Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Hey Robin: Und ich mach dann schon mal nen Termin - für in ca. 50Tkm (oder auch ehr, wenn der Auspuff rußig aussieht) :)

Freut mich, dass es inzwischen geht, denn als ich bei Dir war (wegen KI) ging das leider noch nicht. Sonst hätte ich schon keinen DPF mehr!

Ich finde diese ganzen effektiv-schadstoffausstoßerhöhenden Alibi-Umweltverschlimmbesserungen schon immer fürchterlich und sogar heuchlerisch!

Tom, der dafür ist, sämtliche Kfz-Steuer bei Fahrzeugkauf einzuziehen - und zwar nach ABSOLUTEM Schadstoffausstoß berechnet!
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

*ggg* Hör uff, die Dinger stapeln sich hier... :p Den Dreck will komischerweise keiner mit nehmen :( :D
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Hi Robin,

nu bin ich aber auch etwas stutzig. Wenn der DPF ausgebaut wird und der Rückbau eingetragen wird hätte ich dieselben Fragen wie Jochen: Was kommt dann für ein Eintrag in die Papiere? Und welche Plakette wird dann vergeben? Zumindest diese Info hätte ich nun schon erwartet...

Falls man hier legal ohne DPF eine grüne Plakette bekommen kann wär ich hier auch sehr interessiert... UND: Was soll der Spaß kosten? Auf Deiner Homepage findet man dazu aktuell keine Infos...

Gruß
tger
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Einfach mal denken.

Die Plakette gibt es anhand der Schlüsselnummer zu 14.1, die KANN und DARF keiner ändern. Sprich, ist es vorher laut der Nummer grün, ist es hinterher auch so.

Daher bekommt auch ein Golf4 oder Passat 3BG eine grüne Plakette trotz fehlendem (nie dagewesenem) Partikelfilter. Weil diese NUMMER entscheidend ist und nicht was verbaut ist. ;)

Text ist jedem Prüfer überlassen was er frei formuliert. Singemäß im ersten war es glaube so -ohne werksseitigen Partikelfilter, Einhaltung Trübungsgrenzwert nachgewiesen-

Habe es mir nicht notiert sorry.


HP ist richtig, die wird seit 36h grad überarbeitet. Ein Servercrash hat fast alles zerlegt. :evil:
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Tut mir leid aber das ist alles Schwachsinn und überhaupt nicht schlüssig. Da kann er auch gleich reinschreiben: "Abgase riechen gut - alles OK".

Die Trübungswerte muss jeder Diesel einhalten - das hat mit dem Partikelgrenzwert überhaupt nichts zu tun. Er kann den DPF nicht einfach austragen - höchstens mit einem entsprechenden Abgasgutachten. Das Gutachten würde aber beweisen, dass die Partikelgrenzwerte wie ab Werk nicht mehr erreicht werden und damit wäre dann die Zulassung erloschen - eine Verschlechterung der Schlüsselnummer ist nämlich wirklich nicht möglich.

Gruß, Marcus
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Tut mir leid aber das ist alles Schwachsinn und überhaupt nicht schlüssig. Da kann er auch gleich reinschreiben: "Abgase riechen gut - alles OK".

Schreiben kann er was er will. Er muss es im Zweifelsfall zb vor einem Gericht plausibel erklären/begründen können. Selbst wenn er schreibt "da ist ein Kind verbaut" - sein Problem. Dafür ist er Dipl-Ing und Anerkannter Sachverständiger. Da können WIR als "dumme Pisser" wohl kaum mitreden. Halbgötter in blauen Kitteln...


Zumal die Angabe oben war auch nur sinngemäß war. :cool:

Die Trübungswerte muss jeder Diesel einhalten - das hat mit dem Partikelgrenzwert überhaupt nichts zu tun. Er kann den DPF nicht einfach austragen - höchstens mit einem entsprechenden Abgasgutachten. Das Gutachten würde aber beweisen, dass die Partikelgrenzwerte wie ab Werk nicht mehr erreicht werden und damit wäre dann die Zulassung erloschen

Partikelmenge hat nichts mit der "Abgas-quallität" zu tun und auch nicht mit der Menge CO/Kohlenwasserstoffe.
Der Trübungs-Grenzwert ist MIT und OHNE DPF - 2. Und das erfüllt der Wagen MIT oder OHNE problemlos. Somit kann keine Verschlechterung eintreten und auch der Grenzwert ab "werk" wird nicht überschritten.
EOBD Fahrzeuge werden zudem nicht GEMESSEN, egal ob er hinten RUßT wie eine Lock oder nicht.
Der EOBD-Prüfablauf über das Diagnosesystem ist entscheidend. Sprich - kommt die Abgaswarnlampe/geht wieder aus und Speicher LEER = bestanden. EGAL ob DPF drin/draussen - Ruß oder kein Ruß. Das ist die Verarsche an der Sache... Eine MESSUNg an sich mit Rüssel hinten drein - passiert in dem Fall gar nicht! :cool:


- eine Verschlechterung der Schlüsselnummer ist nämlich wirklich nicht möglich.

