe ich schon vorgefertigt:



Ich werde morgen früh mal bei meinem Händler aufschlagen und schon einmal durchblitzen lassen das ich diesen in Lieferverzug setzen werde.

Ich denke, da wird er recht entspannt drauf reagieren, wir hatten das Thema schon einmal am Telefon (als ich dachte, das ich ein VW-NFZ bestelle), ist aber eine M1. Zulassung, also 6 PKW (sonst würde die Lieferverzugsfrist nach 10 tagen bzw. 14 Tagen schon greifen.

Zudem werde ich Anfragen, was denn das Autohaus für mich als Endverbraucher tun wird, falls das bestellte FZG nicht dem entspricht, wie es angedacht gewesen ist.

Dort würde ja der § 313 BGB Störung der Geschäftsgrundlage greifen, da erhöhte co² Werte erwartet werden.


Morgen würde ich gerne berichten was das "vorgespräch" mit dem Händler ergeben hat.

Schön wäre die kompletten 3 Jahre ASG zu bekommen, Zulassungskostenübernahme sowie eine kleine Minderung des Kaufpreises (das Autohaus hat dort noch viel Luft). ;)

LG aus dem Sauerland

Soulfly89
Und, wie schaut's aus???
 
Und, wie schaut's aus???

Moin,

ich war da, und sagte meinem Verkäufer das ich den Laden ab 13.4 in Verzug setzen werde. Soweit so gut.

Dann sagte ich, das ich eine Kaufpreisnachverhandlung durchführen möchte, auf die Frage warum sagte ich, mehr verbrauch von AdBlue, höhere Öltemperaturen, andere Effizienzklasse und erhöhte Co² werte.

Da wurde mir eiskalt gesagt, das einzige was wir Ihnen da anbieten können, ist der kostenlose Rücktritt von dem Kaufvertrag. O.o

Habe ich dann ersteinmal so hingenommen, mein Fahrzeug wurde wohl auch am 13.4 der Spedition übergeben, sodass in dieser/nächster Woche mit der Auslieferung zu rechnen ist.

Werde gleich hinfahren und zusehen, das ich den Leihwagen wenigstens bekomme.

Sobald das Fzg auf mich angemeldet ist, gehe ich zum Anwalt, weil dann erst der Schaden entsteht bzw der Mangel an dem Fzg. Da ist dann erst bekannt was genau in den Papieren bezüglich co² steht, und dann klage ich. ;)

Werde euch aber weiter auf dem laufenden halten.

LG Soulfly
 
Moin,

ich war da, und sagte meinem Verkäufer das ich den Laden ab 13.4 in Verzug setzen werde. Soweit so gut.

Dann sagte ich, das ich eine Kaufpreisnachverhandlung durchführen möchte, auf die Frage warum sagte ich, mehr verbrauch von AdBlue, höhere Öltemperaturen, andere Effizienzklasse und erhöhte Co² werte.

Da wurde mir eiskalt gesagt, das einzige was wir Ihnen da anbieten können, ist der kostenlose Rücktritt von dem Kaufvertrag. O.o

Habe ich dann ersteinmal so hingenommen, mein Fahrzeug wurde wohl auch am 13.4 der Spedition übergeben, sodass in dieser/nächster Woche mit der Auslieferung zu rechnen ist.

Werde gleich hinfahren und zusehen, das ich den Leihwagen wenigstens bekomme.

Sobald das Fzg auf mich angemeldet ist, gehe ich zum Anwalt, weil dann erst der Schaden entsteht bzw der Mangel an dem Fzg. Da ist dann erst bekannt was genau in den Papieren bezüglich co² steht, und dann klage ich. ;)

Werde euch aber weiter auf dem laufenden halten.

