Ersatzmobilität / Entschädigung - Auslieferungsstopp

Hallo liebe Mitbetroffenen,

habe dieses Forum auch lieben und schätzen gelernt :danke: und wollte zu der Problematik mit der Auslieferung mal meinen Senf dazu geben.

Meine Auftragsbestätigung ist vom 24.10.2017, seit dem 8. Februar ist mein MV fertig, er stand draußen auf der Halde und am Freitag, den 23. März ist Werksabholung in Hannover.
Laut meinem Freundlichen bekomme ich aus Kulanz die 1 Jahr Anschlussgarantie (kostet lt. Konfigurator 696,15 Euro).

Bei Bestellung vom VW Multivan Trendline mit 110 kw, DSG, 4Motion und diversen Extras (Listenpreis 60´) am 17.10.2017 lt. VW-Konfigurator:

Effizienzklasse: A jetzt lt. Konfigurator B

Verbrauch: 6,4l/100km jetzt 7,0l/100km (Delta 0,6l/100km, bei einer jhrl. Laufleistung von 20´ im Durchschnitt bei Dieselfahrzeugen sind das 120l Mehrverbrauch jährlich in der Theorie)

CO2-Emmission: 167g/km jetzt 183g/km (Delta 16g/km, somit auch höhere Jahressteuer, da 2,- Euro pro Gramm, also jhrl. 32,- Euro mehr Steuern)


NEFZ-Werte CO2 Verbrauch l/100km

Innerorts 207 7,9 (7,1)

Außerorts 169 6,5 (6,0)

Kombiniert 183 (167) 7,0 (6,4)


Fakt ist also, dass ich über die KFZ-Steuer und den höheren Dieselverbrauch - je nach Fahrweise und km - auf jeden Fall höhere Kosten haben werde. Über den Restwert etc. will ich gar nicht sprechen. Die Anschlussgarantie über ein Jahr ist ja nett, kompensiert den Nachteil aber nicht.

Was für Möglichkeiten habe ich – bzw. wie kann ich VW am meisten ärgern?

- Nachbesserung verlangen - technisch „unmöglich“, 2x Nachbesserungsmöglichkeit geben, dann

- Rücktritt, aber als Privatperson geringe Chance Schadensersatz beim Händler geltend zu machen (z.B. Folgekosten Mietwagen)

- Rabatt raushandeln, dann aber keine Chance mehr auf Regress

- Rückabwicklung, innerhalb von 2 Jahren (Formel: 0,6% des bezahlten Kaufpreises je gefahrene 1´km, wenn Gericht schweren Mangel anerkennt)

Laut Telefonat mit einem RA vom ADAC empfiehlt er mir - individuelle Situation! - den VW Multivan nur unter Vorbehalt abzunehmen und somit meine Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung bestmöglich zu schützen. Anhand der weiteren Entwicklung habe ich dann noch 2 Jahre Zeit und kann reagieren, wenn weitere Mängel auftreten. Der Vorbehalt ist wichtig, da ich aufgrund der umfangreichen Berichterstattung über die Dieselproblematik und VW bei der Abnahme nicht die höheren Werte beim Verbrauch und der CO2-Emmission geschluckt habe - die ja so auch im Fahrzeug-Brief stehen, den ich vorher erhalten habe.

Mich würde interessieren, ob jemand bisher Probleme hatte, das Vorbehalt bei Abnahme-Formular vom Händler unterzeichnet zu bekommen. :danke::pro: (Das Formular war etwas weiter oben im Thread.)

Alles Gute und viel Erfolg allen, die noch mit den Hufen scharren und endlich Ihren Multivan haben wollen.

Meines Erachtens wird die Zeit zeigen, ob dieses Schlamassel mit dem Auslieferungsstop der Jackpot oder die Arschkarte war... Kostet aber Nerven!!!


