Bitte um Hilfe - Motoschaden T5.2 Multivan 180PS

comtom71

Jung-Mitglied
Hallo,
bin neu und habe meinen ersten T5 Multivan 4motion 2.0 tdi. (2010 mit 84tkm) Als der Wagen nun zum Austausch des Abgaskühlers in der VW Werkstatt war ist bei der anschliessenden Probefahrt der Werkstatt ein kapitaler Motorschaden entstanden. Bringe den Wagen zu Reparatur und gehe mit einem Totalschaden heim. Nun muss ein neuer Motor rein, Kosten mit Einbau ca. 11.000€. Die Gebrauchtwagengarantie lehnt die Kostenünernahme ab da eine gebrochene Pleulschraube für ein Loch im Motor verantwortlichist. VW lehnt auch eine Kostenünernahme ab.
Hat schon einmal jemand solch einen Fall gehabt?
Würde mich sehr freuen, wenn jemand hier Info hat was ich noch tun kann. Danke!!!!!
 
Eine gebrochene Pleuelschraube hatten wir noch nie.

Ich verstehe nur nicht warum die GW Garantie die Übernahme ablehnt. Allerdings sind die Bedingungen da oft seltsam.

Wann hast Du denn das Auto gekauft? Von wem? Händler?

Evtl. lässt sich über die Händler Gewährleistung was machen.

Gruß, Marcus
 
Hallo Marcus,
habe den Wagen Juli 2014 von einem Händer (nicht VW) gekauft. Die GW Garantie hat sich den defekten Motor sogar zuschicken lassen. " Dies ist jedoch nicht auf einen Schaden aufgrund von Reibungsverschleiss zurückzuführen". Es ist nur abgedeckt "verschleiss an Reibungsflächen ölgeschmierter und dem Antrieb dienender Teile im Inneren der Hauptagregate"
Das wa die Antwort nachdem der Motor von denen aufgemacht wurde.
Mhh, was nun?
Danke und Grüße
 

Nun sieht es duster aus.

Die können ihre Versicherungsbedingungen komplett selbst festlegen. Da ist dann auch nichts mehr zu holen.

Der Motor wäre aber innerhalb der nächsten 30.000km wahrscheinlich sowieso an erhöhtem Ölverbrauch gestorben ...

Gruß, Marcus
 
Motorschaden ist grundsätzlich abgedeckt. Die Garantie bezieht sich nun auf ein Teil ( Pleulschraube) welches nicht abgedeckt sein soll und den Schaden verursacht hat.
 
Maximales Pech.

Einen T5 sollte man generell nur mit der Garantieverlängerung vom VVS (Originalwerksgarantie) bis 60 Monate nach EZ gebraucht kaufen.
 
Die Info kommt zu spät. Hatte mal die Vorstellung das die Autos robust sind und weit über 200.000tkm laufen. Mein erster und dann auch mein letzter Bus Stand heute.
 
Die Info kommt zu spät. Hatte mal die Vorstellung das die Autos robust sind und weit über 200.000tkm laufen. Mein erster und dann auch mein letzter Bus Stand heute.

Jedes Auto kann kaputt gehen. Dieses Problem ist wirklich nicht typisch und extrem selten. Das kann bei jedem Auto passieren.

Gruß, Marcus
 
Kannst Du mir die Versicherung für die Gebrauchtwagengarantie nennen, damit ich da nicht versehentlich eine Versicherung abschliesse?
Gerne auch per "Unterhaltung", wenn Du die Burschen nicht öffentlich an den Pranger stellen möchtest.

Danke,
Stefan
 
Nachdem das die erste gebrochene Pleuelschraube überhaupt ist, von der wir im Zusammenhang mit dem BTDI lesen und diesem Schadensereignis damit quasi Einzelfallcharakter zukommt, könnte sich der Hersteller bei einer so geringen Laufleistung wenigstens mit 50% Kulanz auf Material und Arbeitszeit beteiligen.
Null Kulanz ist schändlich, Pfui Deibel.
 
Moin. Warum ist denn die reparierende Werkstatt da raus? Ist denn der Schaden eventuell durch die Reparatur verursacht? Gruß, M.
 
Das Thema läuft auch noch und ich versuche in alle Richtungen wie Hersteller, Garantie und Händler was zu erreichen. Der Einzige der sofort was machen würde ist der KFZ Anwalt! Klar da wird immer Geld gemacht, ist aber die Notlösung.
 
Die Werstatt hat noch mit keinem Wort etwas dazu gesagt das es ihnen bei der Probefahrt passiert ist gesagt. Das wollte ich jetzt auch so langsam ansprechen wenn keine Ergebnisse aus anderen Richtungen kommen. Die Antwort kann ich mir auch schon denken. Hoffentlich täusche ich mich.
 
Die Werstatt hat noch mit keinem Wort etwas dazu gesagt das es ihnen bei der Probefahrt passiert ist gesagt. Das wollte ich jetzt auch so langsam ansprechen wenn keine Ergebnisse aus anderen Richtungen kommen. Die Antwort kann ich mir auch schon denken. Hoffentlich täusche ich mich.
Die sagen dir bestimmt, dass sie auch nichts dafür können, wenn bei einem 84000 km alten Motor eine Schraube abfatzt, fürchte ich.
 
Hallo,

.....ich sehe eigentlich in der Angelegenheit kein Problem.
In der Pflicht ist zunächst mal der gewerbliche Händler - dieser schützt sich durch eine entsprechende Garantieversicherung - wenn diese nicht zahlt,warum auch immer ist im Moment erst mal der Händler dran.

Wenn ich von einem Kunden ein Gerät bekomme, im Prinzip voll intakt, oder mit einem kleinen Reparaturauftrag und dann wird das Gerät durch mich, wie auch immer zerstört, ist das mein Problem und nicht das des Kunden.

Im Moment befindet man sich doch im Bereich des ersten Jahres, in dem der Händler für Garantie / Gewährleistung gerade stehen muss.
Eigentlich ist alles geregelt - man müsste es denen vermutlich nur mal klar machen.

Gruß
Claus
 
Im Moment befindet man sich doch im Bereich des ersten Jahres, in dem der Händler für Garantie / Gewährleistung gerade stehen muss.
Nö, von Juli 2014 bis Januar 2016 ist mehr als ein Jahr. Leider.
 
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