Bitte um Hilfe - Motoschaden T5.2 Multivan 180PS

Ich werde das in der Werstatt mal besprechen ob evtl. nur der Block ersetzt werden kann. Es wurde aber schon ein komplett neuer Motor bestellt. Der steht auch schon dort??? Ich hatte aber dazu keinen Auftrag gegeben????

Das ist doch ein guter Ansatz für Verhandlungen.
 
Sorry für den miss beim Motor.
ich erlaube mir einmal ein Gedankenspiel, angesichts der 11 Plärrer.
( Für unsere Deutschen mitposter: Angesichts der 11.000€)

Dies ist jedoch nicht auf einen Schaden aufgrund von Reibungsverschleiss zurückzuführen". Es ist nur abgedeckt "verschleiss an Reibungsflächen ölgeschmierter und dem Antrieb dienender Teile im Inneren der Hauptagregate"

Danke und Grüße

Man legt Dir eigentlich die Argumentation in den Mund, von wegen in Folge.
Einzig musst Du den REibungsverschleiss nachweisen.
Also dringend den Motor zurückholen.
1) Transport ca. 120€
2) Ölprobe auf Metallabrieb, kostet ca. 150,- €
Wenn Metallabrieb im Öl: Bingo
Wenn nicht folgendes Gedankenspiel.
Der Motor ist als Ölfresser nicht unbekannt.
Der Motor wurde gefahren.
Öl nachfüllen war nicht immer sehr brav.
Irgendwann ist die Öldruckanzeige gekommen.
Da gibt´s kein Weiterfahren, nur noch Motor abstellen, wenn er sich nicht Automatisch abstellt.
(Diese Automatikfunktion wird beim Start jedoch gerne übersteuert, da kein Öldruck da ist. Wie oft, keine Ahnung)
Sagen wir mal, er ließ auf der Autobahn eingekuppelt auslaufen oder er fuhr bis zur nächsten Pannenbucht.
Heirdurch nehmen die Pleullager gerne schaden.
Warum auch immer: Auto verkauft.
Möglicherweise nach einer halb- Instandsetzung, so dass er läuft.
Es klopft Dir das Pleullager raus ( sieht man) Die Folge ist oft ein Pleulbruch.- Voila.
Ich würde dringend einmal versuchen eine Historie von dem Fahrzeug zu bekommen.

Weiters, nur weil ein Pleul als Folge eines ( siehe Zitat) aus dem Motorblock guckt, ist noch lange nicht die fehlende Schmierung vom Tisch, da ein Pleul, aus dem Motorblock blickend meistens ein Lagerproblem ist, ausser es sit eine Ausnahme.
Du benötigst also:
Altmotor
Ölanalyse auf Metallene Rückstände--> erledigt, am Ende sollte die Versicherung zahlen.
Wenn keine metallenen Rückstände: Sachverständiger als Beweissicherung.
Da hat´s irgendwas.
Wie sieht´s mit einer Rechtsschutzversicherung aus ?
die Kosten schätze ich mal ab 1.500€ für den Sachverständigen, der dann vielleicht auch einen Fertigungsmangel feststellt.
Ich würde jedoch erst einmal nur die Feststellung eines Reibungsschadens an diesem, und / oder anderen Lagern beauftragen, sonst stellt er alle Mängel fest, welche ien Motor haben kann;)
Hat schon irgendder in den Brennraum hineingesehen, ob da z.b. ein Ventil abgebrochen ist ?
Wäre vielelicht genauso versichert.
Tatsächlich ist bei einer Versicherung das erste mal "immer" eine Ablehnung.
Das zweite mal meistens eine Ablehnung.
Das dritte mal ist man dann, "unpräjudiziell" natürlich dann Kulant, oder eben erst beim vierten oder wievielten mal.
Dieses Vorgehen dient vermutlich dem Test, wie viel Nachdruck ein Kunde an den Tag legt.
Wenn Du nimmst, dass deine Versicherungsprämie vielleicht 500€ waren, wohl auch verständlich, wenn auch nicht jeder Stil.

Wenn Du irgendwas erreichen möchtest empfehle ich dringend den Motor gut aufzuheben...
Den Sachverständigen kann man auch fragen, inwieweit eine Teilreparatur Sinn macht.
inkl. erheben der benötiogten Ersatzteile, mit vielleicht auch einem netten Gespräch mit VW unter Fachleuten betr. eines offensichtlich gewordenem, verstecketen Mangels.

Good Luck
 
Das bringt leider nicht viel.