Hallo Tommel,
vielleicht bin ich zu ungeschickt, doch ich finde das von Dir angesprochene "Formular" nicht - wärst Du so freundlich einen Link oder das Formular zu senden? Man muss das Rad ja nicht neu erfinden, falls bereits eine gute Vorlage zum individualisieren vorläge.
Im letzten Schreiben von VWN bzgl. Änderung der CO2 Emissionen, das unser Händler am Freitag übermittelte steht kar, dass sich der Mehrverbrauch im Realbetrieb nicht erhöht hätte - da ich nichts mehr glaube, würde es mir Anspruchsgrundlagen gerne schon bei Auslieferung sichern, da könnte das von dir angesprochene Formular möglkcherweise hilfreich sein... DANKe im VoRaus,
Grüsse,
Jörg
 

Das entspricht meinem naturwissenschaftlichen Grundwissen. RICHTIG.
VWN unterscheidet anscheinend zwischen dem "Testzyklusverbrauch" und dem sich angeblich nicht ändernden "Realverbrauch". Ich habe im Alltag noch nie die Werte der Werksangaben gem. des jeweils angewendeten Testzyklus/ Prospektangaben erreichen können. Wenn Du mit Deinem Beitrag andeuten solltest, VWN würde hier erneut Verwirrung stiften und täuschen wollen, so liegst Du vermutlich richtig. Gleichwohl hätten vor einem Gericht ausschliesslich achverständigengutachten Beweiskraft. Wollte man also VWN aufgrund eines selbst ermittelten "Mehrverbrauches" und damit zwangsläugier erhöhter Treibstoffkosten in die juristische Pflicht nehmen, so dürften bereits die für die Beweisaufnahme erforderlichen Gutachten (Emissionsgutachten + Zyklusgutachten mit Verbrauchsbestimmung + Verbrauchsgutachten unter Realbdingungen) den Kläger teurer kommen als in die saure Zitrone zu beissen und den Mehrverbrauch in den nächstne Jahren an der Tankstelle zu bezazhlen, oder irre ich?
Grüsse,
Jörg
 
Servus ins Forum!
Ich habe heute mit meinem Händler telefoniert und bin nun etwas verwirrt...
Kurz die Fakten:
1. MV 84 KW SG bestellt am Anfang Dezember 2017 - ULT M März 2018
2. Umbestellt aus bekannten Gründen auf MV 110KW DSG am 28.12.17 - ULT M April 2018
Mein Freundlicher wollte sich letzte Wochen bzgl. eines Updates LT melden . Hat er nicht. Heute habe ich ihn endlich erreicht - ULT Ende Mai 2018.
Bin noch nicht überrascht.
JEDOCH jetzt: Lt. Händler "qualifiziere" ich mich NICHT für Ersatzmobilität.
Habe ich da nun was falsch verstanden?
Wäre für eine Richtigstellung bzw. Bestätigung sehr dankbar.

Beste Grüße
T3forever
 
Also ich krieg immer mehr den Eindruck, das die Ersatzmobilität nichts mit dem Lieferverzug zu tun hat. Bestärkt, hat mich ein Flyer unseres Autohauses. Darauf wird die Ersatzmobilität extra erwähnt. Also folgende These:

1. Lieferverzug und Gesetze ergeben die bereits erwähnten Zeit. (Verzug + Nachbesserungszeit)

2. Ersatzmobilität ist eine freiwillige Serviceleistung des :) vor Ort. Er gibt (in unseren Fällen) wann er will einen Leihwagen raus um den Kunden bei der Stange zu halten. Ich vermute, dass diese Dinge zwischen dem :) vor Ort und VW(N) als Lieferant geregelt sind, Wann der :) Kosten abgenommen kriegt und wann nicht und in welchen Fällen das sonst eintritt.

Wieso sollte mein :) dafür extra werben, wenn es sowieso Gesetzlich vorgeschrieben ist?! Ergo freiwillige Leistung. Daraus folgt auch, der eine kriegt, der andere nicht, der eine früher der andere später.