LG Soulfly

Hallo, ich verstehe ehrlich nicht was Du dir davon versprichst? Der Mangel (sofern man es überhaupt als solchen bezeichnen kann) ist ja wohl bereits an dem Fahrzeug da. Da du den Vertrag in Kenntnis dieses Mangels offenbar abschließen möchtest - der Rücktritt wurde dir ja angeboten - nimmst du diesen billigend in Kauf. Wenn du nun also bis zur Anmeldung wartest und dann zum Anwalt läufst, verstehe ich nicht was dabei herauskommen soll. Außer dass der Händler wieder anbietet den Wagen zurückzunehmen und dir letztendlich eine Nutzungsgebühr in Rechnung stellt.
Und was das Thema Verzug anbelangt - solltest du mal im Duden nach "unverbindlich" nachschlagen.
Also ich kann mit meiner Zeit sinnvolleres anstellen. :confused:

Gruß Olav
 
Ja, die Situation ist schwierig. Ich habe eigentlich gehofft hier mehr Futter zu bekommen, sieht aber schlecht aus.
Ich werde das Fahrzeug, was in KW19 kommen soll, nicht abholen, sollten sich Werte verschlechtert haben und damit VW die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Laut ADAC ist das fair. Und dann Mal sehen was passiert.
Ich habe glücklicher Weise keinen Druck.
Gruß
Andi
 
Und dann Mal sehen was passiert
was glaubst Du denn, was passieren könnte oder wird?
VW wird Dir ganz sicher kein Auto hinstellen, das offiziell die alten CO2 Werte hat. Also kann es keine Nachbesserung geben.

Nehmen und die Mehrkosten wegen Steuer erstatten lassen oder zurücktreten. Was anderes wird nicht raus kommen.
 
mehr verbrauch von AdBlue, höhere Öltemperaturen, andere Effizienzklasse und erhöhte Co² werte.

Da ist dann erst bekannt was genau in den Papieren bezüglich co² steht, und dann klage ich.
Bezüglich der CO2 Werte? Die Mehrkosten übernimmt VW doch freiwillig. Wie grad geschrieben, werden sie auch für Dich kein Sondermodell mit den alten CO2 Werten zusammenbauen.

Und höhere Öltemperaturen sind ja ein ganz neues Märchen, wo kommt das denn jetzt her?
Ich bin echt immer wieder erstaunt, was hier zum Teil als gesicherte Tatsachen in den Raum geschmissen wird, obwohl es dafür keinerlei haltbare Aussagen gibt, nicht mal Indizien, die dafür sprechen würden.
Ich kann das nur als "Alternative Fakten" einstufen, also Fakten, die zwar nicht stimmen, aber ins eigene Weltbild passen.
:help::falsch:
 
mehr verbrauch von AdBlue, höhere Öltemperaturen
Ist dir da was bekannt? Mir nicht, zumindest habe ich da noch nie etwas belastbares gelesen
andere Effizienzklasse und erhöhte Co² werte.
Vergleiche hier am besten die technischen Werte deines bestellten Fahrzeugs. Diese muss ein Hersteller nach PKW-EnVKV angeben und sind definitiv vertraglich geschuldet. Beim Verbrauch muss man unterscheiden: Realverbrauch (an dieser Stelle nicht relevant) und NEFZ-Normverbrauchsangabe (um die Erhöhung geht es hier). Letzte Werte werden nach einem normierten Verfahren ermittelt, schon gar nicht „wünsch dir was“.
Die Werte des gelieferten Fahrzeugs findest du in der späteren Zulassung bzw. vorher in der Konformitätsbescheinigung. Lass dir diese doch vorab zusenden, insofern der Händler diese bereits hat.

Ein Mangel (zumindest im Sinne der Vertragsunsetzung) liegt bei geänderten Werten vor. Wenn der Händler dir nichts im Zuge einer „kulanten Regelung“ anbieten kann/möchte, musst du wohl den vom Gesetzgeber vorgesehen Weg gehen.

Feststellen des Mangels - Aufforderung zur Nachbesserung unter Fristsetzung - Nachfristsetzung ...

Zur Beseitigung des Mangels sind möglich: Nachbesserung, Minderung (!) und Rücktritt ... dabei entscheidet aber nicht der Verkäufer. Schon gar nicht, dass nur die Möglichkeit des Rücktritts beseht. Nach BGB 437 Nr.2 ist Minderung und Rücktritt gleichwertig und der Käufer wählt den Weg.. Generell einfach mal das BGB ab 434 lesen...

Bevor du aber zum Anwalt rennst, weise den Händler doch einfach mal hierauf hin. Vielleicht fällt ihm ja doch etwas ein.
 
