Ersatzmobilität / Entschädigung - Auslieferungsstopp

Preis für die Anschlussgarantie sind rund 1610 Euro, siehe Konfigurator. Die Garantie-VERSICHERUNG war deutlich teurer.
Die 3 Jahre ASG mit 100.000 km ist eine Ausstattung mit fester PR. Nummer, wie auch die 1 und 2 Jahre ASG und bekommt auch den Händlerrabatt.
 
Preis für die Anschlussgarantie sind rund 1610 Euro, siehe Konfigurator. Die Garantie-VERSICHERUNG war deutlich teurer.
Die 3 Jahre ASG mit 100.000 km ist eine Ausstattung mit fester PR. Nummer, wie auch die 1 und 2 Jahre ASG und bekommt auch den Händlerrabatt.
Aber erst seit Ende Dezember
 
Dienstag kann ich ihn abholen. Bekommt vorher noch eine neue Frontstoßstange, Transportfirma hat ne macke reingefahren.

Shit happens. :-)
 

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Hallo gibt es im Forum irgendwo Vordrucke für die Anträge auf Ersatzmobilität und Garantieverlängerung?
Kann keine finden.
Gruß
 
Hallo gibt es im Forum irgendwo Vordrucke für die Anträge auf Ersatzmobilität und Garantieverlängerung?
Kann keine finden.
Gruß
Offenbar nicht, wozu auch, die Händlerschaft kann diese Dinge bei VWN beantragen, sofern die Voraussetzungen vorliegen, nicht der Endkunde - einen Automatismus gibt es ebensowenig wie irgendwelche Formulare.
Selbstverständlich muss man energisch nachfragen.
Was die jährliche Kfz- Steuerdifferenzerstattung angeht, so haben wir die Info vom Freundlichen, dass von VWN eine Webseite eingestellt werden soll, über die man jährlich die Erstattung beantragen kann. Gleichlautende Antwort von der VWN Kundenbetreuung. Bis heute gibt es diese Webseite noch nicht.
Das ganze Prozedere ist - zugegeben - wenig kundenorientiert und erst nicht transparent.
Darin sehe ich den eigentlichen Skandal. Wir kauften schliesslich keine DACIA Reimporte vom freien usbekischen Fähnchenhändler ... -und selbst da...
Vieles hängt von der Kundenorientierung des Vertragshändlers ab - es soll "solche und sonne" geben . . .
Und wie immer gilt: Wer nicht fragt, bekommt gar nichts!
Grüsse,
Jörg
 
Wir haben seit ca. 2 Wochen vom Autohaus einen T6 Transporter als Ersatzfahrzeug bekommen. Eigentlich eine tolle Sache sollte man denken. Aber VK 1850€ / TK 1850€ Selbstbeteiligung ist schon ein starkes Stück. Das Autohaus will davon auch nicht abrücken, nicht einmal im Bereich der TK. Somit wir die Fahrt mit dem Bus zum Ritt auf der Rasierklinge, werde ihn wohl zurückbringen und die 30 €/ Tag geltend machen.

Wie sieht´s den bei den anderen aus, die einen Bus als Ersatzfahrzeug bekommen haben? Wollten die auch eine derart hohe Selbstbeteiligung von euch haben?
 
Wir haben seit ca. 2 Wochen vom Autohaus einen T6 Transporter als Ersatzfahrzeug bekommen. Eigentlich eine tolle Sache sollte man denken. Aber VK 1850€ / TK 1850€ Selbstbeteiligung ist schon ein starkes Stück. Das Autohaus will davon auch nicht abrücken, nicht einmal im Bereich der TK. Somit wir die Fahrt mit dem Bus zum Ritt auf der Rasierklinge, werde ihn wohl zurückbringen und die 30 €/ Tag geltend machen.

Wie sieht´s den bei den anderen aus, die einen Bus als Ersatzfahrzeug bekommen haben? Wollten die auch eine derart hohe Selbstbeteiligung von euch haben?

Bei mir wollten sie am Anfang SB in Höhe von 1500€. Das konnte ich nach langer Diskussion auf 500€ drücken, allerdings hatte ich auch einen deutlich günstigeren Mietwagen.
--> Meine Meinung: Egal wo man einen Mietwagen nimmt kostet die SB Reduktion einen ordentlichen Aufpreis. Der Händler bekommt 30€/Tag, wenn er dafür einen Bus hergibt ist da sicher nichts mehr verdient. Kann ich verstehen dass er die SB nicht mehr auf seine Kosten verringert.
Lösung: Entweder den Aufpreis für die SB-Reduktion selber zahlen oder günstigeren Mietwagen mit niedriger SB.
 
Das mit den 30€ pro Tag anstatt Ersatzmobilität kannst du vergessen, dass kann der Händler nicht machen.

Bei uns in Kiel ist es so, dass die Fahrzeuge von Starcar angemietet werden. Haben einen sehr gut ausgestatteten Tiguan bekommen, leider TSI aber nun gut.
Auf meine Frage hin wie Starcar da mit den 30€/tag hinkommt, meinte der Mitarbeiter der Autovermietung nur das VW da einen Deal mit Starcar hätte. Es werden auch nur Fahrzeuge aus dem Konzern zur Verfügung gestellt.
 
okay, habe verstanden. Aber nach der Lieferzeitverzögerung steht dem Kunden doch eine Entschädigung zu, gibt es da keinen pauschalen Ansatz? Wie sieht das bei Kunden aus, die kein Fahrzeug bekommen haben?
Der Händler hat mir gesagt, ich könne die SB auf 500€ reduzieren, das kostet mich aber am Tag 12€ extra. Naja, warum soll ich was bezahlen für etwas, was VW verbockt hat? Bei der VK würde ich es ja noch einsehen, aber wenn der Marder in den Leihwagen geht oder ich einen Steinschlag habe zahl ich im schlimmsten Fall die 1800 €, da kann ich mir das ganze auch schenken!
 
