Mal ein Interessantes Video zu dem Thema. Es werden zwar die Bj 15 und 16 angesprochen, aber zu einem gewissen Teil sicher auch auf unsere 5.2er und dem 23DV Update umzurechnen:

 
Genau wie beschrieben hatte ich es bei meinem Passat aus 2015. Update drauf und 10tkm später päng. Zwischendurch, gefühlt, jeden dritten Tag regeneriert.

Und darum bekommt mein Bus kein Update mehr und keinen Besuch beim Freundlichen mehr.
 
Habe es meinem freundlichen auch schon mitgeteilt, dass das Update auf meinem MSTG keinen Platz finden wird :D
 
Bin ich mal froh, daß ich nach dem SPIEGEL-Beitrag von vorgestern erstmal hier nachgelesen habe:

Am kommenden Montag bin ich beim 😁, um zwei neue Schlüssel anlernen zu lassen, die alten sind beide abgebrochen, funzen zwar noch, aber irgendwie ist das auf Dauer trotzdem nervig... 😊

Zunächst hieß es, das dauert nicht lang, da kann ich drauf warten. Und plötzlich wollte man das Auto doch länger haben, "weil da noch ein Update offen" sei. Wie lange das genau dauert, könne man nicht sagen, das hänge von der Internetverbindung zu VW ab.

Diese Überprüfung bei VW mit der FIN, ob mein Multivan überhaupt betroffen ist (ist er laut deren Ergebnis nicht!), hab ich vorhin gleich nochmal gemacht -- er ist immer noch nicht betroffen... 😂
Dennoch scheint er in den Systemen von VW als "fällig" rumzugeistern.

Das letzte Mal, daß der Bus einen 😁 gesehen hat, war vor rund 100tkm, als das AGR-Ventil getauscht werden musste. Ansonsten nur freie Werkstätten, da mindestens genauso gut und günstiger. Da ich bislang mit allen Teilen sehr zufrieden bin und auch das erste AGR gut 160tkm hielt, sehe ich nicht ein, in mein "wonderful running system" irgendwie einzugreifen, d.h. ich werde meinem 😁 das Update ausdrücklich verbieten und meinem Bus am Montag nicht von der Seite weichen...

Danke an alle hier, Eure Infos sind fantastisch!
 
Weiß jemand ob das Urteil eine Auswirkung auf den Bus hat und das Update damit Pflicht seitens KBA wird?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und das kann noch dauern.
Hier ist der Artikel aus dem Spiegel:

Aber selbst wenn es KBA-relevant wird, bleibt ja immer noch die Info seitens VW per Online-Check, daß mein Bus (und ganz sicher jede Menge andere auch) eben nicht betroffen ist. Da bin ich dann auch durchaus bereit, meinem Rechtsanwalt wieder zu Arbeit zu verhelfen... 😈
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe gerade auch nochmal gelesen. So wie ich es verstehe betrifft es nur Fahrzeuge die damals schon ein Update erhalten mussten. Es geht darum, dass dieses Update diese jetzt unzulässigen Thermofenster hat. Daher denke ich nicht, dass es für den Bus relevant ist.
 
Ich habe gerade auch nochmal gelesen. So wie ich es verstehe betrifft es nur Fahrzeuge die damals schon ein Update erhalten mussten.
@BraunerBus:
woher hast du diese Info? Ich habe bisher überall nur die pauschale Aussage gelesen, dass 62 Modelle von VW, Audi und Seat betroffen seien...

Was mich auch mal interessiert ... für meinen Transporter ist im erWin auch das Update 23DV hinterlegt ... laut Check auf der VW-Seite ist er nicht vom (ersten) "Diesel-Skandal" betroffen und ich meine hier auch irgendwo gelesen zu haben, dass nicht alle Fahrzeuge, die den Eintrag im erWin haben aus VW-Sicht wirklich das Update bekommen sollen. Das ist für mich irgendwie widersprüchlich! Kann mich da mal jemand aufklären!?!?

Gruß
Ludger
 
@BraunerBus: Danke! So wie du würde ich das dann auch interpretieren ...
 
Ergo wäre meiner davon betroffen!!??
 
