AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?
*ggg* Ich mag Dich
Bei unserem Auto steht das so drin (unter Bemerkungen). Diese Eintrag bedeutet, dass das Auto die Euro 5 Partikelbestimmungen (5mg/km) erfüllt. Ohne diesen Eintrag gibt es einen Aufschlag auf die KFZ Steuer. Das ist hier im Detail erklärt:
Schadstoffeinteilung - Steuerstze - Steuerbefreiung
(Im letzten Absatz).
SPRICH: Auch EURO 4 Autos können die EURO 5 Partikelbestimmungen erfüllen und fast alle mit geschlossenem DPF tun das auch.
Diese Einstufung geht natürlich auch in die Schlüsselnummer ein! Ohne DPF passt die aber nicht mehr zum Auto.
Wir reden bei G4 und Passat nicht von Euro4. Sondern von nur D3/EU4 und diese Wagen erfüllen KEINE wirliche PM-Norm. Ausschlaggebend für die "gute" Einstufung war die Wassergekühlte AGR die NOx deutlich reduziert. (Mehr dazu unten)
Bei Autos vor 2007 steht das wohl nicht drin, da es diese Bestimmung damals noch nicht gab.
Möglich. So neu ist der hier nicht.
Auch Du verwechselst ein paar Dinge: Die grüne Plakette hat nichts direkt mit der Partikeleinstufung zu tun. Es gibt durchaus Diesel mit EURO3 die eine grüne Plakette bekommen.
Teil der Zulassung ist die Einstufung nach Euro1/2/3/4/5. Zur Euro 1-5 Einstufung gehören die Partikelwerte:
Euro 1: 180mg/km
Euro 2: 100mg/km (für DI / sonst 80)
Euro 3: 50mg/km
Euro 4: 25mg/km
Euro 5: 5mg/km
Selbst wenn man die zusätzliche PM5 Einstufung ausser acht lässt wird ein T5 die Euro 4 Werte ohne DPF nicht mehr schaffen. Damit ist das Abgasgutachten Makulatur.
Marcus... Die EURONORM wird anhhand der ABGASWERTE wie Kohlenwasserstoffe und CO bestimmt. Anhand der Normrunde auf dem Prüfstand. Dabei wird der Rußanteil noch gar nicht bestimmt.
DPF = TRÜBUNG. Der hat nichts mit den Verbrennungswerten zu tun sondern mindert nur die Feststoffanteile in dem Fall RUß!!! Der wird im nachhinein ermittelt und auf die KM pauschal hoch gerechnet.
Zur Trübungsmessung: Da wirfst Du die AU zur Kontrolle von Abgasen im Feld und die Abgasgutachten zur Zulassung durcheinander. Natürlich muss das Auto nach Modifikationen noch dem originalen Abgasgutachten entsprechen!
Die EuroNorm muss er - theoretisch noch erfüllen - ja. Und diese Werte werden durch weniger Abgasmasse und weniger Temperatur (zb keine Nacheinspritzung)
besser. NOx wird in DEUTLICH geringeren Mengen produziert.
Und nein, er muss das ORIGINALE Abgasgutachten nicht erfüllen. Schau einfach mal in ein Tüv-Teile-Gutachten für Chiptuning an - von zb ABT. Dann siehst Du das die "GRENZwerte" weiterhin erreicht werden TROTZ Änderung der Abgas-Zusammensetzung/Abgamasse usw. Und was wird geprüft bei dieser "AU"? Nicht die Zusammensetzung, nicht die Menge, nicht die Werte - nix. Nur ob CO passt (selbst das wird nicht gemessen am Diesel) und somit Lambda OK ist.
BSP:
Technische Daten / Beschreibung:
- Ladedruckerhöhung auf max. 1,1 bar
- Einspritzmenge um max. 8% erhöht
Mehr Menge = Mehr Abgas = AU-Norm und CO2 Menge - theoretisch MEHR und die Einstufung am "Arsch" Ruß MUSS theoretisch gleich bleiben wenn "Lambda" / Luftüberschuss richtig berechnet wurde und das stöchiometrische Verhältniss - gleich bleibt.
Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb und für die Änderungsabnahme:
Die Durchführung der Änderung ist nur an den in I. aufgeführten Fahrzeugen mit dem dort beschriebenen Motor und serienmäßigem Antrieb zulässig.
Die Einstelldaten und Sollwerte für die Abgasuntersuchung bleiben unverändert.
Dein Einwand mit dem Text der Eintragung wird auch dort
freibleibend angegeben.
Eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach § 27 Abs. 1a StVZO ist erforderlich. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:
Wichtig:
Abgasverhalten
Hinsichtlich des Abgasverhaltens entsprechen die geänderten Fahrzeuge den Vorschriften der Richtlinie 70/220/EWG i.d.F. 98/69/EG sowie der Richtlinie 72/306/EWG i.d.F. 97/20/EG. Die Einhaltung der dort genannten Grenzwerte wurde mit Messungen des TÜV Pfalz vom 05. März bis 07. März 2001 nachgewiesen.
Gemessen und festgehalten wird dann aber nur das:
Der neue korrigierte Wert des Absorptionskoeffizienten wurde mit 0,7 festgestellt.
Erklärung zur
"RICHTlinie".
c.) Messung der Abgastrübung
Gemäß Richtlinie 96/96/EG idgF.
c.1.) Gemessener Wert der Abgastrübung liegt über dem vom Fahrzeughersteller angegebenen Wert (Anmerkung: gemäß der Richtlinie 72/306/EWG oder 77/537/ EWG)
Überschreitet der gemessene Wert die Grenzen nach c.2., c.3. oder c.4. (wo zutreffend)
Liegen vom Fahrzeughersteller keine Werte vor, gilt:
c.2.) für Kraftfahrzeuge mit Saugmotoren Absorptionsbeiwert über 2,5 m-1
c.3.) für Kraftfahrzeuge mit Turbomotoren Absorptionsbeiwert über 3,0 m-1
c.4.) für Kraftfahrzeuge
welche gem. den Grenzwerten Zeile B, Anh. I, Abschnitt 5.3.1.4. der Richtlinie 70/220/EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden oder welche zumindest gemäß den Grenzwerten Zeile B1, Anh. I, Abschnitt 6.2.1. der Richtlinie 88/77/EWG idF. 1999/96/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden odermit erstmaliger Zulassung nach dem 1. Juli 2008: Absorptionsbeiwert über1,5 m-1
c.5.) (Anm. gemäß § 17 Abs. 6 Z 4 mit 31.12.2008 außer Kraft getreten)
a.3.) mit On-Board-Diagnosesystemen (OBD)*):
a.3.1.)
bei Einschalten der Zündung leuchtet OBD-Kontrollleuchte nicht
bei laufendem Motor blinkt diese bzw. leuchtet ständig
a.3.2.) Bei Kraftfahrzeugen, welche mit On-Board-Diagnosesystemen ausgerüstet sind, kann alternativ zu den Prüfungen nach a.2.2. ein angemessenes Auslesen des OBD-Gerätes bei gleichzeitiger Prüfung des ordnungsgemäßen Funktionierens des OBD-Systems erfolgen:
Abgassystem bzw. OBD-System funktioniert nicht ordnungsgemäß
*)
b.) Bei Kraftfahrzeugen der Klasse L mit Motoren mit Fremdzündung, ausgenommen solche mit Kurbelgehäusespülung: CO-Gehalt im Leerlauf höher als 4,5 Vol.-%
Mehr wird bei einem Abgasgutachten nicht "berücksichtigt" und geprüft. Einzig das der Prüfer - wenn er es denn ohne macht - den Fahrzylus nicht fährt. Was aber eh im TEILLASTbereich passiert. Wo selbst mit den meinsten Tuning's die Werte teilweise besser werden. Desweiteren erfüllt kaum ein Wagen diesen Wert da zur Erteilung der Gutachten SPEZIELLE Steuergeräte verwendet werden. Auch speziell progammierte, die in den speziellen Prüfzyklus umschalten weil der anhand Steuergeräte-Interner Prüfroutinen erkannt wird und eine Umschaltung auf SPEZIELLE Kennfelder erfolgt, Steuergeräte kommen zum Einsatz
Du schreibst, dass der Halter seine Pflicht getan hat wenn es vom TÜV eingetragen ist. Das ist soweit zwar richtig und verhindert, dass man bei einer Polizeikontrolle Ärger bekommt.