Im Prinzip steht dir zunächst keine Entschädigung zu, es sei denn dir entsteht ein Schaden durch das fehlende Fahrzeug! Nur dafür musst du den Händler zunächst in Verzug setzen mit 14tägiger Frist zur Lieferung. Wenn die rum ist kannst es versuchen.

Bezüglich der SB ist dies echt eine Frechheit. Wir haben 600€ SB (finde ich Okay, beim Bus habe ich nachher auch 1000€) aber diese werden so Aussage vom Verleiher im Schadensfall vom Autohaus übernommen.
 
Hallo, ich bin bis jetzt stiller Mitleser.
Da mein Fahrzeug jetzt fast 3 Monate drüber ist, bin ich am Überlegen ob wir Verzug anmelden sollen.
Da es ein (freier Reimport Händler) ist und ich ein gutes Verhältnis habe möchte ich dies vermeiden.
Wohei 5% nicht unerheblich sind!
Meine Frage ist... schadet dies direkt dem Händler oder wird die Forderung an den nächsten Händler oder sogar an VW weiter gereicht?
 
Laut Aussage meines Händlers zudem ich einen sehr guten Kontakt habe, bekommen die Händler von VW keinen Cent!
 
Ich habe am 17.11. bestellt. ULT 12.02.
Nach Umstellung auf DSG wurde mir als neuer Liefertermin KW26, also letzte Juni Woche genannt. Seit Ende März fahren wir ein Ersatzauto. Auf Nachfrage diese Woche erhielt ich nun die Nachricht, dass wir das Auto erst Ende August bekommen werden. Angabe von Gründen wie immer Fehlanzeige, Anruf von selbst auch.
Ich habe dem Händler nun letztmals eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt (Verzug wurde bereits angemahnt) und damit gedroht, ab dann im Internet nach vergleichbaren, sofort verfügbaren Fahrzeugen zu suchen. Die entgangene Umweltprämie, sprich den Mehrpreis von etwa 6-10.000€ sollte ich als Schadensersatz einfordern können. Stimmt das? Mir geht es im wesentlichen darum, die Verkäufer dazu zu bringen mal aktiv zu werden und Einsatz zu zeigen, aber wenn da jetzt wieder nichts passiert reißt mir echt der Geduldsfaden. Hier im Forum tummeln sich Leute die nach meiner Umstellung auf das DSG erst bestellt haben und bereits ihren Bus fahren.
 
Bitte entschuldigt falls diese Frage schon mal gestellt wurde.
Und zwar, was bringt mir die Schriftliche Inverzug-Setzung beim Händler im Falle, das das Fahrzeug nicht mehr Lieferbar wäre? Zur Info, es ist ein freier Händler.
Sehe ich hier im Fall der Fälle ein Change auf Entschädigung oder gehe ich hier bei einer Klage leer aus. Gab es schon mal so einen Fall?
 
Den Händler in Verzug setzen musst du, wenn du rechtlich gegen die Lieferverzögerung vorgehen willst. Dazu brauchst du aber erstmal bestimmte Rahmenbedingungen (z.B. gibt es auch für unverbindliche Liefertermine Fristen, die der Freundliche - oder VW - einhalten muss). Findest du alles im großen Internet, einfach mal googeln.

Die Frage ist auf was du hinaus willst. Rücktritt vom Kaufvertrag? Entschädigung? Gerade letzteres ist sehr schwer durchzusetzen, da du beweisen musst, dass dir wirklich ein Schaden entstanden ist.
 
Den Händler in Verzug setzen musst du, wenn du rechtlich gegen die Lieferverzögerung vorgehen willst. Dazu brauchst du aber erstmal bestimmte Rahmenbedingungen (z.B. gibt es auch für unverbindliche Liefertermine Fristen, die der Freundliche - oder VW - einhalten muss). Findest du alles im großen Internet, einfach mal googeln.

Die Frage ist auf was du hinaus willst. Rücktritt vom Kaufvertrag? Entschädigung? Gerade letzteres ist sehr schwer durchzusetzen, da du beweisen musst, dass dir wirklich ein Schaden entstanden ist.
Danke für die Antwort.
Genau es geht mir um eine Entschädigung. Rücktritt wäre an sich ja kein Problem, hat er mir ja bereits auch so schon angeboten. Da die 6 Wochen zum unverbindlichen LT bereits überschritten sind könnte ich den Verkäufer in Verzug setzen !
Habe gerade den Vertrag durchgelesen. Ein in Verzug setzen wäre machbar. Laut diesem steht Schadensersatz von 5% des kaufpreises nur bei einer leichten Fahrlässigkeit des Händlers zu. Und jetzt kommt das schöne..
Höhere gewalt wie beim Lieferanten "eintretende Betriebsstörungen" die den verkäufer daran hindern auszuliefern entbinden von rechtsnaspruch auf Schadensersatz !
Die Frage müsste dann an den Rechtsanwalt weiter gegeben werden um zu prüfen, ob "eintretende Betriebsstörungen" bei VW hätten vermeiden werden können, und demnach auf Schadensersatz geklagt werden kann ?
 
Moin Leute,


Der Bus geht zurück zum Händler.

Nach ewigem hin und her, ohne gutes Angebot zur schlichtung, trete ich von dem Kaufvertrag zurück.

Werde berichten wie sich das ganze entwickeln wird in den nächsten Tagen.

LG Soulfly
 
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