Zusammenfassend ist zum (augenblicklichen... wer weiß, was noch kommt) Stand zu sagen:
  • laut KBA-Rückruf 008215 und 011354 (VW 37L8 ) handelt es sich bei den betroffenen Tx um eine Konformitätsabweichung zum ursprünglich abgenommenen und zugelassenen Zustand der Fahrzeuge mit EA189-Motoren und DQ-Getriebe (auch allgemein als DSG Getriebe bekannt). Deshalb haben @LuNik700 und ich und alle anderen mit Schaltgetriebe keinen Rückruf erhalten. Und werden hoffentlich auch keinen bekommen. Ob bei diesem Rückruf die Software des Motors (möglicherweise) oder Getriebes (wäre logisch) "verbessert" wurde, konnte ich nicht eruieren.
  • das neue, hier diskutierte Urteil bezieht sich auf das Software-Update zur Entfernung der unzulässigen Abschaltschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem (beispielsweise KBA 006694 [VW 23R7]). Da sei nicht korrekt und gründlich und umfassend nachgebessert worden und deshalb muss (müsste) nochmals eine Nachbesserung erfolgen.
  • die Feldmaßnahme VW 23DV wird beim KBA nicht gelistet, die Maßnahme VW 23R7 betrifft nicht die Tx!
 
Ergo wäre meiner davon betroffen!!??
Eigentlich nein.

Mich würde aber interessieren, ob du wegen der Konformitätsabweichung einen Rückruf erhalten hast.
Oder sonst wer?
Denn vielleicht gab es diesen auch nur in Verbindung von {132kW mit DSG}-Ausführungen...
 
Wie du schreibst mit DSG, dann schon. Oder?
 
Oder!
Du hast ja keine unzulässige Abschalteinrichtung an Bord und deshalb muss bei dir auch nichts verschlimmbessert werden...
 
So, meine neuen Schlüssel sind angelernt, die alten auch wieder, und alle vier funzen. Es könnte so schön sein...
Nach dem 23DV wurde ich natürlich gefragt. Ich sagte nur, spielt's mir auf und Ihr hört von meinem Anwalt... Hab dann für die Ablehnung unterschrieben und den Hinweis bekommen, daß ich wohl bald Post von VW bekäme. Sei's drum, die hören dann nix Anderes.
Aber seit dem Besuch beim 😁 heute Mittag geht meine Innenbeleuchtung nicht mehr, und zwar exakt die Leuchten, die ich bereits auf LED umgerüstet hatte: der komplette Klimahimmel und die Kofferraumbeleuchtung bleiben dunkel!! Das hab ich vor rund 5 Jahren umgebaut. Jetzt ist die Kiste einmal wieder beim Vertragshändler, und schon gibt es Ärger... 😡
 
Ich hab es schon zwei mal abgelehnt und keine Post von VW bekommen. Aber vielleicht steht ja drin was es bewirkt oder zerstört.
 
Ich habe auch beim letzten Werkstattbesuch das Update (23DV S-AGR) mit vollem Verständnis des Freundlichen dankend abgelehnt. Für meine Doku noch Bilder der unterzeichneten Formulare/Aufträge gemacht und gut war. Es ist ja nicht das erste Update seit 2010 für den Motor (CAAC). Ich kann mich erinnern das AGR-Probleme bereits mit der ersten FW (2010/11) des MSG auftraten weshalb unzählige AGR in den ersten Baujahren einen frühen Verschleißtod (inkl. meinem in der Garantiezeit) starben und deshalb in diesem Zeitraum bereits eine obligate Feldmaßnahme durchgeführt werden musste. Die darauffolgenden Updates gab es nur bei spezifischen Problemen laut TPI.
--> Nachdem der Bus nunmehr seit über 12 Jahren anstandslos seinen Dienst verrichtet sehe ich keinen Anlass hier etwas zu verschlimmbessern. Daher auch von meiner Seite --> nicht verrückt machen lassen bis eine offizielle (falls überhaupt) Ansage des KBA kommt. VG
 
Wenn man ein Sommersaisonkennzeichen hat ist das doch technisch gar nicht relevant! oder?
 
Die Logik mit dem Saisonkennzeichen verstehe ich nicht ganz... Du meinst, wegen der fehlenden niedrigen Temperaturen?
 
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