Nochmal. Die Schlüsselnummer KANN/WIRD/DARF gar nicht geändert werden!!! Wenn denn dann die Abgasnorm - zu finden unter einer ganz anderen Stelle im Fzg-Schein. Und die wird - theoretisch BESSER!!! Stichwort fehlende Nacheinspritzung, weniger Verbrauch und somit weniger Emissionen. Und das könnte in einer AU Messung oder Abgasgutachten jederzeit bestätigt werden. Wenn der Tüffer meint er braucht das NICHT um diese Sache umzuschreiben - ist das auch nicht Dein, mein oder Problem des Halters.

Du/Halter/Ich haben die PFLICHT eine Änderung beim Tüv/Dekra vorzuführen - prüfen und abnehmen zu lassen. Macht man das auf dem NORMALEM LEGALEN Weg und der Tüffer trägt es so ein - ist die Sache RECHTENS. Die PFLICHT des Endverbrauchers endet mit der Vorführung/Abnehmen lassen. Die technische Begutachtung und für OK-Befindung macht dann eine ausgebildete Fachkraft. Und auch nur ER muss es in einem Fall des Anzweifelns - Rechtfertigen.



Und als Info für alle Einzelkämpfer - in Hamburg kostet nach neusten Infos ein Abgasgutachten UNTER 500€. :D Sprich - Mustergutachten für ein Fahrzeug - und an alle Interessenten vertickert - und ab dafür. :p
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Partikelmenge hat nichts mit der "Abgas-quallität" zu tun und auch nicht mit der Menge CO/Kohlenwasserstoffe.
Der Trübungs-Grenzwert ist MIT und OHNE DPF - 2. Und das erfüllt der Wagen MIT oder OHNE problemlos. Somit kann keine Verschlechterung eintreten und auch der Grenzwert ab "werk" wird nicht überschritten.

Das ist schlicht und komplett falsch.

Natürlich ist die Partikelmenge Teil der Abgaseinstufung und wird bei der Musterzulassung gemessen. Diese Messung ist hochgenau und keine Trübungsmessung.
Hier eine Übersicht: Partikelminderungsstufen - TÜV Hessen

Bei dieser Seite geht es zwar um Nachrüstungen - allerdings sind auch die Grenzwerte für die Euro Einstufungen genannt:

- Partikelgrenzwert für Euro-4-Diesel-Pkw von 0,025 g/km
- Euro 5 vorgeschriebenen Partikelgrenzwert von 0,005 g/km

Wenn man jetzt mal in den Papieren eines DPF T5 nachliest findet man: "Stufe PM5 ab Tag der Erstzulassung". Das bedeutet das Auto hat einen Wert von 0,005 g/km.
Das ist Teil der Zulassung. Verschlechtert sich dieser Wert ist die Zulassung dahin.

Oder glaubst Du ernsthaft, dass das Auto ohne Filter noch die 0,005 g/km erreicht ???

Das hat mit der Trübungsmessung NICHTS zu tun - die Trübungsmessung ist die Vorschrift für die alten Diesel ohne DPF.

Richtig ist zwar, dass es derzeit keine echte Prüfung für OBD II Diesel gibt - das wird aber in der Politik schon heiss diskutiert und nicht mehr lange so sein.

Gruß, Marcus
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Das ist schlicht und komplett falsch.

Natürlich ist die Partikelmenge Teil der Abgaseinstufung und wird bei der Musterzulassung gemessen. Diese Messung ist hochgenau und keine Trübungsmessung.
Hier eine Übersicht: Partikelminderungsstufen - TÜV Hessen

Bei dieser Seite geht es zwar um Nachrüstungen
- allerdings sind auch die Grenzwerte für die Euro Einstufungen genannt:

- Partikelgrenzwert für Euro-4-Diesel-Pkw von 0,025 g/km
- Euro 5 vorgeschriebenen Partikelgrenzwert von 0,005 g/km

Wenn man jetzt mal in den Papieren eines DPF T5 nachliest findet man: "Stufe PM5 ab Tag der Erstzulassung". Das bedeutet das Auto hat einen Wert von 0,005 g/km.
Das ist Teil der Zulassung. Verschlechtert sich dieser Wert ist die Zulassung dahin.

Ach Marcus... :D

Das ist nicht egal. Bei Nachrüstungen zählt -zusätzlich zum DPF- die Vorherrschende Euro-Norm.
Du würfelst zudem EURO5 und PM5 in einen Topf. Das sind 2 paar Schuhe!! Weder Du noch ich haben eine Euro5. Die wird der T5.1 auch NIE bekommen!!

Oder glaubst Du ernsthaft, dass das Auto ohne Filter noch die 0,005 g/km erreicht ???
Muss er auch nicht, siehe unten und Erklärung zur "EU5" und deren Grenzwert von 0,005 uns usw.

Das hat mit der Trübungsmessung NICHTS zu tun - die Trübungsmessung ist die Vorschrift für die alten Diesel ohne DPF.
Doch, genau das denke ich. Schlägt zb eine EOBD Messung fehl, wird normal nach Standart eine Trübungsmessung gemacht. Und da interessiert nicht was die PMS hat sondern der normale Standart-Ersatzwert der bei 2 liegt.