Hallo, ich verstehe ehrlich nicht was Du dir davon versprichst? Der Mangel (sofern man es überhaupt als solchen bezeichnen kann) ist ja wohl bereits an dem Fahrzeug da. Da du den Vertrag in Kenntnis dieses Mangels offenbar abschließen möchtest - der Rücktritt wurde dir ja angeboten - nimmst du diesen billigend in Kauf. Wenn du nun also bis zur Anmeldung wartest und dann zum Anwalt läufst, verstehe ich nicht was dabei herauskommen soll. Außer dass der Händler wieder anbietet den Wagen zurückzunehmen und dir letztendlich eine Nutzungsgebühr in Rechnung stellt.
Und was das Thema Verzug anbelangt - solltest du mal im Duden nach "unverbindlich" nachschlagen.
Also ich kann mit meiner Zeit sinnvolleres anstellen. :confused:

Gruß Olav
Hallo,

ich finde den Weg, den Soulfly geht richtig und überlege das Gleiche, da es hier nicht um ein paar €-Steuer sondern um das prinzipielle Vorgehen geht.

@Olav: Soulfly will keinen Vertrag abschließen, sondern er hat bereits einen (Kauf-)Vertrag abgeschlossen. Dieser Kaufvertrag ist für beide Seiten binden, nicht nur für den Kunden. Es ist auch schön und gut, dass der Händler kostenfrei zurücknehmen möchte, nach meinen Verständnis der Lage ist es aber die Entscheidung des Käufers, ob er bei einem Mangel (und dieser liegt bei veränderten zugesicherten Eigenschaften vor siehe z.B.: ADAC ), die Rückabwicklung des Vertrages möchte oder eben eine Minderung.
Zur Nutzungsgebühr: Ich glaube gelesen zu haben, dass es im Rahmen der "1."-Dieselaffäre erst kürzlich ein Urteil zur Rücknahme ohne Nutzungsgebühr gegeben hat.

Von meiner Seite, vielen Dank an Soulfly für den Aufwand und das Berichten darüber, ich für meinen Teil würde mich freuen, weiter von dir zu hören.

Grüße
Stefan
 
Hallo,

ich finde den Weg, den Soulfly geht richtig und überlege das Gleiche, da es hier nicht um ein paar €-Steuer sondern um das prinzipielle Vorgehen geht.

@Olav: Soulfly will keinen Vertrag abschließen, sondern er hat bereits einen (Kauf-)Vertrag abgeschlossen. Dieser Kaufvertrag ist für beide Seiten binden, nicht nur für den Kunden. Es ist auch schön und gut, dass der Händler kostenfrei zurücknehmen möchte, nach meinen Verständnis der Lage ist es aber die Entscheidung des Käufers, ob er bei einem Mangel (und dieser liegt bei veränderten zugesicherten Eigenschaften vor siehe z.B.: ADAC ), die Rückabwicklung des Vertrages möchte oder eben eine Minderung.
Zur Nutzungsgebühr: Ich glaube gelesen zu haben, dass es im Rahmen der "1."-Dieselaffäre erst kürzlich ein Urteil zur Rücknahme ohne Nutzungsgebühr gegeben hat.

Von meiner Seite, vielen Dank an Soulfly für den Aufwand und das Berichten darüber, ich für meinen Teil würde mich freuen, weiter von dir zu hören.

Grüße
Stefan
Es handelt sich hier nicht um eine Dieselaffäre sondern um einen Politisch geeilten Weg zu Euro 6d . Da gibt es keine Möglichkeit noch veraltete Testverfahren durchzuführen sonst stände man im Herbst vor dem selben Problem . Das Auto hat immer noch eine Öltemperatur von 99 Grad und der Realverbrauch ist wie vorher abweichend je nach Fahrweise . Der NOX ist in Gesetzlichen Rahmen und der Bully war noch nie Umweltmässig der Beste . Wer jetzt die Umweltschiene einschlägt sollte sich überlegen ob der Bully überhaupt das richtige Auto ist .
 
was glaubst Du denn, was passieren könnte oder wird?
VW wird Dir ganz sicher kein Auto hinstellen, das offiziell die alten CO2 Werte hat. Also kann es keine Nachbesserung geben.

Nehmen und die Mehrkosten wegen Steuer erstatten lassen oder zurücktreten. Was anderes wird nicht raus kommen.
Mich interessiert am meisten, wie VWN sich verhalten wird.
Ansonsten hast du Recht. Ein weiterer Preis Nachlass ist auch möglich. Brauch ich aber nicht unbedingt.
Ein Rücktritt wäre natürlich nur mit einem Schadensersatz möglich, wg der ausgelaufenen Umweltprämie, welche ich nutze. So weit wird's aber nicht kommen. Das wollen ja schließlich beide Seiten nicht.
 