Aber, alles nur These.
Grüße an alle
Sick
 
Servus ins Forum!
Ich habe heute mit meinem Händler telefoniert und bin nun etwas verwirrt...
Kurz die Fakten:
1. MV 84 KW SG bestellt am Anfang Dezember 2017 - ULT M März 2018
2. Umbestellt aus bekannten Gründen auf MV 110KW DSG am 28.12.17 - ULT M April 2018
Mein Freundlicher wollte sich letzte Wochen bzgl. eines Updates LT melden . Hat er nicht. Heute habe ich ihn endlich erreicht - ULT Ende Mai 2018.
Bin noch nicht überrascht.
JEDOCH jetzt: Lt. Händler "qualifiziere" ich mich NICHT für Ersatzmobilität.
Habe ich da nun was falsch verstanden?
Wäre für eine Richtigstellung bzw. Bestätigung sehr dankbar.

Beste Grüße
T3forever
Die Ersatzmobilität war doch für die vom Lieferstopp betroffenen Kunden gedacht deren Autos auf Halde standen.
Das ist doch in deinem Fall beides nicht gegeben.
 
Hallo Puderbaer,

vielen Dank für die Klarstellung - war mir nicht bewusst.
Dann schau ich mal wieviel ich tatsächlich mit dem Rad fahren kann:cool:
BG stef
 
Jetzt endlich er is da, morgen wird er ausgeliefert. Bestellung war 25.10.17 Umstellung auf DSG Ende Dez. + 1 Jahr ASG Ersatzfahrzeug Amarock ab 1.März. Schauen mehr mal was der Händler morgen noch rausrückt....
 
Halt uns auf dem Laufenden und viel Spaß mit dem Bus.
 
Hat jemand das 4. Jahr Anschlussgarantie dazu gewählt? Das sollte doch 450€ +19% MwSt. Kosten sprich 535,50€ oder?
Laut meinem :) kostet das 4.Jahr 750€...:confused:
 
Hat jemand das 4. Jahr Anschlussgarantie dazu gewählt? Das sollte doch 450€ +19% MwSt. Kosten sprich 535,50€ oder?
Laut meinem :) kostet das 4.Jahr 750€...:confused:
Wenn , dann sollte man sich überlegen sofort auf fünf Jahre zu gehen , kostet dann 765+MwSt .Habe ich so bekommen .
 
Wenn , dann sollte man sich überlegen sofort auf fünf Jahre zu gehen , kostet dann 765+MwSt .Habe ich so bekommen .

Ja eben... 750€ nur fürs 4.Jahr wäre mir zu teuer wenn es 5 für bisschen mehr gibt...
der Händler schaut kurz in den Unterlagen & ruft mich dann zurück (ist mittlerweile 1 1/2h her):mad:
 
Richtig, es waren irgendwas um die 450€ zzgl. Steuer für die 4 Jahre (und ggf. abzüglich Händlerrabatt, wie du ihn für das ganze Fahrzeug bekommen hast, ist ja quasi jetzt gleich einer Zusatzaussattung).

Das offiz. Schreiben von VWN findest du hier bestimmt schnell im Forum, ausdrucken und vorhalten, das Problem sollte schnell geklärt sein.
 
IMG_1380.PNG Wichtig ist es vor Lieferung zu klären ! Teilweise haben die Händler nur das im Kopf mit den 3 Wochen Lieferverzug .
 
Hi,

habe bisher als „Entschädigung“ nur das 3. Jahr ASG, E-Mob. und gratis Zulassung erhalten.
Für die Story, die sich bei mir abgespielt hat, ist das ein absoluter Witz.
Habe Mittwoch einen Termin beim
Händler.

Schönen Abend!
 
Guten Abend Jungs & Mädels,

bin neu hier.. bla bla :D

Zu meinem Anliegen, ich selbst habe einen T6 MV 2,0L 110kw Trendline mit DSG über die Umweltprämie bestellt/finanziert.

Bestellt am: 7.12.2017

am 8.12.2017 dann die Nachricht, Auslieferungsstop...

Unverbindlicher Liefertermin ist Feb. 2018 - somit ab Freitag dem 13.4.18 in Verzug (da 6 Wochen frist überschritten).

Entsprechendes Einschreiben habe ich schon vorgefertigt:

Soulfly89 schrieb:
Betrifft: Lieferverzug der BestellungVW T6 Multivan Trendline 2,0 L 110KW TDI


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe bei Ihnen am 7. Dezember 2017 einen Neuwagen (VW T6 Multivan Trendline 2,0 L 110KW TDI) bestellt und Sie haben den Auftrag mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 bestätigt.