Desweiteren hat kein T5 eine EU5. Also juckt auch keiner dieser Werte. Und selbst für Euro4 interessiert der Wert nicht - siehe Golf 4 Baujahr 2000 /Passat 3BG Bj 2001. Beide KEINEN DPF - KEINE PMS - KEINE Euro 4 sondern nur EU3/D4. Und - grüne Plakette. Trübungsgrenzwert - 2

Wenn man jetzt mal in den Papieren eines DPF T5 nachliest findet man: "Stufe PM5 ab Tag der Erstzulassung". Das bedeutet das Auto hat einen Wert von 0,005 g/km.
Das ist Teil der Zulassung. Verschlechtert sich dieser Wert ist die Zulassung dahin.
Ich habe einen T5 Syncro vor der Tür, da steht das nicht in den Papieren. :cool: mal so am Rand

Zum Thema: Du verwechselst etwas. Interessiert nämlich alles nicht, ist der DPF RAUS - MUSS er keine 0,0005 erfüllen sondern die 2.
ABE/Zulassung ist auch nur dann erlöschen, wenn der Prüfer es als NICHT OK bescheinigt oder man den Wagen NICHT zur Prüfung vorführt. Bescheinigt er - OK, ist die Rechtliche Pflicht und Schuldigkeit des Halters erfüllt. Nur so läuft das in D.

Umbau = PFLICHT zur Prüfung - Positive LEGALE Abnahme = alles OK. PM5 - weg, normaler Trübungsgrenzwert greift = 2. Typschlüsselnummer bleibt GLEICH da sie keiner ändern DARF - Zuteilung Plakette anhand Nummer - OK.


PS:

Und Dich und mich interessiert das auch nicht wirklich. RECHTLICH muss es der Tüv-Prüfer absegnen. Wenn der sagt das ist OK so, bescheinigt das so - was juckt Dich oder mich das? Hinfahren - nimmt er es LEGAL ab - OK. Alles andere interessiert nicht. Dich etwa? Wenn ja - warum juckt Dich was er -ggf- falsch macht? :cool: Ist sein Problem. Erste Fahrzeug fährt so aber schon seit fast 2 Jahren. Das in Berlin - in dem Fall ein Passat. Es gab weder bei der ASU noch bei der 2-Jährlichen Tüv-Prüfung Probleme. Diese Info bekam ich am Samstag. Aus erster Hand.


Und zum NACHDENKEN zu Deinem Link inkl Preisfrage:

Sie definiert auch die Einteilung in die Partikelminderungskategorien PM01 bis PM4 (für Pkw) und PMK 01 bis PMK 4 (für Lkw). Diese Kategorien muss ein eingebauter Partikelfilter einhalten, damit das Fahrzeug die entsprechende Plakette führen darf.
Bsp Golf4 und Passat 3BG. Die erfüllen KEINE davon und bekommen eine grüne Plakette. Diese Aussagen sind also in der Form also - falsch. :cool: Oder was haben die für eine PMS ab Werk? Genau - keine. Und müssen auch keine DPF nachrüsten um eine grüne Plakette zu bekommen.

Preisfrage - Wo liegt da der Fehler? :D :cool: ;)


Gute Nacht.
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Wenn man jetzt mal in den Papieren eines DPF T5 nachliest findet man: "Stufe PM5 ab Tag der Erstzulassung".

Bei unserem Auto steht das so drin (unter Bemerkungen). Diese Eintrag bedeutet, dass das Auto die Euro 5 Partikelbestimmungen (5mg/km) erfüllt. Ohne diesen Eintrag gibt es einen Aufschlag auf die KFZ Steuer. Das ist hier im Detail erklärt: Schadstoffeinteilung - Steuerstze - Steuerbefreiung
(Im letzten Absatz).

SPRICH: Auch EURO 4 Autos können die EURO 5 Partikelbestimmungen erfüllen und fast alle mit geschlossenem DPF tun das auch.
Diese Einstufung geht natürlich auch in die Schlüsselnummer ein! Ohne DPF passt die aber nicht mehr zum Auto.

(Bei Autos vor 2007 steht das wohl nicht drin, da es diese Bestimmung damals noch nicht gab.)


Auch Du verwechselst ein paar Dinge: Die grüne Plakette hat nichts direkt mit der Partikeleinstufung zu tun. Es gibt durchaus Diesel mit EURO3 die eine grüne Plakette bekommen.


Teil der Zulassung ist die Einstufung nach Euro1/2/3/4/5. Zur Euro 1-5 Einstufung gehören die Partikelwerte:

Euro 1: 180mg/km
Euro 2: 100mg/km (für DI / sonst 80)
Euro 3: 50mg/km
Euro 4: 25mg/km
Euro 5: 5mg/km

Die Werte finden sich hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm#PKW_mit_Dieselmotor

Selbst wenn man die zusätzliche PM5 Einstufung ausser acht lässt wird ein T5 die Euro 4 Werte ohne DPF nicht mehr schaffen. Damit ist das Abgasgutachten Makulatur.


Zur Trübungsmessung: Da wirfst Du die AU zur Kontrolle von Abgasen im Feld und die Abgasgutachten zur Zulassung durcheinander. Natürlich muss das Auto nach Modifikationen noch dem originalen Abgasgutachten entsprechen!


