Einmal bitte eure Meinung zum Kauf.

AW: Einmal bitte eure Meinung zum Kauf.

@feuerlibelle

Max50 hat recht. Was etwaige Zusagen wert sind, hängt vom Haftenden und von der Art der Haftung ab:

Gewährleistung beim Kauf (neu oder gebraucht) geht über 2 Jahre und bedeutet, dass du Mängel behoben bekommst, die beim Gefahrübergang, also bei der Fahrzeugübergabe vorhanden waren. Innerhalb der ersten sechs Monate ist die Beweislast umgekehrt, d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war. Beim Neuwagen fast nicht möglich. Es haftet beim Mangel der Händler, nicht der Hersteller. Beim Neuwagen kann der Händler beim Hersteller Regress nehmen, denn der hat ja den Mangel auch schon geliefert.

Nach den ersten sechs Monaten muss der Käufer den Beweis führen, dass der jetzt aufgetretene Mangel schon damals bei der Übergabe vorhanden war. Klar, dass das bei Verschleißteilen wie z.B. Reifen nicht geht und daher nicht gilt. Schwierig wird das bei Teilen, die auch kaputt gehen können, dieses aber vor der erwarteten Laufleistung tun, z.B. Motor und Getriebe. Geht so etwas beim Neuwagenkauf zB schon nach 50 tkm kaputt, wird es schwierig. Nachweise sind dann oft erst durch teure Gutachten möglich, das Risiko trägt eben nach sechs Monaten der Käufer. Und wenn der Händler pleite ist, schaust Du in die Röhre.

Beim Gebrauchtkauf wird der Anspruch aus der Gewährleistung schwieriger, weil ja eben schon eine zT erhebliche Laufleistung vorliegt. Doch typische Mängel bei Gebrauchtwagen, eben Gebrauchsspuren, normaler oder fortschreitender Verschleiß, muss der Verkäufer nicht ersetzen, wenn diese üblich sind und der Laufleistung entsprechen. Aber ich stimme zu, dass die ersten sechs Monate für den Händler wegen der umgedrehten Beweislast nicht leicht sind. Achtung, Ausnahmen gibt es: Die Vermutung (Mangel schon bei Übergabe vorhanden) gilt nicht, wenn dieses mit der Art des Mangels nicht vereinbar ist. Dh. bei Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung kann eben schon mal ein Motor- oder Getriebeschaden innerhalb weniger Monate auftreten, ohne dass dieser beim Gefahrenübergang schon vorhanden war. Also so ganz auf der sicheren Seite bist du nicht!

Pech für den Händler, dass er seine Gewährleistung nicht völlig ausschließen kann (Verbrauchsgüterkauf), wie das die Privaten eben können. Steht so im Gesetz und führt dazu, dass viele Unternehmen ihre Dienstwagen nicht an ihre Mitarbeiter verkaufen, sondern an einen Händler, weil sie sich mit den Mängelanzeigen gar nicht auseinandersetzen wollen.

Alles etwas anders bei der Garantie. Dieser wird in der Regel vom Hersteller beim Neuprodukt abgegeben. Die besagt in der Regel, dass über eine bestimmte Dauer kein Mangel auftritt (Haltbarkeitsgarantie, anders die Eigenschaftsgarantie, hier nicht von Belang). Es kommt also nicht auf den Moment des Gefahrenüberganges an. Aber: wichtig sind die Bedingungen: Verschleißteile sind auch hier ausgenommen, ebenso unsachgemäßer Umgang (Rennen, Rallyes bei Autos).

Die Gebrauchtwagengarantie gibt oft nicht der Hersteller, sondern der Händler (ist der solvent??) oder irgendeine Versicherung. Aufpassen bei den Bedingungen: Typische
Abnutzungen werden nicht erfasst und demnach auch nicht ersetzt. Meist ist die Garantie auf bestimmte Teile (Motor, Getriebe) beschränkt.

Gewährleistung und Garantie schließen sich nicht aus, sondern greifen nebeneinander.

Soweit zunächst im Überblick. Wie Max50 schon schrieb, hängt es oft von der Solvenz des Händlers ab. Aber eben auch von der Laufleistung des Fahrzeuges - die Gewährleistung greift dann oft nicht, vor allem nicht unbedingt die von dir gewünschte Beweislastumkehr. Und die Garantiebedingungen wollen schon genau studiert sein, ob denn ein ersatzfähiger Schaden vorliegt.

Alles klar?

Gruß

Götz
 
AW: Einmal bitte eure Meinung zum Kauf.

betreffend Garantie: diese kann von frei wählbaren Auflagen abhängig sein. Bisschen übertrieben: jeden Tag musst du Kopfstand machen. In deinem Fall zumindest: du musst zur Reparatur zum Verkäufer. Generell: Gewährleistung ist gestzlich geregelt, Garantie ist freiwillig. Bei Gebrauchtwagen Gewährleisung ist das nicht mal so genau mit Beweisumkehr! Da steht dann irgegenwo: Wie besichtigt. Und wenn dann noch TÜV Gutachten vorliegt ---- dann hast erst recht schlechte Karten - beweist, dass es zum Kaufzeitpunkt kein Mangel war. Wenn - dann lass das Gutachten selber machen, auf keinen Fall vom Händler!
 
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