1. Nach dem Motorschaden ist natürlich Metallabrieb im Öl. Wann genau es dazu gekommen ist kann man mit der Ölanalyse nicht nachweisen.

2. An eine schlechte Reparatur davor hatte ich auch schon gedacht. Allerdings: Selbst wenn man die nachweist bringt das nichts - die Gewährleistung ist abgelaufen.

3. Auch der Nachweis eines verstecken Mangels bringt nichts. Ist die Gewährleistungsfrist (2 Jahre) abgelaufen dann spielt es keine Rolle WARUM etwas kaputt gegangen ist.

Gruß, Marcus
 
Moin,

Gebrauchtwagenhändler beschränken die Garantiezeit im Normalfall immer auf 1 Jahr, bzw. verkaufen dann eine entsprechende Garantieverlängerung z.B. die genannte dazu:(.

VG Andi30

Moin,
bitte mal nicht immer Garantie und Gewährleistung vermengen. Das sind verschiedene Paar Schuhe.

@ TE: du solltest deinen Juristen mal prüfen lassen, ob der Vk tatsächlich auf ein Jahr verkürzt hat. Selbst wenn es so im Vertrag steht, könnte das unwirksam sein. Hierzu gibt es neuere BGH Entscheidungen. Das Thema ist aber rechtlich zu komplex, um das hier aufzudröseln. Dein RA soll sich mal BGH VIII ZR 104/14 ansehen und prüfen, ob er was daraus machen kann.
(Diese Rechtsprechung dürfte übrigens für alle Gebrauchtwagenkäufer interessant sein)

Die nächste Frage wäre natürlich, ob sich nachweisen lässt, das der Defekt schon bei Gefahrübergang (Übergabe Kauf) angelegt war. Das geht höchstwahrscheinlich nicht ohne Gutachter. Ob das denkbar/wahrscheinlich ist, würde ich zunächst mal mit der Werkstatt besprechen. Kommt halt wohl auch darauf an, soviele km du inzwischen gefahren bist. Wenn das alles unklar bleibt, ist alles weitere wohl nur vertretbar mit einer Rechtsschutzversicherung.

Ansonsten wohl Pech, die jetzige Werkstatt wird man nicht belangen können. Wie hier schon gesagt wurde, fehlt es wohl am Verschulden. Oder kann man den Defekt durch eine unsachgemäße Behandlung produzieren? Dann könnte es sein, dass des Verschulden über § 280 BGB iVm dem Werkvertrag vermutet wird, so dass die Werkstatt nachweisen müsste, dass sie kein Verschulden trifft.

Gruß
 
Ja, stimmt, Versicherungsablauf ist mir entgangen.
Ölabrieb: Ich stimme Dir zu, nur ein Indiz der weiteren Suche, und: Nicht mal den Kopf weiter zu verwenden. Udn, je nach Alter und Art des Abriebes geht da schon etwas. Was früher ein Kaffeesudlesen war, da man nie wusste, wo man Anfagen soll. ( Großmotore)
Gewährleistung: Stimmt
Allerdings ein versteckter, offensichtlich gewordener Mangel das ist was anderes.
Ähnlich dem zusammengeschweissten Auto aus 2 Teilen, was man erst nach 3 Jahren bemerkt.
Das ganze kann man auch in Richtung Arglist Argumentieren, was max. den Vorbesitzer betrifft, den der Händler ja nun nennen kann, wenn er aus der Gewährleistung ist.
 
Ach noch was: wenn du über die Hürde Gewährleistungsfrist kommst, und dazu nachweisen könntest, das dein Motor einer der vielen kaputten BiTDI ist, hättest du bei dem Händler guten Karten.
Kann VW feststellen, ob du solch einen Motor hast? Leider halten die sich ja sehr bedeckt, was die Ursache den vielen BiTDI Defekte angeht.
 
Das ganze kann man auch in Richtung Arglist Argumentieren, was max. den Vorbesitzer betrifft, den der Händler ja nun nennen kann, wenn er aus der Gewährleistung ist.

Das ist höchst theoretisch.

Ich kann Dir genau sagen wie das ablaufen würde: Der Vorbesitzer sagt "Da war was am Motor, das habe ich in einer Fachwerkstatt reparieren lassen. Danach lief das Auto einwandfrei." Damit das das Thema arglistige Täuschung erledigt. Als Laie wird er damit immer vor Gericht durchkommen.


Oder kann man den Defekt durch eine unsachgemäße Behandlung produzieren?