Du schreibst, dass der Halter seine Pflicht getan hat wenn es vom TÜV eingetragen ist. Das ist soweit zwar richtig und verhindert, dass man bei einer Polizeikontrolle Ärger bekommt.

Fährt man aber zum TÜV und ein anderer Prüfer bemerkt den ausgetragenen DPF und weiss dass das nicht geht dann legt er Dir das Auto still und der DPF muss wieder rein. Die TÜV Eintragung kann kein Gesetz aushebeln.

Gruß, Marcus
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

*ggg* Ich mag Dich :D


Bei unserem Auto steht das so drin (unter Bemerkungen). Diese Eintrag bedeutet, dass das Auto die Euro 5 Partikelbestimmungen (5mg/km) erfüllt. Ohne diesen Eintrag gibt es einen Aufschlag auf die KFZ Steuer. Das ist hier im Detail erklärt: Schadstoffeinteilung - Steuerstze - Steuerbefreiung
(Im letzten Absatz).

SPRICH: Auch EURO 4 Autos können die EURO 5 Partikelbestimmungen erfüllen und fast alle mit geschlossenem DPF tun das auch.

Diese Einstufung geht natürlich auch in die Schlüsselnummer ein! Ohne DPF passt die aber nicht mehr zum Auto.

Wir reden bei G4 und Passat nicht von Euro4. Sondern von nur D3/EU4 und diese Wagen erfüllen KEINE wirliche PM-Norm. Ausschlaggebend für die "gute" Einstufung war die Wassergekühlte AGR die NOx deutlich reduziert. (Mehr dazu unten)


Bei Autos vor 2007 steht das wohl nicht drin, da es diese Bestimmung damals noch nicht gab.

Möglich. So neu ist der hier nicht.

Auch Du verwechselst ein paar Dinge: Die grüne Plakette hat nichts direkt mit der Partikeleinstufung zu tun. Es gibt durchaus Diesel mit EURO3 die eine grüne Plakette bekommen.

Teil der Zulassung ist die Einstufung nach Euro1/2/3/4/5. Zur Euro 1-5 Einstufung gehören die Partikelwerte:

Euro 1: 180mg/km
Euro 2: 100mg/km (für DI / sonst 80)
Euro 3: 50mg/km
Euro 4: 25mg/km
Euro 5: 5mg/km

Selbst wenn man die zusätzliche PM5 Einstufung ausser acht lässt wird ein T5 die Euro 4 Werte ohne DPF nicht mehr schaffen. Damit ist das Abgasgutachten Makulatur.

Marcus... Die EURONORM wird anhhand der ABGASWERTE wie Kohlenwasserstoffe und CO bestimmt. Anhand der Normrunde auf dem Prüfstand. Dabei wird der Rußanteil noch gar nicht bestimmt.

DPF = TRÜBUNG. Der hat nichts mit den Verbrennungswerten zu tun sondern mindert nur die Feststoffanteile in dem Fall RUß!!! Der wird im nachhinein ermittelt und auf die KM pauschal hoch gerechnet.

Zur Trübungsmessung: Da wirfst Du die AU zur Kontrolle von Abgasen im Feld und die Abgasgutachten zur Zulassung durcheinander. Natürlich muss das Auto nach Modifikationen noch dem originalen Abgasgutachten entsprechen!

Die EuroNorm muss er - theoretisch noch erfüllen - ja. Und diese Werte werden durch weniger Abgasmasse und weniger Temperatur (zb keine Nacheinspritzung) besser. NOx wird in DEUTLICH geringeren Mengen produziert.
Und nein, er muss das ORIGINALE Abgasgutachten nicht erfüllen. Schau einfach mal in ein Tüv-Teile-Gutachten für Chiptuning an - von zb ABT. Dann siehst Du das die "GRENZwerte" weiterhin erreicht werden TROTZ Änderung der Abgas-Zusammensetzung/Abgamasse usw. Und was wird geprüft bei dieser "AU"? Nicht die Zusammensetzung, nicht die Menge, nicht die Werte - nix. Nur ob CO passt (selbst das wird nicht gemessen am Diesel) und somit Lambda OK ist.

BSP:

Technische Daten / Beschreibung:
- Ladedruckerhöhung auf max. 1,1 bar
- Einspritzmenge um max. 8% erhöht

Mehr Menge = Mehr Abgas = AU-Norm und CO2 Menge - theoretisch MEHR und die Einstufung am "Arsch" Ruß MUSS theoretisch gleich bleiben wenn "Lambda" / Luftüberschuss richtig berechnet wurde und das stöchiometrische Verhältniss - gleich bleibt. ;)

Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb und für die Änderungsabnahme:
Die Durchführung der Änderung ist nur an den in I. aufgeführten Fahrzeugen mit dem dort beschriebenen Motor und serienmäßigem Antrieb zulässig.
Die Einstelldaten und Sollwerte für die Abgasuntersuchung bleiben unverändert.

Dein Einwand mit dem Text der Eintragung wird auch dort freibleibend angegeben.

Eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach § 27 Abs. 1a StVZO ist erforderlich. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:

Wichtig:

Abgasverhalten
Hinsichtlich des Abgasverhaltens entsprechen die geänderten Fahrzeuge den Vorschriften der Richtlinie 70/220/EWG i.d.F. 98/69/EG sowie der Richtlinie 72/306/EWG i.d.F. 97/20/EG. Die Einhaltung der dort genannten Grenzwerte wurde mit Messungen des TÜV Pfalz vom 05. März bis 07. März 2001 nachgewiesen.


Gemessen und festgehalten wird dann aber nur das:

Der neue korrigierte Wert des Absorptionskoeffizienten wurde mit 0,7 festgestellt.

Erklärung zur "RICHTlinie".


c.) Messung der Abgastrübung
Gemäß Richtlinie 96/96/EG idgF.
c.1.) Gemessener Wert der Abgastrübung liegt über dem vom Fahrzeughersteller angegebenen Wert (Anmerkung: gemäß der Richtlinie 72/306/EWG oder 77/537/ EWG)
Überschreitet der gemessene Wert die Grenzen nach c.2., c.3. oder c.4. (wo zutreffend)
Liegen vom Fahrzeughersteller keine Werte vor, gilt:
c.2.) für Kraftfahrzeuge mit Saugmotoren Absorptionsbeiwert über 2,5 m-1
c.3.) für Kraftfahrzeuge mit Turbomotoren Absorptionsbeiwert über 3,0 m-1
c.4.) für Kraftfahrzeuge
welche gem. den Grenzwerten Zeile B, Anh. I, Abschnitt 5.3.1.4. der Richtlinie 70/220/EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden oder welche zumindest gemäß den Grenzwerten Zeile B1, Anh. I, Abschnitt 6.2.1. der Richtlinie 88/77/EWG idF. 1999/96/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden odermit erstmaliger Zulassung nach dem 1. Juli 2008: Absorptionsbeiwert über1,5 m-1

c.5.) (Anm. gemäß § 17 Abs. 6 Z 4 mit 31.12.2008 außer Kraft getreten)
a.3.) mit On-Board-Diagnosesystemen (OBD)*):
a.3.1.)
bei Einschalten der Zündung leuchtet OBD-Kontrollleuchte nicht
bei laufendem Motor blinkt diese bzw. leuchtet ständig

a.3.2.) Bei Kraftfahrzeugen, welche mit On-Board-Diagnosesystemen ausgerüstet sind, kann alternativ zu den Prüfungen nach a.2.2. ein angemessenes Auslesen des OBD-Gerätes bei gleichzeitiger Prüfung des ordnungsgemäßen Funktionierens des OBD-Systems erfolgen:
Abgassystem bzw. OBD-System funktioniert nicht ordnungsgemäß
*)
b.) Bei Kraftfahrzeugen der Klasse L mit Motoren mit Fremdzündung, ausgenommen solche mit Kurbelgehäusespülung: CO-Gehalt im Leerlauf höher als 4,5 Vol.-%


Mehr wird bei einem Abgasgutachten nicht "berücksichtigt" und geprüft. Einzig das der Prüfer - wenn er es denn ohne macht - den Fahrzylus nicht fährt. Was aber eh im TEILLASTbereich passiert. Wo selbst mit den meinsten Tuning's die Werte teilweise besser werden. Desweiteren erfüllt kaum ein Wagen diesen Wert da zur Erteilung der Gutachten SPEZIELLE Steuergeräte verwendet werden. Auch speziell progammierte, die in den speziellen Prüfzyklus umschalten weil der anhand Steuergeräte-Interner Prüfroutinen erkannt wird und eine Umschaltung auf SPEZIELLE Kennfelder erfolgt, Steuergeräte kommen zum Einsatz :D :D :D



Du schreibst, dass der Halter seine Pflicht getan hat wenn es vom TÜV eingetragen ist. Das ist soweit zwar richtig und verhindert, dass man bei einer Polizeikontrolle Ärger bekommt.

Natürlich. Mehr Pflicht habe ich als Halter nicht. ;)


Die TÜV Eintragung kann kein Gesetz aushebeln.

Richtig. Macht sie auch nicht. Sie bescheinigt den technischen Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung. ;)
Mit DPF müssen die dafür herrschenden Grenzwerte erfüllt werden - auch wenn die keiner misst. (zb 0,00x)
Ohne DPF müssen dann auch die dann vorherrschenden Grenzwerte erfüllt werden. (zb 2) Die dann abgesehen vom Ruß - messtechnisch besser sind. Sagt auch die Logig (siehe zb NOx) wenn man mal technisch über die Verbrennung und deren Verlauf nachdenkt.

Fährt man aber zum TÜV und ein anderer Prüfer bemerkt den ausgetragenen DPF und weiss dass das nicht geht dann legt er Dir das Auto still und der DPF muss wieder rein.