Liefertermin des Fahrzeugs ist der Monat Februar 2018 (unverbindlich), siehe Auftragsbestätigung. Dieser Termin ist bereits um 6 Wochen überschritten und das Fahrzeug wurde bisher nicht geliefert. Zudem wurde ich über keinen konkreten Liefertermin in Kenntnis gesetzt.


Gemäß Ihrer Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Abschnitt IV Ziffer 2 Satz 1) die mir bei der Bestellung ausgehändigt worden sind und sowohl auch auf der Internetpräsenz www.gidf.de einzusehen sind, fordere ich Sie hiermit auf, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und das bestellte Fahrzeug bis spätestens zum 27. April 2018 zur Abholung in Menden (Sauerland) bereitzustellen. Hiermit setze ich Sie in Lieferverzug!


Sollten Sie das Fahrzeug bis zu dem genannten Termin nicht zur Abholung bereitstellen, erwäge ich einen Rücktritt von meiner Bestellung und die Geltendmachung von Verzugsschäden und Schadensersatzforderungen.



Ich setze Ihnen daher eine angemessene Nachfrist bis spätestens zum


27.04.2018


Ich ersuche Sie, sich wegen eines konkreten Liefertermins mit mir telefonisch (*********) in

Verbindung zu setzen und mir spätestens ab dem 16.04.2018 ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zur Mobilitätssicherung kostenfrei zur Verfügung zu stellen..


Mit freundlichen Grüßen

Ich werde morgen früh mal bei meinem Händler aufschlagen und schon einmal durchblitzen lassen das ich diesen in Lieferverzug setzen werde.

Ich denke, da wird er recht entspannt drauf reagieren, wir hatten das Thema schon einmal am Telefon (als ich dachte, das ich ein VW-NFZ bestelle), ist aber eine M1. Zulassung, also 6 PKW (sonst würde die Lieferverzugsfrist nach 10 tagen bzw. 14 Tagen schon greifen.

Zudem werde ich Anfragen, was denn das Autohaus für mich als Endverbraucher tun wird, falls das bestellte FZG nicht dem entspricht, wie es angedacht gewesen ist.

Dort würde ja der § 313 BGB Störung der Geschäftsgrundlage greifen, da erhöhte co² Werte erwartet werden.


Morgen würde ich gerne berichten was das "vorgespräch" mit dem Händler ergeben hat.

Schön wäre die kompletten 3 Jahre ASG zu bekommen, Zulassungskostenübernahme sowie eine kleine Minderung des Kaufpreises (das Autohaus hat dort noch viel Luft). ;)

LG aus dem Sauerland

Soulfly89
 
hallo zusammen,

was bedeutet S2V Preisanpasung T6 Diesel ?
 
Hallo Cubie,
Auf meiner Rechnung steht neben S2V „Preissteuerung DSG“, also quasi die Mehr-Kostenübernahme für das Automatikgetriebe.
Gruß Martin
 
Guten Morgen,

mein Händler stellt sich wegen Rabatt oder Erlassen der Überführung quer, angeblich wird das seitens VW kontrolliert?! Kann ich schwer glauben.
Bleibt also bei ASG 3. Jahr, E-Mob und gratis Zulassung. Versuche nun was bei den Winterreifen zu erreichen...

Viele Grüße!
 
Hallo Zusammen,
ich bin auch einer von den neuen und warte jetzt seid Oktober 2017 auf mein T6
Laut AB unverbindliche Liefertermin 02/2018
Seid 2 Wochen habe ich einen Touran Mietwagen ( Ersatzmobilität SB 800€ VK/ TK)
Heute habe ich meinen Verkäufer angeschrieben und dieser kann mir nicht sagen, wann der T6 ausgeliefert wird.
Daher werde auch ich VW am Freitag anschreiben und eine Frist zur Auslieferung setzen. Schließlich sind dann die 6 Wochen überschritten...
 

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