Kann ich mir nicht vorstellen. Das einzige wäre ein Überdreher aber der zerstört den Ventiltrieb und kein Pleuel.


Dein RA soll sich mal BGH VIII ZR 104/14 ansehen und prüfen, ob er was daraus machen kann.

Das ist allerdings interessant. Das Problem wird aber bleiben dass er sehr, sehr schwierig werden wird nachzuweisen, dass der Schaden bereits bei der Übergabe bestand. Am Ende kostet das ganze Verfahren mit GA usw. schnell mehrere 1.000 EUR. Die Chancen was zu bekommen sind eher < 10%.

Gruß, Marcus
 
Ach noch was: wenn du über die Hürde Gewährleistungsfrist kommst, und dazu nachweisen könntest, das dein Motor einer der vielen kaputten BiTDI ist, hättest du bei dem Händler guten Karten.
Kann VW feststellen, ob du solch einen Motor hast? Leider halten die sich ja sehr bedeckt, was die Ursache den vielen BiTDI Defekte angeht.

Das wird auch nichts bringen da die Motorschäden an den BiTDI völlig anders sind und hiermit nichts zu tun haben.

Gruß, Marcus
 
Und was kann man beim Austausch eines Abgaskühlers anstellen ?
Also beim Ölwechsel kein Öl einfüllen, das kenne ich ja...
Schrauben nicht anziehen..
Genaugenommen wurde ein funktionierendes Fahrzeug übergeben.
Dann würde ich mich mal über die Schraube her machen.
Womit ich wieder beim Sachverständigen, zwecks Beweissicherung bin.
Was bei 11 Plärrer auch schon Egal ist.
 
Das wird auch nichts bringen da die Motorschäden an den BiTDI völlig anders sind und hiermit nichts zu tun haben.

Gruß, Marcus

Ok, da kenne ich mich technisch nicht aus.
Was ich mich allerdings frage, ist , warum der Defekt aufgetreten ist. Hier wird zwar viel spekuliert, aber genaues weiß keiner. Gibt ja viele denkbare Ursachen. Wenn es bspw. am Material lag, wird man davon ausgehen können, dass das schon bei aKauf da war. Liegt das dagegen an einem (ich sag jetzt mal wohl fachlich falsch) "Kolbenklemmer" oder sowas, dass ist die Garantieversicherung wieder im Rennen.
In jedem Falle sollte der TE zusehen, den Motor zurück zu bekommen. Nur so kann es irgendwelche Beweise führen.

Gruß
 
Und was kann man beim Austausch eines Abgaskühlers anstellen ?
Also beim Ölwechsel kein Öl einfüllen, das kenne ich ja...
Schrauben nicht anziehen..
Genaugenommen wurde ein funktionierendes Fahrzeug übergeben.
Dann würde ich mich mal über die Schraube her machen.
Womit ich wieder beim Sachverständigen, zwecks Beweissicherung bin.
Was bei 11 Plärrer auch schon Egal ist.

Ich kann mir beim besten Willen nichts vorstellen was zu einem Pleuelschaden führen würde.

Klar kann man jetzt anfangen einen SV einzuschalten - ohne Klage wird aber keiner der Beteiligten irgendetwas bezahlen (verständlicherweise).

Ich würde das Auto von einer freien Werkstatt mit einem gebrauchten Motor aus vernünftiger Quelle reparieren lassen.

Dann ist das Thema für 5.000 EUR erledigt.

So viel kostet der Rechtsweg auch schnell.

Der Motor wäre wahrscheinlich im Laufe der nächsten 20.000km ohnehin den Öltod gestorben.

Gruß, Marcus
 
Öltod: Si, Signore.
Freie Werkstatt: Si,Signore
Sachverständiger: Dafür hat man Rechtsschutzversicherungen, sonst hast Du sicherlich nicht unrecht.
Allerdings schön, dass mal eine andere Summe als die 11.000€ genannt werden.
 
Sachverständiger: Dafür hat man Rechtsschutzversicherungen, sonst hast Du sicherlich nicht unrecht.

Die RS Versicherung bezahlt keinen SV. Die würden nur eine juristische Auseinandersetzung bezahlen. Dafür müssen aber erst mal gute Chancen bestehen diese auch zu gewinnen.

Die nächste Frage ist, ob es überhaupt noch möglich ist den GW Händler in Regress zu nehmen. Dafür hätte man ihm den Schaden als erstes anzeigen müssen. Das ist aber sicherlich nicht geschehen. Wenn man es jetzt tut dann müssen weitere Fristen gewahrt werden was die Reparatur weiter verzögert.