Ebenso wenig kann aber ein anderer TüvPrüfer Eintragungen "austragen" oder Autos still-legen. Diese "Annahme" ist ein IRRTUM/Stamtischwissen.
Er darf in Fällen von GEFÄHRDUNG anderer und sich selber / Verkehrsunsicherheit usw die Weiterfahrt verbieten. Davon sind wir weit entfernt. ;)
Er kann gern einen "Mängelschein" schreiben, aber selbst das juckt keinen. Schaut er in den Deutschlandweit vernetzen Rechner, kann er für seine Prüforganisation nachprüfen ob die Geschichte legal oder illegal in den Papieren gelandet ist. Die Abgleiche erfolgen maximal Wöchentlich, im normalfall täglich.
Sollte er dann anderer Meinung sein als sein Kollege, kann er sich mit dem gern auseinander setzen. AUSTRAGEN/STILLLEGEN - no Chance. ;)

Bsp: LT im TV @SternTV. Selbst bei einer TIEFENprüfung hat im nachhinein der Wagen seine Zulassung behalten. Trotz teilweiser illegaler Eintragungen. Zitat: Umbau ist nicht so schööön, aber er "geht" so...


Fakt ist, wenn der Prüfer kein Abgasgutachten will, er den technischen Aspekt verstanden hat - wozu sollte ich mir dann Gedanken machen oder ein zb NICHT gewolltes Abgasgutachten usw beibringen? Wenn er sagt - OK - ist es so. Ob Dir das gefällt oder nicht - juckt DEN sicher nicht. ;)

Und eins kann ich Dir sagen. Der TECHNISCHE Nutzen - die Gesundheitliche "Schädigung" der Menschen zu minimieren ist verfehlt. Siehe Bindung Grobstaub/Feinstaub - Was davon gelangt wirklich in die Lungen usw.
Ebenso ist der UMWELTASPEKT verfehlt. MEHRVERBRAUCH und mehr Abgase und CO2 - bis zu 30% - können kaum ERNST gemeint sein.
Thermische MEHRbelastung für den Motor, Turbo, AGA usw usw
MEHR NOx.
Mehr Teile die überwacht und kaputt gehen können = MEHRKOSTEN für den Besitzer usw usw usw.

Von daher werde ich auch immer gegen diese "Dinger" sein. Wenn es mal soweit ist das technisch/Gesundheitlich ein wirklicher Vorteil zu sehen ist, denk ich ggf noch einmal drüber nach. :)

Ich verstehe Deine Bedenken und auch einen Teil der Argumentation. Aber das habe ich lange hinter mir. Wenn man alle Ziele so verfehlt wie dieses Bauteil, kann ich da nichts gutes finden. Und solange es vom Tüv abgesegnet wird - so long. Mir egal. ;)






PS: ich glaub wir müssen ma ne Cola Light zusammen trinken. :D :) Man kann sich sehr angenehm mit Dir austauschen. Das gefällt mir. ;)

So nu wirklich Gute Nacht. (Fummel seit Stunden an meiner HP - hatte ServerCrash und darf von vorn anfangen X(X(X( daher noch in Gange :) )
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Hi,
ich finde die Diskussion mit Dir auch durchaus spannend :)

Marcus... Die EURONORM wird anhhand der ABGASWERTE wie Kohlenwasserstoffe und CO bestimmt. Anhand der Normrunde auf dem Prüfstand. Dabei wird der Rußanteil noch gar nicht bestimmt.

Das stimmt aber nicht - die Partikelemission ist Teil der EURO Normen und dort auch definiert. Gemessen werden sie auch. Sie werden übrigens gewogen.
Wie kommst Du drauf daß sie nicht gemessen werden???


Abgasverhalten
Hinsichtlich des Abgasverhaltens entsprechen die geänderten Fahrzeuge den Vorschriften der Richtlinie 70/220/EWG i.d.F. 98/69/EG sowie der Richtlinie 72/306/EWG i.d.F. 97/20/EG. Die Einhaltung der dort genannten Grenzwerte wurde mit Messungen des TÜV Pfalz vom 05. März bis 07. März 2001 nachgewiesen.

Hier zitierst Du lauter alte Richtlinien und auch Prüfungen (lange vor Einführung der DPF). 2001 hat da noch niemand dran gedacht. Damals gab es auch für neue Autos nur Trübungsmessungen.

Vielleicht wird das beim Tuning auch nicht gemessen - keine Ahnung.

Wenn ich aber Teile der Abgasreinigung entferne wird niemand glauben, dass sich das Abgasverhalten nicht ändert. Und ja - die Partikelemission ist Teil des Abgasverhaltens.

Eine falsche TÜV Eintragung wird mit Sicherheit nicht Bestand haben. Vielleicht hat man etwas Zeit das zu korrigieren und sicherlich auch Regressansprüche gegen den Prüfer aber ein Eintrag durch einen Sachverständigen kann nicht über dem Gesetz stehen.

Zum Dieselruss habe ich auch eine etwas andere Meinung. Das Dieselruss krebserregend ist, steht wohl ausser Zweifel.
Mich erinnert die Diskussion an die Einführung der Kats. Damals wurde auch viel Mist erzählt (nicht vollgasfest, funktioniert nicht auf unseren Autobahnen, nur für Kleinwagen, hält nur 50.000km usw.).

Gruß, Marcus
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Hallo.