Hallo zusammen,


Wenn ich mir ein Neuwagen bestellen und der Liefertermin ist unverbindlich, schaue ich nicht in den Boden sondern in die AGBs von dem Händler!

Die AGBs haben alle Käufer mit der Bestellung von dem Verkäufer bekommen.

Hier steht:

III. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.



2. Der Käufer kann sechs Wochen, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.



3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.



Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


Schadenersatz Ansprüche wären zum Beispiel Kosten für Mietwagen.


Sollte ich vom Kaufvertrag zurück treten, werde ich mir einen sofort verfügbaren Motiven kaufen und die mehr kosten als Schadenersatz Ansprüche vor Gericht einklagen.

Ich hoffe aber dazu muss es nicht kommen.


Da ich davon ausgehe, dass hier auch einige Verkäufer von VW Autohäusern mitschreiben und mitlesen, möchte ich hier auch nicht alles schreiben...

Mein Verkäufer macht es mit Sicherheit.


Also an alle die sich von KW nicht verarschen lassen möchten, bleib dran und zur Not wirklich einen Rechtsanwalt einschalten!



Schöne Grüße
 
Hallo zusammen,


Wenn ich mir ein Neuwagen bestellen und der Liefertermin ist unverbindlich, schaue ich nicht in den Boden sondern in die AGBs von dem Händler!

Die AGBs haben alle Käufer mit der Bestellung von dem Verkäufer bekommen.

Hier steht:

III. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.



2. Der Käufer kann sechs Wochen, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.



3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.



Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


Schadenersatz Ansprüche wären zum Beispiel Kosten für Mietwagen.


Sollte ich vom Kaufvertrag zurück treten, werde ich mir einen sofort verfügbaren Motiven kaufen und die mehr kosten als Schadenersatz Ansprüche vor Gericht einklagen.

Ich hoffe aber dazu muss es nicht kommen.


Da ich davon ausgehe, dass hier auch einige Verkäufer von VW Autohäusern mitschreiben und mitlesen, möchte ich hier auch nicht alles schreiben...

Mein Verkäufer macht es mit Sicherheit.


Also an alle die sich von KW nicht verarschen lassen möchten, bleib dran und zur Not wirklich einen Rechtsanwalt einschalten!



Schöne Grüße
VWN hat so viele Menschen verärgert, alleine das geht schon mal gar nicht.
Ich schließe mich an, nicht verarschen lassen.
Gruß
Andi
 
Hey Leute, sorry bin aktuell selten im Internet, hat Private Gründe.

Also Öltemperatur liegt bei 98°-100°, bei 10 Grad Außentemperatur, ab 21 Uhr. Real-Erfahrung (Kumpel hat seinen MV schon geliefert bekommen), Motor & Getriebe gleich.
Daher weiß ich, das er höhere Öltemps fährt!

Fahrzeug hatte zu der Zeit ~215-255km runter.

Zum Vergleich hat der Kollege ebenfalls nen 6er MV im Fuhrpark mit alter Software, welcher eine Niedrigere Öltemp, als der neu gelieferte MV hat.

Für mich sind das Fakten und nichts haltloses. :)

Mehrverbrauch vom AdBlue wurde mir vom Verk. bestätigt, es sei aber kaum Nennenwert (weil AdBlue Literpreise ja so günstig sind).

@all, ein Schaden entsteht lt. meinem RA erst, wenn das Fahrzeug bei mir vor der Tür steht - vorher wäre es Kaffebohnenleserei, erst wenn der Schein auf dem Tisch liegt, kann ich gucken was dort für Werte sind, sind diese wie zu erwarten schlechter, dann ist die Vertragsgrundlage gestört. Lt. ADAC muss VW bis zu 2x nachbessern, da aber eine Nachbesserung mit dem KBA Theater gibt, fällt das raus.

Bin leider kurz angebunden, demnach nicht so ausführlich alles beschrieben, werde euch aber dennoch versuchen auf dem laufenden zu halten.

Fahrzeug kann ich übrigens am 24.04. abholen (Kennzeichen, Perso & EVB Nummer vorgestern schon vorbei gebracht).