Natürlich. Mehr Pflicht habe ich als Halter nicht.
Die TÜV Eintragung kann kein Gesetz aushebeln.
Richtig. Macht sie auch nicht. Sie bescheinigt den technischen Zustand
zum Zeitpunkt der Prüfung.
Mit DPF müssen die dafür herrschenden Grenzwerte erfüllt werden - auch wenn die keiner misst. (zb 0,00x)
Ohne DPF müssen dann auch die
dann vorherrschenden Grenzwerte erfüllt werden. (zb 2) Die dann abgesehen vom Ruß - messtechnisch besser sind. Sagt auch die Logig (siehe zb NOx) wenn man mal technisch über die Verbrennung und deren Verlauf nachdenkt.
Fährt man aber zum TÜV und ein anderer Prüfer bemerkt den ausgetragenen DPF und weiss dass das nicht geht dann legt er Dir das Auto still und der DPF muss wieder rein.
Ebenso wenig kann aber ein anderer TüvPrüfer Eintragungen "austragen" oder Autos still-legen. Diese "Annahme" ist ein IRRTUM/Stamtischwissen.
Er darf in Fällen von GEFÄHRDUNG anderer und sich selber / Verkehrsunsicherheit usw die Weiterfahrt verbieten. Davon sind wir weit entfernt.
Er kann gern einen "Mängelschein" schreiben, aber selbst das juckt keinen. Schaut er in den Deutschlandweit vernetzen Rechner, kann er für seine Prüforganisation nachprüfen ob die Geschichte legal oder illegal in den Papieren gelandet ist. Die Abgleiche erfolgen maximal Wöchentlich, im normalfall täglich.
Sollte er dann anderer Meinung sein als sein Kollege, kann er sich mit dem gern auseinander setzen. AUSTRAGEN/STILLLEGEN - no Chance.
Bsp: LT im TV @SternTV. Selbst bei einer TIEFENprüfung hat im
nachhinein der Wagen seine Zulassung behalten. Trotz teilweiser illegaler Eintragungen. Zitat: Umbau ist nicht so schööön, aber er "geht" so...
Fakt ist, wenn der Prüfer kein Abgasgutachten will, er den technischen Aspekt verstanden hat - wozu sollte ich mir dann Gedanken machen oder ein zb NICHT gewolltes Abgasgutachten usw beibringen? Wenn er sagt - OK - ist es so. Ob Dir das gefällt oder nicht - juckt DEN sicher nicht.
Und eins kann ich Dir sagen. Der TECHNISCHE Nutzen - die Gesundheitliche "Schädigung" der Menschen zu minimieren ist
verfehlt. Siehe Bindung Grobstaub/Feinstaub - Was davon gelangt wirklich in die Lungen usw.
Ebenso ist der UMWELTASPEKT
verfehlt. MEHRVERBRAUCH und mehr Abgase und CO2 - bis zu 30% - können kaum ERNST gemeint sein.
Thermische MEHRbelastung für den Motor, Turbo, AGA usw usw
MEHR NOx.
Mehr Teile die überwacht und kaputt gehen können = MEHRKOSTEN für den Besitzer usw usw usw.
Von daher werde ich auch immer gegen diese "Dinger" sein. Wenn es mal soweit ist das technisch/Gesundheitlich ein wirklicher Vorteil zu sehen ist, denk ich ggf noch einmal drüber nach.
Ich verstehe Deine Bedenken und auch einen Teil der Argumentation. Aber das habe ich lange hinter mir. Wenn man alle Ziele so verfehlt wie dieses Bauteil, kann ich da nichts gutes finden. Und solange es vom Tüv abgesegnet wird - so long. Mir egal.
PS: ich glaub wir müssen ma ne Cola Light zusammen trinken.
Man kann sich sehr angenehm mit Dir austauschen. Das gefällt mir.
So nu wirklich Gute Nacht. (Fummel seit Stunden an meiner HP - hatte ServerCrash und darf von vorn anfangen
daher noch in Gange
)