Haben wir den hier keinen Bürokraten der uns hier mal die rechtliche Seite erklären
erklären kann? Ich bin ja sonst kein Freund davon, aber bevor wir hier eine Art
öffentlicher Aufforderung zur DPF-Ausräumung verbreiten sollte die rechtliche Seite
sehr genau geklärt sein.

Wenn es so leicht und gleichzeitig legal wäre, warum bauen die Hersteller den überhaupt DPF's ein, bzw. Bauen sie nicht einfach aus wenn ein Fahrzeug/Fahrer
damit in Probleme kommt.

Wenn es auch nur ansatzweise so ist, dass die Ausräumung illegal ist oder auch
nur werden könnte ist das ein ganz heißes Eisen. Das Fahren einen Fahrzeugs ohne
Zulassung ist kein Kavaliersdelikt, das hat mE ggfs. auch Auswirkungen auf den
Führerschein. Und natürlich die Kosten für die Reparatur.

Sorry, aber ich glaube nicht das es legal ist. Auch ein Gefälligkeitseintrag eines
TÜV Prüfers macht die Sache nicht besser.
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Das stimmt aber nicht - die Partikelemission ist Teil der EURO Normen und dort auch definiert. Gemessen werden sie auch. Sie werden übrigens gewogen. Wie kommst Du drauf daß sie nicht gemessen werden???

Marcus... ich habe nicht geschrieben die werden nicht gemessen, ich schrieb im Prüfzyklus für die Ermittlung von zb CO2 Ausstoß/Menge wird es noch nicht gemacht. Das passiert an anderer Stelle.



Hier zitierst Du lauter alte Richtlinien und auch Prüfungen (lange vor Einführung der DPF). 2001 hat da noch niemand dran gedacht. Damals gab es auch für neue Autos nur Trübungsmessungen.
Das war ein Bsp und dieses Bsp hat noch heute Bestand, da auch in der neueren Satzung nichts anderes vorgesehen ist.

Vielleicht wird das beim Tuning auch nicht gemessen - keine Ahnung.
Ist der SELBE Ablauf wie jede andere Erstellung nach Umbau. Turbo-Umbau, DPF raus usw usw.


Wenn ich aber Teile der Abgasreinigung entferne wird niemand glauben, dass sich das Abgasverhalten nicht ändert. Und ja - die Partikelemission ist Teil des Abgasverhaltens.
Es sagte keiner das es sich nicht ändert. Im Gegenteil. Ich hatte sogar versucht zu erklären warum die Werte dann anders - teilweise BESSER werden. Das Ruß ein Teil des "Verhaltens" ist - auch klar. Deswegen erreicht ein Wagen ohne immer noch den Messtechnischen Grenzwert von unter 2 - der für Wagen OHNE auch vorgesehen ist. CO2 und andere Stickoxide werden WENIGER was auch einer Normrunde nachweisbar zu dem genannt BESSEREM Abgasverhalten führt.


Eine falsche TÜV Eintragung wird mit Sicherheit nicht Bestand haben. Vielleicht hat man etwas Zeit das zu korrigieren und sicherlich auch Regressansprüche gegen den Prüfer aber ein Eintrag durch einen Sachverständigen kann nicht über dem Gesetz stehen.
Es ist nichts falsch. Und selbst wenn der Prüfer ein AGG verlangen tut, bestätigt es nur das bisher geschriebene. Wenn er aber der Meinung ist das ist nicht notwendig weil alle Vorraussetzungen erfüllt sind - wer will das anzweifeln? ;)


Zum Dieselruss habe ich auch eine etwas andere Meinung. Das Dieselruss krebserregend ist, steht wohl ausser Zweifel.
Mich erinnert die Diskussion an die Einführung der Kats. Damals wurde auch viel Mist erzählt (nicht vollgasfest, funktioniert nicht auf unseren Autobahnen, nur für Kleinwagen, hält nur 50.000km usw.).
Geht nicht um den Ruß an sich, ist zwecks Feinstaub der kaum/nicht sichtbar ist und gerade der wird zb in den Nasenharen und der Schleimhaut nicht gebunden und geht quer durch. Bis in die Lunge. Frag mich, habe jahrelang NUR mit Ruß gearbeitet :D :cool:

Wenn es so leicht und gleichzeitig legal wäre, warum bauen die Hersteller den überhaupt DPF 's ein, bzw. Bauen sie nicht einfach aus wenn ein Fahrzeug/Fahrer
damit in Probleme kommt.
Es ist nicht gleichzeitig legal, sondern erst DANN wenn es durch einen Sachverständigen PEPRÜFT und für OK befunden ist!! Hersteller verbauen das Ding aus POLITISCHEM Druck. Nicht weil die denken der ist so toll!! Oder meinst Du wirklich die buttern freiwillig MILLIONEN rein wenn die es nicht müssten? Wohl kaum ;)



Wenn es auch nur ansatzweise so ist, dass die Ausräumung illegal ist oder auch nur werden könnte ist das ein ganz heißes Eisen.
siehe Absatz drüber.