Bin mal gespannt. Aussage vom Verkäufer war auch, das er mehr Geld verdienen würde wenn das Fahrzeug zurückgenommen werden würde, weil er mir schon so einen Großen Rabatt eingeräumt hat. O.o

LG Soulfly

PS: Hoffe ich bin auf alles eingegangen, habs nur fix überflogen, bin auch wieder weg - wünsche euch sonnige Tage mit euren liebsten. :)
 
Bezüglich der CO2 Werte? Die Mehrkosten übernimmt VW doch freiwillig. Wie grad geschrieben, werden sie auch für Dich kein Sondermodell mit den alten CO2 Werten zusammenbauen.

Und höhere Öltemperaturen sind ja ein ganz neues Märchen, wo kommt das denn jetzt her?
Ich bin echt immer wieder erstaunt, was hier zum Teil als gesicherte Tatsachen in den Raum geschmissen wird, obwohl es dafür keinerlei haltbare Aussagen gibt, nicht mal Indizien, die dafür sprechen würden.
Ich kann das nur als "Alternative Fakten" einstufen, also Fakten, die zwar nicht stimmen, aber ins eigene Weltbild passen.
:help::falsch:

VWN Übernimmt die folgekosten? Quelle?

Bislang ist mir nur das dritte Jahr ASG bekannt.


Achja nochmal an alle, ich habe die komplette ASG nachgeordert, 735€ für ges. 100tkm / 5 Jahre.
Mein Verk. meinte, das der Fehlbertrag (der Nachbunung) mit auf den Kaufpreis kommt und nicht gesondert geleistet werden kann.

Bin ich aber auch mit in den Hintern gekniffen, schließlich ändert sich dadurch auch die Finanzierung, somit nachteiliger für mich weil ich mehr Zinsen zahle....
Kann mir da jemand weiterhelfen wie die möglichkeit aussieht?

Habe das doofe Gefühl, das wenn ich unterschreibe, neue Vertragsbedingungen akzeptiere...

Hoffe das hier vllt. jemand helfen kann wie das aussieht. :)
 
Die 99 Grad Öltemperatur stimmt , wieviel hatte er denn vorher ? Was ist da schlimm dran ?
 
Leihwagen will er auch nicht rausgeben. VWN sagt ab 6 Wochen Verzug, mein Verk. sagt, erst ab der Nachfrist.

Was ist nun korrekt?
 
Leihwagen will er auch nicht rausgeben. VWN sagt ab 6 Wochen Verzug, mein Verk. sagt, erst ab der Nachfrist.

Was ist nun korrekt?
Das ist ein wenig verhandlungsfähig , VWN ist da recht kulant . Faustregel : je mehr Rabatt , je später Leihwagen
 
Ich meine mich dran zu erinnern, dass der Kaufvertrag erst mit Übergabe der Sache vollzogen ist. Und wenn der Verkäufer dir vor der Übergabe sagt, das dein Bus pink geworden ist und du das akzeptierst ist das von beiden Vertragspartnern ein neuer Vertrag. Und wenn er jetzt ein Mehrverbrauch (laut nefz) hat, dann ist das eine neue Eigenschaft die du mit der Abnahme akzeptierst.
Da hilft kein klagen.
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit und mündlich ist genau so bindent wie schriftlich. Gruß

Lasse mich natürlich auch eines besseren belehren, wie gesagt meiner Meinung nach. .
Bin nur Kaufmann und kein Rechtsanwalt
 
Für mich sind das Fakten und nichts haltloses.
und für VW ist das haltlos und keine Fakten. Öltemp hängt von so vielen Faktoren ab, das kann man doch nie 1:1 zwischen Fahrzeugen vergleichen. Und Dein Kumpel wird ja kein 130° bei sachter Faherweise haben, oder?
Außerdem würde ich argumentieren 98° ist zu wenig, wir brauchen mindesten 105° um Wasser und Diesel sicher zu verdampfen!
VWN Übernimmt die folgekosten? Quelle?
Gibt ein offizielles Schreiben von VW, ist hier auch schon mehrfach gepostet.
 
Kennt den jemand noch den Preis für die ASG bei Vertragsabschluss ?
Bei mir wären es für 5 Jahre 3450€ gewesen bei 100000km und jetzt 910€ . Errechnete Mehrkosten für Diesel 450€ und 150€ mehr Steuern in fünf Jahren .
 
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