Gruß, Marcus
 
Dann ist das Thema für 5.000 EUR erledigt.

So viel kostet der Rechtsweg auch schnell.

Kostenrisiko 1. Instanz:
Urteil: 4.444,- Euro ohne Sachverständigenkosten
Vergleich: 5.368,- Euro ohne Sachverständigenkosten

Habe heute einen Sachverständigen in der Firma gefragt, ob er der Rechtsschutzabteilung empfehlen würde, eine Freigabe für die o.g. Prozesskosten zu machen.
Denn Voraussetzung ist dafür, dass es aus rechtlicher Sicht überhaupt eine Aussicht auf Erfolg gibt.
Mein Kollege sagte, und den zur Zeit bekannten Infos: Nein, keine Kostenübernahme, da es unwahrscheinlich ist, ein Verschulden der Werkstatt nachweisen zu können, und dabei ausschließen zu können, dass der Schaden nicht ohne deren Beteiligung eingetreten wäre.

Nur mal zur Info.
Gruß, Ohlie
 
Danke, genau so sehe ich das auch.

Gruß, Marcus
 
Da wir beide eine Blick in den Motor werfen können und eben mehr oder weniger sehen würden, der ThStarter jedoch nicht, ist ein SV eine Lösung.
Dies, da ja noch die Sonderbarkeit eines bei einer Probefahrt verreckten Aggregates im Raume steht.
Ob, um auf´s Öl zurückzukommen, das einfüllen dessen vergessen wurde, der Kolben oben steckenblieb und die Abwärtsbewegung die Schraube, welche dafür nicht ausgelegt ist, Abriss bleibt so für immer verborgen.

Es gibt mannigfaltige Gründe, wie auch: Einfach Pech.
11.000 € sind für mich mal hoch angesetzt,damit man dann "kulant" nachlassen kann.
Ja, ein SV wird nicht von der RS bezahlt, jedoch am Ende vom Schuldigen, wenn man nicht wieder mal vergleicht.
Wie Du glaube ich selber schreibst: Ein sehr, sehr seltener Fall.
 
Da wir beide eine Blick in den Motor werfen können und eben mehr oder weniger sehen würden, der ThStarter jedoch nicht, ist ein SV eine Lösung.

Vielleicht sieht man was - vielleicht auch nicht.

Die 2 oder 3 Motoren die ich bisher nach solchen Schäden gesehen habe (alles keine VW Motoren) waren so zerstört das man nicht mehr erkennen konnte was Ursache und Wirkung war.

Gruß, Marcus
 
Meine bekannten Fälle hiebei waren zumeist: Ölmangel, Kühlflüssigkeitmangel ( sehen beide fast gleich aus), Teile in der Brennkammer.

Ist schon ein paar Jahre her.
 
Die RS Versicherung bezahlt keinen SV.
Gruß, Marcus

Ohne in den anderen Punkten widersprechen zu wollen: Doch, zwar nicht direkt, aber indirekt über ein selbständiges Beweisverfahren.
Und es geht ja u.U. nicht nur um die Frage, ob die Werkstatt das verschuldet hat, sondern auch darum, ob der Mangel bereits bei Kauf angelegt war.

Das wäre zivilprozessual über eine Streitverkündung zu bewerkstelligen, damit hätte man beide im Boot.
Klar ist aber auch, sicher ist da nichts. Auch ist es nicht zwingend, das jemand, der sich Sachverständiger nennt, auch tatsächlich den in ganz speziellen Fällen benötigten Sachverstand hat. Das wiederum kann gut oder schlecht sein, je nach dem, wie des SV da sieht.

Zum Thema Desckungszusage einer RSV sag ich jetzt mal nichts.

Grüße
 
Hallo in die Runde,

@comtom71, tiefes Beileid zu dem Ärgernis !

Zu der Garantie möchte ich mal anmerken, das sie gewerblich 1 Jahr gilt und privat 2 Jahre. So ist es m.W. gesetzlich vorgeschrieben.
Z.Bsp. jemand kauft über eine Firma einen Mahita Akkuschrauber, so ist die gesetzliche Garantie 1 Jahr. Kauft der gleiche Bürger diesen Akkuscchrauber privat, hat er 2 Jahre Garantie.
Hat etwas mit der Beanspruchung zu tun.
So Leid es mir für Dich tut, aber ich denke das wird verdammt schwer, da jemanden mit in`s Boot zu holen.

Trotzdem TOI TOI TOI :pro:
 
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