Sorry, aber ich glaube nicht das es legal ist. Auch ein Gefälligkeitseintrag eines TÜV Prüfers macht die Sache nicht besser.
Was für eine "Gefälligkeitseintragung"? :confused: Ich glaube kaum das ein wildfremder Mensch Dir oder mir eine "Gefälligkeitseintragung" macht... Diese Aussage ist Unsinn. So etwas darf hier im Umkreis zb nur ein "Chef" - sprich Bereichsleiter machen. Und der ist keinem eine Gefälligkeit schuldig. Dir nicht, mir schon lange nicht.


aber bevor wir hier eine Art öffentlicher Aufforderung zur DPF -Ausräumung verbreiten sollte die rechtliche Seite sehr genau geklärt sein.
Hier Verbreitet gar keiner irgendwas. Wir versuchen einfach zu erläutern ob/wie es RECHTLICH OK ist dieses Ding los zu werden.

Rechtlicher Weg:

Ausbau - Vorführung bei der Prüforganisation - Begutachtung - Abnahme - positive oder eben negative Entscheidung.

Positiv = alles OK Zulassung besteht WEITERHIN
Negativ = schlecht

Daher empfiehlt es sich IMMER im VORFELD mit dem jeweiligen zu sprechen. Wie kann man es, was muss getan werden, wie läuft es ab usw usw.

Und hier fordert keiner irgendwen auf das zu tun!!! Was jeder macht bleibt Ihm überlassen und ER muss es mit sich, seinem Gewissen, dem Prüfer und weiss der Geier wem - verantworten.



Textzeile entfernt, da nicht Themabezogen



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Trotzdem danke an Marcus und die doch sehr anregende und interessante Diskusion. ;)
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Hallo zusammen,
sorry wenn ich als technischer Laie nochmals den Fred hochhole und eine zusätzliche Frage stelle.

Aber gerade die DPF des grossen 2.5 TDI sollen ja häufiger vom Defekt des DPF betroffen sein. Und da ich keine Anschlussgarantie mehr habe und auch aufgrund Eurer doch sehr interessanten Beiträge hier nicht so wirklich an eine insgesamt gute technische Lösung mit dem DPF glauben mag, lese ich sehr interessiert mit.

In einem anderem Forum habe ich zufällig (nicht spezifisch zum T5, aber trotzdem zu VW Motoren) gelesen:
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Ohne bestimmte Punkte in der Steuergerätesoftware zu ändern, wird das Entfernen des DPF möglichweise zu Laderschäden führen, da der Abgasgegendruck erheblich niedriger ist und damit die ganze VTG-Ansteuerung nicht mehr passt.
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http://community.dieselschrauber.de/viewtopic.php?t=22790


Jetzt stellt sich für mich die Frage wie das bei unseren T5.1 TDI Motoren ist, wenn wir einfach im MSG wie vorher schon detailliert beschrieben im System den DPF "disablen" also als nicht vorhanden programmieren (und den DPF mechanisch ausbauen oder auch z.B. einen Nachrüstfilter einbauen)

Passt diese Einstellung im MSG dann und wie wirkt sich dass auf die anderen Motor -Komponenten aus ?

Danke für Eure Meinung.

Gruss Frank
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Kann mir jemand sagen wie hoch ungefähr der Aufwand ( VW ) ist NUR den DPF mal auszubauen und eine Sichtprüfung vorzunehmen ?
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Tolle Sache. Schon einer Erfahrung mit der Firma gemacht? Mich würde in erster Linie die Haltbarkeit interessieren.

Diesel Partikelfilter
NAP
Art. Nr.:
Hersteller Modell Motorkennbuchstabe
Karosserieform ccm KW PS Kraftstoff Baujahr KBA
Hersteller
Nr.
KBA Typschlüssel Nr. mit Diesel
Oxidationskatalysator
EGZulassung
OE. Nummer Preis in Euro
inkl. MwSt.
DP600145 VW T5 BNZ Transporter 2461 96 131 Diesel 2006+ 0603 688 AFR 078 708 AIQ JA JA 7H0254700LX 639,00 €
DP600145 VW T5 BNZ Transporter 2461 96 131 Diesel 2006+ 0603 713 789 AIW JA JA 7H0254700LX 639,00 €
DP600145 VW T5 BPC Transporter 2461 128 174 Diesel 2006+ 0603 689 AFQ 079 709 AIP JA JA 7H0254700LX 639,00 €
DP600145 VW T5 BPC Transporter 2461 128 174 Diesel 2006+ 0603 714 AIY JA JA 7H0254700LX 639,00 €
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Ich nicht. Hatte es nur gefunden.
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Hallo Leute...

mich würde das Angebot von RMT-Robin's HP interessieren den Filter aus dem Steuergerät zu entfernen.
Reicht es dann einfach den DPF aus seine Hülle zu kloppen oder sollte ich da ein passendes Rohr zu kaufen um das Teil komplett zu ersetzen.
Was passiert dann mit den TempSensoren?

Mfg Candy
 
AW: Beginnt "Das große Sterben der Werks-DPF"?

Hallo

mal ne Frage zu den Modellen.
Sind die 1,9 Motoren auch von der DPF-Problematik betroffen? Sprich, gehen die da auch öfter kaputt?
Ich lese hier immer von den großen Motoren.

Gruß
Marco
 
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